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Beschlussvorlage (Nutzungskonzept, Entwurf)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
143 kB
Datum
19.01.2016
Erstellt
04.01.16, 13:01
Aktualisiert
04.01.16, 13:01

Inhalt der Datei

:gesamtperspektive Wesseling Neugestaltung Bahnhofsbereich Bürgerbahnhof Wesseling Entwurf eines Nutzungskonzeptes (Stand 12/2015) 1 :gesamtperspektive Wesseling Neugestaltung Bahnhofsbereich Bürgerbahnhof Wesseling Entwurf eines Nutzungskonzeptes (Stand 12/2015) 1. Planungskonzeption „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“ 2. Bürgerbahnhof Wesseling – Projektidee, Ziele und Rahmenvorgaben 3. Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling 3.1. Vorstellung der städtischen Angebote und Dienstleister 3.1.1. Frühe Hilfen 3.1.2. Schulsozialarbeit 3.1.3. Streetwork 3.1.4. Sozialpädagogische Familienhilfe 3.1.5. Fachstelle für Senioren 3.1.6. Tagespflege (nur optional) 3.2. Vorstellung weiterer Angebote und Dienstleister 3.2.1. Innenstadtbüro und Citymanagement Wesseling 3.2.2. Bürgerbüro der Wesselinger Industrie 3.2.3. Bürgerstiftung Wesseling 3.2.4. Bürgerbistro und Veranstaltungen 3.2.5. Mobilitätsstation 3.2.6. Verein Unser Heim e.V. (nur optional) Verfasser Stadt Wesseling Dezernat II Bereiche 51 Kinder, Jugend und Familie/ 50 Soziales Dezernat III Bereich 61 Stadtplanung 2 1. Planungskonzeption „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“ Die Wesselinger Innenstadt hat einen besonderen Stellenwert in der Stadtentwicklung, da sie entscheidende Funktionen für die Gesamtstadt wahrnimmt und eine prägende Wirkung hat. Sie steht deshalb seit einigen Jahren mit der :gesamtperspektive Wesseling, zuerst als städtebauliches Schwerpunktprojekt der Regionale 2010 und aktuell im Rahmen des BundLänder-Programmes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, im Mittelpunkt der Stadtentwicklung Wesselings. Mit der Planungskonzeption zur Neugestaltung des Bahnhofsbereichs wird die nachhaltige städtebauliche und funktionale Aufwertung dieses zentralen Innenstadtraumes verfolgt. Das Bahnhofsumfeld ist, obwohl im Schnittpunkt der Fußgängerzonen und unmittelbar am Stadtbahnhaltepunkt Wesseling-Zentrum gelegen, seit Jahren nur ungenügend in die Stadtstruktur eingebunden und mit erheblichen städtebaulichen Mißständen behaftet. Das historische, unter Denkmalschutz stehende Bahnhofsgebäude wird zwischengenutzt und befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Bauzustand. Die Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes der Rheinuferbahn zu einem „Bürgerbahnhof“ ist, neben der Neugestaltung des Fußgängertunnels und des gesamten Bahnhofsumfelds , ein zentraler Baustein der Innenstadtentwicklung Wesselings. Die geplanten Maßnahmen sind aus folgenden Gründen von entscheidender Bedeutung:  Mit der fußläufigen Verknüpfung der Fußgängerzonen Bahnhofstraße/Flach-FenglerStraße über einen gestalteten Bahnhofsplatz und eine oberirdische Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße, der Einkürzung der Fußgängerunterführung und der erstmaligen barrierefreien Zugänglichkeit der Unterführung von der Flach-Fengler-Straße und vom Bahnhofsplatz aus wird zum einen die städtebauliche und funktionale Verknüpfung dieser zentralen Stadtbereiche erreicht und damit die Innenstadt insgesamt gestärkt.  Zum anderen wird eine erhebliche Aufwertung des Stadtzugangs vom Haltepunkt Wesseling-Zentrum zum Rathaus und zum neugestalteten Rheinufer bewirkt, eine optimalere Verknüpfung der ÖPNV-Verbindungen (Bus–Stadtbahnlinie 16) erreicht und eine gut gestaltete, barrierefreie Zugänglichkeit des Fußgängertunnels und der Stadtbahnhaltestelle (Mittelbahnsteig) geschaffen. Dies kann zu einer nachhaltigen Optimierung der Umsteigebeziehungen und ÖPNV-Nutzerfreundlichkeit in Wesseling beitragen.  Die derzeitige isolierte „Insellage“ des historischen Bahnhofsgebäudes inmitten mindergenutzter Restflächen wird durch die fußläufige Einbindung des Gebäudes in die städtischen Strukturen, ergänzt durch die städtebaulich hochwertige Gestaltung des Bahnhofsumfelds und die publikumswirksame Umnutzung zu einem „Bürgerbahnhof“ aufgehoben. Die zentrale Lage und Funktion des historischen Bahnhofsgebäudes im Schnittpunkt städtischer Hauptachsen, eingebunden in neugestaltete Platz- und Grünbereiche mit Aufenthaltsqualitäten, wird damit wieder stadträumlich erlebbar und sinnvoll nutzbar. 3  Das historische Bahnhofsgebäude, einer der wenigen noch erhaltenen Bahnhöfe der Rheinuferbahn aus dem Jahr 1905, soll denkmalgerecht saniert und als „Bürgerbahnhof“ mit einem multifunktionalen, öffentlichkeitswirksamen Nutzungskonzept revitalisiert werden. Mit dem Konzept des Bürgerbahnhofs soll das Bahnhofsgebäude als Treffpunkt der Wesselinger Bürgerschaft und Quartiersmittelpunkt mit vielfältigen Beratungs-, Seminar-, Freizeit- und Kulturangeboten, Gastronomie und Veranstaltungsmöglichkeiten etabliert werden. Der Bürgerbahnhof soll in Trägerschaft der Stadt Wesseling, in Kooperation mit dem Citymanagement Wesseling, dem Innenstadtverein, der Bürgerstiftung Wesseling sowie interessierten BürgerInnen und Organisationen in Wesseling umgesetzt werden. 2. Bürgerbahnhof Wesseling – Projektidee, Ziele und Rahmenvorgaben Das historische, im Jahr 1905 zur Inbetriebnahme der Rheinuferbahn errichtete Bahnhofsgebäude ist auf Grund seiner ehemaligen Funktion, seiner zeittypischen Architektur und seiner prominenten Lage in der Innenstadt von hoher Bedeutung für die Stadtgeschichte und Stadtentwicklung Wesselings. Das Bahnhofsgebäude wurde im Jahr 2000 in die Denkmalliste der Stadt Wesseling eingetragen und steht seitdem unter Denkmalschutz. Nach langer Zeit des Funktionsverlustes, des Leerstands und der damit einhergehenden Verschlechterung der Bausubstanz wurden das historische Bahnhofsgebäude und das Bahnhofsumfeld frühzeitig in die Planungskonzepte der :gesamtperspektive Wesseling im Rahmen der Regionale 2010 einbezogen. Im Jahr 2007 hat die Stadt Wesseling mit der :gesamtperspektive den Status als A-Projekt der Regionale 2010 erhalten und wurde zum städtebaulichen Schwerpunktprojekt des Rhein-Erft-Kreises. Zur Weiterführung der :gesamtperspektive hat die Stadt Wesseling das Bahnhofsgebäude und zugehörige Teilflächen im Jahr 2009 von der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) erworben. Im Zuge der Konkretisierung der Planungen wurden verschiedene Nutzungskonzepte diskutiert und überprüft, wie z.B. eine Umnutzung als Filmmuseum, als ChemieExploratorium oder als Jugendzentrum. Auf Grund der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen (Nothaushalt von 2010-2013) war eine Umsetzung aller Regionale-Projekte in der geplanten Zeitschiene nicht mehr möglich, so dass im Rahmen der Projektkonsolidierung zunächst die Neugestaltung des Rheinufers umgesetzt wurde und die Planungen zur Neugestaltung der Innenstadt und des Bahnhofsumfelds erst ab 2013 wieder aufgenommen wurden. Zwischenzeitlich wurde die :gesamtperspektive Wesseling in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen und die Neugestaltung der Fußgängerzonen Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße mit Städtebaufördermitteln umgesetzt. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln beabsichtigt die Stadt Wesseling, im Sommer 2016 einen Gesamtantrag für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017 ff mit den Projekten „Neugestaltung Bahnhofsumfeld und Innenstadt“ einzureichen. Parallel dazu soll ein projektbezogener Förderantrag für die Realisierung einer ersten Baumaßnahme im Rahmen des STEP 2017 eingereicht werden. 4 Da der Neugestaltung und deutlichen Aufwertung des Bahnhofsumfelds eine hohe Bedeutung zukommt, ist nach derzeitigem Sachstand vorgesehen, die Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem „Bürgerbahnhof“ als eine der ersten Baumaßnahmen in den Jahren 2017/2018 umzusetzen. 3. Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Der Bürgerbahnhof soll mit seiner geplanten multifunktionalen Nutzungskonzeption Bestandteil sowohl der städtebaulich-funktionalen als auch der sozialen Innenstadtentwicklung sein. Der Bürgerbahnhof soll eine „Anlaufstelle“ und ein Quartiersmittelpunkt für die Bürgerschaft an zentraler Stelle der neu gestalteten Innenstadt werden. Eine attraktive, öffentlichkeitswirksame Nutzung in einem historischen, denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude wäre ein Alleinstellungsmerkmal und wesentlicher Baustein für die nachhaltige Innenstadtentwicklung in Wesseling. Als neuer Anziehungspunkt für alle Bevölkerungsschichten und MitbürgerInnen aller Altersgruppen kann er als Quartiersmittelpunkt und Bürgertreff für Beratung und Information, für Bildung und Schulung, für Unterstützung und Betreuung sowie für vielseitige Angebote der Freizeitgestaltung dienen und adäquate Angebote schaffen. Ein für alle BürgerInnen offener Quartierstreff soll unter anderem vielfältige städtische und soziale Beratungsangebote und Einrichtungen an einem gut erreichbaren Standort in der Innenstadt konzentrieren und vernetzen. Durch die Zusammenarbeit und Kooperation mit lokalen Organisationen/Vereinen, Institutionen und Projekten sollen vorhandene und neue Angebote zur Beratung und gesellschaftlichen Teilhabe räumlich gebündelt und optimiert werden. Die Offenheit und Niedrigschwelligkeit, insbesondere für soziale Beratung und Information, soll zur Stärkung der Integration und Eigeninitiative der verschiedenen Nutzergruppen beitragen. Die städtischen Beratungsangebote sollen um weitere Angebote von Organisationen und Vereinen wie z.B. Innenstadtbüro Wesseling, Bürgerbüro der Wesselinger Industrie, Bürgerstiftung Wesseling ergänzt werden. In Anbetracht des zentralen innerstädtischen Standorts des Bürgerbahnhofs ist die Etablierung einer Gastronomieeinrichtung mit einem multifunktional nutzbaren Veranstaltungsraum vorgesehen. Ein „Bürgerbistro“ mit Innen- und Außengastronomie zur Belebung des neu gestalteten Bahnhofsplatzes und Möglichkeiten der Durchführung von kleineren Kulturund Freizeitveranstaltungen (in Ergänzung vorhandener Angebote z.B. im Rheinforum) soll das Nutzungskonzept sinnvoll abrunden. Der Bürgerbahnhof soll insgesamt in Trägerschaft der Stadt Wesseling stehen; für einzelne Räume bzw. Angebote wie z.B. die Gastronomienutzung werden Kooperationen mit oder die Betreiberschaft durch private Träger sinnvoll und notwendig. 5 Der nachfolgende Entwurf des Nutzungskonzeptes für den Bürgerbahnhof beschreibt den derzeit vorliegenden, ersten Planungsstand. Er stellt die maximale Belegung mit Dienstleistern/Angeboten dar, die innerhalb des Bürgerbahnhofs sinnvoll und wünschenswert wären. Voraussetzung für die Unterbringung der beiden als optional gekennzeichneten Nutzungen „Tagespflege“ (Kapitel 3.1.6) und „Verein Unser Heim e.V:“ (Kapitel 3.2.6) ist jedoch, dass unter Berücksichtigung zeitgemäßer Raumbelegung und Infrastrukturausstattung des künftigen Bürgerbahnhofs ausreichende Raumkapazitäten für die Umsetzung des vorliegenden Nutzungskonzeptes zur Verfügung stehen. Falls dies in Anbetracht des vorhandenen Gebäudebestands nicht machbar wäre, wird prioritär die räumliche Unterbringung der in den Kapiteln 3.1.1-3.1.5 und 3.2.1-3.2.5 erläuterten Dienstleister und Angebote verfolgt. Diese Fragestellung wird im Rahmen der derzeit laufenden Architekturplanung überprüft. Parallel zur Beschlussfassung über die künftige Nutzungskonzeption für den Bürgerbahnhof erfolgt die Erarbeitung der Architekturplanung einschließlich einer Kostenberechnung (Leistungsphasen 1-3 HOAI) durch das beauftragte Büro reicher haase associierte GmbH, um die Nutzungskonzeption des Bürgerbahnhofs architektonisch, räumlich und kostenmäßig überprüfen zu können. Erforderlich ist eine stufenweise Abstimmung und Konkretisierung der Architekturplanung und des Nutzungskonzeptes für den Bürgerbahnhof, um eine schlüssige Gesamtplanung für den 2016 einzureichenden Gesamtantrag zur Stadterneuerung für die STEP 2017 ff zu erhalten. 3.1 Vorstellung der städtischen Angebote und Dienstleister aus dem Dezernat II, Bereiche 51 Kinder, Jugend, Familie und 50 Soziales Ein Schwerpunkt der städtischen Nutzungskonzeption ist die räumliche Zusammenfassung verschiedener Sachgebiete des Dezernates II, Bereiche Kinder, Jugend und Familie und Soziales, im neuen Bürgerbahnhof. Darüber hinaus sind mögliche Kooperationen mit anderen Sachgebieten, wie z.B. die Ausländerbetreuung oder Gleichstellung, sowie mit externen Kooperationspartnern denkbar. Die räumliche Zusammenlegung verschiedener städtischer Beratungs- und Dienstleistungsangebote bietet den BürgerInnen der Stadt Wesseling die Möglichkeit, professionelle Ansprechpartner zu einem breiten Themenfeld an einem zentralen, gut erreichbaren Standort in der Innenstadt vorzufinden. Da die Angebote unterschiedliche Altersgruppen ansprechen, entsteht im Bürgerbahnhof eine Begegnungsstätte für alle MitbürgerInnen, ein Haus der Generationen. Die Aspekte der Beratung, Bildung, Unterstützung und „Hilfe zur Selbsthilfe“ für Kinder, Jugendliche, Eltern und Senioren stehen im Vordergrund und werden durch Beratungen, Schulungen, Seminare und Veranstaltungen ausgefüllt. Besonders auf Kooperationen mit externen und kommunalen Trägern, Vereinen etc. wird Wert gelegt, um das Dienstleistungsangebot im Bürgerbahnhof bedarfsgerecht erweitern zu können. Auch die städtischen Dienstleister können eine veränderte Nachfrage der Bürgerschaft durch die Erweiterung ihrer Angebote bedienen. 6 3.1.1 Frühe Hilfen Mitarbeiter: 2 (32,5 Wstd. Und 19,5 Wstd.) Gesetzliche Grundlagen: Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), § 3 Abs. 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Der Elternservice ist eine Anlaufstelle zu allen Fragen und Angeboten rund um das Thema Baby und Kleinkinder. Zwei pädagogische Mitarbeiterinnen beraten, unterstützen und begleiten Schwangere und Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr vor und nach der Geburt eines Kindes. Sie vermitteln bei Bedarf Gruppenangebote, sowie weitere (fachliche) Hilfen. Hierzu kooperieren sie im Netzwerk „Frühe Hilfen“, um den Familien passgenaue Hilfen anbieten zu können. Aufgabenfelder:  Information/Beratung zu Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung von Kleinkindern  Unterstützung von jungen Familien in schwierigen (Lebens-)Situationen  Unterstützung bei sozialen, finanziellen und beruflichen Fragen  Begleitung zu Ärzten, Beratungsstellen und Behörden  Hausbesuche, Babywillkommensbesuche  Vermittlung von weiteren fachlichen Hilfen Weitere Aufgaben und Angebote der Frühen Hilfen:  Interdisziplinärer Arbeitskreis „Wesselinger Familien am Start“  Akteure: Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, Familienzentren, Gesundheitsamt, Kinderärzte, Hebammen, Jungenmigrationsdienst; Veranstaltungsturnus: 1x pro Quartal  Kooperation mit dem Jugendmigrationsdienst der katholischen Jugendagentur; bei Bedarf wird ihm die Räumlichkeit für Sprechzeiten zur Verfügung gestellt  Kursangebote zu Themen wie „Babys verstehen“, Ernährung, etc.  Offene Sprechzeiten Grund für die Ansiedlung im Bürgerbahnhof Die Mitarbeiter der Frühen Hilfen haben Kontakt zu allen jungen Familien in Wesseling und stellen daher einen Kernbereich der Beratung dar. Im Bürgerbahnhof könnten Sie unter der Überschrift „Kinder- und Jugendberatung“ den Schwerpunkt Kinder abdecken und Schnittstelle für die Tagesbetreuung in Wesseling sein. 3.1.2 Schulsozialarbeit Mitarbeiter : 1 (Vollzeit) Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus § 13 SGB VIII. Die Schulsozialarbeit der Stadt Wesseling wurde bis zum 31.12.2014 aus Bundesmitteln des Bildungs- und Teilhabepakets finanziert und richtete sich an alle Grundschulen im Stadtgebiet. Ab dem Jahr 2015 wird die Schulsozialarbeit fortgeführt, sie wird über Landeszuweisungen und Haushaltsmittel der Stadt Wesseling finanziert. 7 Aufgabenfelder:      Betreuung der 6 Grundschulen Beratung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Einzelfallhilfen für Schüler/innen Sozial- und Kompetenztrainings mit Schulklassen Konfliktberatung Grund für die Ansiedlung im Bürgerbahnhof Die Schulsozialarbeit ist vormittags intensiv in das Schulleben eingebunden. In den Nachmittagsstunden werden neben schulischen Angeboten auch Beratungsangebote für Eltern und Schüler angeboten. Diese Angebote ergänzen sich gut mit dem Streetwork, so dass ein gemeinsames Büro im Bahnhof für die Wesseling Schülerinnen und Schüler (Kinder- und Jugendbüro) eine sinnvolle Ergänzung darstellen würde. 3.1.3 Streetwork Mitarbeiter : 1 (Vollzeit) Der Gesetzgeber definiert den Arbeitsbereich Streetwork nicht eindeutig, jedoch ergibt sich aus den §§ 11,13 und 14 SGB VIII folgende Arbeitsgrundlage: Streetwork ist eine methodische Vorgehensweise innerhalb der Sozialen Arbeit. In erster Linie geht es darum, einen Zugang zu jungen Menschen herzustellen, die sonst von keinem anderen institutionalisierten Hilfsangebot mehr erreicht werden. Grundlegend sind somit Kontaktaufbau und Beziehungsarbeit. Vertrauen und eine verlässliche Beziehung zwischen Klienten und Streetworkern sind wichtig, damit spätere Hilfsangebote überhaupt angenommen werden können. So sind für Streetworker bestimmte Arbeitsprinzipien, wie Lebensweltorientierung, Niedrigschwelligkeit, Vertraulichkeit (Schweigepflicht), Freiwilligkeit, Parteilichkeit, unerlässlich. Streetwork ist ein Ansatz in der „Mobilen Jugendarbeit“. Dort werden mehrere Handlungsfelder und -prinzipien von sozialer Arbeit - Streetwork, Gruppenarbeit, Einzelfallhilfe und Gemeinwesenarbeit - innerhalb eines sozialpädagogischen Gesamtkonzeptes vereint. Aufgabenfelder in Wesseling:  Aufsuchende Mobile Jugendarbeit im Stadtgebiet (Jugendtreffpunkte)  Krisenintervention u.a. bei Anwohnern mit Jugendlichen  Beratungsangebote bei persönlichen Fragen und Vermittlung bei Konflikten  Integrationsarbeit wie Bildungs- und Sportangebote, Familientreffen und Frauendisco Grund für die Ansiedlung im Bürgerbahnhof siehe Schulsozialarbeit 3.1.4 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Mitarbeiter: 4 (2x Vollzeit, 2x 19,5 Wstd.) Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 27 ff SGB VIII. Die Beauftragung und Finanzierung der ambulanten Hilfen unterliegt den Kollegen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Bereichs Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Wesseling. 8 Aufgaben:  Sozialpädagogische Familienhilfe  Erziehungsbeistand  Hilfe für junge Volljährige  Begleiteter Umgang  Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder  Systemische Beratung  Beteiligung an Hilfeplangesprächen Das Team der SPFH greift aufgrund der verschiedenen professionellen Ausrichtungen/ Arbeitsweisen und beruflichen Erfahrungen auf vielseitige Ressourcen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien zurück. In der ambulanten, sozialpädagogischen Betreuung sollen Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene befähigt werden, ihre Probleme eigenständiger zu bewältigen. Die aufsuchende Arbeit steht dabei im Vordergrund. Aufgrund der Vielzahl von verschiedenen Arbeitsfeldern werden Lagerräume für die unterschiedlichen Büro-, Arbeits-, und Spielmaterialien benötigt. Grund für Ansiedlung im Bürgerbahnhof Die SPFH ist ambulanter Anbieter von Familienhilfe. Sie ergänzt das Angebot der Frühen Hilfen, der Tagespflege sowie des Streetwork, so dass die komplette Beratung von Familien im Bahnhof angeboten werden könnte. 3.1.5 Fachstelle für Senioren Mitarbeiter: 1 (Vollzeit) Die Seniorenbeauftragte steht allen Wesselinger BürgerInnen als Kontaktperson und Ansprechpartnerin rund um das Thema „Älter werden“ zur Verfügung. Aufgaben:  Aufbau eines Seniorennetzwerkes in Wesseling  Koordination und konzeptionelle Weiterentwicklung der Altenhilfe  Pflegeberatung der Senioren und Angehörigen  Entwicklung neuer Wohn- und Lebensformen  Öffentlichkeitsarbeit Grund für die Ansiedlung im Bürgerbahnhof Die Seniorenberatung rundet das Beratungsangebot im Bereich Älter werden ab. Somit wäre der Bürgerbahnhof alters- und generationenübergreifend ein zentraler Anlaufpunkt. 3.1.6 Tagespflege (nur optional, falls ausreichende Raumkapazitäten verfügbar sind) Mitarbeiter: 2 (1x Vollzeit, 1x 19,5 WStd.) Gesetzliche Grundlagen: Kinderbildungsgesetz (KiBiz), §§ 22-24, 43 SGBVIII, sowie die von der Stadt Wesseling intern gesetzten Richtlinien zur Kindertagespflege. 9 Aufgabenfelder:  Akquise neuer Tagespflegepersonen und Organisation von Informationsveranstaltungen  Eignungsfeststellung und Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege  Beratung von Eltern und Vermittlung der Kinder in geeignete Tagespflegestellen  Fachliche Beratung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen  Durchführung von Vernetzungstreffen der Tagespflegepersonen  Regelmäßige Teilnahme am „Arbeitskreis Kindertagespflege“ des Rhein-Erft-Kreises  Fortbildungsangebote für Tagespflegepersonen (intern oder extern)  Beratungen von Eltern/Kindertagesstätten von Kindern mit Beeinträchtigung/Behinderung (in Bezug auf Antragsstellung, Einzelfallhilfe gemäß SGB XII, LVR & Kreissozialamt)  Auszahlung der laufenden Geldleistungen für die Kindertagespflegepersonen Grund für die Ansiedlung im Bürgerbahnhof Die Tagespflege ist ein Baustein für die Kinderbetreuung in Wesseling. Regelmäßig finden Treffen der Tagesmütter aktuell in der Kita Villa Sonnenschein statt, die optional in den Bahnhof verlegt werden könnten. Auch Fortbildungen für Eltern und Erzieher könnten hier dann stattfinden. 3.2 Vorstellung weiterer Angebote und Dienstleister Ein zweiter Schwerpunkt der Nutzungskonzeption für den Bürgerbahnhof ist die räumliche Zusammenfassung weiterer städtischer und privater Beratungs- und Informationsbüros, Schulungs- und Seminarangebote sowie von Kultur- und Freizeitveranstaltungen im neuen Bürgerbahnhof, um eine möglichst große Angebotsvielfalt und Attraktivität für die verschiedenen Nutzergruppen zu erreichen. Darüber hinaus ist die Etablierung einer Gastronomieeinrichtung mit einem multifunktional nutzbaren Veranstaltungsraum vorgesehen. Ein „Bürgerbistro“ mit Innen- und Außengastronomie zur Belebung des neu gestalteten Bahnhofsplatzes und Möglichkeiten der Durchführung von kleineren Kultur- und Freizeitveranstaltungen (in Ergänzung vorhandener Angebote z.B. im Rheinforum) sollen das Nutzungskonzept sinnvoll abrunden. Um dieses vielseitige, eine breite Öffentlichkeit ansprechende Nutzungsangebot bereitstellen zu können, ist eine intensive Zusammenarbeit mit externen Unternehmen und Kooperationspartnern sinnvoll und notwendig. Dies umfasst zum einen innenstadtrelevante Akteure wie das Citymanagement Wesseling und den Innenstadtverein; zum anderen private Unternehmen der Wesselinger Industrie (als Initiatoren des Bürgerbüros), die Bürgerstiftung Wesseling, den Verein Unser Heim e.V. und weitere private Akteure, u.a. als Betreiber für die Gastronomie- und Veranstaltungsnutzungen. Nach derzeitigem Planungsstand ist beabsichtigt, den Bürgerbahnhof in städtischer Trägerschaft zu betreiben und durch vertragliche Regelungen (Miet-, Nutzungs-, Kooperationsverträge) mit den vorgenannten privaten Akteuren die Organisations-, Belegungs- und Finanzierungfragen zum künftigen Betrieb des Bürgerbahnhofs festzulegen. 10 3.2.1 Innenstadtbüro und Citymanagement Wesseling Das Büro Stadt + Handel, Dortmund, wurde Anfang 2015 mit dem Citymanagement für die Stadt Wesseling beauftragt. Das Citymanagement wird für 5 Jahre aus Städtebaufördermitteln unterstützt. Die Citymanagerin Frau Haun (das Gesicht vor Ort), unterstützt durch Frau Kraft und Herrn Beckmann von Stadt + Handel, hat im Mai 2015 ihre Arbeit aufgenommen und hat ihr Büro im Innenstadtbüro am Alfons-Müller-Platz . Die Citymanagerin wird in enger Zusammenarbeit mit dem Innenstadtverein, den interessierten lokalen Akteuren und der Stadtverwaltung (Bereiche 61 Stadtplanung und 80 Wirtschaftsförderung) den begonnenen Begleitprozess zur nachhaltigen Aufwertung, Stärkung und Attraktivierung der Wesselinger Innenstadt weiter führen. Das Innenstadtbüro steht zu festen Sprechzeiten zweimal pro Woche und mit zusätzlicher Terminvereinbarung für Beratungs- und Informationszwecke zur Verfügung. Die Bürgerschaft, Einzelhändler, Hauseigentümer/Mieter, Kunden und alle Innenstadtakteure können sich in diesen Sprechzeiten informieren und ihre Ideen für die Entwicklung der Innenstadt einbringen. Mit separater Terminvereinbarung können Einzelberatungen des Citymanagements z.B. mit Einzelhändlern/Hauseigentümern geführt werden, um deren spezifische Fragen und Entwicklungschancen zu erörtern. Das Innenstadtbüro wird weiterhin für Beratungen des Citymanagements mit der Stadtverwaltung und dem Innenstadtverein, für Mitgliederversammlungen des Innenstadtvereins, für Arbeitsgruppensitzungen der AG Baustellenmarketing und – während der Baumaßnahmen zur Neugestaltung der Fußgängerzone – für die Durchführung der regelmäßigen Baubesprechungen genutzt. Das Innenstadtbüro hat demzufolge unterschiedliche Nutzungs- und Bürozeiten; das Angebot kann schrittweise und bedarfsgerecht erweitert werden. Da es sich bei dem Innenstadtbüro zum einen um eine prominente, innenstadtrelevante und publikumsintensive Nutzung handelt und sich zum anderen der attraktive Standort im Kern der neu gestalteten Wesselinger Innenstadt und in einer städtischen Immobilie für diese Nutzung anbietet, soll das Innenstadtbüro nach Abschluss der Baumaßnahme in den Bürgerbahnhof umziehen. 3.2.2 Bürgerbüro der Wesselinger Industrie Im Rahmen des Stadtfestes 2015 haben mehrere Wesselinger Industrieunternehmen gemeinsam mit der IHK Köln ihr Konzept vorgestellt, einen Treffpunkt in der Wesselinger Innenstadt für die Bürgerschaft einzurichten. Die Initiative „InDUstrie.Gemeinsam.Zukunft.Leben“ will ein Büro als zentrale Anlaufstelle in der Wesselinger Innenstadt eröffnen, das der interessierten Bürgerschaft persönliche Kontakte und Ansprechpartner bieten soll. Zu den Öffnungszeiten des Büros sollen MitarbeiterInnen der verschiedenen Industrieunternehmen für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen und so den direkten Kontakt zu den Unternehmen ermöglichen. Das Bürgerbüro soll nicht nur ein erster Anlauf- und Informationspunkt für die Bürgerschaft sein, sondern auch vielfältigen Aktionen der Unternehmen Raum bieten und den direkten Austausch mit den ansässigen Betrieben ermöglichen. 11 Das Bürgerbüro der Wesselinger Industrie wird im Januar 2016 eröffnen; es hat seinen Standort in einem ehemaligen Ladenlokal in der Bahnhofstraße. In Anbetracht der strategischen Ausrichtung als zentrale Informations- und Beratungsplattform mit hoher Publikumswirksamkeit erscheint es sinnvoll, dieses Bürgerbüro nach Abschluss der Baumaßnahme in den Bürgerbahnhof einzubeziehen und entsprechende Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Innenstadtbüro anzubieten. Nach derzeitigem Kenntnisstand erscheint es möglich, diese beiden Nutzungen in Anbetracht ihrer Aufgabenbereiche und Öffnungs-/Nutzungszeiten gemeinsam in Räumlichkeiten des neuen Bürgerbahnhofs anzusiedeln. Eine Abstimmung der Rahmenbedingungen mit der Initiative soll in Kürze erfolgen; eine erste Interessenerkundung bei der Initiative der ansässigen Industrieunternehmen hat grundsätzliche Bereitschaft für einen künftigen Standort des Bürgerbüros im Bürgerbahnhof Wesseling gezeigt. 3.2.3 Bürgerstiftung Wesseling Die Bürgerstiftung Wesseling hat frühzeitig das Konzept eines „Bürgerbahnhofs Wesseling“ für die Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes in die :gesamtperspektive Wesseling eingebracht; konzeptionelles Vorbild für diesen Vorschlag war ein Projekt in Süddeutschland in Trägerschaft einer Bürgerstiftung. Im Zuge der Projektkonkretisierung hat sich ergeben, dass eine Trägerschaft der Bürgerstiftung Wesseling im Hinblick auf eine optimierte Projektförderung und Realisierung im Rahmen der :gesamtperspektive nicht geeignet ist. Die Trägerschaft für den Bürgerbahnhof wird deshalb die Stadt Wesseling übernehmen, als Eigentümerin des Gebäudes und Initiatorin der :gesamtperspektive. Die Sanierung und Objektplanung des Bahnhofsgebäudes obliegt ebenfalls der Stadt Wesseling, so dass damit weitgehende Synergien entstehen. Nach derzeitigem Planungsstand möchte die Bürgerstiftung Wesseling künftig Räumlichkeiten im Bürgerbahnhof belegen, innerhalb derer sie ihre bisherigen Beratungsangebote für die Bürgerschaft weiter führen und bedarfsgerecht ausbauen kann. Die Bürgerstiftung möchte einen Büroraum und einen Schulungs-/Besprechungsraum nutzen; entsprechende vertragliche Regelungen (Miet-/Kooperationsvertrag) für diese Räumlichkeiten sowie für eine gelegentliche Mitnutzung z.B. des Bürgerbistros und/oder des Veranstaltungsraumes können im Zuge der Projektkonkretisierung erfolgen. Durch Kontakte der Bürgerstiftung mit der Deutschen Sporthochschule Köln wurde die Durchführung eines Modellprojektes der Sporthochschule im Bürgerbahnhof Wesseling vorgeschlagen. Die Sporthochschule hat Interesse an der Durchführung eines langfristigen Modellprojektes zur Bewegungsförderung von Schwangeren, Müttern und Kleinkindern im Wesselinger Bürgerbahnhof bekundet und der Stadt Wesseling bereits 2014 eine schriftliche Absichtserklärung zukommen lassen. Der Bedarf an Räumlichkeiten für das Modellprojekt, neben der Mitnutzung von Räumen der Bürgerstiftung, ist nach derzeitigem Sachstand mit der zeitweisen Nutzung eines größeren Multifunktionsraumes, in Abstimmung mit weiteren Nutzergruppen, zu benennen. Der Vorschlag des Modellprojektes der Sporthochschule Köln erscheint auf Grund der möglichen Synergien und vergleichbaren Zielgruppen des Bürgerbahnhofs interessant und sollte weiter verfolgt werden. 12 3.2.4 Bürgerbistro und Veranstaltungen Zur Attraktivierung des Bürgerbahnhofs ist die Etablierung einer Gastronomieeinrichtung mit einem multifunktional nutzbaren Veranstaltungsraum vorgesehen. Ein „Bürgerbistro“ mit Innen- und Außengastronomie zur Belebung des neu gestalteten Bahnhofsplatzes und Möglichkeiten der Durchführung von kleineren Kultur- und Freizeitveranstaltungen (in Ergänzung vorhandener Angebote z.B. im Rheinforum) sollen das Nutzungskonzept sinnvoll abrunden. Um dieses Nutzungsangebot bereitstellen zu können, ist eine Zusammenarbeit mit externen Unternehmen und Kooperationspartnern notwendig. Als mögliche Betreiber für die Gastronomienutzung sollen geeignete private Unternehmen angesprochen werden; gegebenenfalls kommen auch private/gemeinnützige Organisationen oder Vereine in Frage. Eine entsprechende Ausschreibung bzw. Interessenbekundung für den Betrieb der Gastronomieund Veranstaltungsnutzung kann nach Beschlussfassung über das Nutzungskonzept durch die betreffenden Bereiche der Verwaltung erfolgen (Bereiche 80 Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und 65 Immobilienmanagement). Wesentliche Anforderungen zur Abrundung des Nutzungsangebotes durch einen Gastronomiebetrieb sind, dass dieser zum geplanten Konzept des Bürgerbahnhofs passt, über eine ansprechende Gestaltung und ein gutes Angebot verfügt und verläßliche Öffnungszeiten gewährleistet. Zudem ist eine zeitweise multifunktionale Nutzung der Räumlichkeiten für kulturelle Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Lesungen, Veranstaltungen der verschiedenen Nutzergruppen des Bürgerbahnhofs) zu ermöglichen. 3.2.5 Mobilitätsstation Die Integration einer sogenannten „Mobilitätsstation“ in den Bürgerbahnhof ist in Anbetracht seiner zentralen Funktion als ÖPNV-Umsteigepunkt mehrerer Buslinien zur Stadtbahnlinie 16 sowie im Hinblick auf die bessere Verknüpfung und Optimierung der Umsteigeverbindungen im Wesselinger Stadtzentrum als sinnvoll zu beurteilen. Unter einer „Mobilitätsstation“ wird ein Verknüpfungspunkt verschiedener Verkehrsmittel verstanden, dessen zentrales Element der ÖPNV ist (Bus/Stadtbahn); durch ein Angebot, das den ÖPNV ergänzt (z.B. Car- und Bikesharing, Taxi, Anruftaxi) kann eine optimale Mobilitätsversorgung geschaffen werden. Mobilitätsstationen dienen der Förderung der Nahmobilität und der Unterstützung der gemeinschaftlichen Nutzung von Fahrzeugen sowie der multimodalen Verkehrsmittelwahl (Wahl des zweckmäßigsten Verkehrsmittels). Die inhaltlichen und räumlichen Anforderungen zur Ausstattung einer Mobilitätsstation werden derzeit durch verschiedene Kommunen und/oder Verkehrsträger, z.B. den NVR, erarbeitet. Bei einem Verknüpfungspunkt wie in Wesseling (mindestens drei Verkehrsmittel) sollen Ticketverkaufsautomaten, Sitzgelegenheiten mit Witterungsschutz, ein WLANPunkt, Notruf- und Informationssprechstellen und generell ein optimales Informationssystem bereit stehen. Im Hinblick auf die angestrebte Umgestaltung der Buslinien/Bushaltestellen in Verbindung mit der Attraktivierung des Bahnhofsumfeldes erscheint es sinnvoll, die Möglichkeit einer Mobilitätsstation in die Nutzungskonzeption des Bürgerbahnhofs aufzunehmen. 13 3.2.6 Verein Unser Heim e.V. (nur optional, falls ausreichende Raumkapazitäten verfügbar sind) Der Verein Unser Heim e.V. ist als derzeitiger Zwischennutzer und Vertragspartner der Stadt Wesseling mit verschiedenen Nutzungsangeboten im Bahnhofsgebäude vertreten und sichert die Unterhaltung und Wahrung eines angemessenen Bauzustandes. Der Verein bietet verschiedene Kurs- und Schulungsangebote für MitbürgerInnen mit Migrationshintergrund (z.B. Sprach- und EDV-Kurse), Beratungen zur Stärkung der Integration und Selbsthilfe, Möglichkeiten der Internetnutzung, niederschwellige Freizeit- und Kulturangebote und des gemeinsamen Treffens für verschiedene Nutzergruppen. Die Nutzung des Gebäudes durch den Verein ist als Zwischennutzung vereinbart; dem Verein ist bekannt, dass die Stadt Wesseling im Rahmen der :gesamtperspektive eine Sanierung und Umnutzung des Bahnhofsgebäudes durchführen wird. Der Verein hat in ersten Gesprächen Interesse an der künftigen Nutzung von Räumen im Bürgerbahnhof signalisiert. In Anbetracht der bisherigen Tätigkeit des Vereins Unser Heim e.V., erscheint es auf Grund der Synergien und vergleichbaren Zielgruppen interessant, dem Verein auch künftig Räumlichkeiten (z.B. zwei Büro- und Kursräume) anzubieten, wenn ausreichende Raumkapazitäten innerhalb des neuen Bürgerbahnhofs zur Verfügung stehen. Diese Fragestellung wird im Rahmen der derzeit laufenden Architekturplanung überprüft. 14