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Allgemeine Vorlage (Finanzielle Auswirkungen des Projekts "Eifelsteig")

Daten

Kommune
Kall
Größe
19 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 228/2007 18.12.2007 FBL: SB: Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Krause Frau Esser Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. x überplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 1.790.6611 Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 Euro 14.024,86 Euro TOP 9 Finanzielle Auswirkungen des Projekts „Eifelsteig“ Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2007 - TOP 3 - beschließt der Rat, dass die Gemeinde Kall für den auf die Gemeinde Kall entfallenden 80 %igen Zuwendungsanteil am Gesamtprojekt Eifelsteig (Haupt- und Submarkenweg) in Vorleistung tritt. Ferner beschließt der Rat, bei HHSt. 1.790.6611 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.024,86 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil Einkommensteuer). Darüber hinaus beschließt der Rat, für den Fall, dass der Zuschuss vom Zuschussempfänger (Eifel-Touristik e.V., Bad Münstereifel) zurückgefordert wird und dieser oder ein evtl. Rechtsnachfolger hierzu nicht in der Lage sind, in die Rückzahlungspflicht einzutreten. Sachdarstellung: Das Projekt „Eifelsteig“ steht im nordrhein-westfälischen Teil der Eifel kurz vor dem Abschluss. Die Kosten werden zu 80 % aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW gefördert. Die restlichen 20 % tragen die beteiligten Kommunen. Gemeinsamer Antragsteller und somit Zuschussempfänger ist der Verein „Eifel-Touristik Agentur NRW e.V.“, Bad Münstereifel. Die Gemeinde Kall ist Mitglied dieses Vereins. Die Geschäftsführung dieses Vereins obliegt der Eifel-Touristik GmbH in Prüm. Vorlagen-Nr. 228/2007 Seite 2 Da der Verein nicht in der Lage ist, die Vorfinanzierung der entstehenden Kosten zu übernehmen, sind die beteiligten Kommunen gebeten, neben den 20 % Eigenleistung zunächst auch die restlichen 80 % zu übernehmen, die nach Zuschusseingang dann erstattet werden. Auf die Gemeinde Kall entfallen insgesamt 14.024,86 €. In Höhe dieses Betrages ist eine überplanmäßige Ausgabe zu leisten, da Mittel im Haushalt nicht eingeplant sind. Die 80 %ige Erstattung wird dann im Jahre 2008 vereinnahmt. Für den Fall einer evtl. Rückzahlungspflicht des Zuschusses (z.B. bei Beanstandung durch den Landesrechnungshof) fordert die bewilligende Stelle (NRW Bank) ferner eine Verpflichtungserklärung der Gemeinde, dass die Gemeinde in die Rückzahlungspflicht eintritt, wenn der Zuschussempfänger oder ein evtl. Rechtsnachfolger zur Rückzahlung nicht in der Lage ist. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.12.2007 - TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 228/2007 Seite 3 Vorlagen-Nr. 228/2007 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 228/2007 18.12.2007 FBL: SB: Federführung: Fachbereich II An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Krause Frau Esser Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. x überplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 1.790.6611 Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 Euro 14.024,86 Euro TOP 3 Finanzielle Auswirkungen des Projekts „Eifelsteig“ Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Gemeinde Kall für den auf die Gemeinde Kall entfallenden 80 %igen Zuwendungsanteil am Gesamtprojekt Eifelsteig (Haupt- und Submarkenweg) in Vorleistung tritt. Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, bei HHSt. 1.790.6611 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.024,86 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil Einkommensteuer). Darüber hinaus empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, für den Fall, dass der Zuschuss vom Zuschussempfänger (Eifel-Touristik e.V., Bad Münstereifel) zurückgefordert wird und dieser oder ein evtl. Rechtsnachfolger hierzu nicht in der Lage sind, in die Rückzahlungspflicht einzutreten. Sachdarstellung: Das Projekt „Eifelsteig“ steht im nordrhein-westfälischen Teil der Eifel kurz vor dem Abschluss. Die Kosten werden zu 80 % aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW gefördert. Die restlichen 20 % tragen die beteiligten Kommunen. Gemeinsamer Antragsteller und somit Zuschussempfänger ist der Verein „Eifel-Touristik Agentur NRW e.V.“, Bad Münstereifel. Die Gemeinde Kall ist Mitglied dieses Vereins. Die Geschäftsführung dieses Vereins obliegt der Eifel-Touristik GmbH in Prüm. Vorlagen-Nr. 228/2007 Seite 5 Da der Verein nicht in der Lage ist, die Vorfinanzierung der entstehenden Kosten zu übernehmen, sind die beteiligten Kommunen gebeten, neben den 20 % Eigenleistung zunächst auch die restlichen 80 % zu übernehmen, die nach Zuschusseingang dann erstattet werden. Auf die Gemeinde Kall entfallen insgesamt 14.024,86 €. In Höhe dieses Betrages ist eine überplanmäßige Ausgabe zu leisten, da Mittel im Haushalt nicht eingeplant sind. Die 80 %ige Erstattung wird dann im Jahre 2008 vereinnahmt. Für den Fall einer evtl. Rückzahlungspflicht des Zuschusses (z.B. bei Beanstandung durch den Landesrechnungshof) fordert die bewilligende Stelle (NRW Bank) ferner eine Verpflichtungserklärung der Gemeinde, dass die Gemeinde in die Rückzahlungspflicht eintritt, wenn der Zuschussempfänger oder ein evtl. Rechtsnachfolger zur Rückzahlung nicht in der Lage sind.