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Beschlussvorlage (Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge; Ausgestaltung der Bebauung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
156 kB
Datum
19.01.2016
Erstellt
11.01.16, 17:06
Aktualisiert
11.01.16, 17:06
Beschlussvorlage (Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
Ausgestaltung der Bebauung) Beschlussvorlage (Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
Ausgestaltung der Bebauung) Beschlussvorlage (Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
Ausgestaltung der Bebauung) Beschlussvorlage (Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
Ausgestaltung der Bebauung) Beschlussvorlage (Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
Ausgestaltung der Bebauung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 241/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge; Ausgestaltung der Bebauung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 21.12.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 241/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ohrndorf / Herr Hummelsheim 08.01.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge; Ausgestaltung der Bebauung Beschlussentwurf: 1. Der Rat beschließt die Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge: 1.1. Errichtung einer Unterkunft mit 8 Reihenhäusern in Berzdorf Falkenweg, auf dem Grundstück Gemarkung Berzdorf, Flur 9, Flurstück 162, groß 124.791 qm (anteilig) 1.2. Errichtung einer Unterkunft mit 8 Reihenhäusern in Wesseling-Mitte auf dem ehem. Fußballplatz Jahnstraße (Schwarzer Ascheplatz), Grundstück Gemarkung Wesseling, Flur 20, Flurstück 670, groß ca. 8.633 qm (anteilig) 1.3. Errichtung einer Unterkunft mit 6 Reihenhäusern in Urfeld auf dem Grundstück Gemarkung Urfeld, Flur 18, Flurstück 245, groß 1.232 qm 1.4. Errichtung einer Unterkunft mit 6 Reihenhäusern auf dem Bolzplatz Mertener Straße, Grundstück Gemarkung Wesseling, Flur 17, Flurstücke 976, groß 1.982 qm (anteilig) – vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses 2. Sollte eine dieser Flächen zu Punkt 1) nicht realisierbar sein, so wird die Verwaltung beauftragt, ein anderes geeignetes Grundstück in dem jeweiligen Ortsteil für die Errichtung der beabsichtigen Unterkunft zu definieren. 3. Der Rat beschließt, dass die Verwaltung die Auftragsvergabe im freihändigen Verfahren durchführen kann. Sachdarstellung: 1. Problem Im Rat und in weiteren Gremien hat die Verwaltung regelmäßig über die aktuelle Situation in der Flüchtlingshilfe berichtet. Die Verwaltung hat dabei insbesondere dargelegt, dass eine verlässliche Aussage über die Entwicklung der Flüchtlingszahlen kaum möglich ist, da die bundesweite Anzahl von Flüchtlingen immer wieder korrigiert wird. Dies hat eine unmittelbare Auswirkung auf die Anzahl der Flüchtlinge, die in Wesseling aufgenommen werden müssen. Heute scheint festzustehen, dass bundesweit mit mindestens 1,0 Mio. Flüchtlingen zu rechnen ist. Einige Stellen sprechen bereits von 1,2 Mio. Flüchtlinge. Hierbei ist aber zu beachten, dass die Anzahl der Flüchtlinge im Laufe des Jahres 2015 stetig angestiegen ist. Bliebe es bei diesen Steigerungsraten oder würde der Zustrom auf dem derzeitigen Niveau stagnieren, dann müsste für das Jahr 2016 eine noch größere Zahl an Flüchtlingen erwartet werden. Mit Stand vom 30.11.2015 sind im Land NRW bereits 185.676 registrierte Personen untergebracht. In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und der Kommunen, die Erstaufnahmeplätze im Wege der Amtshilfe für das Land NRW bzw. Bezirksregierung zur Verfügung gestellt haben, stehen weitere 80.614 Plätze zur Verfügung, die mit unterschiedlichem Auslastungsgrad belegt sind. Von der Summe beider Zahlen wird die Aufnahmequote für die jeweiligen Kommunen mit dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ errechnet. Für die Stadt Wesseling besteht daher eine Aufnahmequote nach dem Königste iner Schlüssel in Höhe von 0,1844 % obiger Gesamtsumme. Diese teilte sich am 30.11.2015 auf in 291 Personen, die als regelzugewiesene (registrierte) Asylbewerber in den Übergangsheimen der Stadt u ntergebracht wurden und den 220 Plätzen, die die Stadt Wesseling dem Land für die Ersta ufnahme (noch nicht registrierte Flüchtlinge) in der Mainstraße zur Verfügung gestellt hat. Dies entspricht für Wesseling einer Aufnahmeverpflichtung von insgesamt 511 Personen. Diese Zahlen stellen allerdings lediglich eine Stichtagsbetrachtung dar. Tatsächlich ändert sich das Aufnahmesoll der Stadt Wesseling täglich mit der Anzahl der nach NRW verteilten Flüchtlinge. So hatte die Stadt Wesseling zwar am 30.11.2015 mit den berücksichtigten 511 tatsächlich aufgenommenen Asylbewerbern plus den zur Verfügung gestellten Plätzen für die Erstaufnahme die Quote nach dem Königsteiner Schlüssel bereits mit rund 102 % übererfüllt, faktisch musste die Stadt Wesseling aber im Dezember 2015 67 weitere Asylbewerber aufnehmen. Dieser Zustand setzt sich auch im laufenden Monat Januar 2016 fort, da am 04.01. = 6 Personen, am 06.01. = 10 Personen am 07.01. = 9 Personen und 13.01. = 12 Personen (insgesamt von 04.01.-13.01.2016 also 39 Asylbewerber) nach Wesseling verteilt wurden und unterzubringen waren. Bis zur Ratssitzung wird voraussichtlich auch die Verteilerstatistik zum Stichtag 31.12.2016 vorliegen. Der Fachbereich wird dann prüfen, ob diese Statistik auch mit den tatsächlichen Aufnahmen hier in Wesseling übereinstimmt und wird in der Ratssitzung weiter mündlich berichten. Saisonal sollte mit sinkenden Temperaturen und tendenziell schlechterem Wetter die Zahl der nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge temporär abnehmen. Auch sollten sich die Ankündigungen, dass Flüchtlinge ohne oder mit geringer Bleiberechtsperspektive bis zur Entscheidung über ihr Asylverfahren in den Landeseinrichtungen für die Erstaufnahme verbleiben, wie auch die Beschleunigung der Abschiebeverfahren, bei Umsetzung, auf die Regelzuweisungszahlen senkend auswirken. Beides ist aber bis heute noch nicht spürbar. Hinzu kommt, dass derzeit die Zahl der aufzunehmenden Asylbewerber noch durch die in der landesweiten Zuweisungspause vom 24.12.2015 bis 03.01.2016 nicht auf die Kommunen verteilten Personen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und der Kommunen verblieben waren, verstärkt wird. Eine verlässliche Aussage über die zukünftig zu erwartende Zahl der wöchentlichen Zuweisungen, kann daher nicht getroffen werden. Insgesamt ist aber mit einer weiteren Zuweisung von Asylbewerbern zu rechnen. Unterbringungsreserven stehen nicht zur Verfügung. Die Verwaltung ist weiterhin dabei, vorhandene Übergangseinrichtungen zu erweitern, Renovierungsarbeiten abzuschließen und auch neue Unterkünfte durch Anmietung zu schaffen. Die Verwaltung hat in den letzten Wochen und Monaten vermehrt Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt angemietet. Dies wird die Verwaltung auch weiterhin in dem möglichen Umfang durchführen. Allerdings sind die Möglichkeiten begrenzt, der Wohnungsmarkt gibt nur noch wenige Kapazitäten her. Für den zuvor geschilderten Bedarf reichen diese Möglichkeiten bei Weitem nicht aus. Teilweise nutzen Eigentümer und Vermieter die derzeitige Situation zu ihren Gunsten aus. Mögliche Käufe geeigneter Liegenschaften scheitern bisweilen an den überhöhten Forderungen des Eigentümers. Ob es gelingt, die benötigten Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen ohne Inanspruchnahme weiterer Turn- und Veranstaltungshallen zu schaffen, wird sich in den nächsten Wochen erweisen. Bereits heute sind bundes- und landes- und kreisweit viele Kommunen hierzu gezwungen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Kapazitäten in den Notunterkünften abgebaut werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Notunterkunft Mainstraße noch im 1. Halbjahr 2016 geschlossen wird. Da die Kapazität dieser Notunterkunft (220 Plätze) auf das Aufnahmesoll angerechnet wird, ist davon auszugehen, dass der Stadt nach dem Schließen der Notunterkunft weitere 220 Flüchtlinge im Regelverfahren zugewiesen werden. 2. Lösung Die Verwaltung hat sich der grundlegenden Lösung der Unterbringungsproblematik angenommen. Zur Unterbringung von Flüchtlingen bestehen folgende grundsätzliche Handlungsoptionen: - Bau von Wohnungen in Festbauweise Bau von Zelt- oder Containerstädte Belegung weiterer Turn- und sonstigen Hallen a) Bau von Wohnungen in Festbauweise Langfristig kann nur der Bau von Wohnungen in Festbauweise zu einer nachhaltigen und wirtschaftlich vertretbaren Lösung führen. Hierfür bieten sich auch aus Gründen der Sozialverträglichkeit und der Akzeptanz vor Ort die im Beschlussentwurf genannten städtischen Grundstücke an. Nähere Ausführungen einschl. einer ausführlichen Erläuterung dazu erfolgen im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. b) Bau von Zelt- oder Containerstädte Auch der Bau von Zelt- oder Containerstädten kann keine dauerhafte Lösung darstellen. Zelte sind in der Regel nicht winterfest bzw. nur mit großem Aufwand winterfest zu machen. Zwar könnten Containerunterkünfte über einen Zeitraum von mehreren Jahren betrieben werden, jedoch sind sie gegenüber festen Gebäuden stets unwirtschaftlich und stellen somit nur bei kurzfristigen Lösungen eine Alternative dar. Für den Bau von Zelt- oder Containerstädten werden befestigte Flächen mit Ver- und Entsorgungsanschlussmöglichkeiten in unmittelbarer Nachbarschaft benötigt. Hierfür kämen Sportplätze oder sonstige befestigte Flächen in Betracht. Unbeschadet des wirtschaftlichen Aspekts, wurden und werden auch in Zukunft temporär mobile Unterkünfte notwendig sein, um Handlungsspielräume zu bekommen. Aus diesem Grunde entsteht, vorerst auf zwei Jahre befristet, entlang der West-Devon-Straße eine Unterkunft in Containerbauweise für ca. 50 Flüchtlinge. Mit den Arbeiten wird Mitte Januar 2016 begonnen. c) Belegung weiterer Turn- und sonstigen Hallen Die Belegung von Turn- und sonstigen Hallen war und ist immer nur eine Notlösung. Zum einen sind diese Hallen zum langfristigen Wohnen von Menschen nicht geeignet, zum anderen werden sie jeweils ihrem eigentlichen Zweck vorenthalten. Auf Grund der hohen Konzentration von Flüchtlingen stellt sich eine solche Lösung als besonders unwirtschaftlich dar. Allerdings sollte zum jetzigen Zeitpunkt eine für den Notfall erforderliche Belegung einer solchen Halle als vorübergehende Option nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass bei weiterer Zuweisung von Flüchtlingen die weitere Schaffung von Wohnraum unumgänglich sein wird. d) Vergabeverfahren Wie bereits oben dargestellt steht die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge unter erheblichem Zeitdruck, da die bisher zur Verfügung stehenden und belegten Kapazitäten demnächst vollständig ausgenutzt sein werden. Zur Bewältigung dieser Situation wurde und wird die Anwendung zahlreicher Rechtsvorschriften in Deutschland temporär vereinfacht. Hierzu zählt auch das für Auftragsvergaben solcher Größenordnung im Normalfall durchzuführende formale Vergabeverfahren. Das Bundesministerium für Wirtschaft erklärt auf seiner Homepage, dass für Vergaben unterhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte nur das normale Haushaltsrecht (Grundsatz der sparsamen Mittelverwendung) anwendbar sei. Das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt dies mittels Runderlass zur Beschaffung von Leistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen vom 06.08.2015, dass diesbezüglich Aufträge freihändig vergeben werden können. Von dem Grundsatz, (mindestens) drei Angebote einzuholen, könne abgewichen werden, wenn nur ein Unternehmen für die Realisierung in Betracht kommt. Dieser Erlass ist bis zum 31. März 2016 befristet. 3. Alternativen sind beschrieben. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Finanzierung der im Sachverhalt beschriebenen Maßnahmen kann nur durch Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2015/2016 erfolgen. Der Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung ist für die Sitzung des Rates am 19.01.2016 vorgesehen.