Daten
Kommune
Wesseling
Größe
113 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
30.11.15, 13:01
Aktualisiert
30.11.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
236/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Rechnungsprüfung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2013
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
25.11.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 236/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Kuhl / Dijkstra
25.11.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2013
Beschlussentwurf:
1.
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.12.2015 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2013 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich
auf die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, vorgenommenen Prüfungen sowie
auf die von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur
Kenntnis genommen.
2.
Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird in der vorliegenden Form hiermit festgestellt.
3.
Der Ausgleich des Jahresdefizits erfolgt durch Rückgriff auf die allgemeine Rücklage.
4.
Der Rat erteilt dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013 die uneingeschränkte
Entlastung.
Sachdarstellung:
1. Problem
Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Gemeindeordnung (GO) ein Jahresabschluss
aufzustellen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde am 10.11.2015 vom Rat zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Gemäß § 101 GO obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser
bedient sich der örtlichen Rechnungsprüfung, welche sich ihrerseits gemäß §§ 101 Abs. 8 i.V.m. 103 Abs. 5
GO mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen kann.
Mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, wurde unter Durchführung eines begleitenden
Coachings der Mitarbeiter der örtlichen Rechnungsprüfung, ein entsprechender Prüfungs- und Coachingvertrag für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 geschlossen.
2. Lösung
Die Prüfungshandlungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH erfolgten im November 2015. Die örtliche Rechnungsprüfung hat in Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Teile der Prüfung durchgeführt.
Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner einschließlich des Bestätigungsvermerks wurde allen Ratsmitgliedern in elektronischer Form und den Fraktionen in Papierform zugestellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 15.12.2015 (Vorlage Nr. 234/2015) folgendes:
Abschließend zur Prüfung wird gemäß § 101 GO NRW folgendes beschlossen:
1.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Stadt Wesseling einschließlich Anhang und Lagebericht wurden
mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.09.2014 (Vorlage Nr. 156/2014) durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich als Ergebnis seiner eigenen Prüfungshandlungen diesem
Bestätigungsvermerk vollinhaltlich an.
2.
Die Jahresabschlüsse der beiden Sondervermögen „Jugendhilfestiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung
Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ wurden durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Brühl
geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013, bezogen auf die beiden rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen, wurde geprüft. In die Prüfung wurden die Haushaltssatzung, die Satzungen der beiden Stiftungen, im Verlauf des Haushaltsjahres getroffene Beschlüsse und Entscheidungen sowie die Buchführung
einbezogen.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.“
3.
Der gemäß § 101 Abs. 3 GO zu erteilende Bestätigungsvermerk umfasst die beiden oben genannten Prüfungsergebnisse.
4. Dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern wird empfohlen, in getrennten Abstimmungen folgendes zu beschließen:
a)
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.12.2015 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2013 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts,
der sich auf die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, vorgenommenen Prüfungen
sowie auf die von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird
zur Kenntnis genommen.
Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wird hiermit festgestellt.
b)
Der Ausgleich des Jahresdefizits erfolgt durch Rückgriff auf allgemeine Rücklage.
c)
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013 die uneingeschränkte Entlastung.
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen