Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
228/2007
18.12.2007
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Frau Esser
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
x
überplanmäßige Ausgabe erforderlich
bei HHSt. 1.790.6611
Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100
Euro
14.024,86
Euro
TOP 9
Finanzielle Auswirkungen des Projekts „Eifelsteig“
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2007 - TOP 3 - beschließt der Rat, dass die Gemeinde Kall für den auf die Gemeinde Kall entfallenden 80
%igen Zuwendungsanteil am Gesamtprojekt Eifelsteig (Haupt- und Submarkenweg) in Vorleistung tritt.
Ferner beschließt der Rat, bei HHSt. 1.790.6611 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
14.024,86 € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil Einkommensteuer).
Darüber hinaus beschließt der Rat, für den Fall, dass der Zuschuss vom Zuschussempfänger (Eifel-Touristik e.V., Bad Münstereifel) zurückgefordert wird und dieser oder ein evtl.
Rechtsnachfolger hierzu nicht in der Lage sind, in die Rückzahlungspflicht einzutreten.
Sachdarstellung:
Das Projekt „Eifelsteig“ steht im nordrhein-westfälischen Teil der Eifel kurz vor dem Abschluss. Die Kosten werden zu 80 % aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm
des Landes NRW gefördert. Die restlichen 20 % tragen die beteiligten Kommunen. Gemeinsamer Antragsteller und somit Zuschussempfänger ist der Verein „Eifel-Touristik Agentur
NRW e.V.“, Bad Münstereifel. Die Gemeinde Kall ist Mitglied dieses Vereins. Die Geschäftsführung dieses Vereins obliegt der Eifel-Touristik GmbH in Prüm.
Vorlagen-Nr. 228/2007
Seite 2
Da der Verein nicht in der Lage ist, die Vorfinanzierung der entstehenden Kosten zu übernehmen, sind die beteiligten Kommunen gebeten, neben den 20 % Eigenleistung zunächst
auch die restlichen 80 % zu übernehmen, die nach Zuschusseingang dann erstattet werden.
Auf die Gemeinde Kall entfallen insgesamt 14.024,86 €. In Höhe dieses Betrages ist eine
überplanmäßige Ausgabe zu leisten, da Mittel im Haushalt nicht eingeplant sind. Die 80
%ige Erstattung wird dann im Jahre 2008 vereinnahmt.
Für den Fall einer evtl. Rückzahlungspflicht des Zuschusses (z.B. bei Beanstandung durch
den Landesrechnungshof) fordert die bewilligende Stelle (NRW Bank) ferner eine Verpflichtungserklärung der Gemeinde, dass die Gemeinde in die Rückzahlungspflicht eintritt, wenn
der Zuschussempfänger oder ein evtl. Rechtsnachfolger zur Rückzahlung nicht in der Lage
ist.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.12.2007
- TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 228/2007
Seite 3
Vorlagen-Nr. 228/2007
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
228/2007
18.12.2007
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich II
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Frau Esser
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
x
überplanmäßige Ausgabe erforderlich
bei HHSt. 1.790.6611
Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100
Euro
14.024,86
Euro
TOP 3
Finanzielle Auswirkungen des Projekts „Eifelsteig“
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Gemeinde
Kall für den auf die Gemeinde Kall entfallenden 80 %igen Zuwendungsanteil am Gesamtprojekt Eifelsteig (Haupt- und Submarkenweg) in Vorleistung tritt.
Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, bei HHSt. 1.790.6611 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.024,86 € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil Einkommensteuer).
Darüber hinaus empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, für den Fall, dass der
Zuschuss vom Zuschussempfänger (Eifel-Touristik e.V., Bad Münstereifel) zurückgefordert
wird und dieser oder ein evtl. Rechtsnachfolger hierzu nicht in der Lage sind, in die Rückzahlungspflicht einzutreten.
Sachdarstellung:
Das Projekt „Eifelsteig“ steht im nordrhein-westfälischen Teil der Eifel kurz vor dem Abschluss. Die Kosten werden zu 80 % aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm
des Landes NRW gefördert. Die restlichen 20 % tragen die beteiligten Kommunen. Gemeinsamer Antragsteller und somit Zuschussempfänger ist der Verein „Eifel-Touristik Agentur
NRW e.V.“, Bad Münstereifel. Die Gemeinde Kall ist Mitglied dieses Vereins. Die Geschäftsführung dieses Vereins obliegt der Eifel-Touristik GmbH in Prüm.
Vorlagen-Nr. 228/2007
Seite 5
Da der Verein nicht in der Lage ist, die Vorfinanzierung der entstehenden Kosten zu übernehmen, sind die beteiligten Kommunen gebeten, neben den 20 % Eigenleistung zunächst
auch die restlichen 80 % zu übernehmen, die nach Zuschusseingang dann erstattet werden.
Auf die Gemeinde Kall entfallen insgesamt 14.024,86 €. In Höhe dieses Betrages ist eine
überplanmäßige Ausgabe zu leisten, da Mittel im Haushalt nicht eingeplant sind. Die 80
%ige Erstattung wird dann im Jahre 2008 vereinnahmt.
Für den Fall einer evtl. Rückzahlungspflicht des Zuschusses (z.B. bei Beanstandung durch
den Landesrechnungshof) fordert die bewilligende Stelle (NRW Bank) ferner eine Verpflichtungserklärung der Gemeinde, dass die Gemeinde in die Rückzahlungspflicht eintritt, wenn
der Zuschussempfänger oder ein evtl. Rechtsnachfolger zur Rückzahlung nicht in der Lage
sind.