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Allgemeine Vorlage (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW)

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW) Allgemeine Vorlage (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW) Allgemeine Vorlage (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW) Allgemeine Vorlage (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW) Allgemeine Vorlage (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 216/2007 18.12.2007 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. x über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 2.791.9501 bei HHSt. 1.000.6300 bei HHSt. 1.420.7905 bei HHSt. 1.720.6380 Euro 53.000 5.000 16.100 9.000 Euro TOP 11 Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW Beschlussvorschlag: a) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2007 - TOP 4 beschließt der Rat, im Vermögenshaushalt bei HHSt. 2.791.9501 (Erweiterung Neues Gewerbegebiet Bebauungsplan 14.1) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 53.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen bei HHSt. 2.620.3500 (Erschließungsbeiträge). b) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2007 - TOP 4 beschließt der Rat, bei HHSt. 1.000.6300 (Repräsentationen) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). c) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2007 - TOP 4 beschließt der Rat, bei HHSt. 1.420.7905 (Geldleistungen - § 2 AsylbLG) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.100,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Vorlagen-Nr. 216/2007 d) Seite 2 Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2007 - TOP 4 beschließt der Rat, bei HHSt. 1.720.6380 (Umlage Kreisdeponie) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Sachdarstellung: Zu a) Im Haushaltsjahr 2007 wurden bei HHSt. 2.620.3500 Erschließungsbeiträge in Höhe von rd. 53.000 € vereinnahmt, die im Haushalt nicht vorgesehen waren. Die Einnahmen stammen aus dem Verkauf von Grundstücken im Neuen Gewerbegebiet B-Plan 14.1. Im Falle der Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe kann ein Haushaltsausgaberest in dieser Höhe gebildet werden, der dann für den Fertigausbau zur Verfügung steht, die notwendige Kreditaufnahme reduziert und somit zur Einhaltung der Netto-Neuverschuldung Null beiträgt. Zu b) Im Haushalt 2007 sind keine Mittel für die Verabschiedung des derzeitigen Bürgermeisters Hans Kaiser vorgesehen. Daher ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich. Zu c) Durch die Schließung des Übergangsheimes in Golbach sind zusätzliche Kosten für die Anmietung von privaten und gemeindeeigenen Unterkünften entstanden. Der Haushaltsansatz wird deshalb insgesamt um rd. 16.100,-- € überschritten. Zu d) Durch eine Erhöhung der Abfuhrmengen bei Biomüll, Sperrmüll und Sondermüll entstehen insgesamt bei HHSt. 1.720.6380 (Umlage Kreisdeponie) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von rd. 9.000,00 €. Die Deckung erfolgt haushaltsrechtlich durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Tatsächlich erfolgt die Deckung durch Einbeziehung eines dadurch im Gebührenhaushalt entstehenden Defizits in die Kalkulationen der nächsten drei Jahre. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.12.2007 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 216/2007 Seite 3 Vorlagen-Nr. 216/2007 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 216/2007 18.12.2007 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. x über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 2.791.9501 bei HHSt. 1.000.6300 bei HHSt. 1.420.7905 bei HHSt. 1.720.6380 Euro 53.000 5.000 16.100 9.000 Euro TOP 4 Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW Beschlussvorschlag: e) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, im Vermögenshaushalt bei HHSt. 2.791.9501 (Erweiterung Neues Gewerbegebiet Bebauungsplan 14.1) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 53.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen bei HHSt. 2.620.3500 (Erschließungsbeiträge). f) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 1.000.6300 (Repräsentationen) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). g) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 1.420.7905 (Geldleistungen - § 2 AsylbLG) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.100,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). h) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 1.720.6380 (Umlage Kreisdeponie) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Vorlagen-Nr. 216/2007 Seite 5 Sachdarstellung: Zu a) Im Haushaltsjahr 2007 wurden bei HHSt. 2.620.3500 Erschließungsbeiträge in Höhe von rd. 53.000 € vereinnahmt, die im Haushalt nicht vorgesehen waren. Die Einnahmen stammen aus dem Verkauf von Grundstücken im Neuen Gewerbegebiet B-Plan 14.1. Im Falle der Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe kann ein Haushaltsausgaberest in dieser Höhe gebildet werden, der dann für den Fertigausbau zur Verfügung steht, die notwendige Kreditaufnahme reduziert und somit zur Einhaltung der Netto-Neuverschuldung Null beiträgt. Zu b) Im Haushalt 2007 sind keine Mittel für die Verabschiedung des derzeitigen Bürgermeisters Hans Kaiser vorgesehen. Daher ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich. Zu c) Durch die Schließung des Übergangsheimes in Golbach sind zusätzliche Kosten für die Anmietung von privaten und gemeindeeigenen Unterkünften entstanden. Der Haushaltsansatz wird deshalb insgesamt um rd. 16.100,-- € überschritten. Zu d) Durch eine Erhöhung der Abfuhrmengen bei Biomüll, Sperrmüll und Sondermüll entstehen insgesamt bei HHSt. 1.720.6380 (Umlage Kreisdeponie) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von rd. 9.000,00 €. Die Deckung erfolgt haushaltsrechtlich durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Tatsächlich erfolgt die Deckung durch Einbeziehung eines dadurch im Gebührenhaushalt entstehenden Defizits in die Kalkulationen der nächsten drei Jahre.