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Allgemeine Vorlage (Restaurierung eines Kreuzes in Keldenich)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
22.07.09, 16:50
Aktualisiert
22.07.09, 16:50
Allgemeine Vorlage (Restaurierung eines Kreuzes in Keldenich)

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Gemeinde Kall Der Gemeindedirektor Sitzungstermin 24.09.1997 Vorlagen-Nr. 117/97 Federführung: Fachbereich I FBL: SB: An den Ausschuß für Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Heller Beschlußfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat GD Kenntnisnahme FB 1 (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt den Haushalt 1998. TOP Mittel verfügbar bei HHSt. DM über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch DM 6 Restaurierung eines Kreuzes in Keldenich Beschlußvorschlag: Der Ausschuß für Soziales, Kultur und Sport empfiehlt, sofern es die Haushaltslage zuläßt, 1998 Mittel zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen bereitzustellen und diese Maßnahme bei der Vergabe der Mittel zu berücksichtigen. Sachdarstellung: Der Ausschuß für Soziales, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 17.03.1997 - TOP 7 der Niederschrift - das Kreuz vor Ort besichtigt und über die Angelegenheit beraten. Zunächst sollte die Verwaltung mit dem Eigentümer des in die Denkmalliste unter Nr. 83 eingetragenen Baudenkmals die Sachlage erörtern und die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege einholen. Der Eigentümer sieht aus seiner Sicht keine dringende Notwendigkeit einer Restaurierung, wobei er auch nicht bereit ist, irgendwelche Kosten zu tragen. Er ist jedoch damit einverstanden, daß das Kreuz an Ort und Stelle gedreht und vorher restauriert wird. Herr Dr. Zahn vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege vertritt nach Ortsbesichtigung am 20.03.1997 folgende Auffassung: „Das Kreuz ist stark mit Algen befallen und im Fundamentbereich gestört, so daß es etwas schief steht. Eine Behandlung und Neuaufstellung des Kreuzes, auch wenn um 45° gedreht, müßte von einem unserem Amt bekannten Restaurator durchgeführt werden. Diese Arbeiten können nicht in Eigenleistung erfolgen. Nachschlagen von Inschriften sind als Beschädigungen des Denkmals anzusehen. Das Zuschütten eines Grabens in Form eines Brückenübergangs zum Kreuz kann erlaubt werden. Dagegen muß eine Gestaltung um das Kreuz mit Anlagen, Blumen etc. abgelehnt werden, da dieses Gebetkreuz derlei Beigaben nie gehabt hat. Selbst eine Bank an dieser Stelle ist störend. Sie sollte, wenn sie schon hier aufgestellt werden soll, in angemessener Entfernung vom Kreuz so errichtet werden, daß sie mit diesem Kreuz nicht in Zusammenhang gebracht wird.“ Die reine Restaurierung des Kreuzes kostet nach dem vorliegenden Angebot einer anerkannten Restaurierungswerkstatt 1.380,-- DM incl. MWSt.. Im Haushalt 1997 stehen im Bereich Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen keine Mittel zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt vor, sofern es die Haushaltslage zuläßt, 1998 wieder Mittel bereitzustellen und diese Maßnahme bei der Verteilung der Mittel zu berücksichtigen. T482.DOC