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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum I. Beschluss über die Änderung der Plangebietsabgrenzung II. Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
56 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
10.05.11, 07:39
Aktualisiert
07.06.11, 09:20
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum
I.   Beschluss über die Änderung der Plangebietsabgrenzung
II.  Offenlegungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 15.03.2011 28 Bebauungsplan Nr. 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum I. Beschluss über die Änderung der Plangebietsabgrenzung II. Offenlegungsbeschluss I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den am 14.12.2010 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich (siehe auch V 580/2010) des Bebauungsplanes Nr. 101A; E. –Liblar, Einkaufszentrum, wie im Anlageplan gekennzeichnet, zu ändern (Erweiterung im Norden). II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geändert Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Die V73/2011 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)