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Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
211/2007
18.12.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 12
4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.12.2007 - TOP 2
- beschließt der Rat
a)
die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“
gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB,
b)
die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer
Markt“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1= wird nachgereicht) eindeutig
bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Bereits in den Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2007,
18.06.2007 und 05.11.2007 wurde in nichtöffentlicher Sitzung über die Planungen eines
Investors auf dem Grundstück der ehemaligen Nikolausschule in Kall, Im Vogtpesch 1,
berichtet und beraten.
Vorlagen-Nr. 211/2007
Seite 2
Der Investor beabsichtigt, auf dem vorgenannten Grundstück eine Vollpflegeeinrichtung, ein
Ärztehaus sowie ca. 15 barrierefreie Wohnungen zu errichten.
Zur Realisierung des Projektes ist es nunmehr erforderlich,
a)
b)
das bestehende Gebäude abzureißen
sowie den Bebauungsplan Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ zu ändern.
Das Bebauungskonzept einschließlich der Darstellung der Parkplatzsituation (Stellplatznachweis für das Projekt bzw. Ausweisung von öffentlichen Parkplätzen) wird in der Sitzung
des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13.12.2007 vorgestellt.
Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung
ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte
Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung) , die
der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits
bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung
oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen.
Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Es ist somit keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen, sowie kein
Umweltbericht der Begründung beizufügen.
Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000
qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten
Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in
den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe
in Natur und Landschaft.
Bezüglich der Umsetzung des Projektes ist es erforderlich, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, durch den sich dieser verpflichtet, die Planungskosten
bzw. die Kosten, die durch das Vorhaben adäquat verursacht werden (Verlegung des Weges bzw. Anlegung von Parkbuchten mit Verlegung des Gehweges in der Straße „Weiherbenden“, Übertragung von öffentlichen Flächen etc.) zu übernehmen.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
13.12.2007 - TOP 2 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 211/2007
Seite 3
Seite 4
Vorlagen-Nr. 211/2007
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
211/2007
13.12.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
c) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
d) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des vorgestellten Bebauungskonzeptes bzw. der vorgestellten Vorentwurfsplanung empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss dem Rat,
a)
die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“
gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB,
b)
die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
zu beschließen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer
Markt“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1= wird nachgereicht!) eindeutig
bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Bereits in den Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2007,
18.06.2007 und 05.11.2007 wurde in nichtöffentlicher Sitzung über die Planungen eines
Investors auf dem Grundstück der ehemaligen Nikolausschule in Kall, Im Vogtpesch 1,
Vorlagen-Nr. 211/2007
Seite 5
berichtet und beraten.
Der Investor beabsichtigt, auf dem vorgenannten Grundstück eine Vollpflegeeinrichtung, ein
Ärztehaus sowie ca. 15 barrierefreie Wohnungen zu errichten.
Zur Realisierung des Projektes ist es nunmehr erforderlich,
c)
d)
das bestehende Gebäude abzureißen
sowie den Bebauungsplan Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ zu ändern.
Das Bebauungskonzept einschließlich der Darstellung der Parkplatzsituation (Stellplatznachweis für das Projekt bzw. Ausweisung von öffentlichen Parkplätzen) wird in der Sitzung
durch den Investor vorgestellt.
Des Weiteren stellt der Planer den Entwurf zur Bebauungsplanänderung in der Sitzung
detailliert vor.
Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung
ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte
Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung) , die
der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits
bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung
oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen.
Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Es ist somit keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen, sowie kein
Umweltbericht der Begründung beizufügen.
Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000
qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten
Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in
den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe
in Natur und Landschaft.
Bezüglich der Umsetzung des Projektes ist es erforderlich, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, durch den sich dieser verpflichtet, die Planungskosten
bzw. die Kosten, die durch das Vorhaben adäquat verursacht werden (Verlegung des Weges bzw. Anlegung von Parkbuchten mit Verlegung des Gehweges in der Straße „Weiherbenden“, Übertragung von öffentlichen Flächen etc.) zu übernehmen.