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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
22 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 211/2007 18.12.2007 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 12 4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.12.2007 - TOP 2 - beschließt der Rat a) die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, b) die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1= wird nachgereicht) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Bereits in den Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2007, 18.06.2007 und 05.11.2007 wurde in nichtöffentlicher Sitzung über die Planungen eines Investors auf dem Grundstück der ehemaligen Nikolausschule in Kall, Im Vogtpesch 1, berichtet und beraten. Vorlagen-Nr. 211/2007 Seite 2 Der Investor beabsichtigt, auf dem vorgenannten Grundstück eine Vollpflegeeinrichtung, ein Ärztehaus sowie ca. 15 barrierefreie Wohnungen zu errichten. Zur Realisierung des Projektes ist es nunmehr erforderlich, a) b) das bestehende Gebäude abzureißen sowie den Bebauungsplan Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ zu ändern. Das Bebauungskonzept einschließlich der Darstellung der Parkplatzsituation (Stellplatznachweis für das Projekt bzw. Ausweisung von öffentlichen Parkplätzen) wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13.12.2007 vorgestellt. Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung) , die der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen. Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Es ist somit keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen, sowie kein Umweltbericht der Begründung beizufügen. Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000 qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft. Bezüglich der Umsetzung des Projektes ist es erforderlich, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, durch den sich dieser verpflichtet, die Planungskosten bzw. die Kosten, die durch das Vorhaben adäquat verursacht werden (Verlegung des Weges bzw. Anlegung von Parkbuchten mit Verlegung des Gehweges in der Straße „Weiherbenden“, Übertragung von öffentlichen Flächen etc.) zu übernehmen. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13.12.2007 - TOP 2 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 211/2007 Seite 3 Seite 4 Vorlagen-Nr. 211/2007 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 211/2007 13.12.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB c) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB d) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage des vorgestellten Bebauungskonzeptes bzw. der vorgestellten Vorentwurfsplanung empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss dem Rat, a) die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, b) die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1= wird nachgereicht!) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Bereits in den Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2007, 18.06.2007 und 05.11.2007 wurde in nichtöffentlicher Sitzung über die Planungen eines Investors auf dem Grundstück der ehemaligen Nikolausschule in Kall, Im Vogtpesch 1, Vorlagen-Nr. 211/2007 Seite 5 berichtet und beraten. Der Investor beabsichtigt, auf dem vorgenannten Grundstück eine Vollpflegeeinrichtung, ein Ärztehaus sowie ca. 15 barrierefreie Wohnungen zu errichten. Zur Realisierung des Projektes ist es nunmehr erforderlich, c) d) das bestehende Gebäude abzureißen sowie den Bebauungsplan Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ zu ändern. Das Bebauungskonzept einschließlich der Darstellung der Parkplatzsituation (Stellplatznachweis für das Projekt bzw. Ausweisung von öffentlichen Parkplätzen) wird in der Sitzung durch den Investor vorgestellt. Des Weiteren stellt der Planer den Entwurf zur Bebauungsplanänderung in der Sitzung detailliert vor. Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung) , die der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen. Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Es ist somit keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen, sowie kein Umweltbericht der Begründung beizufügen. Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000 qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft. Bezüglich der Umsetzung des Projektes ist es erforderlich, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, durch den sich dieser verpflichtet, die Planungskosten bzw. die Kosten, die durch das Vorhaben adäquat verursacht werden (Verlegung des Weges bzw. Anlegung von Parkbuchten mit Verlegung des Gehweges in der Straße „Weiherbenden“, Übertragung von öffentlichen Flächen etc.) zu übernehmen.