Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2012, Behandlung des Jahresverlustes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
05.02.16, 13:01
Aktualisiert
05.02.16, 13:01
Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2012, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2012, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2012, Behandlung des Jahresverlustes)

öffnen download melden Dateigröße: 109 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 230/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2012, Behandlung des Jahresverlustes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.11.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 230/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 24.11.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2012, Behandlung des Jahresverlustes Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2012 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 230/2015 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2012 schließt mit einem Jahresverlust von 1.163.138,26 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 1.065.300,00 € wird der Verlust nahezu ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 1.099.197,19 € verbleibt ein Überschuss von 1.001.358,93 €. Dieser Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2012 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2012 schließt mit einem Jahresverlust von 1.163.138,26 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 1.065.300,00 € wird der Verlust nahezu ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 1.099.197,19 € verbleibt ein Überschuss von 1.001.358,93 €. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Teilbeträge des Überschusses von 200.000 € und 500.000 € werden in den Wirtschaftsjahren 2014 bzw. 2015 mit den Verlustausgleichszahlungen aus dem städtischen Haushalt verrechnet. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.