Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
216/2007
18.12.2007
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
x
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt. 2.791.9501
bei HHSt. 1.000.6300
bei HHSt. 1.420.7905
bei HHSt. 1.720.6380
Euro
53.000
5.000
16.100
9.000
Euro
TOP 11
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO
NRW
Beschlussvorschlag:
a)
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2007 - TOP 4 beschließt der Rat, im Vermögenshaushalt bei HHSt. 2.791.9501 (Erweiterung Neues Gewerbegebiet Bebauungsplan 14.1) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe
von 53.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen bei HHSt. 2.620.3500 (Erschließungsbeiträge).
b)
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2007 - TOP 4 beschließt der Rat, bei HHSt. 1.000.6300 (Repräsentationen) eine überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 5.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer).
c)
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2007 - TOP 4 beschließt der Rat, bei HHSt. 1.420.7905 (Geldleistungen - § 2 AsylbLG) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.100,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer).
Vorlagen-Nr. 216/2007
d)
Seite 2
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2007 - TOP 4 beschließt der Rat, bei HHSt. 1.720.6380 (Umlage Kreisdeponie) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer).
Sachdarstellung:
Zu a)
Im Haushaltsjahr 2007 wurden bei HHSt. 2.620.3500 Erschließungsbeiträge in
Höhe von rd. 53.000 € vereinnahmt, die im Haushalt nicht vorgesehen waren. Die
Einnahmen stammen aus dem Verkauf von Grundstücken im Neuen Gewerbegebiet B-Plan 14.1. Im Falle der Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe kann ein Haushaltsausgaberest in dieser Höhe gebildet werden, der dann für
den Fertigausbau zur Verfügung steht, die notwendige Kreditaufnahme reduziert
und somit zur Einhaltung der Netto-Neuverschuldung Null beiträgt.
Zu b)
Im Haushalt 2007 sind keine Mittel für die Verabschiedung des derzeitigen Bürgermeisters Hans Kaiser vorgesehen. Daher ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich.
Zu c)
Durch die Schließung des Übergangsheimes in Golbach sind zusätzliche Kosten
für die Anmietung von privaten und gemeindeeigenen Unterkünften entstanden.
Der Haushaltsansatz wird deshalb insgesamt um rd. 16.100,-- € überschritten.
Zu d)
Durch eine Erhöhung der Abfuhrmengen bei Biomüll, Sperrmüll und Sondermüll entstehen insgesamt bei HHSt. 1.720.6380 (Umlage Kreisdeponie) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von rd. 9.000,00 €.
Die Deckung erfolgt haushaltsrechtlich durch Mehreinnahmen bei HHSt.
1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Tatsächlich erfolgt die
Deckung durch Einbeziehung eines dadurch im Gebührenhaushalt entstehenden
Defizits in die Kalkulationen der nächsten drei Jahre.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.12.2007
- TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 216/2007
Seite 3
Vorlagen-Nr. 216/2007
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
216/2007
18.12.2007
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
x
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt. 2.791.9501
bei HHSt. 1.000.6300
bei HHSt. 1.420.7905
bei HHSt. 1.720.6380
Euro
53.000
5.000
16.100
9.000
Euro
TOP 4
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO
NRW
Beschlussvorschlag:
e)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, im Vermögenshaushalt bei
HHSt. 2.791.9501 (Erweiterung Neues Gewerbegebiet Bebauungsplan 14.1) eine
außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 53.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen bei HHSt. 2.620.3500 (Erschließungsbeiträge).
f)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 1.000.6300 (Repräsentationen) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer).
g)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 1.420.7905 (Geldleistungen - § 2 AsylbLG) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.100,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer).
h)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 1.720.6380 (Umlage
Kreisdeponie) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer).
Vorlagen-Nr. 216/2007
Seite 5
Sachdarstellung:
Zu a)
Im Haushaltsjahr 2007 wurden bei HHSt. 2.620.3500 Erschließungsbeiträge in
Höhe von rd. 53.000 € vereinnahmt, die im Haushalt nicht vorgesehen waren. Die
Einnahmen stammen aus dem Verkauf von Grundstücken im Neuen Gewerbegebiet B-Plan 14.1. Im Falle der Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe kann ein Haushaltsausgaberest in dieser Höhe gebildet werden, der dann für
den Fertigausbau zur Verfügung steht, die notwendige Kreditaufnahme reduziert
und somit zur Einhaltung der Netto-Neuverschuldung Null beiträgt.
Zu b)
Im Haushalt 2007 sind keine Mittel für die Verabschiedung des derzeitigen Bürgermeisters Hans Kaiser vorgesehen. Daher ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich.
Zu c)
Durch die Schließung des Übergangsheimes in Golbach sind zusätzliche Kosten
für die Anmietung von privaten und gemeindeeigenen Unterkünften entstanden.
Der Haushaltsansatz wird deshalb insgesamt um rd. 16.100,-- € überschritten.
Zu d)
Durch eine Erhöhung der Abfuhrmengen bei Biomüll, Sperrmüll und Sondermüll entstehen insgesamt bei HHSt. 1.720.6380 (Umlage Kreisdeponie) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von rd. 9.000,00 €.
Die Deckung erfolgt haushaltsrechtlich durch Mehreinnahmen bei HHSt.
1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Tatsächlich erfolgt die
Deckung durch Einbeziehung eines dadurch im Gebührenhaushalt entstehenden
Defizits in die Kalkulationen der nächsten drei Jahre.