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Allgemeine Vorlage (15. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 213/2007 18.12.2007 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 15. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2007 - TOP 2 - beschließt der Rat die beigefügte 15. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kall. Sachdarstellung: Durch das Gesetz zur Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung vom 09.10.2007 ist die Hauptsatzung der Gemeinde Kall in zwei Punkten rechtswidrig geworden und bedarf daher einer Änderung. 1. Gemäß § 45 (4) Ziffer 3 GO NRW erhält ein stellvertretendes Ausschussmitglied, das nicht Ratsmitglied ist, unabhängig vom Eintritt des Vertretungsfalles für die Teilnahme an Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld. Die bisherige Einschränkung in § 9 Abs. 1 Satz 2 auf Fraktionssitzungen, in denen Angelegenheiten behandelt werden, die ihre besondere Sachkunde erfordern, ist daher zu streichen. 2. Die §§ 73 und 74 GO NRW sind dahingehend geändert worden, dass der Rat sich nur noch Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen (Fachbereichsleiter) vorbehalten darf. Die bisherige Regelung, wonach der Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist für die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten ab A 11 Bundesbesoldungsordnung bzw. Angestellten ab IV a BAT, ist daher mindestens auf die Bediensteten in Führungspositionen zu beschränken. Die Regelung kann auch ganz entfallen. Vorlagen-Nr. 213/2007 Seite 2 Gemäß § 73 (3) Satz 4 GO NRW hat der Bürgermeister bei dieser Änderung kein Stimmrecht. Vorlagen-Nr. 213/2007 Seite 3 Vorlagen-Nr. 213/2007 Seite 4 Vorlagen-Nr. 213/2007 Seite 5 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 213/2007 18.12.2007 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 15. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 15. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Durch das Gesetz zur Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung vom 09.10.2007 ist die Hauptsatzung der Gemeinde Kall in zwei Punkten rechtswidrig geworden und bedarf daher einer Änderung. 3. Gemäß § 45 (4) Ziffer 3 GO NRW erhält ein stellvertretendes Ausschussmitglied, das nicht Ratsmitglied ist, unabhängig vom Eintritt des Vertretungsfalles für die Teilnahme an Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld. Die bisherige Einschränkung in § 9 Abs. 1 Satz 2 auf Fraktionssitzungen, in denen Angelegenheiten behandelt werden, die ihre besondere Sachkunde erfordern, ist daher zu streichen. 4. Die §§ 73 und 74 GO NRW sind dahingehend geändert worden, dass der Rat sich nur noch Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen (Fachbereichsleiter) vorbehalten darf. Die bisherige Regelung, wonach der Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist für die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten ab A 11 Bundesbesoldungsordnung bzw. Angestellten ab IV a BAT, ist daher mindestens auf die Bediensteten in Führungspositionen zu beschränken. Die Regelung kann auch ganz entfallen. Vorlagen-Nr. 213/2007 Seite 6 Gemäß § 73 (3) Satz 4 GO NRW hat der Bürgermeister bei dieser Änderung kein Stimmrecht.