Daten
Kommune
Wesseling
Größe
156 kB
Datum
19.01.2016
Erstellt
11.01.16, 17:06
Aktualisiert
11.01.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
241/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
Ausgestaltung der Bebauung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
21.12.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 241/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ohrndorf /
Herr Hummelsheim
08.01.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
Ausgestaltung der Bebauung
Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt die Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge:
1.1. Errichtung einer Unterkunft mit 8 Reihenhäusern in Berzdorf Falkenweg, auf dem Grundstück
Gemarkung Berzdorf, Flur 9, Flurstück 162, groß 124.791 qm (anteilig)
1.2. Errichtung einer Unterkunft mit 8 Reihenhäusern in Wesseling-Mitte auf dem ehem. Fußballplatz
Jahnstraße (Schwarzer Ascheplatz), Grundstück Gemarkung Wesseling, Flur 20, Flurstück 670,
groß ca. 8.633 qm (anteilig)
1.3. Errichtung einer Unterkunft mit 6 Reihenhäusern in Urfeld auf dem Grundstück Gemarkung Urfeld, Flur 18, Flurstück 245, groß 1.232 qm
1.4. Errichtung einer Unterkunft mit 6 Reihenhäusern auf dem Bolzplatz Mertener Straße, Grundstück
Gemarkung Wesseling, Flur 17, Flurstücke 976, groß 1.982 qm (anteilig) – vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses
2. Sollte eine dieser Flächen zu Punkt 1) nicht realisierbar sein, so wird die Verwaltung beauftragt, ein
anderes geeignetes Grundstück in dem jeweiligen Ortsteil für die Errichtung der beabsichtigen Unterkunft zu definieren.
3. Der Rat beschließt, dass die Verwaltung die Auftragsvergabe im freihändigen Verfahren durchführen
kann.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Rat und in weiteren Gremien hat die Verwaltung regelmäßig über die aktuelle Situation in der Flüchtlingshilfe berichtet. Die Verwaltung hat dabei insbesondere dargelegt, dass eine verlässliche Aussage
über die Entwicklung der Flüchtlingszahlen kaum möglich ist, da die bundesweite Anzahl von Flüchtlingen immer wieder korrigiert wird.
Dies hat eine unmittelbare Auswirkung auf die Anzahl der Flüchtlinge, die in Wesseling aufgenommen
werden müssen. Heute scheint festzustehen, dass bundesweit mit mindestens 1,0 Mio. Flüchtlingen zu
rechnen ist. Einige Stellen sprechen bereits von 1,2 Mio. Flüchtlinge. Hierbei ist aber zu beachten, dass die
Anzahl der Flüchtlinge im Laufe des Jahres 2015 stetig angestiegen ist. Bliebe es bei diesen Steigerungsraten oder würde der Zustrom auf dem derzeitigen Niveau stagnieren, dann müsste für das Jahr 2016 eine
noch größere Zahl an Flüchtlingen erwartet werden.
Mit Stand vom 30.11.2015 sind im Land NRW bereits 185.676 registrierte Personen untergebracht. In den
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und der Kommunen, die Erstaufnahmeplätze im Wege der
Amtshilfe für das Land NRW bzw. Bezirksregierung zur Verfügung gestellt haben, stehen weitere 80.614
Plätze zur Verfügung, die mit unterschiedlichem Auslastungsgrad belegt sind. Von der Summe beider
Zahlen wird die Aufnahmequote für die jeweiligen Kommunen mit dem sogenannten „Königsteiner
Schlüssel“ errechnet. Für die Stadt Wesseling besteht daher eine Aufnahmequote nach dem Königste iner Schlüssel in Höhe von 0,1844 % obiger Gesamtsumme. Diese teilte sich am 30.11.2015 auf in 291
Personen, die als regelzugewiesene (registrierte) Asylbewerber in den Übergangsheimen der Stadt u ntergebracht wurden und den 220 Plätzen, die die Stadt Wesseling dem Land für die Ersta ufnahme (noch
nicht registrierte Flüchtlinge) in der Mainstraße zur Verfügung gestellt hat. Dies entspricht für Wesseling
einer Aufnahmeverpflichtung von insgesamt 511 Personen. Diese Zahlen stellen allerdings lediglich eine
Stichtagsbetrachtung dar. Tatsächlich ändert sich das Aufnahmesoll der Stadt Wesseling täglich mit der Anzahl der nach NRW verteilten Flüchtlinge. So hatte die Stadt Wesseling zwar am 30.11.2015 mit den berücksichtigten 511 tatsächlich aufgenommenen Asylbewerbern plus den zur Verfügung gestellten Plätzen für die
Erstaufnahme die Quote nach dem Königsteiner Schlüssel bereits mit rund 102 % übererfüllt, faktisch musste
die Stadt Wesseling aber im Dezember 2015 67 weitere Asylbewerber aufnehmen. Dieser Zustand setzt sich
auch im laufenden Monat Januar 2016 fort, da am 04.01. = 6 Personen, am 06.01. = 10 Personen am 07.01.
= 9 Personen und 13.01. = 12 Personen (insgesamt von 04.01.-13.01.2016 also 39 Asylbewerber) nach
Wesseling verteilt wurden und unterzubringen waren. Bis zur Ratssitzung wird voraussichtlich auch die Verteilerstatistik zum Stichtag 31.12.2016 vorliegen. Der Fachbereich wird dann prüfen, ob diese Statistik auch
mit den tatsächlichen Aufnahmen hier in Wesseling übereinstimmt und wird in der Ratssitzung weiter mündlich berichten.
Saisonal sollte mit sinkenden Temperaturen und tendenziell schlechterem Wetter die Zahl der nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge temporär abnehmen. Auch sollten sich die Ankündigungen, dass Flüchtlinge
ohne oder mit geringer Bleiberechtsperspektive bis zur Entscheidung über ihr Asylverfahren in den Landeseinrichtungen für die Erstaufnahme verbleiben, wie auch die Beschleunigung der Abschiebeverfahren, bei Umsetzung, auf die Regelzuweisungszahlen senkend auswirken. Beides ist aber bis heute noch nicht spürbar.
Hinzu kommt, dass derzeit die Zahl der aufzunehmenden Asylbewerber noch durch die in der landesweiten
Zuweisungspause vom 24.12.2015 bis 03.01.2016 nicht auf die Kommunen verteilten Personen, die in den
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und der Kommunen verblieben waren, verstärkt wird.
Eine verlässliche Aussage über die zukünftig zu erwartende Zahl der wöchentlichen Zuweisungen, kann daher
nicht getroffen werden. Insgesamt ist aber mit einer weiteren Zuweisung von Asylbewerbern zu rechnen. Unterbringungsreserven stehen nicht zur Verfügung. Die Verwaltung ist weiterhin dabei, vorhandene Übergangseinrichtungen zu erweitern, Renovierungsarbeiten abzuschließen und auch neue Unterkünfte durch Anmietung
zu schaffen.
Die Verwaltung hat in den letzten Wochen und Monaten vermehrt Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt
angemietet. Dies wird die Verwaltung auch weiterhin in dem möglichen Umfang durchführen. Allerdings
sind die Möglichkeiten begrenzt, der Wohnungsmarkt gibt nur noch wenige Kapazitäten her. Für den zuvor
geschilderten Bedarf reichen diese Möglichkeiten bei Weitem nicht aus. Teilweise nutzen Eigentümer und
Vermieter die derzeitige Situation zu ihren Gunsten aus. Mögliche Käufe geeigneter Liegenschaften scheitern bisweilen an den überhöhten Forderungen des Eigentümers.
Ob es gelingt, die benötigten Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen ohne Inanspruchnahme weiterer Turn- und Veranstaltungshallen zu schaffen, wird sich in den nächsten Wochen erweisen. Bereits heute
sind bundes- und landes- und kreisweit viele Kommunen hierzu gezwungen.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Kapazitäten in den Notunterkünften abgebaut werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Notunterkunft Mainstraße noch im 1. Halbjahr 2016 geschlossen wird. Da die
Kapazität dieser Notunterkunft (220 Plätze) auf das Aufnahmesoll angerechnet wird, ist davon auszugehen,
dass der Stadt nach dem Schließen der Notunterkunft weitere 220 Flüchtlinge im Regelverfahren zugewiesen
werden.
2. Lösung
Die Verwaltung hat sich der grundlegenden Lösung der Unterbringungsproblematik angenommen. Zur
Unterbringung von Flüchtlingen bestehen folgende grundsätzliche Handlungsoptionen:
-
Bau von Wohnungen in Festbauweise
Bau von Zelt- oder Containerstädte
Belegung weiterer Turn- und sonstigen Hallen
a) Bau von Wohnungen in Festbauweise
Langfristig kann nur der Bau von Wohnungen in Festbauweise zu einer nachhaltigen und wirtschaftlich vertretbaren Lösung führen. Hierfür bieten sich auch aus Gründen der Sozialverträglichkeit und
der Akzeptanz vor Ort die im Beschlussentwurf genannten städtischen Grundstücke an.
Nähere Ausführungen einschl. einer ausführlichen Erläuterung dazu erfolgen im nicht-öffentlichen
Teil der Sitzung.
b) Bau von Zelt- oder Containerstädte
Auch der Bau von Zelt- oder Containerstädten kann keine dauerhafte Lösung darstellen. Zelte sind
in der Regel nicht winterfest bzw. nur mit großem Aufwand winterfest zu machen. Zwar könnten
Containerunterkünfte über einen Zeitraum von mehreren Jahren betrieben werden, jedoch sind sie
gegenüber festen Gebäuden stets unwirtschaftlich und stellen somit nur bei kurzfristigen Lösungen
eine Alternative dar.
Für den Bau von Zelt- oder Containerstädten werden befestigte Flächen mit Ver- und Entsorgungsanschlussmöglichkeiten in unmittelbarer Nachbarschaft benötigt. Hierfür kämen Sportplätze
oder sonstige befestigte Flächen in Betracht.
Unbeschadet des wirtschaftlichen Aspekts, wurden und werden auch in Zukunft temporär mobile Unterkünfte notwendig sein, um Handlungsspielräume zu bekommen. Aus diesem Grunde entsteht, vorerst auf zwei Jahre befristet, entlang der West-Devon-Straße eine Unterkunft in Containerbauweise für
ca. 50 Flüchtlinge. Mit den Arbeiten wird Mitte Januar 2016 begonnen.
c) Belegung weiterer Turn- und sonstigen Hallen
Die Belegung von Turn- und sonstigen Hallen war und ist immer nur eine Notlösung. Zum einen sind
diese Hallen zum langfristigen Wohnen von Menschen nicht geeignet, zum anderen werden sie jeweils ihrem eigentlichen Zweck vorenthalten.
Auf Grund der hohen Konzentration von Flüchtlingen stellt sich eine solche Lösung als besonders unwirtschaftlich dar. Allerdings sollte zum jetzigen Zeitpunkt eine für den Notfall erforderliche Belegung
einer solchen Halle als vorübergehende Option nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus weist
die Verwaltung darauf hin, dass bei weiterer Zuweisung von Flüchtlingen die weitere Schaffung von
Wohnraum unumgänglich sein wird.
d) Vergabeverfahren
Wie bereits oben dargestellt steht die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge
unter erheblichem Zeitdruck, da die bisher zur Verfügung stehenden und belegten Kapazitäten demnächst vollständig ausgenutzt sein werden. Zur Bewältigung dieser Situation wurde und wird die
Anwendung zahlreicher Rechtsvorschriften in Deutschland temporär vereinfacht. Hierzu zählt auch
das für Auftragsvergaben solcher Größenordnung im Normalfall durchzuführende formale Vergabeverfahren.
Das Bundesministerium für Wirtschaft erklärt auf seiner Homepage, dass für Vergaben unterhalb der
maßgeblichen EU-Schwellenwerte nur das normale Haushaltsrecht (Grundsatz der sparsamen Mittelverwendung) anwendbar sei. Das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt dies mittels Runderlass zur
Beschaffung von Leistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung
von Flüchtlingen vom 06.08.2015, dass diesbezüglich Aufträge freihändig vergeben werden können.
Von dem Grundsatz, (mindestens) drei Angebote einzuholen, könne abgewichen werden, wenn nur
ein Unternehmen für die Realisierung in Betracht kommt. Dieser Erlass ist bis zum 31. März 2016 befristet.
3. Alternativen
sind beschrieben.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der im Sachverhalt beschriebenen Maßnahmen kann nur durch Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2015/2016 erfolgen. Der Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung ist für die Sitzung des Rates am 19.01.2016 vorgesehen.