Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
22.07.09, 16:50
Aktualisiert
22.07.09, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Der Gemeindedirektor
Sitzungstermin
24.09.1997
Vorlagen-Nr.
117/97
Federführung:
Fachbereich I
FBL:
SB:
An den Ausschuß für Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Heller
Beschlußfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
GD
Kenntnisnahme
FB 1 (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x Vorlage berührt den Haushalt 1998.
TOP
Mittel verfügbar
bei HHSt.
DM
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
DM
6
Restaurierung eines Kreuzes in Keldenich
Beschlußvorschlag:
Der Ausschuß für Soziales, Kultur und Sport empfiehlt, sofern es die Haushaltslage zuläßt, 1998 Mittel zur Förderung
kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen bereitzustellen und diese Maßnahme bei der Vergabe der Mittel zu
berücksichtigen.
Sachdarstellung:
Der Ausschuß für Soziales, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 17.03.1997 - TOP 7 der Niederschrift - das Kreuz
vor Ort besichtigt und über die Angelegenheit beraten. Zunächst sollte die Verwaltung mit dem Eigentümer des in die
Denkmalliste unter Nr. 83 eingetragenen Baudenkmals die Sachlage erörtern und die Stellungnahme des Rheinischen
Amtes für Denkmalpflege einholen. Der Eigentümer sieht aus seiner Sicht keine dringende Notwendigkeit einer
Restaurierung, wobei er auch nicht bereit ist, irgendwelche Kosten zu tragen. Er ist jedoch damit einverstanden, daß das
Kreuz an Ort und Stelle gedreht und vorher restauriert wird. Herr Dr. Zahn vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege
vertritt nach Ortsbesichtigung am 20.03.1997 folgende Auffassung:
„Das Kreuz ist stark mit Algen befallen und im Fundamentbereich gestört, so daß es etwas schief steht. Eine
Behandlung und Neuaufstellung des Kreuzes, auch wenn um 45° gedreht, müßte von einem unserem Amt bekannten
Restaurator durchgeführt werden. Diese Arbeiten können nicht in Eigenleistung erfolgen. Nachschlagen von Inschriften
sind als Beschädigungen des Denkmals anzusehen. Das Zuschütten eines Grabens in Form eines Brückenübergangs
zum Kreuz kann erlaubt werden.
Dagegen muß eine Gestaltung um das Kreuz mit Anlagen, Blumen etc. abgelehnt werden, da dieses Gebetkreuz derlei
Beigaben nie gehabt hat. Selbst eine Bank an dieser Stelle ist störend. Sie sollte, wenn sie schon hier aufgestellt werden
soll, in angemessener Entfernung vom Kreuz so errichtet werden, daß sie mit diesem Kreuz nicht in Zusammenhang
gebracht wird.“
Die reine Restaurierung des Kreuzes kostet nach dem vorliegenden Angebot einer anerkannten Restaurierungswerkstatt
1.380,-- DM incl. MWSt..
Im Haushalt 1997 stehen im Bereich Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen keine Mittel zur
Verfügung. Die Verwaltung schlägt vor, sofern es die Haushaltslage zuläßt, 1998 wieder Mittel bereitzustellen und
diese Maßnahme bei der Verteilung der Mittel zu berücksichtigen.
T482.DOC