Daten
Kommune
Wesseling
Größe
25 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
05.02.16, 13:01
Aktualisiert
05.02.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage I/3
Seite 1
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2012 - 31.12.2012
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt.
Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Wirtschaftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung wird die Buchführung entsprechend den Vorschriften des NKF geführt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen ebenfalls den Vorschriften des NKF. Dies erleichtert die Erstellung des Gesamtabschlusses.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten linear auf die Wirtschaftsjahre, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Wertpapiere, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Kassenbestände werden
zu Nennwerten angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Zuschüsse für Investitionen werden (zunächst) bei den sonstigen Verbindlichkeiten nachgewiesen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt die Umbuchung der Zuschüsse in die Sonderposten.
C. Angaben zur Bilanz
1. Aktiva:
Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der
Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt:
Anlage I/3
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a) Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
technische Anlagen und Maschinen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
31.12.2012
31.12.2011
5.457.697,33 €
22.693,60 €
202.514,73 €
163.891,33 €
5.846.797,29 €
4.665.196,97 €
26.167,80 €
167.470,52 €
727.556,58 €
5.586.391,87 €
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr ist in der Anlage I/4, die Anlagenzugänge sind in der Anlage I/5 dargestellt.
Die Anlagen im Bau betreffen Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahren in den Kindertageseinrichtungen Bonner Straße und Taunusstraße.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Anhangs sind die Umbaumaßnahmen abgeschlossen.
Für das Jahr 2013 sind folgende Bauvorhaben geplant:
- Außenanlage Kita Jahnstraße: 7.000 € für Fertiggarage inkl. Unterboden und Montage
- Außenanlage Kita Bonner Straße: 2.000 € für ein Gartenhaus
- Außenanlage Kita Bonner Straße: 5.000 € für Spielgeräte
- Außenanlage Kita Westring: 6.000 € für Spielkombination aus Holz
b) Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Anfangsstand
Abgang
Zugang
Stand zum Jahresende
31.12.2012
7.819.961,92 €
496.866,98 €
551.000,00 €
7.874.094,94 €
31.12.2011
7.819.961,92 €
0,00 €
0,00 €
7.819.961,92 €
Der Wertpapierbestand wird in der Anlage I/6 einzeln aufgeführt.
c) Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
16.046,58 €. Der größte Teil der Forderungen betrifft Essensgeld.
Die Forderungen gegenüber der Stadt zum Bilanzstichtag belaufen sich auf 2.760.694,07 €.
Es handelt sich dabei um das Kassenkonto des Betriebes, das von der Stadtkasse Wesseling verwaltet wird.
d) sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögengegenstände betragen zum Bilanzstichtag 23.829,32 €. Sie betreffen noch nicht ausgezahlte Zinsen und Dividenden aus den Finanzanlagen.
Anlage I/3
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2. Passiva
a) Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (Stammkapital)
Kapitalrücklage
Gewinnvortrag
Vortrag
Verlust des Vorjahres
Vorläufige Verlustabdeckung
Jahresverlust
31.12.2012
31.12.2011
14.691.790,10 €
14.789.628,36 €
2.812.105,35 €
2.812.105,35 €
10.878.325,82 €
10.878.325,82 €
2.251.478,55 €
-1.152.281,36 €
1.065.300,00 €
2.164.497,19 €
1.667.705,24 €
-614.126,69 €
1.197.900,00 €
2.251.478,55 €
-1.163.138,26 €
-1.152.281,36 €
31.12.2012
31.12.2011
393.800,00 €
227.328,42 €
173.826,89 €
29.161,19 €
824.116,50 €
0,00 €
231.461,71 €
0,00 €
30.850,69 €
262.312,40 €
b) Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Zuschuss Investitionen Kita Im Blauen Garn
Zuschuss Investition Kita Taunusstraße
Zuschuss Investitionen Kita Jahnstraße
Sonstige Sonderposten
Als Sonderposten werden die Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW für Investitionen
zur Schaffung zusätzlicher Plätze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ausgewiesen, und zwar nach Fertigstellung der Baumaßnahmen, wenn die zweckentsprechende Mittelverwendung sichergestellt ist.
Im Wirtschaftsjahr 2012 wurden die Umbaumaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen Im
Blauen Garn und Jahnstraße fertiggestellt. Die erhaltenen Zuschüsse wurden aus den sonstigen Verbindlichkeiten in den Sonderposten umgebucht.
Entwicklung der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen:
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Auflösung
Stand 31.12.
2012
2011
262.312,40 €
572.280,00 €
0,00 €
10.475,90 €
824.116,50 €
528.673,00 €
3.911,53 €
264.278,00 €
5.994,13 €
262.312,40 €
Die Zugänge im Berichtsjahr betreffen mit 571.780 € Umbuchungen aus den sonstigen Verbindlichkeiten.
Anlage I/3
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c) Rückstellungen
Rückstellungen wurden gebildet für voraussichtliche Prüfungs- und Beratungskosten für das
Berichtsjahr, für die Verpflichtung aus Resturlaubsansprüchen und Überstunden der Arbeitnehmer, für Altersteilzeit und für Aufbewahrungskosten. Sie erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Vortrag
€
Verbrauch
Auflösung
€
V
A
Zuführung
€
Endstand
€
-
Urlaub
Überstunden
1.562,72
12.205,51
1.562,72
12.205,51
V
V
26.400,00
19.000,00
26.400,00
19.000,00
-
Altersteilzeit
181.552,00
23.793,00
V
63.963,00
221.722,00
-
Prüfungskosten
13.738,00
4.138,00
V
4.600,00
14.200,00
-
Aufbewahrungskosten
1.200,00
210.258,23
0,00
41.699,23
V
V
0,00
113.963,00
1.200,00
282.522,00
Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgte abweichend von § 21 S. 2 EigVO
NRW i. V .m. §§ 252 ff. HGB nach den Grundsätzen der GemHVO NRW durch Anwendung
des sog. Pauschalwertverfahrens.
d) Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 150.322,46 €
(Vorjahr: 118.902,59 €), Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben der Stadt in Höhe von
8.954,15 € (Vorjahr: 29.815,44 €) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 564.448,22 €
(Vorjahr: 776.739,00 €). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die erhaltenen Zuwendungen für U-3-Baumaßnahmen (563.469,59€), die zum Bilanzstichtag noch nicht
fertiggestellt sind. Sie werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und betreffen die Maßnahmen bei den Kitas Bonner Straße mit 204.000 € sowie Landesmittel aus
dem Belastungsausgleichsgesetz für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 mit
359.469,59 €.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Betriebskostenzuschüsse
Erstattungen für heilpädagogische Gruppen
Verpflegungskostenerstattungen
Erstattungen für integrative Gruppen
Erstattung für Sprachförderung
Sonstige Erstattungen und Zuweisungen
2012
2011
2.990.488,84 €
263.370,63 €
165.633,28 €
114.835,11 €
72.110,83 €
46.009,55 €
3.652.448,24 €
2.814.829,14 €
251.430,94 €
152.244,41 €
0,00 €
53.462,50 €
34.243,23 €
3.306.210,22 €
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Seite 5
Die Anzahl der Plätze zum Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013 setzte sich wie folgt
zusammen:
Einrichtung
Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein"
Kindertagesstätte "Regenbogen"
Kindertagesstätte "Zwergenhaus"
Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt"
Kindertagesstätte "Wilde Wiese"
Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen"
Kindertagesstätte "Sternschnuppe" *
Kindertagesstätte Waldstraße
Kindertagesstätte Taunusstraße
Kindertagesstätte Westring
Plätze insgesamt
Strasse
Im Blauen Garn 80
Bonner Straße 90
Weidenweg
Jahnstraße
Im Stockental 24
Entenfangstraße 60
Lahnstraße
Waldstr. 102
Taunusstraße 1
Westring
Plätze
95
65
45
97
40
45
50
40
55
27
559
In den insgesamt 559 Plätzen sind 86 Plätze für die U3-Betreuung enthalten.
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
-
-
soziale Abgaben:
Sozialversicherungsbeiträge
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse
Beihilfen
Personalaufwand insgesamt [Summe a) + b)]
2012
2011
3.024.666,33 €
2.837.168,49 €
847.517,58 €
770.115,32 €
601.571,13 €
13.345,49 €
614.916,62 €
543.877,57 €
20.547,55 €
564.425,12 €
232.011,88 €
589,08 €
232.600,96 €
202.402,94 €
3.287,26 €
205.690,20 €
3.872.183,91 €
3.607.283,81 €
Zu Beginn des Wirtschaftsjahres waren 102 Angestellte, am Bilanzstichtag 107 Angestellte
beschäftigt.
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt
(67.000,00 €), der die anteiligen Personalkosten und Sachkosten für die Leitung des Betriebes beinhaltet, erfasst.
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Weitere regelmäßig anfallende Kosten betreffen Versicherungen (13.786,72 €), Prüfung und
Beratung (4.600,00 €), Fortbildung (21.710,60 €), Ausbuchung von Forderungen (4.504,25 €)
sowie die sonstigen ordentlichen Geschäftsaufwendungen (insbesondere Bürobedarf und
Telefon).
Das Prüfungshonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 3.000,00 €.
Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet.
E. Sonstige Angaben
Organe
a) Betriebsleitung
Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NRW.
b) Betriebsausschuss:
Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem
Jugendhilfeausschuss. Ihm gehörten im Berichtsjahr an:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Ratsmitglieder und sachkundige Bürger
Olaf Krah – Vorsitzender -, Bankkaufmann
Stephan Auge, Sicherheitsbevollmächtigter
Giovanna Keilhau, Bürokauffrau
Paul-Jürgen Schiffer, Pensionär
Detlef Kornmüller, Industriemeister Fachr. Chemie
Helmut Latak, Rentner
Helge Herrwegen, Gewerkschaftssekretär
Peter Nep, Techn. Angestellter
Maria Therese Kutzer , Lehrerin
Vertreter von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden
Gerhard Mertens, Techniker
Daniel Viehöfer, Student
Brigitte Sombrowski, Versicherungsangestellte
Torsten Müller, Dipl.-Sportlehrer
Christa Laux, Sozialversicherungsfachangestellte
Yvonne Morbach, Tagesmutter / Tagespflegeperson
Brigitte Neuhausen, nicht berufstätig
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Beratende Mitglieder:
Vedat Dural
Heiko Graßmeier, Handelsfachwirt
Cornelia Harthun, Kfm. Angestellte
Annegret Kirsch, Rentnerin
Dr. Arndt Lorenz, Richter
Norbert Passon, Polizeibeamter
Ralph-Rüdiger Penczek, Pfarrer
Quetting, Markus
Florian P. Völlger, Mitarbeiter im Logistikbereich
Hans-Peter Haupt, Bürgermeister
Gunnar Ohrndorf, Beigeordneter bis 30.06.2012
Erwin Esser, Beigeordneter ab 01.07.2012
Iris Neitzel, Verwaltungsdirektorin bis 30.06.2012
Michael Querbach, Leiter Jugendamt
F. Behandlung des Jahresverlustes
Der Jahresverlust in Höhe von 1.163.138,26 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu
Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 1.065.300,00 €
und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 1.099.197,19 € vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 1.001.358,93 €.
Die Betriebsleitung wird vorschlagen, den verbleibenden Überschuss von 1.001.358,93 € zur
Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Betrieb zu belassen und
auf neue Rechnung vorzutragen.
Wesseling, den 07.10.2015
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez.
Manfred Hummelsheim
Beigeordneter und Kämmerer