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Beschlusstext (Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung der Sportanlagen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
02.06.2010
Erstellt
05.07.10, 16:27
Aktualisiert
05.07.10, 16:27
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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien am 02.06.2010 10 Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung der Sportanlagen der Stadt Erftstadt (271/2010) Die V 271/2010 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen mit der Maßgabe, dass § 3 Abs. 3 gestrichen wird und die Satzung entsprechend der Streichung überarbeitet wird. Die Verwaltung wird gebeten, nach einem Jahr eine Evaluation vorzunehmen. 9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende über die Einführung einer Benutzunggebühr i.H.v. 4,00 € / Nutzungsstunde abstimmen. Der Vorsitzende lässt als nächstes über den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abstimmen, wonach die Nutzung einer halben Sportplatzspielfläche als eine Einheit gebührenpflichtig sein soll. In ihrer Diskussionsbeiträgen haben die StVen Walther, Holz, Bitten und Zerres u.a. darauf hingewiesen, dass den Vereinen die dem Stadtsportverband Erftstadt nicht angehören, keine finanziellen Nachteile aus dieser Gebührensatzung erwachsen dürfen. Der Vorsitzende stellt deshalb das Entfallen des § 3 Abs. 3 der Gebührensatzung zur Abstimmung. Abschließend stellt der Vorsitzende die gesamte Gebührensatzung einschließlich der o.g. Änderungen zur Abstimmung. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien vom 02.06.2010 Seite 2