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Beschlussvorlage (Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge; Ausgestaltung der Bebauung Mertener Straße)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
133 kB
Datum
24.02.2016
Erstellt
05.02.16, 13:01
Aktualisiert
05.02.16, 13:01
Beschlussvorlage (Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
Ausgestaltung der Bebauung Mertener Straße) Beschlussvorlage (Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
Ausgestaltung der Bebauung Mertener Straße) Beschlussvorlage (Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
Ausgestaltung der Bebauung Mertener Straße) Beschlussvorlage (Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
Ausgestaltung der Bebauung Mertener Straße)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 241/2015 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge; Ausgestaltung der Bebauung Mertener Straße Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.01.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 241/2015 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Querbach 26.01.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge; Ausgestaltung der Bebauung Mertener Straße Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Im Rat und in weiteren Gremien hat die Verwaltung regelmäßig über die aktuelle Situation in der Flüchtlingshilfe berichtet. Die Verwaltung hat dabei insbesondere dargelegt, dass eine verlässliche Aussage über die Entwicklung der Flüchtlingszahlen kaum möglich ist, da die bundesweite Anzahl von Flüchtlingen immer wieder korrigiert wird. Dies hat eine unmittelbare Auswirkung auf die Anzahl der Flüchtlinge, die in Wesseling aufgenommen werden müssen. Heute scheint festzustehen, dass bundesweit mit mindestens 1,0 Mio. Flüchtlingen zu rechnen ist. Einige Stellen sprechen bereits von 1,2 Mio. Flüchtlinge. Hierbei ist aber zu beachten, dass die Anzahl der Flüchtlinge im Laufe des Jahres 2015 stetig angestiegen ist. Bliebe es bei diesen Steigerungsraten oder würde der Zustrom auf dem derzeitigen Niveau stagnieren, dann müsste für das Jahr 2016 eine noch größere Zahl an Flüchtlingen erwartet werden. Mit Stand vom 30.11.2015 sind im Land NRW bereits 185.676 registrierte Personen untergebracht. In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und der Kommunen, die Erstaufnahmeplätze im Wege der Amtshilfe für das Land NRW bzw. Bezirksregierung zur Verfügung gestellt haben, stehen weitere 80.614 Plätze zur Verfügung, die mit unterschiedlichem Auslastungsgrad belegt sind. Von der Summe beider Zahlen wird die Aufnahmequote für die jeweiligen Kommunen mit dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ errechnet. Für die Stadt Wesseling besteht daher eine Aufnahmequote nach dem Königste iner Schlüssel in Höhe von 0,1844 % obiger Gesamtsumme. Diese teilte sich am 30.11.2015 auf in 291 Personen, die als regelzugewiesene (registrierte) Asylbewerber in den Übergangsheimen der Stadt u ntergebracht wurden und den 220 Plätzen, die die Stadt Wesseling dem Land für die Ersta ufnahme (noch nicht registrierte Flüchtlinge) in der Mainstraße zur Verfügung gestellt hat. Dies entspricht für Wesseling einer Aufnahmeverpflichtung von insgesamt 511 Personen. Diese Zahlen stellen allerdings lediglich eine Stichtagsbetrachtung dar. Tatsächlich ändert sich das Aufnahmesoll der Stadt Wesseling täglich mit der Anzahl der nach NRW verteilten Flüchtlinge. So hatte die Stadt Wesseling zwar am 30.11.2015 mit den berücksichtigten 511 tatsächlich aufgenommenen Asylbewerbern plus den zur Verfügung gestellten Plätzen für die Erstaufnahme die Quote nach dem Königsteiner Schlüssel bereits mit rund 102 % übererfüllt, faktisch musste die Stadt Wesseling aber im Dezember 2015 67 weitere Asylbewerber aufnehmen. Dieser Zustand setzt sich auch im laufenden Monat Januar 2016 fort, da am 04.01. = 6 Personen, am 06.01. = 10 Personen am 07.01. = 9 Personen und 13.01. = 12 Personen (insgesamt von 04.01.-13.01.2016 also 39 Asylbewerber) nach Wesseling verteilt wurden und unterzubringen waren. Bis zur Ratssitzung wird voraussichtlich auch die Verteilerstatistik zum Stichtag 31.12.2016 vorliegen. Der Fachbereich wird dann prüfen, ob diese Statistik auch mit den tatsächlichen Aufnahmen hier in Wesseling übereinstimmt und wird in der Ratssitzung weiter mündlich berichten. Saisonal sollte mit sinkenden Temperaturen und tendenziell schlechterem Wetter die Zahl der nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge temporär abnehmen. Auch sollten sich die Ankündigungen, dass Flüchtlinge ohne oder mit geringer Bleiberechtsperspektive bis zur Entscheidung über ihr Asylverfahren in den Landeseinrichtungen für die Erstaufnahme verbleiben, wie auch die Beschleunigung der Abschiebeverfahren, bei Umsetzung, auf die Regelzuweisungszahlen senkend auswirken. Beides ist aber bis heute noch nicht spürbar. Hinzu kommt, dass derzeit die Zahl der aufzunehmenden Asylbewerber noch durch die in der landesweiten Zuweisungspause vom 24.12.2015 bis 03.01.2016 nicht auf die Kommunen verteilten Personen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und der Kommunen verblieben waren, verstärkt wird. Eine verlässliche Aussage über die zukünftig zu erwartende Zahl der wöchentlichen Zuweisungen, kann daher nicht getroffen werden. Insgesamt ist aber mit einer weiteren Zuweisung von Asylbewerbern zu rechnen. Unterbringungsreserven stehen nicht zur Verfügung. Die Verwaltung ist weiterhin dabei, vorhandene Übergangseinrichtungen zu erweitern, Renovierungsarbeiten abzuschließen und auch neue Unterkünfte durch Anmietung zu schaffen. Die Verwaltung hat in den letzten Wochen und Monaten vermehrt Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt angemietet. Dies wird die Verwaltung auch weiterhin in dem möglichen Umfang durchführen. Allerdings sind die Möglichkeiten begrenzt, der Wohnungsmarkt gibt nur noch wenige Kapazitäten her. Für den zuvor geschilderten Bedarf reichen diese Möglichkeiten bei Weitem nicht aus. Teilweise nutzen Eigentümer und Vermieter die derzeitige Situation zu ihren Gunsten aus. Mögliche Käufe geeigneter Liegenschaften scheitern bisweilen an den überhöhten Forderungen des Eigentümers. Ob es gelingt, die benötigten Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen ohne Inanspruchnahme weiterer Turn- und Veranstaltungshallen zu schaffen, wird sich in den nächsten Wochen erweisen. Bereits heute sind bundes- und landes- und kreisweit viele Kommunen hierzu gezwungen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Kapazitäten in den Notunterkünften abgebaut werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Notunterkunft Mainstraße noch im 1. Halbjahr 2016 geschlossen wird. Da die Kapazität dieser Notunterkunft (220 Plätze) auf das Aufnahmesoll angerechnet wird, ist davon auszugehen, dass der Stadt nach dem Schließen der Notunterkunft weitere 220 Flüchtlinge im Regelverfahren zugewiesen werden. Die Verwaltung hat sich der grundlegenden Lösung der Unterbringungsproblematik angenommen. Zur Unterbringung von Flüchtlingen bestehen folgende grundsätzliche Handlungsoptionen: - Bau von Wohnungen in Festbauweise Bau von Zelt- oder Containerstädte Belegung weiterer Turn- und sonstigen Hallen Langfristig kann nur der Bau von Wohnungen in Festbauweise zu einer nachhaltigen und wirtschaftlich vertretbaren Lösung führen. Hierfür bietet sich neben anderen Grundstücken der Bolzplatz an der Mertener Straße an. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 19.01.2016 bereits vorbehaltlich der Entscheidung des Jugendhilfeausschuss die Bebauung beschlossen. 2. Lösung Der Bolzplatz an der Mertener Straße ist einer von zwei Bolzplätzen in Wesseling. In der letzten Kinder- und Jugendanhörung wurden zudem von den Kindern weitere Bolzplätze gefordert. Vor dem Hintergrund des o.g. Sachverhalts stimmt der Jugendhilfeausschuss einer Bebauung zu, wenn eine entsprechende Alternative zur Verfügung gestellt wird. Hierfür eignet sich das Grundstück vor dem Spielplatz auf der Mertener Str. auf dem eine Ersatzlösung geschaffen wird. 3. Alternativen sind beschrieben. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Finanzierung der im Sachverhalt beschriebenen Maßnahme kann aus dem Belastungsausgleich erfolgen.