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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für den Zeitraum ab 2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
309 kB
Datum
24.02.2016
Erstellt
05.02.16, 13:01
Aktualisiert
05.02.16, 13:01
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für den Zeitraum ab 2017) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für den Zeitraum ab 2017) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für den Zeitraum ab 2017) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für den Zeitraum ab 2017)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 144/2015 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für den Zeitraum ab 2017 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 19.01.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 144/2015 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 19.01.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für den Zeitraum ab 2017 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss erkennt die Notwendigkeit zur Erweiterung des Kita-Angebotes in Wesseling an und beauftragt die Verwaltung, Interessenten für Trägerschaft und Investition zu finden und die in die engere Auswahl kommenden Träger vorzustellen. Sachdarstellung 1. Problem Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2015 beschlossen, dass aufgrund der dargestellten Entwicklung der Geburten- und Zuzugszahlen, das Angebot von Kindertagesstättenbetreuung ab dem Kindergartenjahre 2017/2018 weiter ausgebaut werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Planung von 2 neuen Kindertageseinrichtungen mit jeweils 4 Gruppen zu beginnen. Die Verwaltung wurde weiterhin gebeten, geeignete Grundstücke zu suchen und erste Interessenabfragen bei den Trägern von Kindertageseinrichtungen durchzuführen. 2. Lösung a) Mögliche Grundstücke Der größte Bedarf besteht heute schon im Ortsteil Wesseling, aber ebenso in Keldenich. Bei der Suche nach geeigneten Grundtücken für einen Kindergartenneubau, ist also auch der Aspekt der zukünftigen Lage der Kindertageseinrichtung zu beachten. Zukünftig wird ein zusätzlicher Bedarf durch die fortschreitende Bebauung im Neubaugebiete „Eichholz“ und durch die Ausweisung des „Corageländes“ als Neubaugebiet entstehen. Die entsprechenden Grundstücke müssen eine Mindestgröße von 1600 qm² haben. Davon werden ca. 750 qm² für das Gebäude und der Rest für das Außengelände benötigt. Die Grundstücke sollten nach Möglichkeit von interessierten Investoren erworben werden. Diese Investoren bauen die Kita nach den Vorgaben des Kibiz und vermieten diese an die zukünftigen Träger der Einrichtung. Die Verwaltung schlägt vor, dass eine der beiden neuen Kitas im Neubaugebiet „Eichholz“ entstehen soll. Hier wird auch längerfristig von einer hohen Nachfrage ausgegangen. Die zweite Kita müsste aufgrund des dargestellten Bedarfes in Zentrumsnähe entstehen. Zurzeit werden die in Frage kommenden Flächen geprüft. b) Interessenanfrage bei möglichen Trägern Die Verwaltung hat mit den im Stadtgebiet Wesseling tätigen Trägern und weitere im Rhein-Erft-Kreis tätigen Trägern Kontakt aufgenommen. Die Anfrage umfasste folgende Rahmendaten:  Neubau, Geplant: Errichtung durch einen Investor,  Investor kann auch durch den zukünftigen Träger gestellt, bzw. vorgeschlagen werden,  4-gruppige Einrichtung mit insgesamt 70 Plätzen, davon 16 U3 Plätze,  Aufnahme auch von Kindern im Rahmen der Inklusion,  Gruppenformen: 1x Gruppenform I, 1x Gruppenform II, 2x Gruppenform III,  Gebäude wird an den Träger vermietet, Refinanzierung durch den Mietkostenzuschuss des LVR,  Geplanter Eröffnungstermin ab August 2017. Folgende Träger haben sich bereits bereiterklärt, die Trägerschaft einer der beiden Kitas zu übernehmen (in alphabetischer Reihenfolge): 1. Kinder und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH, Köln 2. Schloss Dilborn, Die Jugendhilfe, Gangelt, Interessensbekundungen weiterer Träger und eventueller Investoren werden nach einem entsprechenden Beschluss eingeholt. 3. Alternativen Es werden keine weiteren Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Je Einrichtung werden wahrscheinlich für die gesetzlich geregelten Betriebskostenzuschüsse zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von ca. 360.000 € benötigt. Sollte die Stadt noch den Trägeranteil übernehmen, entstehen weitere Kosten bis in Höhe von 59.000 € je Kita. Einnahmen entstehen durch zusätzliche Elternbeiträge. Für einen Erwerb des Grundstücks im Neubaugebiet Eichholz muss mit Kosten in Höhe von 320.000 € gerechnet werden. Baukosten würden bei einem Investorenmodell für die Stadt nicht entstehen. Möglicherweise müsste die Stadt Mietkosten des Trägers übernehmen, die durch den LVR nicht refinanziert werden. Im Rahmen der Verhandlungen mit den zukünftigen Trägern und Investoren, wird die Verwaltung die Kosten für den Haushalt 2017 kalkulieren und darlegen.