Daten
Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
05.02.16, 13:01
Aktualisiert
05.02.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
230/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2012, Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.11.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 230/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
24.11.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2012, Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2012 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 230/2015 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2012 schließt mit einem Jahresverlust von 1.163.138,26 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in
Höhe von 1.065.300,00 € wird der Verlust nahezu ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 1.099.197,19 € verbleibt ein Überschuss von 1.001.358,93 €. Dieser Überschuss
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2012 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden
zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt
ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts
zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich
über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2012 schließt mit einem Jahresverlust von 1.163.138,26 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in
Höhe von 1.065.300,00 € wird der Verlust nahezu ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 1.099.197,19 € verbleibt ein Überschuss von 1.001.358,93 €.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Teilbeträge des Überschusses von 200.000 € und 500.000 € werden in den Wirtschaftsjahren 2014 bzw. 2015 mit den Verlustausgleichszahlungen aus dem städtischen Haushalt verrechnet.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.