Daten
Kommune
Wesseling
Größe
133 kB
Datum
24.02.2016
Erstellt
05.02.16, 13:01
Aktualisiert
05.02.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
241/2015 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
Ausgestaltung der Bebauung Mertener Straße
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
26.01.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 241/2015 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Querbach
26.01.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
Ausgestaltung der Bebauung Mertener Straße
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Rat und in weiteren Gremien hat die Verwaltung regelmäßig über die aktuelle Situation in der Flüchtlingshilfe berichtet. Die Verwaltung hat dabei insbesondere dargelegt, dass eine verlässliche Aussage
über die Entwicklung der Flüchtlingszahlen kaum möglich ist, da die bundesweite Anzahl von Flüchtlingen immer wieder korrigiert wird.
Dies hat eine unmittelbare Auswirkung auf die Anzahl der Flüchtlinge, die in Wesseling aufgenommen
werden müssen. Heute scheint festzustehen, dass bundesweit mit mindestens 1,0 Mio. Flüchtlingen zu
rechnen ist. Einige Stellen sprechen bereits von 1,2 Mio. Flüchtlinge. Hierbei ist aber zu beachten, dass die
Anzahl der Flüchtlinge im Laufe des Jahres 2015 stetig angestiegen ist. Bliebe es bei diesen Steigerungsraten oder würde der Zustrom auf dem derzeitigen Niveau stagnieren, dann müsste für das Jahr 2016 eine
noch größere Zahl an Flüchtlingen erwartet werden.
Mit Stand vom 30.11.2015 sind im Land NRW bereits 185.676 registrierte Personen untergebracht. In den
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und der Kommunen, die Erstaufnahmeplätze im Wege der
Amtshilfe für das Land NRW bzw. Bezirksregierung zur Verfügung gestellt haben, stehen weitere 80.614
Plätze zur Verfügung, die mit unterschiedlichem Auslastungsgrad belegt sind. Von der Summe beider
Zahlen wird die Aufnahmequote für die jeweiligen Kommunen mit dem sogenannten „Königsteiner
Schlüssel“ errechnet. Für die Stadt Wesseling besteht daher eine Aufnahmequote nach dem Königste iner Schlüssel in Höhe von 0,1844 % obiger Gesamtsumme. Diese teilte sich am 30.11.2015 auf in 291
Personen, die als regelzugewiesene (registrierte) Asylbewerber in den Übergangsheimen der Stadt u ntergebracht wurden und den 220 Plätzen, die die Stadt Wesseling dem Land für die Ersta ufnahme (noch
nicht registrierte Flüchtlinge) in der Mainstraße zur Verfügung gestellt hat. Dies entspricht für Wesseling
einer Aufnahmeverpflichtung von insgesamt 511 Personen. Diese Zahlen stellen allerdings lediglich eine
Stichtagsbetrachtung dar. Tatsächlich ändert sich das Aufnahmesoll der Stadt Wesseling täglich mit der Anzahl der nach NRW verteilten Flüchtlinge. So hatte die Stadt Wesseling zwar am 30.11.2015 mit den berücksichtigten 511 tatsächlich aufgenommenen Asylbewerbern plus den zur Verfügung gestellten Plätzen für die
Erstaufnahme die Quote nach dem Königsteiner Schlüssel bereits mit rund 102 % übererfüllt, faktisch musste
die Stadt Wesseling aber im Dezember 2015 67 weitere Asylbewerber aufnehmen. Dieser Zustand setzt sich
auch im laufenden Monat Januar 2016 fort, da am 04.01. = 6 Personen, am 06.01. = 10 Personen am 07.01.
= 9 Personen und 13.01. = 12 Personen (insgesamt von 04.01.-13.01.2016 also 39 Asylbewerber) nach
Wesseling verteilt wurden und unterzubringen waren. Bis zur Ratssitzung wird voraussichtlich auch die Verteilerstatistik zum Stichtag 31.12.2016 vorliegen. Der Fachbereich wird dann prüfen, ob diese Statistik auch
mit den tatsächlichen Aufnahmen hier in Wesseling übereinstimmt und wird in der Ratssitzung weiter mündlich berichten.
Saisonal sollte mit sinkenden Temperaturen und tendenziell schlechterem Wetter die Zahl der nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge temporär abnehmen. Auch sollten sich die Ankündigungen, dass Flüchtlinge
ohne oder mit geringer Bleiberechtsperspektive bis zur Entscheidung über ihr Asylverfahren in den Landeseinrichtungen für die Erstaufnahme verbleiben, wie auch die Beschleunigung der Abschiebeverfahren, bei Umsetzung, auf die Regelzuweisungszahlen senkend auswirken. Beides ist aber bis heute noch nicht spürbar.
Hinzu kommt, dass derzeit die Zahl der aufzunehmenden Asylbewerber noch durch die in der landesweiten
Zuweisungspause vom 24.12.2015 bis 03.01.2016 nicht auf die Kommunen verteilten Personen, die in den
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und der Kommunen verblieben waren, verstärkt wird.
Eine verlässliche Aussage über die zukünftig zu erwartende Zahl der wöchentlichen Zuweisungen, kann daher
nicht getroffen werden. Insgesamt ist aber mit einer weiteren Zuweisung von Asylbewerbern zu rechnen. Unterbringungsreserven stehen nicht zur Verfügung. Die Verwaltung ist weiterhin dabei, vorhandene Übergangseinrichtungen zu erweitern, Renovierungsarbeiten abzuschließen und auch neue Unterkünfte durch Anmietung
zu schaffen.
Die Verwaltung hat in den letzten Wochen und Monaten vermehrt Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt
angemietet. Dies wird die Verwaltung auch weiterhin in dem möglichen Umfang durchführen. Allerdings
sind die Möglichkeiten begrenzt, der Wohnungsmarkt gibt nur noch wenige Kapazitäten her. Für den zuvor
geschilderten Bedarf reichen diese Möglichkeiten bei Weitem nicht aus. Teilweise nutzen Eigentümer und
Vermieter die derzeitige Situation zu ihren Gunsten aus. Mögliche Käufe geeigneter Liegenschaften scheitern bisweilen an den überhöhten Forderungen des Eigentümers.
Ob es gelingt, die benötigten Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen ohne Inanspruchnahme weiterer Turn- und Veranstaltungshallen zu schaffen, wird sich in den nächsten Wochen erweisen. Bereits heute
sind bundes- und landes- und kreisweit viele Kommunen hierzu gezwungen.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Kapazitäten in den Notunterkünften abgebaut werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Notunterkunft Mainstraße noch im 1. Halbjahr 2016 geschlossen wird. Da die
Kapazität dieser Notunterkunft (220 Plätze) auf das Aufnahmesoll angerechnet wird, ist davon auszugehen,
dass der Stadt nach dem Schließen der Notunterkunft weitere 220 Flüchtlinge im Regelverfahren zugewiesen
werden.
Die Verwaltung hat sich der grundlegenden Lösung der Unterbringungsproblematik angenommen. Zur
Unterbringung von Flüchtlingen bestehen folgende grundsätzliche Handlungsoptionen:
-
Bau von Wohnungen in Festbauweise
Bau von Zelt- oder Containerstädte
Belegung weiterer Turn- und sonstigen Hallen
Langfristig kann nur der Bau von Wohnungen in Festbauweise zu einer nachhaltigen und wirtschaftlich
vertretbaren Lösung führen. Hierfür bietet sich neben anderen Grundstücken der Bolzplatz an der Mertener Straße an. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 19.01.2016 bereits vorbehaltlich der Entscheidung des Jugendhilfeausschuss die Bebauung beschlossen.
2. Lösung
Der Bolzplatz an der Mertener Straße ist einer von zwei Bolzplätzen in Wesseling. In der letzten Kinder- und
Jugendanhörung wurden zudem von den Kindern weitere Bolzplätze gefordert.
Vor dem Hintergrund des o.g. Sachverhalts stimmt der Jugendhilfeausschuss einer Bebauung zu, wenn eine
entsprechende Alternative zur Verfügung gestellt wird. Hierfür eignet sich das Grundstück vor dem Spielplatz
auf der Mertener Str. auf dem eine Ersatzlösung geschaffen wird.
3. Alternativen
sind beschrieben.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der im Sachverhalt beschriebenen Maßnahme kann aus dem Belastungsausgleich
erfolgen.