Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 16. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 06.11.2007.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
21:20 Uhr
TOP
Betreff
14
Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg
-Gebiet Ecke Lindenstraße/Gartenstraße sowie Umgebungsflächen hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Herr Schmitz erläutert die mit diesem Planverfahren erhobenen städtebaulichen
Absichten.
Herr Schnäpp erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Vorhaben zustimmen kann.
Herr Druch beantragt, dass die zur Vermeidung städtebaulicher
Fehlentwicklungen ergänzenden textlichen Festsetzungen nicht nur auf den hier
angesprochenen Bereich festzusetzen, sondern diese analog auf den gesamten
Bereich der Bedburger Innenstadt zu übernehmen.
Herr Leveringhaus nimmt die Anregung der SPD-Fraktion zur Kenntnis und
erklärt
die
entsprechenden
Bebauungspläne
für
den
Bedburger
Innenstadtbereich entsprechend zu überarbeiten.
Herr Schmitz ergänzt zu den Ausführungen, dass es sich hierbei um die
Bebauungspläne Nr. 9/Bedburg und Nr. 10/Bedburg handelt, die zur Zeit
anstehender Überarbeitung um die textlichen Festsetzungen ergänzt werden
können.
Herr Van den Berg fragt nach, ob es konkrete Anfragen oder Anträge gibt, die
Absichten bzw. Nutzungen, die nunmehr nur noch im Rahmen der Ausnahme
zugelassen werden sollen, vorliegen würden.
Herr Leveringhaus teilt mit, dass dies nicht der Fall ist.
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13/Bedburg
vom 14.10.2003 aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung In
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) einen
neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Wesentliches Planungsziel entsprechend dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom
14.10.2003 ist
o die Neuentwicklung und Sanierung des zentralen Bereiches von Bedburg. Zur
Aufrechterhaltung des Stadtzentrums von Bedburg mit Versorgungsfunktionen soll
der Einzelhandel mit Dienstleistungen und Wohnen besondere Berücksichtigung
finden.
Dieses Planungsziel wird wie nachfolgend – unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung
aus dem städtebaulichen Realisierungswettbewerb für den Rahmenplan Stadtzentrum
Bedburg – ergänzt:
Zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung für den Bebauungsplan Nr.
13/Bedburg, werden durch ergänzende textliche Festsetzungen die nachfolgenden
allgemein zulässigen Nutzungen im Kerngebiet gem. § 7 der Baunutzungsverordnung nur
im Wege der Ausnahme nach § 1 Abs. 9 i.V.m. § 1 Abs. 5 der Baunutzungsverordnung
zugelassen:
1. Spielhallen und spielhallenähnliche Unternehmungen im Sinne des § 33 i) der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne
Gewinnmöglichkeit dienen sind im Kerngebiet nur ausnahmsweise zulässig;
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
sind im Kerngebiet nur ausnahmsweise zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 06.11.2007
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