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Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
194 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
09.03.15, 13:02
Aktualisiert
27.01.16, 13:00
Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2015) Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2015) Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2015) Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2015) Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2015)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 16/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2015 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Herr Kröger Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 27.01.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 16/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kröger 27.01.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2015 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2015: a.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): b.) Mitarbeiterschulungen (mehrtägig): c.) Bildungsmaßnahmen d.) Ferien- und Freizeitmaßnahmen: e.) Fahrten in die Partnerstädte: f.) Sonderzuschüsse: 5,00 € p.P. pro Tag 3,00 € p.P. pro Tag 2,50 € p.P. pro Tag 2,50 € p.P. pro Tag 4,00 € p.P. pro Tag 7,00 € p.P. pro Tag Allgemeine Förderrichtlinien 2015        Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert. Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:       Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse     Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 14.500,00 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Auf dem entsprechenden Produktsachkonto stehen im Jahr 2015 insgesamt 23.900,00 € zur Verfügung. Sachdarstellung: 1. Problem Im Jahr 2014 wurden zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschrieben Maßnahmen von o.g. Trägern der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 14.161,00 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen und zweckentsprechend verausgabt. Einige Träger haben im Frühjahr 2014 sogenannte „Prognose-Anträge“ von Maßnahmen eingereicht, jedoch anschließend keine konkreten Zuschussanträge eingereicht. Vermutlich haben diese Maßnahmen nicht stattgefunden bzw. es wurde wegen Geringfügigkeit der zu erwartenden Mittel auf eine Antragstellung verzichtet. Für das Jahr 2015 wird vorgeschlagen, dass Zuschussverfahren in dieser Form fortzuführen und die im Beschlussentwurf genannten unveränderten Fördersätze und –richtlinien festzulegen. 2. Lösung Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2014 a.) b.) c.) d.) e.) f.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen: Fahrten in die Partnerstädte: Sonderzuschüsse: 5,00 € p.P. pro Tag 3,00 € s.o. 2,50 € s.o. 2,50 € s.o. 4,00 € s.o. 7,00 € s.o. Allgemeine Förderrichtlinien 2015        Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert. Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:       Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse     Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen der freien Trägern der Jugendhilfe werden Mittel in Höhe von 14.500,00 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen Der Jugendstiftung werden insgesamt 14.500,00 € aus den Erträgen entnommen.