Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
79 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
10.05.11, 07:39
Aktualisiert
07.06.11, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 15.03.2011
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt - Präsentation Endbericht durch die
BBE (93/2011)
-
Die zukünftige Entwicklung der Zentren sowie des Einzelhandels in Erftstadt
orientiert sich konsequent an den Aussagen des Einzelhandels- und
Zentrenkonzept.
Somit
dient
das
vorliegende
Einzelhandelsund
Zentrenkonzeptes der BBE als das grundlegende Instrumentarium für die
städtische Bauleitplanung.
o
Folgende Leitziele sind dabei zu beachten:
Sicherung und Stärkung der gesamtstädtischen Versorgungsfunktionen der
beiden Stadtteilzentren Erftstadt-Lechenich und Erftstadt-Liblar,
Sicherung und Stärkung der wohnungsnahen Versorgung bzw. der
Nahversorgungsstandorte,
Konzentration des nicht zentren-relevanten großflächigen Einzelhandels auf
städterbaulich geeignete und verträgliche Standorte im Stadtgebiet.
o
o
-
Die „Erftstädter Liste“ dient als die verbindliche Checkliste für die Prüfung von
Ansiedlungsvorhaben. Die textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen
Nrn. 140 und 141 der Stadt Erftstadt – Wirtschaftspark – sollen entsprechend
angepasst werden. Bei Bedarf sind auch die Regelungen in anderen
Gewerbegebieten zu ändern.
-
Die
vom
Gutachter
vorgeschlagene
Abgrenzung
Versorgungsbereich und Nahversorgungszentren sowie
Ergänzungsstandorte wird beschlossen.
-
Die vorhandenen bzw. neu zu entwickelnden Standortbereiche sind mittels
gemeinsamer Marketingaktivitäten, ggf. mit den Akteuren vor Ort (Interessensund Werbegemeinschaften), zu stärken und zu profilieren.
-
Die Verwaltung wird beauftragt, den Handlungsempfehlungen des Gutachtens
zu folgen und diese über geeignete Maßnahmen entsprechend umzusetzen.
der
die
Zentralen
Lage der
Vertagt in die nächste Sitzung
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 15.03.2011
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