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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2013)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
113 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
30.11.15, 13:01
Aktualisiert
30.11.15, 13:01
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2013) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2013) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2013) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2013)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 236/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Rechnungsprüfung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2013 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 25.11.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 236/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Kuhl / Dijkstra 25.11.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2013 Beschlussentwurf: 1. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.12.2015 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2013 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich auf die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, vorgenommenen Prüfungen sowie auf die von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen. 2. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird in der vorliegenden Form hiermit festgestellt. 3. Der Ausgleich des Jahresdefizits erfolgt durch Rückgriff auf die allgemeine Rücklage. 4. Der Rat erteilt dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013 die uneingeschränkte Entlastung. Sachdarstellung: 1. Problem Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Gemeindeordnung (GO) ein Jahresabschluss aufzustellen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde am 10.11.2015 vom Rat zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gemäß § 101 GO obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich der örtlichen Rechnungsprüfung, welche sich ihrerseits gemäß §§ 101 Abs. 8 i.V.m. 103 Abs. 5 GO mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen kann. Mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, wurde unter Durchführung eines begleitenden Coachings der Mitarbeiter der örtlichen Rechnungsprüfung, ein entsprechender Prüfungs- und Coachingvertrag für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 geschlossen. 2. Lösung Die Prüfungshandlungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH erfolgten im November 2015. Die örtliche Rechnungsprüfung hat in Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Teile der Prüfung durchgeführt. Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner einschließlich des Bestätigungsvermerks wurde allen Ratsmitgliedern in elektronischer Form und den Fraktionen in Papierform zugestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 15.12.2015 (Vorlage Nr. 234/2015) folgendes: Abschließend zur Prüfung wird gemäß § 101 GO NRW folgendes beschlossen: 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Stadt Wesseling einschließlich Anhang und Lagebericht wurden mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.09.2014 (Vorlage Nr. 156/2014) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich als Ergebnis seiner eigenen Prüfungshandlungen diesem Bestätigungsvermerk vollinhaltlich an. 2. Die Jahresabschlüsse der beiden Sondervermögen „Jugendhilfestiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ wurden durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Brühl geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: „Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013, bezogen auf die beiden rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen, wurde geprüft. In die Prüfung wurden die Haushaltssatzung, die Satzungen der beiden Stiftungen, im Verlauf des Haushaltsjahres getroffene Beschlüsse und Entscheidungen sowie die Buchführung einbezogen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.“ 3. Der gemäß § 101 Abs. 3 GO zu erteilende Bestätigungsvermerk umfasst die beiden oben genannten Prüfungsergebnisse. 4. Dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern wird empfohlen, in getrennten Abstimmungen folgendes zu beschließen: a) Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.12.2015 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2013 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich auf die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, vorgenommenen Prüfungen sowie auf die von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wird hiermit festgestellt. b) Der Ausgleich des Jahresdefizits erfolgt durch Rückgriff auf allgemeine Rücklage. c) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013 die uneingeschränkte Entlastung. 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen