Daten
Kommune
Kall
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18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
213/2007
18.12.2007
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
15. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2007 - TOP 2 - beschließt der Rat die beigefügte 15. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde
Kall.
Sachdarstellung:
Durch das Gesetz zur Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung vom 09.10.2007 ist die
Hauptsatzung der Gemeinde Kall in zwei Punkten rechtswidrig geworden und bedarf daher
einer Änderung.
1. Gemäß § 45 (4) Ziffer 3 GO NRW erhält ein stellvertretendes Ausschussmitglied, das
nicht Ratsmitglied ist, unabhängig vom Eintritt des Vertretungsfalles für die Teilnahme an
Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld. Die bisherige Einschränkung in § 9 Abs. 1 Satz 2
auf Fraktionssitzungen, in denen Angelegenheiten behandelt werden, die ihre besondere
Sachkunde erfordern, ist daher zu streichen.
2. Die §§ 73 und 74 GO NRW sind dahingehend geändert worden, dass der Rat sich nur
noch Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen (Fachbereichsleiter) vorbehalten darf. Die bisherige Regelung, wonach der Haupt- und Finanzausschuss zuständig
ist für die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten ab A 11 Bundesbesoldungsordnung bzw. Angestellten ab IV a BAT, ist daher mindestens auf die Bediensteten
in Führungspositionen zu beschränken. Die Regelung kann auch ganz entfallen.
Vorlagen-Nr. 213/2007
Seite 2
Gemäß § 73 (3) Satz 4 GO NRW hat der Bürgermeister bei dieser Änderung kein
Stimmrecht.
Vorlagen-Nr. 213/2007
Seite 3
Vorlagen-Nr. 213/2007
Seite 4
Vorlagen-Nr. 213/2007
Seite 5
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
213/2007
18.12.2007
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
15. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 15.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Durch das Gesetz zur Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung vom 09.10.2007 ist die
Hauptsatzung der Gemeinde Kall in zwei Punkten rechtswidrig geworden und bedarf daher
einer Änderung.
3. Gemäß § 45 (4) Ziffer 3 GO NRW erhält ein stellvertretendes Ausschussmitglied, das
nicht Ratsmitglied ist, unabhängig vom Eintritt des Vertretungsfalles für die Teilnahme an
Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld. Die bisherige Einschränkung in § 9 Abs. 1 Satz 2
auf Fraktionssitzungen, in denen Angelegenheiten behandelt werden, die ihre besondere
Sachkunde erfordern, ist daher zu streichen.
4. Die §§ 73 und 74 GO NRW sind dahingehend geändert worden, dass der Rat sich nur
noch Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen (Fachbereichsleiter) vorbehalten darf. Die bisherige Regelung, wonach der Haupt- und Finanzausschuss zuständig
ist für die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten ab A 11 Bundesbesoldungsordnung bzw. Angestellten ab IV a BAT, ist daher mindestens auf die Bediensteten
in Führungspositionen zu beschränken. Die Regelung kann auch ganz entfallen.
Vorlagen-Nr. 213/2007
Seite 6
Gemäß § 73 (3) Satz 4 GO NRW hat der Bürgermeister bei dieser Änderung kein
Stimmrecht.