Daten
Kommune
Wesseling
Größe
45 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
11.01.16, 17:06
Aktualisiert
11.01.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
240/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Wesseling
hier: Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.12.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 240/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
17.12.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Wesseling
hier: Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Wesseling beschließt das vorliegende Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliches
Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 30.
September 2015 beschlossen, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes der Stadt Wesseling durchzuführen. Der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
wurde im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 14. Oktober 2015 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 22. Oktober 2015 bis einschließlich 24. November 2015
im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling, Bereich Stadtplanung, stattgefunden. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, sich zu dem Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes zu informieren und schriftliche Anregungen
und Stellungnahmen einzubringen.
Innerhalb des Beteiligungszeitraums wurden keine schriftlichen Anregungen und Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeit vorgetragen.
Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Wesseling wird deshalb ohne inhaltliche Änderungen in der vorliegenden Fassung (Stand Dezember 2015) zur Beschlussfassung eingebracht. Hinsichtlich der detaillierten
Ziele, Inhalte und Handlungs-/Steuerungsstrategien wird auf die beigefügte Textfassung des Vergnügungsstättenkonzeptes sowie die Beschlussvorlage 168/2015 verwiesen.
2. Lösung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Wesseling, das Vergnügungsstättenkonzept in der vorliegenden
Fassung (Stand Dezember 2015) als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch zu beschließen.
Mit einem Beschluss des Rates als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch werden die Handlungs-/Steuerungsstrategien des Vergnügungsstättenkonzeptes für das künftige
Verwaltungshandeln bindend. Die Inhalte des Konzeptes sind als Belange der städtebaulichen Entwicklung
in die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch bei der Bauleitplanung einzustellen und entsprechend
ihrer Bedeutung für die Stadtentwicklung insgesamt und für die Planungsziele der jeweiligen Bauleitplanung
sachgerecht abzuwägen. Die im Vergnügungsstättenkonzept enthaltenen Steuerungsempfehlungen entfalten damit ihre größtmögliche Wirkung für die Rechtssicherheit der Bauleitplanung und Genehmigungspraxis.
Um nachteilige städtebauliche Entwicklungen, die den Steuerungsstrategien des Konzeptes zuwider laufen,
zu vermeiden, ist weiterhin zu prüfen, in welchen Bereichen des Wesselinger Stadtgebietes derzeit auf
Grund rechtswirksamer Bebauungspläne oder einer Beurteilung gemäß § 34 Baugesetzbuch im Einzelfall
planungsrechtliche Regelungen/Situationen bestehen, die mit den vorgenannten Strategien nicht konform
sind. In diesen Fällen soll das derzeitige Planungsrecht durch die Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen an die Steuerungsstrategien des Vergnügungsstättenkonzeptes angepasst und so die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsziele der Stadt Wesseling sichergestellt werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlage:
Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Wesseling (Fassung Dezember 2015)