Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Einbeziehungssatzung Erftstadt – Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Str. I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
70 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
10.05.11, 07:39
Aktualisiert
07.06.11, 09:20
Beschlusstext (Einbeziehungssatzung Erftstadt – Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Str.
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Einbeziehungssatzung Erftstadt – Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Str.
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Einbeziehungssatzung Erftstadt – Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Str.
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 70 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 15.03.2011 29 Einbeziehungssatzung Erftstadt – Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Str. I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl IS 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, der Einbeziehungssatzung Erftstadt – Ahrem, Franz-XaverMauer-Str., vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1 LVR-Amt für Bodenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn (Stellungnahme vom 25.01.2011) Dem Hinweis, dass auftretende archäologische Funde und Befunde unverzüglich zu melden sind, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. I.2 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 28.01.2011) Dem Hinweis, dass für den Fall das im Geltungsbereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten durchgeführt werden eine Tiefensondierung zur „Kampfmittelüberprüfung“ empfohlen wird und beim Auffinden von Kampfmittel die nächstgelegene Ordnungsdienststelle KDB (Kampfmittelbeseitigungsdienst) oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen ist, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. I.3 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, 50126 Bergheim (Stellungnahme vom 17.02.2011) Der Anregung, durch eine Auszäunung (Einfriedung) der Gehölze auf den „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ eine direkte Einbeziehung in den Hausgarten zu vermeiden, wird mit Aufnahme einer entsprechenden textlichen Festsetzung Rechnung getragen. Dem Hinweis, dass die Pflanzliste verschiedene, nicht heimische Gehölze aufführt, die als ökologische Ausgleichsmaßnahme nicht geeignet sind, wird durch die Aufnahme einer überarbeiteten Liste Rechnung getragen. Der Anregung, den dauerhaften Erhalt der Gehölzhecke sicherzustellen, wird mit Aufnahme der vorgeschlagenen Festsetzung entsprochen. Dem Hinweis, dass die Entwässerung bzw. eine Versickerung des Niederschlagwassers mit der Unteren Umweltschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen ist, wird durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. Dem Hinweis, dass der Bereich der Einbeziehungssatzung in der geplanten Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim liegt, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. Der Anregung, Maßnahmen zum Schutz des Bodens durch Minimierung der Versiegelung und Verwendung versickerungsfähiger Materialien zu gewährleisten, wird durch Aufnahme einer entsprechenden Festsetzung Rechnung getragen. I.4 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth (Stellungnahme vom 15.02.2011) Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Gas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt. II. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, wird die Einbeziehungssatzung gem. § 34 (4) Nr.3 Erftstadt - Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Str., einschließlich Begründung als Satzung beschlossen. Die V67/2011 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 15.03.2011 Seite 2 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 15.03.2011 Seite 3