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Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Beethovenweg“ (Verlängerung) – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe(Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
20.04.11, 08:20
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Beethovenweg“ (Verlängerung) – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe(Erschließungsbeitragssatzung)
hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 51/2011 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 8. Juli 2011 Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Beethovenweg“ (Verlängerung) – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe(Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 04.05.2011 Haupt- und Finanzausschuss 12.05.2011 Rat 14.07.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Rahmen des Ausbaus der Straßen im Abrechnungsgebiet „Mackenbrede – 1. BA“ wurde zwischen 1972 – 1976 u.a. auch ein Teilstück des Beethovenweges endgültig ausgebaut und abgerechnet. Nicht von dieser Baumaßnahme betroffen war das Verlängerungsstück – Flurstück 1132, Flur 8, Gemarkung Greste. Dieses Teilstück wird nun ausgebaut. Für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist es erforderlich, eine Abschnittsbildung gemäß § 130 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung vorzunehmen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Rat, die Abschnittsbildung für das Flurstück 1132, Flur 8, Gemarkung Greste zu beschließen. Die Abschnittsbildung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Schemmel