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Beschlusstext (Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, PKW-Garage und Carport als Betriebsleiterwohnhaus für landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Bedburg-Kirchtroisdorf, An den Hecken, Gemarkung Pütz, Flur 26, Flurstück 238. hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,2 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, PKW-Garage und Carport als Betriebsleiterwohnhaus für landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Bedburg-Kirchtroisdorf, An den Hecken, Gemarkung Pütz, Flur 26, Flurstück 238.


hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlusstext (Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, PKW-Garage und Carport als Betriebsleiterwohnhaus für landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Bedburg-Kirchtroisdorf, An den Hecken, Gemarkung Pütz, Flur 26, Flurstück 238.


hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 16. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 06.11.2007. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:20 Uhr TOP Betreff 23 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, PKW-Garage und Carport als Betriebsleiterwohnhaus für landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück BedburgKirchtroisdorf, An den Hecken, Gemarkung Pütz, Flur 26, Flurstück 238. hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Herr Schnäpp macht deutlich, dass als Voraussetzung für die Erteilung des Einvernehmens eine gesicherte Erschließung des Grundstückes vorliegen muss; da die Erschließung nicht gesichert ist, wird zum jetzigen Zeitpunkt im Sinne des Beschlussvorschlag entschieden und das Einvernehmen nicht erteilt. Herr Druch erklärt, dass nur unter der Maßgabe einer gesicherten Erschließung sowie einer vertraglichen Erklärung des Antragstellers zur Kostenübernahme der Erschließungskosten dem Vorhaben zugestimmt werden könne. Herr Splettstöhser schließt sich den Ausführungen an und erklärt, dass es demnach deutlich sei, warum seine Partei dem Vorhaben nicht zustimmen kann. Herr Schnäpp ergänzt, dass auch die CDU-Fraktion eine Sicherstellung der Erschließung auf Kosten des Antragstellers als Vorraussetzung des Einvernehmens ansieht. Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt aufgrund der fehlenden Erschließung das Einvernehmen gemäß § 36 des Baugesetzbuches zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, PKW-Garage und Carport als Betriebsleiterwohnhaus für einen landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Bedburg-Kirchtroisdorf, An den Hecken, Gemarkung Pütz, Flur 26, Flurstück 238 im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf nicht zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 06.11.2007 Seite 2