Daten
Kommune
Wesseling
Größe
209 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
23.11.15, 17:06
Aktualisiert
23.11.15, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Teil B:
Umweltbericht
zum Bebauungsplan Nr. 1 / 114
„Westringquartier“ in Wesseling
Textfassung 13. Oktober 2015
______ Ausfertigung
Im Auftrag der BR Projektentwicklung,
Gesellschaft für ganzheitliche Baukunst mbH, Köln
dipl.-ing. rüdiger brosk
gareisstraße 79
telefon 0201.436 88-0
telefax 0201.21 00 20
mail info@brosk.de
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
1.
Einleitung
1.1
Inhalte und Ziele des Bauleitplans
SEITE 2
Die BR Projektentwicklungsgesellschaft mbH beabsichtigt die Entwicklung
eines neuen, hochwertigen Wohnstandortes in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt Wesselings. Planerische Grundlage ist der städtebauliche Entwurf vom
13. Oktober 2015, der die städtebaulichen, planungsrechtlichen und erschließungstechnischen Rahmenbedingungen darstellt. Mit der Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/114 „Westringquartier“ soll
gleichzeitig eine Änderung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet
durchgeführt werden.
Das Gebiet befindet sich südlich der Bahnlinie Köln-Bonn (Stadtbahn-Linie 16)
und wird begrenzt durch
die Straße „Westring“ auf der nordwestlichen Seite,
die Parzelle „Schwarzer Weg“ auf der nordöstlichen Seite,
Gewerbeflächen „Saint Gobain“ im Südosten und
die Birkenstraße im Südwesten.
Die ca. 4,8 ha große Fläche wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt, in Richtung Birkenstraße prägt eine sogenannte „grüne Hangkante“
das Erscheinungsbild. Das städtebauliche Umfeld an der Straße „Westring“
weist hauptsächlich Wohngebäude in einer Höhe von zwei bzw. sechs bis
zwölf Geschossen (Westring / Schwarzer Weg) auf. Die Flächen jenseits des
Schwarzen Wegs werden gewerblich genutzt (Betriebsgelände der Häfen und
Güterverkehr Köln AG). Die südöstliche Kleingartenanlage ist weitgehend aufgegeben, es bestehen nur noch vereinzelt als Grabeland genutzte Parzellen.
Als wesentliche Planungsziele, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
„Westringquartier“ verfolgt werden, sind zu nennen:
Das neue Quartier ist Baustein einer städtebaulichen Strategie zur
Stärkung und Attraktivierung der Innenstadt Wesselings als Wohn- und
Einkaufsstandort.
Das Quartier selbst soll als innerstädtisches Wohnquartier mit
ergänzenden wohngebietsbezogenen Nutzungen (z.B. kleinteilige
Nahversorgung) entwickelt werden bzw. entsprechende vorhandene
Angebote im unmittelbaren Umfeld stärken.
Die „grüne Hangkante“ an der Birkenstraße soll mit der Aufstellung des
Bebauungsplans gesichert, das Erscheinungsbild und das
Nutzungsangebot aufgewertet werden.
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SEITE 3
Die vorhandene Kleingartenfläche soll im Zusammenhang mit der
grünen Hangkante als eine zusammenhängende wohnungsnahe
Grünfläche entwickelt werden.
Mit dem neuen Wohnquartier sollen bestehende Strukturen in der
Umgebung miteinander vernetzt und aufgewertet werden.
Eine weitergehende, ausführliche Beschreibung der Planungsziele und des
städtebaulichen Konzeptes findet sich im Städtebaulichen Teil (Teil A) des Begründungstextes zum Bebauungsplan.
1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen
und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes
Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen ist gemäß
Baugesetzbuchs (BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 [BGBl. I S. 2414], das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20. November 2014 [BGBl. I S. 1748] geändert worden ist) eine Umweltprüfung durchzuführen. Gegenstand dieser Umweltprüfung sind die Belange des
Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und zusammenfassend bewertet werden. Gemäß § 2a Nr. 2 BauGB
sind die Ergebnisse der Umweltprüfung in einem Umweltbericht darzulegen.
Im Hinblick auf die Ziele des Umweltschutzes sind folgende Fachgesetze und –
pläne in ihrer jeweils aktuellen Fassung von Bedeutung und zu berücksichtigen:
Baugesetzbuch (BauGB),
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW),
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG),
Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG),
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
Denkmalschutzgesetz (DSchG).
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Folgende Unterlagen und Gutachten wurden bei der Erstellung des Umweltberichts verwendet:
Bebauungsplan Nr. 1 / 114 „Westringquartier“,
Frank Görres und Partner , Architekten , Köln, Stand: 13. Oktober 2015
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
48. Änderung des Flächennutzungsplanes „Stadtquartier am Westring“
der Stadt Wesseling, 2004
56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westringquartier“ der Stadt
Wesseling, erstellt durch Reicher Haase Associierte GmbH, Stand Oktober
2015
Landschaftsplan Nr. 8 „Rheinterrassen“ (10. Änderung, rechtskräftig seit
dem 15.07.2014) des Rhein – Erft - Kreises
Biotopkataster Nordrhein-Westfalen des Landesamtes für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz (www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de/biotopkataster)
Geologische Übersichtskarte 1:25.000
Bodenkarte und „Karte der schutzwürdigen Böden in NRW“, Geologisches Landesamt NRW über Topographisches Informationssystem (TIMonline)
Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen, 1980
Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in
Nordrhein-Westfalen,1980
„Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen, März 2008
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / Artenschutzprüfung (Stufe 1) zum BPlan Nr. 1/114 der Stadt Wesseling – „Stadtquartier am Westring, ökoplan, Essen, Oktober 2015
Verkehrsgutachten: „Verkehrliche Auswirkungen Wohnbauprojekt Westringquartier Wesseling“, ISV Ingenieurgruppe Stadt + Verkehr, Bonn,
Stand: 13. Oktober 2015
Ergänzendes Verkehrsgutachten: „Verkehrliche Auswirkungen Wohnbauprojekt Westringquartier Wesseling“, ISV Ingenieurgruppe Stadt + Verkehr, Bonn, hier: „Maximales Verkehrsaufkommen“, 26. August 2015
Ergänzendes Verkehrsgutachten: „Verkehrliche Auswirkungen Wohnbauprojekt Westringquartier Wesseling“, ISV Ingenieurgruppe Stadt + Verkehr, Bonn, hier: „Verkehrsbelastung durch die Tiefgaragen“, 9. Oktober
2015
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„Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –
immissionen zum Bebauungsplan Nr. 1/114 „Westringquartier“ in Wesseling, ADU Cologne, 19. Oktober 2015
„Hydrogeologisches Gutachten B-Plan 1/114 Stadtquartier am Westring in
Wesseling“, GFM Umwelttechnik, Wesseling, 4. August 2015
„Baugrundtechnische Untersuchung für das BV Bebauung Westring in
Wesseling“, Dr. Tillmanns & Partner, Bergheim, 12. August 2015
Gesamtstädtisches Gutachten zur Verträglichkeit von StörfallBetriebsbereichen im Stadtgebiet Wesseling unter dem Gesichtspunkt des
§ 50 BImSchG bzw. der Seveso-II-Richtlinie, TÜV Nord Systems GmbH, Fassung März 2015
1.3
Räumliche Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums, in ca.
300 m Entfernung zur Fußgängerzone und 500 m zum Alfons-Müller-Platz am
Rathaus. Der Stadtbahn-Haltepunkt „Wesseling“ der Linie 16 zwischen Köln
und Bonn ist ca. 250 m entfernt. (siehe Anlagenblatt 1: „Luftbild des Plangebietes und seine Umgebung“). Es ist derzeit unbebaut und wird großteils
landwirtschaftlich genutzt. Die das Gebiet nach Süden hin begrenzende „grüne Hangkante“ und die südöstlich angrenzende, ehemals als Kleingärten genutzte Grünfläche sind Teil verschiedener Grünräume, die das „UlrikeMeyfarth-Stadion“ umgeben. Der im Nordwesten angrenzende „Westring“
selbst weist in unmittelbarer Nähe eine sechsgeschossige, im Übergang zur
Innenstadt eine teilweise zwölfgeschossige Wohnbebauung auf. Der „Schwarze Weg“ im Nordosten stellt eine Erschließungstrasse für die hier angrenzende
gewerbliche Nutzung der HGK (Hafen- und Güterverkehr Köln AG) dar. Die
genauen Abgrenzungen des Plangebietes sind dem Bestands- bzw. Eingriffsplan zu entnehmen.
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SEITE 6
1.4 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und
Fachplanungen
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln – Teilabschnitt Region Köln
stellt den nordwestlichen Bereich des Planungsgebietes als„Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar (siehe Anlagenblatt 2: „Ausschnitt Regionalplan für
den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln“). Die südöstlichen Flächen werden als „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung – GIB„
dargestellt.
Im Rahmen des Verfahrens zur 48. FNP-Änderung hat die Bezirksregierung
Köln bereits im Jahre 2003 bestätigt, dass die damalige Flächennutzungsplanung an die Ziele der Regionalplanung angepasst ist.
Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 23. September 2015 mitgeteilt,
dass gegenüber der beabsichtigten 56. Änderung des Flächennutzungsplans
der Stadt Wesseling für das Plangebiet „Westringquartier“ keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Flächennutzungsplan
Der Planungsbereich wird in der derzeit wirksamen, 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wesseling aus dem Jahre 2004 als Gemischte
Baufläche (M), Wohnbaufläche (W), Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Parkanlage“ sowie „örtliche Hauptverkehrsstraßen“ ausgewiesen (siehe
Anlagenblatt 3: „Ausschnitt Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling, 48.
Änderung“).
Mit dem nun aktuellen städtebaulichen Konzept der BR Projektentwicklung
ist eine Veränderung dieser 2004 formulierten Planungsziele verbunden, die
eine Planungsanpassung notwendig machen:
Verzicht auf die Darstellung „gemischte Baufläche“, jetzt „Wohnbaufläche“
Darstellung „Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage“ für die
grüne Hangkante,
Darstellung „Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage“ für den
südöstlich angrenzenden Grünbereich (ehemalige Kleingärten)
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SEITE 7
Darstellung Schwarzer Weg als „Fläche für Bahnanlagen“ entsprechend
der tatsächlichen Nutzung (vormals Teil der Darstellung „örtliche Hauptverkehrsstraße)
Der Entwurf der 56. FNP-Änderung sieht also vor allem in Bezug auf die
Sicherung und Entwicklung der Freiflächen im Planungsraum umfangreichere Festsetzungen vor (siehe Anlagenblatt 4: „Ausschnitt Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling, Entwurf zur 56. Änderung“).
Landschaftsplan
Da es sich um eine innenstadtnahe Entwicklung handelt, befindet sich die
Fläche nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans (siehe Anlagenblatt 5:
Ausschnitt Landschaftsplan Nr. 8 „Rheinterrassen“,10. Änderung, Stand:
15.07.2014).
Bestehende verbindliche Bebauungspläne
Für das Plangebiet besteht seit 1974 der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr.
1/72 Teil a. Er enthält Festsetzungen von Gewerbe- und Industriegebieten mit
Nutzungsbeschränkungen, von Grünflächen sowie ein Landschaftsschutzgebiet entlang der Birkenstraße. Die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes
wurde allerdings mit einer Änderung des Landschaftsplans Nr. 8 im Jahre 2002
aufgehoben.
Aufgrund der Änderung der städtebaulichen Entwicklungsziele (Änderung der
Gewerbe- und Industrieflächen in Wohnbauflächen und Grünflächen) wird die
Aufstellung eines auf das neue Vorhaben bezogenen Bebauungsplans notwendig.
Baumschutzsatzung
Die Stadt Wesseling erarbeitet derzeit eine Satzung zur Erhaltung und Pflege
des Baumbestandes.
Geschützte Biotope nach Landschaftsgesetz NW
Im Plangebiet und Umfeld befinden sich laut Biotopkataster des Landesamtes
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) keine nach Landschaftsgesetz NW geschützten Biotope (siehe Anlagenblatt 6: Biotopkataster NRW).
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Wasserschutzgebiet
Im Plangebiet selbst und im Wirkungskreis des Plangebietes befinden sich keine Wasserschutzgebiete.
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SEITE 9
2
Bestandsaufnahme des Umweltzustands
zu Beginn des Planverfahrens
Naturräumliche Gliederung
Die Stadt Wesseling liegt im Landschaftsraum LR II-010 „Rheinischer Verdichtungsraum Köln – Leverkusen“, dort in der naturräumlichen Haupteinheit NR
551 „Köln-Bonner Rheinebene“ (siehe Anlagenblatt 7/8: Naturräumliche Einheit). Das Plangebiet ist der Untereinheit „Köln-Bonner Niederterrasse“ zuzuordnen. In dieser Naturraumeinheit ist die Niederterrasse gleichmäßig von
Hochflutbildungen mit durchweg lehmigen Böden bedeckt.
Schutzgut Mensch
Derzeitige Umweltsituation – Verkehrsbelastung
Der vorhandene Westring ist Bestandteil des Haupterschließungsnetzes der
Innenstadt Wesselings. Über ihn werden die Fußgängerzone, Warenhäuser,
größere Wohnkomplexe und die Betriebsflächen der Häfen und Güterverkehr
Köln AG angedient. Derzeit besteht eine Einbahnstraßenregelung ab der Straße „Im Grund“ in Richtung „Schwarzer Weg“, sodass Fahrzeuge nur über den
Kreisverkehr an der Poststraße und über die Birkenstraße als Rechtsabbieger
zufahren können. Auf der östlichen Seite des Westrings verläuft im Plangebiet
ein Radweg in beide Richtungen.
Die derzeitige Verkehrsbelastung wurde durch eine Verkehrszählung im Einmündungsbereich der Birkenstraße und des Schwarzen Weges im Juli 2015
ermittelt und mit älteren Zählungen u.a. aus dem Jahre 2012 verglichen. Das
Verkehrsgutachten der Ingenieurgruppe Stadt + Verkehr (Stand 13.10.2015)
kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit „auf dem Westring ein werktäglicher
DTV(W) von 2.318 Kfz/24 Stunden vorhanden“ ist.
Derzeitige Umweltsituation - Lärmbelastung
Das Plangebiet selbst ist derzeit unbebaut und wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im Nordwesten und Südwesten grenzt die Wohnbebauung
am Westring und an der Birkenstraße an, von der keine relevante Lärmbelastung auf das Plangebiet einwirkt.
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SEITE 10
Im nordöstlichen und südöstlichen Randbereich schließen verschiedene Nutzungen mit folgenden Lärmbelastungen an:
Betriebsgelände der Saint-Gobain Abrasives (Gewerbelärm)
Betriebsgelände der Häfen und Güterverkehr Köln AG (Betriebshof, Werkstätten und Abstellanlagen)
Veranstaltungshalle der HGK AG (Freizeitlärm).
Verkehrslärmquellen sind
der Westring mit der oben beschriebenen Verkehrsbelastung von ca.
2.318 Kfz/24 Stunden sowie
die nordöstlich angrenzenden Gleistrassen des Güterverkehrs und der
Stadtbahnlinie S16 Köln – Bonn.
Die schalltechnische Untersuchung des Instituts für Immissionsschutz (ADU
cologne, 19. Oktober 2015) kommt in Hinblick auf die Lärmbelastung der
Fläche zu folgenden Ergebnissen:
Die in den Karten C01 und C02 dargestellten Beurteilungspegel zeigen
Immissionen der benachbarten gewerblichen Nutzung im Plangebiet von
bis zu 59 dB(A) am Tage und bis zu 48 dB(A) in der Nacht.
Die in den Karten B03 und B04 dargestellten Beurteilungspegel zeigen
Immissionen des Schienenverkehrs im Plangebiet von bis zu 54 dB(A) am
Tage und 52 dB(A) in der Nacht.
Die in den Karten D01 und D02 dargestellten Beurteilungspegel zeigen
Immissionen im Plangebiet aus der Nutzung einer Veranstaltungshalle auf
dem Gelände der Häfen und Güterverkehr Köln AG von bis zu 45 dB(A)
am Tage und 48 dB(A) in der Nacht.
Die derzeitigen, durch verkehrliche Nutzung hervorgerufenen Emissionspegel am Westring liegen bei Werten von 54,4 dB(A) am Tag bzw. 44,3
dB(A) in der Nacht.
Derzeitige Umweltsituation - Kampfmittel
Laut Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung vom
6. Juli 2015, liegen für die Fläche keine Hinweise auf das Vorhandensein von
Kampfmitteln vor.
Die Aussage wird allerdings nicht als Garantie gegeben. Bei Kampfmittelfunden sind die Polizei oder zuständige Ordnungsbehörden zu benachrichtigen.
Bei Spezialgründungen wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
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SEITE 11
Derzeitige Umweltsituation – Störfallanlagen im Sinne der europäischen Seveso-III-Richtlinie
Das Plangebiet „Westringquartier“ liegt im Einwirkungsbereich von Störfallanlagen i.S.d. europäischen Seveso- III -Richtlinie. Art. 13 der Richtlinie fordert,
„dass zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und
Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, Erholungsgebieten und – soweit möglich – Hauptverkehrswegen andererseits ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt bleibt.“
Dieser Trennungsgrundsatz findet sich auch in § 50 des deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) wieder, welcher noch nicht an die Aktualisierung der europäischen Richtlinie 2012 angepasst worden ist: “Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung
vorgesehnen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 der
Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die
ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf
sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete,
wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des
Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und
öffentlich genutzte Gebäude, so weit wie möglich vermieden werden.“
Die bauleitplanerische Entwicklung eines Wohngebietes fällt in den Anwendungsbereich des Art. 13 Seveso-III-RL. Entsprechend der höchstrichterlichen
Rechtsprechung (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 15.11.2011, C-53/10
und BVerwG, Urteil vom 20.12.2012, 4 C 11.11) sind im Rahmen der Bauleitplanung die störfallrechtlichen Belange in die Abwägung aller privaten und
öffentlichen Belange gemäß § 1 (7) BauGB einzustellen. Neben diesen Belangen sind jedoch auch städtebauliche und sozioökonomische Belange, die für
die spezifische Bauleitplanung relevant sind, entsprechend ihrem jeweiligen
Gewicht einzustellen. Dabei kommt den störfallrechtlichen Belangen nicht
automatisch eine höhere Gewichtung oder gar „Ausschlusswirkung“ zu; sie
sind mit dem ihnen objektiv zukommenden Gewicht im jeweiligen Planungsfall in die Abwägung einzustellen.
Wesentlich für eine sachgerechte Berücksichtigung des Art. 13 der Seveso-IIIRL/§ 50 BImSchG ist, dass diese Belange inhaltlich umfassend ermittelt und
dargestellt werden.
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SEITE 12
In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln hat die Stadt Wesseling die TÜV
Nord Systems GmbH (TÜV Nord) im Juni 2013 mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Gutachtens zur Verträglichkeit von Störfall-Betriebsbereichen
im Stadtgebiet Wesseling unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw.
der Seveso-II-Richtlinie (heute Seveso-III-RL) beauftragt. Das TÜVGutachten
liegt der Stadt Wesseling seit März 2015 vor. Die Bezirksregierung Köln und
das LANUV NRW wurden im April 2015 um eine abschließende Stellungnahme dazu gebeten.
Der TÜV Nord hat im Stadtgebiet Wesseling 7 Betriebsbereiche i.S.d. § 3 (5a)
BImSchG untersucht; dabei wurden in Zusammenarbeit mit der BR Köln und
den Unternehmen die maßgeblichen Gefahrenpotenziale der Anlagen bestimmt und die ihnen zuzuweisenden angemessenen Abstände ermittelt.
Von hoher Relevanz für die künftige Stadtentwicklung Wesselings sind die
gutachterlich ermittelten angemessenen Abstände für die Betriebsbereiche der
Unternehmen Evonik Degussa GmbH (Evonik) und der Thermischen Rückstandsverwertung GmbH & Co. KG (TRV). Die ermittelten angemessenen Abstände betragen bei Evonik für den Referenzstoff Acrolein 2.750 m und bei
der TRV, ebenfalls für den Referenzstoff Acrolein, 2.400 m (TÜV-Gutachten,
Kapitel 4.3, 4.4).
Auf Grund der industriell geprägten Stadtentwicklung Wesselings und der
historisch gewachsenen Gemengelage zwischen Stadt und Großindustrie
überdecken die angemessenen Abstände von 2.750 m bzw. 2.400 m weite
Teile des Stadtgebietes und insbesondere die Innenstadt Wesseling (TÜVGutachten, Kapitel 4.3, 4.4, 5).
Nach Abschluss des TÜV-Gutachtens beabsichtigt die Stadt Wesseling die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Konzepts für die künftige Stadtentwicklung
unter Berücksichtigung der gutachterlich ermittelten angemessenen Abstände.
Ziel des Konzepts ist, städtebaulich sinnvolle und abgewogene Spielräume für
die künftige Stadt-/Innenstadtentwicklung auszuloten und Leitlinien für ein
verträgliches Miteinander der Innenstadt und der Betriebsbereiche innerhalb
der gewachsenen Gemengelage zu definieren.
Eine ausführliche Darstellung der städtebaulichen und sozioökonomischen
Belange, die für eine Entwicklung des geplanten Wohngebietes „Westringquartier“ innerhalb der angemessenen Abstände sprechen, findet sich sowohl
in der Begründung zur 56. Änderung des Flächennutzungsplans als auch im
städtebaulichen Teil der Begründung zum Bebauungsplan (Teil A).
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SEITE 13
Bewertung
Das Plangebiet ist aufgrund seiner innerstädtischen Lage und benachbarten
Nutzungen bereits vorbelastet. Lärmimmissionen verkehrlicher Nutzungen
(Schiene und Straße) sowie gewerblicher und freizeitorientierter Nutzungen
wirken bereits heute auf das Gebiet ein. Die Fläche liegt, wie ein Großteil der
Innenstadt Wesselings, in der historisch gewachsenen Gemengelage eines
urban-industriellen Komplexes.
Schutzgut Tier- und Pflanzenwelt
Potentiell natürliche Vegetation
Die „potentiell natürliche Vegetation“ stellt einen konstruierten Zustand der
Vegetation dar, der sich unmittelbar nach Einstellen der menschlichen Wirtschaftstätigkeit ergeben würde. Sie entspricht der heutigen Leistungsfähigkeit
des jeweiligen Standortes und ist somit der zuverlässigste Ausdruck des biotischen Potentials einer Landschaft“ (Burrichter, 1973). Der Begriff betrachtet
nur die potentielle Klimaxvegetation, vernachlässigt also, dass in der realen
Natur aufgrund von Naturkatastrophen und Überalterung stets verschiedene
Sukzessionsstadien vorhanden sind.
Einfluss auf die Entwicklung der potentiellen natürlichen Vegetation haben
zum einen großräumige Faktoren wie geographische Lage, Klimazone, Kontinentalität usw., zum anderen aber auch ein Bündel von lokalen Standortfaktoren. Dazu gehören das Relief bzw. die Exposition, die Bodenverhältnisse (allg.
Bodenfeuchte, Grundwasserstand), das Geländeklima und auch die Einwirkung der Fauna auf die Vegetation. Irreversible Veränderungen des Geotops
durch den Menschen müssen als gegebene Ausgangsvoraussetzungen akzeptiert werden.
In Mitteleuropa gilt mit Ausnahme einiger Sonderstandorte eine geschlossene
Waldbedeckung als die zu erwartende potentielle natürliche Vegetation. Sie ist
jedoch nicht gleichzusetzen mit der ursprünglichen Vegetation, da sich die
Standortverhältnisse durch anthropogene Eingriffe nachhaltig verändert haben.
Als potentiell natürliche Vegetation würde sich im Gebiet ein für die Niederrheinische Bucht typischer Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald ausbilden. Diese ursprünglich weitverbreitete Waldgesellschaft der niederrheinischen Bucht
ist in ihrer typischen Ausprägung kaum noch vorzufinden, da die fruchtbaren
Standorte seit alters her als Ackerland genutzt wurden.
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SEITE 14
Reale Vegetation und Biotoptypen
Die reale Vegetation umfasst die augenblicklichen, von der menschlichen Bewirtschaftung bedingten und beeinflussten Pflanzengesellschaften eines Gebietes. Bei den auftretenden Vegetationseinheiten handelt es sich im seltensten Fall um definierte Pflanzengesellschaften im Sinne der Pflanzensoziologie.
Man kann lediglich von Vegetationsbeständen sprechen.
Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes fand im Juli / August 2015
Bestandskartierungen der Biotoptypen statt. Die Ansprache der real vorhandenen Vegetation bzw. der Biotoptypen erfolgte nach der Anleitung „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (Landesamt
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, März 2008).
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind dem Bestandsplan zum Umweltbericht zu entnehmen.
Das Planungsgebiet wird vorwiegend landwirtschaftlich, als Ackerfläche
(31.682 qm) genutzt, die einen Anteil von über 66 % an der Gesamtfläche
(47.705 qm) einnimmt. Sie stellt somit die mit Abstand größte Flächenkategorie dar.
Bäume und Gehölze wurden im Bereich des Feldgehölzes, der Hangkante und
auf den ehemaligen Kleingartenflächen kartiert. Das Feldgehölz besteht überwiegend aus Bergahorn (Acer pseudoplatanus) mit begleitendem Aufkommen
an Salweide (Salix caprea), Vogelkirsche (Prunus avium), Schwarzerle (Alnus
glutinosa) und Spitzahorn (Acer platanoides) und einem dichten Unterwuchs
von Brombeeren (Rubus fruticosus), Holunder (Sambucus racemosa), Liguster
(Ligustrum vulgare), Schneebeere (Symphoricarpos albus) und Hartriegel (Cornus sanguinea). Zwischen den Bestandsbäumen befindet sich hier auch ein
abgestorbener Solitärbaum mit mehreren Baumhöhlen im Totholz.
An der Hangkante werden die Arten noch durch vereinzelte Linden (Tilia platyphyllos entlang der Birkenstraße)) und Robinien (Robinia pseudoacatia) ergänzt. Im Bereich der Kleingärten ist zu unterscheiden zwischen zwei Flächen
die sich offensichtlich noch in einer (reduzierten) gärtnerischen Nutzung befinden und solchen, die vermutlich seit mehreren Jahren nicht mehr genutzt
werden. Letztere Parzellen sind mittlerweile zugewachsen, wiederum mit einem dichten Gebüsch aus Brombeeren, Holundersämlingen und aufkommenden, armdicken Stangenholz (Birke, Ahorn, Weide u.a.). Reste gärtnerischer
Zierpflanzen und verschiedene Nadelgehölze sind ebenfalls vorhanden. In den
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beiden Gärten finden sich noch verschiedene Obstgehölze, ansonsten wird das
Bild durch Grabeland und Rasenflächen bestimmt.
Eine größere, mit Einzelbäumen überstandene Rasenfläche findet sich auch
auf der öffentlichen Grünfläche südwestlich des Fuß- und Radweges. Auf der
kleinen Böschung vom Westring zur Ackerfläche markiert eine Zweiergruppe
Robinien den Übergang zwischen Verkehrsfläche und landwirtschaftlicher
Fläche.
Der Flächenanteil von aufgegebener Gartenflächen (2.339 qm), öffentlicher
Grünanlage (2.111 qm), Feldgehölz (1.247 qm), Gehölzstreifen (1.351 qm)
und Baumgruppen auf der Hangkante (5.043 qm, in Summe 12.091 qm) beträgt 25.3 % an der Gesamtfläche (47.705 qm).
Fauna
Für das Untersuchungsgebiet liegt ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stufe 1 vor (Ökoplan, Essen Oktober 2015). Die Bestandsdarstellung kann auf der
Basis einer vorgenommenen Potentialanalyse wie folgt zusammengefasst werden:
Bei den Säugetieren kann aufgrund der vorhanden Baumstrukturen mit
Totholzanteil ein Vorkommen von Fledermäusen als potentieller Nahrungsgast nicht ausgeschlossen werden.
Der Mäusebussard wurde als einzige planungsrelevante Art gesichtet. Die
Sichtung des Gimpels ist hervorzuheben, da dieser auf der Roten Liste
NRW in der Vorwarnliste geführt wird.
Da im Planungsgebiet und dessen Umgebung keine Gewässer vorhanden
sind kann ein Amphibienvorkommen ausgeschlossen werden.
Die vorhandenen Biotopstrukturen eignen sich auch nicht für die Besiedelung von Zauneidechsen.
Bei den Insekten kann der Nachtkerzenschwärmer aufgrund fehlender
Habitatstrukturen (keine sonnigen, warmen und feuchten Lebensräume)
ausgeschlossen werden.
Es besteht kein direkter Kontakt zum Rhein oder anderen Fließgewässern,
sodass die Asiatische Keiljungfer nicht berücksichtigt werden muss.
Bewertung
Aufgrund der intensiven Inanspruchnahme des Landschaftsraums durch die
Landwirtschaft (über 66 % der Gesamtfläche), aber auch durch die das Plan-
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SEITE 16
gebiet rahmenden Verkehrstrassen und den innenstadtnahen Standort sind
die landschaftsökologischen Funktionen des Raumes, insbesondere für die
Tier- und Pflanzenwelt und die biologische Vielfalt, stark reduziert. Die grüne
Hangkante an der Birkenstraße stellt allerdings ein wichtiges Verbindungselement zu den angrenzenden innerstädtischen Grünflächen dar.
Schutzgut Boden
Laut geologischer Karte NRW prägen Auenterrassenablagerungen (Kies und
Sand) sowie Bach- und Flussablagerungen (Schluff und Sand) den Planungsraum. Laut Bodenkarte des Topographischen Informationsmanagements NRW
(siehe Anlagenblatt 9: Bodenkarte) liegen typische braune Auenböden mit
Bodenwertzahlen zwischen 55-70 Bodenpunkten vor. Es handelt sich um
schutzwürdige Böden mit Regelungs- und Pufferfunktion sowie natürlicher
Bodenfruchtbarkeit. Die Erodierbarkeit wird mit „mittel“, die ökologische
Feuchte mit „frisch“ bewertet.
Im südwestlichen Randbereich lagert pseudovergleyte Braunerde und Parabraunerde. Ihre Fruchtbarkeit spiegelt sich in der Bewertung von 60 bis 75
Bodenpunkten wieder. Sie besitzen ausgezeichnete Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe.
Die im Rahmen der baugrundtechnischen Untersuchungen durchgeführten
Rammkernsondierungen stellen kiesig, sandige Ablagerungen der Niederterrasse beginnend in einer durchschnittlichen Tiefe von 2,20 bis 5,50 m detailliert dar. Sandig, schluffiger, teilweise auch toniger Hochflutlehm befindet sich
oberhalb dieser Schicht. Am Fuß der Hangkante reduziert sich die Mächtigkeit
dieses Hochflutlehms bis auf bis auf 130 / 90 cm (RKS 18 / 19), da hier die
Ablagerungen der Niederterrasse höher anstehen. Die Stärke des Oberbodens
schwankt zwischen 0,20 bis 0,60 m.
Altlasten
Mit Schreiben vom 18. August 2015 teilte das Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung des Rhein – Erft - Kreises zum Thema Bodenschutz mit, dass an
der südöstlichen Grenze des Plangebietes eine ehemalige Werksdeponie angrenzt, das Plangebiet selbst aber von diesen Ablagerungen nicht betroffen ist.
Es wird empfohlen, dass Erdarbeiten an der südlichen Grenze des Plangebietes
nur unter gutachterlicher Begleitung erfolgen sollen.
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SEITE 17
Bewertung
Die Böden des Plangebietes zeichnen sich im Hinblick auf die natürliche Ertragsfähigkeit und gemessen an den Wertzahlen der Bodenschätzung durch
eine hohe Wertigkeit aus. Damit gelten sie als schutzwürdig aufgrund der
hohen natürlichen Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft. Aus naturschutzfachlicher Sicht handelt es sich bei den Böden im Wesentlichen um natürliche Funktionen, die erhaltenswert sind.
Durch die ackerbauliche Bewirtschaftung mit intensivem Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind die Bodenfunktionen jedoch auf Teilflächen herabgesetzt. Aufgrund der Verbreitung im Raum Köln-Bonn sind sie regional relativ
häufig anzutreffen, so dass die naturschutzfachlichen Kriterien der Seltenheit
nicht zutreffen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Beurteilung der Speicherund Reglerfunktion der Braunen Auenböden. Auch hier ist grundsätzlich von
einem hohen Vermögen der Böden des Plangebietes auszugehen, Schadstoffe
zu filtern, zu puffern und umzuwandeln. Vor dem Hintergrund der intensiven,
langjährigen Nutzung stellt sich allerdings die Frage nach der vollen Funktionsfähigkeit dieser Funktionen.
Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer
Im Planungsraum sind keine Oberflächengewässer vorhanden. In einer Entfernung von ca. 500 m befindet sich der Rhein, in dessen Einzugsgebiet sich der
Planungsraum befindet.
Grundwasser
Laut der „Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen, 1980“
befindet sich das Untersuchungsgebiet in einem Bereich mit sehr ergiebigen
Grundwasservorkommen außerhalb von Wasserschutzgebieten. Ausschlaggebend dafür sind die anstehenden durchlässigen Locker- und Festgesteine (Kies,
Sand). Diese sind Porenwasserleiter von großer Mächtigkeit mit sehr guter bis
guter Durchlässigkeit und guter Filterwirkung.
Die Grundwasserfließrichtung orientiert sich zum Rhein. Laut hydrogeologischem Gutachten (GFM Umwelttechnik, Wesseling, August 2015) kann von
einem durchschnittlichen Grundwasserstand von 43 und 44 m N.N. ausgegangen werden. Die mittlere Geländehöhe im Osten liegt bei 46,3 m über
N.N., im Südwesten bei 48,4 m über N.N. Dies entspricht einem Flurabstand
von etwa 2 – 4 m.
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SEITE 18
Aufgrund der Nähe zum Rhein wird der Grundwasserstand deutlich vom
Rheinwasserstand beeinflusst. Als höchster Grundwasserstand wird deshalb 45
m über N.N. für den nordöstlichen Bereich und 44,5 m über N.N für den südwestlichen Bereich angenommen.
Im Rahmen des o.g. Gutachtens wurden Bodenuntersuchungen, zum Zweck
der Bewertung der Bodenverhältnisse zur Versickerung von Niederschlagswasser, durchgeführt. Versickerungsfähige Schichten wurden in der Regel erst in
einer Tiefe ab 2,10 m unter GOK angetroffen. Der darüber befindliche Auenlehm eignet sich aufgrund der schlechten Wasserdurchlässigkeit nicht als Versickerungshorizont. Bis auf einen kleineren Teilbereich am Schwarzen Weg, in
dem Hochflutsande direkt unterhalb des Oberbodens anstehen, ist deshalb
eine Versickerung von Oberflächenwasser aufgrund der Grundwasser- und
Bodenverhältnisse nicht ohne weiteres möglich. Zur Versickerung von nicht
schädlich verunreinigtem Oberflächenwasser der zukünftigen Dachflächen
wird deshalb ein Bodenaustausch vorgeschlagen, der den vorhandenen Lehm
durch Fein- bis Mittelsande ersetzt, die eine gute Filtereigenschaft und gleichzeitig ausreichende Leitfähigkeit besitzen müssen. Das Wasser kann dann mittels Rigolenversickerung dem Grundwasser zugeführt werden. Regenwasser
von Straßen, Stellplätzen, Geh- und Radwegen können über eine belebte Bodenzone dem Grundwasser zugeführt werden (Mulden-Rigolen-Versickerung).
Bewertung
Aufgrund des Grundwasserflurabstandes und der guten Puffereigenschaften
der darüber befindlichen Schichten sind für den Planungsraum und sein Umfeld keine sensiblen Bereiche für den Grundwasserschutz zu definieren. Das
Plangebiet liegt ebenfalls außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Die Voraussetzungen für eine nach Landeswassergesetz NRW geforderte ortsnahe Versickerung sind grundsätzlich erfüllt, da eine Versickerung von nicht
schädlich verunreinigtem Oberflächenwasser (z.B. von Dachflächen) über Rigolen nach vorherigem Bodenaustausch möglich ist. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit das Regenwasser von Straßen, Stellplätzen, Geh- und Radwegen
über Mulden-Rigolen-Systeme dem Grundwasser zuzuführen.
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Schutzgut Klima / Luft
Das Rheinland gehört makroklimatisch zum nordwestdeutschen Klimabereich
Nordrhein-Westfalens, der überwiegend maritim geprägt ist. Das Stadtgebiet
von Wesseling liegt im atlantisch geprägten Bereich, der durch ausgeglichenes
Klima mit gemäßigten Gegensätzen zwischen Sommer- und Wintertemperaturen geprägt ist.
Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei ca. 10-10,5°C und die Niederschlagsmenge zwischen 750 und 800 mm. Der Wind weht vorherrschend aus
südöstlicher Richtung. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit nächtlicher Kaltluftentstehung zu rechnen, die aufgrund der vorherrschenden Windrichtung nach Nordwesten verlagert wird. Lufthygienische Beeinträchtigungen
sind entlang der Autobahn 555 und auf den angrenzenden Industrie- und
Gewerbeflächen vorhanden.
Eine gesamtstädtische Klimaanalyse für das Stadtgebiet Wesselings liegt nicht
vor. Eine Einstufung des Gebietes in verschiedene Klimatoptypen erfolgt deshalb anhand von Luftbildern, topographischen Karten und vor dem Hintergrund der im Juli / August 2015 durchgeführten Ortsbegehung.
Die derzeit als Ackerland genutzte Fläche ist dem Freilandklima zuzuordnen.
Freilandklimate zeichnen sich durch ungestörte Tagesgänge von Temperatur
und Feuchte sowie nahezu unveränderte Windströmungsbedingungen aus.
Bei Winden aus südöstlichen Richtungen (Hauptwindrichtung für den Standort
laut Klimaatlas für NRW, 1989) sowie bei südwestlichen Winden kann frische
Luft in angrenzende Wohngebiete gelangen und zu einer Abmilderung der
städtischen Überwärmung beitragen. Aufgrund der geringen Flächengröße
und der innerstädtisch eingebundenen Lage dieser Fläche ist das für die Bebauung vorgesehene Gebiet als Frisch- und Kaltluftproduzent allerdings weniger von Bedeutung.
Für die Bebauung, die nordwestlich an das geplante Neubauviertel anschließt,
kann anhand der Bebauungsstruktur eine Einstufung als „Stadtklimatop“ vorgenommen werden. Dieser Klimatoptyp ist durch einen hohen Versiegelungsgrad und geringen Grünflächenanteil sowie durch überwiegend dichte, geschlossene Bebauung mit relativ hohen Baukörpern und engen Straßen gekennzeichnet. Aufgrund dieser Eigenschaften sind die Austauschverhältnisse
bereits heute stark eingeschränkt. In den Sommermonaten kann eine deutliche
Überwärmung auftreten. Die Belüftung dieser Flächen ist daher von besonderer Bedeutung. Bestehende Grünflächen im Umfeld dieser städtebaulichen
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Verdichtungsflächen übernehmen eine klimatische Ausgleichsfunktion und
sind zu erhalten.
Bewertung
Die Bedeutung der Fläche für Klima und Lufthygiene ist allgemeiner Art. Auf
der landwirtschaftlich genutzten Fläche ist mit einer geringen, nächtlichen
Kaltluftentstehung zu rechnen. Klimawirksam e Grünflächen mit Gehölzbeständen, Bäumen, Baumgruppen und Freiflächen sind aufgrund ihrer Ausgleichsfunktion für benachbarte, verdichtete Stadträume zu erhalten.
Schutzgut Landschaft und Erholung
Aufgrund seiner innerstädtischen Lage ist das Plangebiet nicht Bestandteil des
die Stadt Wesseling umgebenden Landschaftsraums, sondern als kleinräumiger Baustein der Grün- und Erholungsflächen rund um das Ulrike – Meyfarth Stadion zu sehen. Die bestehende Rad- und Fußwegeverbindung über die
Hangkante stellt einen direkten Bezug von der Fußgängerzone zu südlich angrenzenden Wohnbauflächen (Birkenstraße, Am Walde, Jahnstraße) und dem
kleinen Quartierspark an der Jahnstraße her.
Bewertung
Die Teilfläche an der Hangkante ist als grüner Verbindungsraum von der Innenstadt aus in benachbarte Wohnbauflächen zu sehen. Es fehlen allerdings
Aufenthaltsangebote und eine gute Verknüpfung mit der Fußgängerzone
(Flach-Fengler-Straße).
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Hinblick auf Kultur- und Sachgüter im Planungsraum und seinem Umfeld
bestehen keine Erkenntnisse.
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Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen zwischen
den Schutzgütern
Das Wirkungsgefüge der Schutzgüter steht in enger Wechselwirkung untereinander. Stoffumwandlungsprozesse des Bodens beeinflussen das Schutzgut
Pflanzen und Tiere, selbst lokalklimatische Besonderheiten oder Veränderungen wirken sich auf das Schutzgut Wasser, beispielweise die Rate der Grundwasserneubildung aus. Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Kultur- und
Sachgütern sind auch in einem bereits vorbelasteten Raum ständig gegeben.
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3
Bestandsbewertung des Umweltzustands
zu Beginn des Planverfahrens
Die Bewertung des Umweltzustandes zu Beginn des Planverfahrens erfolgte
nach der Anleitung „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen, März 2008). Im Juli / August 2015 fand eine Bestandskartierung der Biotoptypen durch das bearbeitende Büro statt. Die Ergebnisse
der Bestandsaufnahme sind dem Bestandsplan zu entnehmen. Sie sind in der
folgenden Tabelle zusammengefasst, eine detaillierte Darstellung der vorgefundenen Biotoptypen mit Flächenangaben und Einzelbewertungen findet sich
in den Tabellen „Bewertung der Bestandssituation“ in Anlage 10/11.
Bewertung der Bestandssituation
Flächenbezeichnung
Biotop-
Biotop-
typ
wert
Flächengröße
Flächen- Anteil an der
wert des Gesamtfläche
in qm
Biotops in %
Versiegelte Fläche
1.1
0
2.437
0
5,11
Feldweg
1.4
3
320
960
0,67
Straßenbegleitgrün
2.2
2
1.175
2.350
2,46
Landwirtschaftliche Flä-
3.1
2
31.682
63.364
66,41
Zier- und Nutzgarten
4.3
2
2.339
4.678
4,90
Grünanlage
4.7
3
2.111
6.333
4,43
Feldgehölz
6.1
4
1.247
4.988
2,61
Gehölzstreifen, Gebüsch
7.1
3
1.351
4.053
2,84
Baumgruppe
7.3
4
5.043
20.172
10,57
47.705
106.898
100,00
che (Acker)
Summe
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SEITE 23
4
Prognose zur Entwicklung der Umwelt im
Plangebiet
4.1 Umweltentwicklung bei Realisierung der geplanten Maßnahmen
4.1.1 Schutzgut Mensch
Prognostizierte Verkehrsbelastung
Neben der derzeitigen Verkehrsbelastung wurde in dem Verkehrsgutachten
der Ingenieurgruppe Stadt + Verkehr (Stand 13. Oktober 2015 / 26. August
2015) auch die zusätzlichen, durch das neue Wohnquartier hervorgerufenen,
maximalen Belastungen ermittelt. Demnach erzeugt das Wohngebiet über den
Tag im Ziel- und Quellverkehr maximal jeweils 672 zusätzliche Kfz-Fahrten.
Diese zusätzlichen Verkehre können problemlos an den Westring angeschlossen werden, der vorhandene Straßenquerschnitt des Westrings ist ausreichend. Auch der vorhandene Kreisverkehr an der Flach-Fengler-Straße, über
den die Verkehre in Richtung Westring geleitet werden, kann diese zusätzliche
Belastung aufnehmen.
Prognostizierte Lärmbelastung
Das Gebiet ist in Hinblick auf Lärmbelastungen verkehrlicher (Straße, Schiene),
gewerblicher und freizeitorientierter Art bereits vorbelastet. Eine zukünftige
Intensivierung dieser Belastung ist durch die oben dargestellte Entwicklung im
Bereich des Straßenverkehrs zu erwarten. Laut der schalltechnischen Untersuchung (ADU cologne, 19. Oktober 2015) ist im Bereich der Bestandsbebauung
mit einer Erhöhung der Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr im Tageszeitraum im Mittel um bis zu 0,7 dB und im Nachtzeitraum um bis zu 1,9 dB
zu rechnen (siehe Abb. 3 und Tabelle 9 des Gutachtens, S. 24). Bei einer Betrachtung der Maximalwerte zeigen sich Erhöhungen um bis zu 1,0 dB (tags)
und bis zu 2,3 dB (nachts). „Ab einer Änderung von 3 dB spricht man von
einer relevanten Änderung. Durch den zusätzlichen Verkehr aufgrund der geplanten Wohnbebauung ist mit keiner wesentlichen Änderung zu rechnen. (...)
Die Sanierungswerte von 70 dB(A) tags und 60dB(A) nachts werden überall
unterschritten“ (ADU cologne, Seite 25).
Die Karten A03 und A04 (siehe Anlagen 12 und 13) geben die maximalen
Beurteilungspegel der Immissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr vor
den Fassaden der künftig vorhandenen Gebäude im Plangebiet wieder. Sie
zeigen, dass im Planungsgebiet an den zum Westring nächstgelegenen Fassa-
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 24
den maximale Beurteilungspegel tags von 58 dB(A) und 62 dB(A) sowie nachts
zwischen 50 dB(A) und 53 dB(A) zu erwarten sind. Innerhalb des Gebietes
werden Werte tags von 44 - 57 dB(A) und nachts von 36 - 49 dB(A) ermittelt.
An Fassadenbereichen an denen die Lärmbelastung über 45 dB(A) nachts liegt,
sind für Räume mit Schlaffunktion (Schlafzimmer, Kinderzimmer) Lüfter mit
geeignetem Schallschutz notwendig, damit die Fenster geschlossen gehalten
werden können.
Lärmkarten zum Schienenverkehr (siehe Anlagen 14 und 15) zeigen, dass im
Planungsgebiet an den zu den Gleisen nächstgelegenen Fassaden maximale
Beurteilungspegel tags von 54 dB(A) und nachts von 52 dB(A) zu erwarten
sind. Somit sind an den Ostfassaden der Gebäude an der Straße „Schwarzer
Weg“ für Räume mit Schlaffunktion (Schlafzimmer, Kinderzimmer) entsprechende Schallschutzmaßnahmen vorzusehen (siehe textliche Festsetzungen im
Folgeteil).
Bei der Entwicklung des Westringquartiers sind die aus den bestehenden gewerblichen Nutzungen resultierenden derzeitigen Belastungen zu berücksichtigen. Hier liegen die maximalen Beurteilungspegel an dem Plangebäude gegenüber dem Bereich, in dem die HGK Material abkippt, tags bei 59 dB(A) und
somit 4 dB(A) über dem Immissionsrichtwert für ein „Allgemeines Wohngebiet“. An allen anderen Gebäuden wird der Immissionsrichtwert von 55 dB(A)
im geplanten Allgemeinen Wohngebiet unterschritten bzw. gerade eingehalten (siehe Karten C01 und C02, Anlagen 16 und 17). Nachts liegen die maximalen Beurteilungspegel an dem Gebäude, welches in dem nordöstlichen
Bereich des Plangebietes angeordnet ist bei 41 -48 dB(A). An allen anderen
Gebäuden wird der Richtwert von 40 dB(A) unterschritten.
Für die Immissionen des Freizeitlärms wurden ebenfalls entsprechende Lärmkarten erstellt, die fassadenweise die maximalen Beurteilungspegel der Immissionen im Tageszeitraum und Nachtzeitraum (lauteste Stunde) punktuell bei
einer vollständigen Bebauung wiedergeben. In den Karten D01 und D02 (siehe
Anlagen 18 und 19) liegen die hell- und mittelgrün dargestellten Fassadenbereiche unterhalb des Immissionsrichtwertes. Bei Räumen an Fassadenbereichen, die in Karte D02 mit den Farben Dunkelgrün und Gelb gekennzeichnet
sind, ist sicherzustellen, dass ausschließlich Räume, die nicht zu den Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4109 zählen, dort angeordnet sind (siehe textliche
Festsetzungen im Folgeteil).
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 25
Schließlich wurden der Nachbarschaftslärm durch Tiefgaragen und nicht öffentliche Straßen untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass an dem Wohngebäude Westring 50 die Beurteilungspegel von Allgemeinen Wohngebieten in
Höhe von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts eingehalten bzw. unterschritten
werden. An den Wohngebäuden Westring 36 bis 48 wird der Richtwert (50
dB(A)) für Reine Wohngebiete tagsüber eingehalten bzw. unterschritten,
nachts jedoch wird der Richtwert (35 dB(A)) überschritten. Hier liegt der Beurteilungspegel zwischen 39 und 42 dB(A). Der Richtwert für Mischgebiete von
45 dB(A) wird allerdings eingehalten.
Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind hier laut Gutachter zwar nicht unmittelbar anwendbar, können aber Anhaltspunkte dafür abgeben, ob eine
Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird und ob es gegebenenfalls zu einer
Verletzung nachbarschützender Bestimmungen kommt. Die von den öffentlichen Zufahrten zu den privaten Stellplätzen ausgehenden Störungen sind laut
Gutachter dabei mit zu betrachten. Nach der Rechtsprechung müssen Nachbarn übliche Störungen aus der Nutzung von Garagen hinnehmen, wenn die
Garagenanlage in ihrem Ausmaß das Bedürfnis nicht überschreitet, das sich
aus dem auf dem Grundstück zulässigerweise verwirklichten Wohnungsbestand ergibt. Da die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete nicht überschritten
werden, ist laut Gutachter die Zumutbarkeitsgrenze hier nicht überschritten.
Störfallanlagen im Sinne der europäischen Seveso-III-Richtlinie
Wie in Kapitel 2 bereits dargestellt, überdecken aufgrund der industriell geprägten Stadtentwicklung Wesselings und der historisch gewachsenen Gemengelage zwischen Stadt und Großindustrie die angemessenen Abstände
zweier Betriebsbereiche i.S.d. § 3 (5) BImschG weite Teile des Stadtgebietes
und somit sowohl die Innenstadt Wesselings als auch das Plangebiet „Westringquartier“. Die Stadt Wesseling beabsichtigt die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Konzepts für die künftige Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der gutachterlich ermittelten angemessenen Abstände. Ziel ist es, städtebaulich sinnvolle und abgewogene Spielräume für die künftige Stadt/Innenstadtentwicklung auszuloten und Leitlinien für ein verträgliches Miteinander der Innenstadt und der Betriebsbereiche innerhalb der gewachsenen
Gemengelage zu definieren.
Auf die ausführliche Darstellung der städtebaulichen und sozioökonomischen
Belange in der Begründung zur 56. Änderung des Flächennutzungsplans als
auch im städtebaulichen Teil der Begründung zum Bebauungsplan (Teil A)
wird noch einmal verwiesen.
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 26
4.1.2 Schutzgut Tier- und Pflanzenwelt
Aufgrund der innerstädtischen Lage und der landwirtschaftlichen Nutzung ist
eine Beeinträchtigung der Schutzgüter Pflanzen, Tiere und Artenvielfalt bereits
als Vorbelastung gegeben. Trotz der Erschließung des Gebietes für eine zukünftige Wohnnutzung ist insgesamt keine wesentliche Veränderung des Bereichs für die Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten. Die wesentlichen, den Wert
bestimmenden Strukturen bleiben erhalten (Hangkante an der Birkenstraße)
oder erfahren eine Veränderung ohne wesentliche Auswirkungen für die Tierund Pflanzenwelt (Kleingärten /aufgegebenes Grabeland wird zu einer offenen, benutzbaren Grünfläche mit Ausgleichspflanzungen im Randbereich
entwickelt).
Allerdings bleibt zu berücksichtigen, dass es sich bei den Maßnahmen auf der
Grünfläche nicht um „reine“ Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in
einem ungestörten Landschaftsraum handelt, sondern die Flächen auch als
Spiel- und Erholungsraum gestaltet werden und mit einem entsprechendem
Nutzungsdruck aus dem zukünftigen Wohngebiet, aber evtl. auch aus den
Nachbargebieten zu rechnen ist. Trotz dieser vorhersehbaren Nutzungen werden sowohl die Freiflächen im südöstlichen Randbereich (ehemalige Kleingärten) als auch die Freiflächen der Wohnbebauung für die Tier- und Pflanzenwelt
einen im Vergleich zur derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung gleichwertigeren Lebensraum darstellen.
4.1.3 Schutzgut Boden
Mit der Ausweisung von Wohnbau - und Erschließungsflächen wird eine Erhöhung des Versiegelungsgrads der Fläche planungsrechtlich ermöglicht. Der
Anteil an versiegelten Flächen steigt von 5.11 % auf 17,59 % der Gesamtfläche (entspricht dem Anteil der Straßenverkehrsfläche). Überbaute Flächen,
Stellplatzflächen, befestigte Flächen in Freianlagen und Tiefgaragen machen
einen Anteil von 41,66 % aus. Von diesen Flächen wird zwar das anfallende
Regenwasser zur Versickerung gebracht, aber der natürlich gewachsene Boden wird hier nachhaltig zerstört. Die Leistungsfähigkeit wird hinsichtlich der
Pufferkapazität gegenüber Schadstoffeinträgen, der Wasserspeicherung und versickerung und des Umbaus organischer Substanz stark reduziert und entwertet. Die in der belebten, oberen Bodenschicht permanent sich vollziehenden Stoffumwandlungsprozesse finden, aufgrund der Beseitigung gerade dieser Schicht, auf diesen Flächen nicht mehr statt. Die Nutzungsfähigkeit der
Böden wird für die Zukunft verhindert. Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich
bestehender, versiegelter Flächen sind nicht möglich.
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 27
Auch wenn die zukünftigen Flächen, die planungsrechtlich überbaut werden
können eventuell nicht vollständig eine Versiegelung erfahren, so wird es doch
eine Veränderung der Höhenverhältnisse (aufgrund von Aushub, Abtrag, Aufschüttung und Abgrabungen) geben, die eine Störung der gewachsenen Bodenverhältnisse nach sich ziehen. Weiterhin besteht die Gefahr der Bodenverschmutzung durch z. B. Baufahrzeuge, Baumaterialien und Ablagerungen.
Positive Auswirkungen sind allerdings im Vergleich zu alternativen, flächenintensiveren Bebauungen im Landschaftsraum festzustellen. Das vorliegende
städtebauliche Konzept weist eine innenstadtnahe, verdichtete, drei- bis
sechsgeschossige Bebauung mit zukünftig 700 -1.000 Bewohnern auf. Eine
Erschließung der Fläche erfolgt direkt über den bestehenden Westring, sodass
mit Ausnahme der Erschließung auf der Fläche selbst keine weiteren, flächenintensiven Erschließungsmaßnahmen notwendig sind. Im Verhältnis von geschaffenem Wohnraum zu verbrauchter Fläche kann das Vorhaben somit als
ein Projekt mit geringem Flächenverbrauch angesehen werden.
4.1.4 Schutzgut Wasser
Mehr als 59% der Fläche des Bebauungsplans werden versiegelt oder teilversiegelt, d.h. auf diesen Flächen würde der Wasserkreislauf unterbrochen und
die Verdunstungsleistung gemindert. Die bestehenden Bodenverhältnisse und
die topographischen Gegebenheiten lassen allerdings eine Regenwasserrückhaltung und –versickerung von Teilflächen des im Gebiet anfallenden Wassers
zu. Mit diesem Konzept wird es möglich, das auf den Dachflächen, den Stellplätzen, Tiefgaragen und befestigten Flächen der Freianlagen anfallende Regenwasser innerhalb des Plangebietes zu versickern und somit dem Grundwasser wieder zuzuführen. Lediglich das Regenwasser der Straßenverkehrsflächen wird der Kanalisation zugeführt.
Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Schutz und zur Anreicherung des
Grundwassers geleistet. Oberflächennahe Still- oder Fließgewässer sind von
der Maßnahme nicht betroffen.
4.1.5 Schutzgut Klima und Luft
Einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der klimatischen Ausgleichsfunktion
leistet die im Bebauungskonzept gesicherte Vegetationsfläche auf der Hangkante in Verbindung mit der Ausweisung von Maßnahmen zum Schutz, zur
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 28
Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im Bereich der ehemaligen
Kleingartenanlage.
Im Bereich der neuen Wohnquartiere selbst werden sich, trotz der umgebenden Freiflächen, Stadtklimatope mit größeren Temperaturschwankungen entwickeln. Hier kommt der konkreten Ausgestaltung der Freiflächen, u.a. mit der
projektierten Einbindung einer Wasserfläche in der Quartiersmitte, eine besondere Bedeutung zu. Auch die oberflächennahe Ableitung und Versickerung
des Regenwassers auf den Freiflächen wird sich positiv auf die mikroklimatischen Verhältnisse auswirken.
Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans wurde der Einsatz regenerativer Energien geprüft. Die Ausrichtung der Gebäude für Solarenergie ist gut,
Dachflächen sind für die Montage von Kollektoren geeignet.
4.1.6 Schutzgut Landschaft und Erholung
Aufgrund des Erhalts und der Aufwertung öffentlicher Grünräume ist von
einer Steigerung der Attraktivität der Fläche für die Feierabenderholung auszugehen. Die städtebauliche Entwicklung im Innenstadtraum Wesselings vermeidet zugleich die Inanspruchnahme von Landschaftsraum im Umfeld.
4.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter im Planungsraum und
seinem Umfeld sind nicht bekannt.
4.1.8 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen
Ein wesentlicher Konflikt bei Verwirklichung der Planung stellt sich auf der
Fläche selbst im Bereich des Schutzgutes Boden dar. Ca. 17,5% der Bestandsfläche im Umgriff des Bebauungsplans werden als Erschließungsfläche, ca. 20
% als Baufläche versiegelt. Weitere 21,4 % (Tiefgaragendächer, Stellplatzflächen und befestigte Flächen in Freianlagen) werden teilversiegelt. Dadurch
geht ein großer Teil der Pufferwirkungen des Bodens verloren oder wird bei
teilversiegelten Flächen zumindest in ihrer Wertigkeit stark eingeschränkt. Die
Entwicklung eines innenstadtnahen, verdichteten Baugebietes lässt allerdings
auch, im Vergleich zu anderen städtebaulichen Entwicklungsvarianten, eine
positive Betrachtung zu, da hier in flächensparender Bauweise neuer Wohnraum geschaffen werden kann.
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 29
Beeinträchtigungen des Kleinklimas durch die Bebauung können durch den
Erhalt und die Umnutzung von vorhandenen Grünflächen vermindert werden.
Aufgrund des Regenwassermanagements findet nach wie vor eine Anreicherung des Grundwassers durch Regenwasser statt. Oberflächengewässer sind
von der Planung nicht betroffen.
Die Planungsmaßnahmen wirken sich auf die Schutzgüter Tier- und Pflanzenwelt und Landschaftsbild / Erholung, aufgrund der Vorbelastung durch die
landwirtschaftliche Nutzung der Fläche, nicht negativ aus.
4.2 Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung der
Planung
Bei der Prüfung der so genannten Nullvariante sind die umweltbezogenen
Auswirkungen bei Unterbleiben der Planung abzuschätzen. Bei einem Verzicht
auf die Durchführung des Bebauungsplans und Beibehaltung der derzeitigen
landwirtschaftlichen Nutzung würden sich voraussichtlich keine gravierenden
Nutzungsänderungen ergeben.
Bei einem Verzicht auf die Durchführung des Bebauungsplans und der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung würden sich das Plangebiet langfristig gemäß der beschriebenen potenziellen-natürlichen Vegetation zu einem typischen Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald entwickeln.
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 30
5
Beschreibung der Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
5.1 Schutzgut Mensch
Lärmschutzmaßnahmen
Das Plangebiet und die angrenzenden Bereiche sind durch die bestehenden
verkehrlichen und industriell /gewerblichen Immissionen bereits vorbelastet.
Auf Grund dieser Rahmenbedingungen wurde für das geplante Wohngebiet
ein bauliches Schallschutzkonzept entwickelt.
Zur Minimierung der Auswirkungen der Planung auf den Menschen werden
folgende Maßnahmen im Plangebiet vorgeschlagen:
Straßenlärm: Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung (ADU
cologne, 19. Oktober 2015) zeigen an den zum Westring nächstgelegenen Fassaden maximale Beurteilungspegel aus dem Straßenverkehr tags
zwischen 58 dB(A) und 62 dB(A) und nachts zwischen 50 dB(A) und 53
dB(A) (siehe Karten A03 und A04, Anlagen 12 und 13). An Fassadenbereichen, an denen die Lärmbelastung über 45 dB(A) nachts liegt, sind für
Räume mit Schlaffunktion Lüfter mit geeignetem Schallschutz notwendig,
damit die Fenster geschlossen gehalten werden können.
Schienenverkehr: Die Untersuchungen zu den Immissionen des öffentlichen Schienenverkehrs zeigen an den zu den Gleisen nächstgelegenen
Fassaden maximale Beurteilungspegel tags von 54 dB(A) und nachts von
52 dB(A) (siehe Karten B03 und B04, Anlagen 14 und 15). Die vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen entsprechen dem obigen Punkt „Straßenlärm“.
Gewerbelärm: An den zu den gewerblichen Betrieben nächstgelegenen
Fassaden wird tagsüber der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete um bis zu 4 dB(A) überschritten. Nachts liegt der maximale Beurteilungspegel bei 48 dB(A) (siehe Karten C01 und C02, Anlagen 16 und 17).
Die entlang des schwarzen Wegs geplanten Gewächshäuser können das
Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss schützen. Bei der Anordnung von
schutzwürdigen Räumen gemäß DIN 4109 oberhalb des 1. Obergeschosses sind keine öffenbaren Fenster möglich. Hier können hinterlüftete Glasfassaden mit sogenannten Prallscheiben die Einhaltung der maßgeblichen
Immissionsrichtwerte gewährleisten.
Freizeitlärm: Die passiven Lärmschutzmaßnahmen entsprechen den oben
dargestellten Maßnahmen an der Fassade (nicht öffenbare Fenster, hinterlüftete Glasfassade mit Prallplatten).
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 31
Im Bebauungsplan werden deshalb folgende Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt:
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen
an Außenbauteilen gemäß DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau vom November 1989, zu erwerben bei Beuth Verlag GmbH, Berlin) entsprechend
den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen zu treffen. Die
aus der vorgenannten Festsetzung resultierenden Bauschalldämmmaße
einzelner unterschiedlicher Außenbauteile oder Geschosse können im Einzelfall unterschritten werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung der sich aus der Änderung ergebende Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 nachgewiesen
wird.
An Fassadenbereichen, an denen die Lärmbelastung aus dem Straßen- und
Schienenverkehr über 45 dB(A) nachts liegt, sind für Räume mit Schlaffunktion (Schlafzimmer, Kinderzimmer) Lüfter mit geeignetem Schallschutz
oder kontrollierte Wohnraumlüftung notwendig, damit die Fenster geschlossen gehalten werden können, um ungestörtes Schlafen zu ermöglichen.
Ausgehend von Beurteilungspegel durch Gewerbe und Freizeitlärm von
mehr als 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts, gelten für schutzbedürftige
Aufenthaltsräume gemäß TA Lärm (Ausgabe August 1998) in Verbindung
mit der DIN 4109 (Ausgabe November 1989) folgende Einschränkungen,
wobei die Anforderung zum Schutz vor Verkehrslärm auch stets unabhängig zu beachten sind.
Zulässig sind zu öffnende Fenster und sonstige Öffnungen an den gekennzeichneten Fassadenbereichen nur, wenn sichergestellt wird, dass durch
geeignete bauliche und sonstige technische Vorkehrungen gemäß TA
Lärm 0,5 m vor dem geöffneten Fenster von schutzbedürftigen Räumen
gemäß DIN 4109 die Beurteilungspegel von 55 dB(A) tags und 40 dB(A)
nachts aus Gewerbe- und Freizeitlärm nicht überschritten werden. ("Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) vom 26.08.1998
(GMBl.503)). Der Nachweis, dass die Beschränkung und Anforderungen
erfüllt sind, ist durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten für
Schallschutz oder einen geeigneten anderen Nachweis zu erbringen.
Störfallanlagen im Sinne der europäischen Seveso-III-Richtlinie
Wie bereits dargestellt beabsichtigt die Stadt Wesseling die Erarbeitung eines
gesamtstädtischen Konzepts für die künftige Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der gutachterlich ermittelten angemessenen Abstände im Sinne der
europäischen Seveso-III-Richtlinie.
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
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Im Stadtgebiet Wesseling existieren allerdings schon jetzt verschiedene organisatorische Maßnahmen der Stadt / Feuerwehr Wesseling und der Betreiber der
Störfallanlagen, die im Alarmierungsfall zum Einsatz kommen.
Die Stadt/Feuerwehr Wesseling verfügt über ein modernes System von
Hochleistungssirenen mit der Möglichkeit von Sprachdurchsagen im gesamten Stadtgebiet zur Alarmierung der Bevölkerung, in das auch das geplante Wohngebiet „Westringquartier“ bereits eingebunden ist.
Die Stadt / Feuerwehr informiert mit einer aktuellen Broschüre zum Verhalten im Gefahrenfall (Bedeutung der Signaltöne, Gefahrentelefon); die Broschüre ist an alle Haushalte im Stadtgebiet Wesseling verteilt worden. Sie
liegt zudem im Rathaus aus, ist auf der Internetseite der Stadt Wesseling
und der Feuerwehr direkt abrufbar und wird allen Baugenehmigungen der
Stadt Wesseling beigefügt.
Die Unternehmen der Chemie- und Mineralölindustrie im Kölner Süden
haben eine Informationsbroschüre zum richtigen Verhalten im Ereignisfall
erarbeitet (Stand 3/2014), die an alle Haushalte im Kölner Süden verteilt
wurde (Broschüre gemäß § 11 Störfall-Verordnung). Die Hinweise zum
richtigen Verhalten sind mehrsprachig enthalten; es gibt Informationen zu
den Unternehmen und allen Notfall-/Gefahrentelefonen. Die Broschüre ist
auf der Internetseite der Stadt Wesseling und der Feuerwehr direkt abrufbar und wird allen Baugenehmigungen der Stadt Wesseling beigefügt.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag,
im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren den Abdeckungsbereich der
Sprachdurchsagen über die Hochleistungssirenen durch die Feuerwehr der
Stadt Wesseling, den Radioempfang im Vorhabenbereich sowie die Netzabdeckung LTE Mobilfunknetz für die digitale Datenübertragung (mobiles Internet)
zu prüfen, um die Information der Personen, die sich im Plangebiet aufhalten,
bei einem Störfallereignis zu gewährleisten. Er verpflichtet sich ferner, mit der
Feuerwehr der Stadt Wesseling einen Alarmplan zu erarbeiten und umzusetzen, in dem u.a. die Verantwortlichkeiten und notwendigen Maßnahmen bei
einem Störfallereignis im Einzelnen geregelt werden.
Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger ferner, das Informationsmaterial beim Erstbezug der Einheiten an die Nutzer zu übergeben
und die Hausverwaltung anzuweisen, dauerhaft für einen Aushang im Eingangsbereich der Gebäude zu sorgen. Im Falle von gewerblichen Nutzungen,
wie z.B. einem Cafe, werden weitere organisatorische Maßnahmen und Schulungen der Betreiber zum richtigen Verhalten im Ereignisfall vereinbart.
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 33
Insgesamt sind die vorhandenen und vorgesehenen Informations- und Schulungsmöglichkeiten für das geplante Wohngebiet als überdurchschnittlich gut
einzuschätzen.
Auf die weiteren, detaillierten Erläuterungen der oben dargestellten Maßnahmen in der Begründung zur 56. Änderung des Flächennutzungsplans als auch
im städtebaulichen Teil der Begründung zum Bebauungsplan (Teil A) wird
wiederum verwiesen.
5.2 Schutzgut Tier- und Pflanzenwelt
Die städtebauliche Planung sieht den Erhalt der mit Bäumen und Strauchgruppen bestandenen Hangkante an der Birkenstraße und die Entwicklung der
ehemaligen Kleingartenflächen zu einer privaten Grünfläche mit Pflanzgebot
vor.
Verbunden mit den beschriebenen Maßnahmen zum Regenwassermanagement, die innerhalb der Freiflächen auch wechselfeuchte Standorte entstehen
lassen sollen, wird eine gestaltete, benutzbare Grünanlage entstehen, die
gleichzeitig Funktionen für die Tier- und Pflanzenwelt übernimmt.
Zur Minimierung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Tier- und
Pflanzenwelt und zur Begrünung des Plangebiets werden folgende Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt:
Erhalt der Hangkante an der Birkenstraße:
Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie
von Gewässern
Umnutzung ehemalige Kleingartenfläche:
Festsetzung einer privaten Grünfläche und
Umgrenzung eines 5 Meter breiten Streifens an der südöstlichen Plangebietsgrenze mit einem Pflanzgebot „Freiwachsende Hecke“
Begrünung der Dächer geplanter Tiefgaragen:
Dächer von Tiefgaragen sind intensiv zu begrünen, zu pflegen und zu erhalten. Bei einer intensiven Begrünung beträgt die Stärke des Vegetationssubstrates mind. 25 cm.
Begrünung der Stellplätze
Pflanzung, Pflege und Erhalt von mindestens 1 Straßenbaum (Laubbaum
entsprechend Pflanzenliste) pro 8 Stellplätze. Baumbeete müssen ein Volumen an vegetationsfähigem Boden oder Substrat von mind. 18 cbm
aufweisen.
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 34
Begrünung Nebenanlagen
Garagen, Carports, Müllsammelplätze und sonstige Nebenanlagen sind
mit Rank- und Kletterpflanzen einzugrünen.
Die im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag empfohlenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen werden wie folgt übernommen:
Rodungseinschränkungen
Rodungsmaßnahmen dürfen nur außerhalb der Brutzeiten von Anfang
Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden. Vor Fällungsmaßnahmen
müssen betroffene Bäume ab einem Durchmesser größer 30 cm vorher
genauestens auf Höhlungen untersucht werden, um eine Besiedelung mit
baumbewohnenden Fledermäusen auszuschließen.
5.3 Schutzgut Boden
Mit der Ausweisung von Bauflächen erfolgt eine deutliche Erhöhung des Versiegelungsgrads und eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Boden.
Der Bodenhaushalt wird demzufolge durch die Versiegelung stark beeinträchtigt. Das ökologische Entwicklungspotenzial des Standorts im Bereich der Bebauung wird erheblich und nachhaltig reduziert.
Zur Minimierung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden
werden folgende Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt:
Erhalt der Hangkante an der Birkenstraße:
Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie
von Gewässern
Umnutzung ehemalige Kleingartenfläche:
Festsetzung einer privaten Grünfläche und
Umgrenzung eines 5 Meter breiten Streifens an der südöstlichen Plangebietsgrenze mit einem Pflanzgebot „Freiwachsende Hecke“
Unvermeidbare Beeinträchtigungen
Die Versiegelung des Bodens und die damit verbundene Reduzierung von Lebensräumen durch die geplante Ausweisung der Bauflächen ist aufgrund der
städtebaulichen Entwicklungsziele unvermeidbar.
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SEITE 35
5.4 Schutzgut Wasser
Zur Minimierung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Wasser
werden folgende Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt
Niederschlagswasser von Dachflächen und Tiefgaragendachflächen wird
direkt einer Versickerung zugeführt.
Niederschlagswasser von Stellplätzen und Gehwegen in Freiflächen wird
oberflächennah über eine belebte Bodenschicht einer Versickerung zugeführt.
Durch die Versickerung wird das Niederschlagswasser verzögert dem Grundwasserkörper zugeleitet, negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung werden somit minimiert. Straßenflächen werden über ein Kanalsystem
entwässert.
5.5 Schutzgut Klima und Luft
Die beschriebenen Maßnahmen zur Sicherung des Bewuchses auf der Hangkante an der Birkenstraße und zur Entwicklung der ehemaligen Kleingartenfläche wirken sich ebenfalls eingriffsminimierend auf die lokalklimatischen Verhältnisse aus.
Um eine möglichst günstige bioklimatische Situation auf der Fläche zu gewährleisten, kann zusätzlich zu der Anlage von Grünflächen die Pflanzung von
Straßenbäumen und die Begrünung von Dächern und Fassaden einen Beitrag
leisten. Ein geringer Versiegelungsgrad zur Optimierung der klimatischen Bedingungen kann auch durch die Verwendung von versickerungsfähigem Pflaster oder Rasengittersteinen erreicht werden. Durch die daraus resultierende
Erhöhung der Luftfeuchtigkeit wird gleichzeitig die Lufttemperatur gesenkt,
Belastungen werden somit reduziert.
Die Nutzung regenerativer Energieträger oder der Bau besonders energiesparender Häuser sollte zur Reduzierung lokal produzierter Emissionen in Betracht
gezogen werden.
Zur Minimierung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima und
Luft werden folgende Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt:
Erhalt der Hangkante an der Birkenstraße:
Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie
von Gewässern.
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Umnutzung ehemalige Kleingartenfläche:
Festsetzung einer privaten Grünfläche und
Umgrenzung eines 5 Meter breiten Streifens an der südöstlichen Plangebietsgrenze mit einem Pflanzgebot „Freiwachsende Hecke“
Begrünung der Dächer geplanter Tiefgaragen:
Dächer von Tiefgaragen sind intensiv zu begrünen, zu pflegen und zu erhalten. Bei einer intensiven Begrünung beträgt die Stärke des Vegetationssubstrates mind. 25 cm.
Begrünung der Stellplätze
Pflanzung, Pflege und Erhalt von mindestens 1 Straßenbaum (Laubbaum
entsprechend Pflanzenliste) pro 8 Stellplätze. Baumbeete müssen ein Volumen an vegetationsfähigem Boden oder Substrat von mind. 18 cbm
aufweisen.
5.6 Schutzgut Landschaft und Erholung
Die unter den Punkten zuvor beschriebenen Maßnahmen wirken sich ebenfalls
positiv auf den Erholungswert der Fläche im Stadtgebiet aus.
5.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Da keine Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter im Planungsraum und seinem Umfeld bekannt sind werden hier keine weiteren
Maßnahmen vorgeschlagen.
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
6
SEITE 37
Naturschutzfachliche Eingriffsbilanzierung
Die Bewertung des Umweltzustandes unter Berücksichtigung des Eingriffssituation und der möglichen Kompensationsmaßnahmen erfolgte ebenfalls nach
der Anleitung „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, März 2008).
Für die Bewertung wurde, vor dem Hintergrund der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, die konkrete Flächenplanung des Vorhabenund Erschließungsplans der BR Projektentwicklung vom 13. Oktober 2015 zu
Grunde gelegt. Die Ergebnisse sind dem „Eingriffsplan zum Umweltbericht“
zu entnehmen. Die Ergebnisse der Eingriffsbewertung unter Berücksichtigung
der möglichen Kompensationsmaßnahmen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst, eine detaillierte Darstellung findet sich auch in den Tabellen
der Anlage 20 und 21.
Bewertung der Eingriffssituation
Flächenbezeichnung
Flächen- Anteil an der
Bio-
Bio-
Flächen-
top-
top-
größe
typ
wert
in qm
Biotops in %
1.1
0
8.393
0
17,59
Dachflächen mit Versickerung
1.2
0,5
9.680
4.840
20,29
Stellplatzflächen, begrünt, mit Versi-
1.3
01
5.707
5.707
11,96
Befestigte Flächen mit Versickerung
1.2
0,5
1.471
736
3,08
Flächen Wohnumfeld
4.3
2
9.942
19.884
20,84
TG-Dächer, begrünt, mit Versickerung
4.2
1,5
3.018
4.527
6,33
Private Grünfläche
4.3
2
3.121
6.242
6,54
Fläche mit Pflanzgebot
7.2
5
640
3.200
1,34
Öffentliche Grünfläche unterhalb
4.7
3
1.940
5.820
4,07
Vegetation auf der Hangkante
7.3
4
1.846
7.384
3,87
Extensivrasen (Flächen mit Leitungs-
4.6
3
1.947
5.841
4,08
47.705
64.181
100,00
wert des Gesamtfläche
Straßenverkehrsflächen
Versiegelte Flächen / Verkehrsflächen
Flächen innerhalb des Wohnquartiers
ckerung
Sonstige Flächen
Hangkante
recht)
Summe
Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu vermeiden und zu verringern. Ist eine Ver-
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 38
meidung oder Verringerung des Eingriffs nicht möglich oder führen geplante
Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen nicht zu einer vollständigen
Kompensation des Eingriffs, sind darüber hinaus gehende Beeinträchtigungen
innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege auszugleichen.
Bewertet man die Biotoptypen des Bestands anhand einer definierten Bewertungsmethode (siehe Punkt 3 „Bestandsbewertung des Umweltzustands zu
beginn des Planverfahrens“), so ergibt sich für die Fläche des Bebauungsplans
Nr. 1 / 114 ‚Westringquartier’ ein Gesamtwert von 106.898 Biotopwertpunkten.
Die Bewertung des Zustands nach dem erfolgten Eingriff gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans wird entsprechend der geplanten Nutzungen für
die gesamte Fläche ermittelt. In der Planung sind grünordnerische und landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen, die den Eingriff zum Teil kompensieren.
Bewertet man die Biotoptypen der Planfläche nach der Umsetzung des Eingriffs, so ergibt sich ein Gesamtwert von 64.181 Biotopwertpunkten. Aus der
Gegenüberstellung der Biotopwerte vor und nach dem Eingriff ergibt sich folgende Bilanz:
Bewertung der Bestandssituation (Ist-Wert)
Bewertung der Planung (Soll-Zustand)
Defizit
106.898 Werteinheiten
64.181 Werteinheiten
- 42.717 Werteinheiten
Der Eingriff kann somit innerhalb der Grenzen des Bebauungsplans
nicht kompensiert werden.
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 39
Kompensationsmöglichkeit externe Ausgleichsfläche
Da kein vollständiger Ausgleich des Eingriffs durch die Kompensation innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 1/114 erzielt werden kann, müssen
extern gelegene Flächen herangezogen werden. Die Stadt Wesseling bildet
aktuell, auch vor dem Hintergrund der städtebaulichen Entwicklung weiterer
innenstadtnaher Bereiche, einen Flächenpool der bevorzugt Flächen in den
Bereichen „Regio Grün“ am westlichen Stadtrand, im Bereich „Entenfang“
und im Ortsteil Urfeld bereitstellen wird.
Für den Ausgleich des durch den Bebauungsplan 1/114 „Westringquartier“
hervorgerufenen Eingriffs stehen Kompensationsflächen im Ortsteil Urfeld zur
Verfügung. Es handelt sich vorwiegend um Ackerflächen, die sich im Eigentum
der Stadt Wesseling befinden. Im Umfeld wurden bereits ackerbauliche Flächen zu Waldflächen umgewandelt, sodass in diesem Bereich das Ziel einer
weiteren Anreicherung und Strukturierung der Landschaft und Herstellung
eines Verbundsystems mit den weiteren Kompensationsmaßnahmen unterstützt wird.
Es handelt sich im einzelnen um die folgenden Flächen (siehe auch Luftbildkarte in Anlage 22):
Flächenbezeichnung
Biotop-
Biotop-
typ
wert
Flächen-
Flächenwert
größe
des Biotops
in qm
Flurstück 102: Acker
3.1
2
1.673
3.346
Flurstück 102: Teilfläche Acker
3.1
1,5
1.005
1.508
7.1
3
242
726
Flurstück 133: Acker
3.1
2
241
482
Flurstück 107: Acker
3.1
2
5.616
11.232
Flurstück 108 (anteilig): Acker
3.1
2
1.900
3.800
10.677
21.094
unter Folie
Flurstück 133: Hecke, Gehölzstreifen
Summe
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 40
Bei Umwandlung dieser Flächen in Wald mit einem Anteil von lebensraumtypischen Baumarten zwischen 90 und 100 % ergibt sich folgende Bewertung:
Flächenbezeichnung
Biotop-
Biotop-
typ
wert
Flächen-
Flächenwert
größe
des Biotops
in qm
Flurstück 102
6.4
6
1.673
10.038
Flurstück 102: Teilfläche
6.4
6
1.005
6.030
Flurstück 133: Hecke, Gehölz-
7.2
5
242
1.210
Flurstück 133
6.4
6
241
1.446
Flurstück 107
6.4
6
5.616
33.696
Flurstück 108 (anteilig)
6.4
6
1.900
11.400
10.677
63.820
streifen *
Summe
* Hecke, Gehölzstreifen: Bestandserhalt mit Aufwertung und Anreicherung
der lebensraumtypischen Gehölzarten auf einen Anteil von über 50%.
Bewertung der Kompensationsflächen
- im aktuellen Zustand
- im geplanten Zustand
Differenz
21.094 Werteinheiten
63.820 Werteinheiten
+ 42.726 Werteinheiten
Durch die Aufwertung der Flächen ergibt sich somit eine Kompensation des
durch den Eingriff des Bebauungsplans verursachten Defizits von 42.717
Werteinheiten.
Der Nachweis der Kompensation wird im Durchführungsvertrag zwischen der
Stadt Wesseling und dem Träger des Vorhabens BR Projektentwicklung geregelt.
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
7
SEITE 41
Alternative Lösungsmöglichkeiten
Da es sich in diesem Fall um die Ausweisung eines bereits in übergeordneten
Planungsstufen (Regionalplan, Flächennutzungsplan) dargestellten Gebietes zu
einer wohnbaulichen Nutzung handelt, entfällt die Prüfung von Standortalternativen für die geplante Wohnbebauung.
8
Beschreibung der technischen Grundlagen,
Verfahren und Methoden
Mit der Zusammenstellung der notwendigen Daten waren keine Schwierigkeiten, technischen Lücken oder fehlenden Kenntnisse über umweltrelevante
Informationen verbunden. Die Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands und der Biotoptypen wurde nach dem landesweit üblichen Bewertungsverfahren des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen durchgeführt (siehe Punkte 3 und 6).
9
Geplante Maßnahmen zur UmweltÜberwachung (Monitoring)
Das Monitoring gem. § 4 c BauGB dient der Kontrolle der erheblichen, insbesondere unvorhergesehenen, umweltrelevanten Auswirkungen des Baugebiets
und umfasst folgende Komponenten:
Auswertung von Hinweisen der Bürger
Auswertung von Hinweisen der Fachbehörden gem. § 4 (3) BauGB
Auswertung wiederkehrender regelmäßiger städtischer Untersuchungen
(z. B. Verkehrszählungen)
Auswertung sonstiger umweltrelevanter Informationssammlungen
Überprüfung der Entwicklung des Baugebiets nach weitgehendem Abschluss von Bau- und Ausgleichsmaßnahmen, spätestens jedoch 5 Jahre
nach Rechtskraft des Bebauungsplans.
Die Stadt Wesseling überwacht die erheblichen Umweltauswirkungen, die
aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der
Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Sie nutzt dabei
die im Umweltbericht angegebenen Überwachungsmaßnahmen und die Informationen der Behörden nach §4 c BauGB.
Die Ausführung der Kompensationsmaßnahmen (Pflanzbindungen und
Pflanzgebote, Umsetzung der Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche) wird
erstmalig ein Jahr nach Inkrafttreten und erneut nach weiteren 3 Jahren durch
Ortsbesichtigung geprüft.
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
10
SEITE 42
Zusammenfassung des Umweltberichts
Die BR Projektentwicklung beabsichtigt die Entwicklung eines neuen, hochwertigen und innenstadtnahen Wohnstandortes in Wesseling durchzuführen.
Die Flächengröße beträgt insgesamt ca. 4,8 ha. Das Gebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es zeichnet sich durch eine enge Verzahnung mit umgebenden, innenstadtnahen Wohn-, Geschäfts- und Einkaufsbereichen aus. Der Stadtbahnhaltepunkt Wesseling liegt in einer Entfernung von
nur 250 m. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über den „Westring“ mit
einer neuen Haupterschließungsstrasse in das neue Wohnquartier.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wesseling, bei der größtenteils Wohnbaufläche
ausgewiesen wird. Die begrünte Hangkante an der Birkenstraße und die vormals als Kleingärten genutzten Flächen im Südosten werden als Grünflächen
mit besonderer Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt.
Umweltzustand zu Beginn des Planverfahrens
Das Plangebiet selbst ist derzeit unbebaut und wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im Nordwesten und Südwesten grenzt die Wohnbebauung
am Westring und an der Birkenstraße an, von der keine relevante Lärmbelastung auf das Plangebiet einwirkt. Aus benachbarten Nutzungen im nordöstlichen und südöstlichen Randbereich ergeben sich gewerbliche und durch eine
Veranstaltungshalle hervorgerufene Lärmbelastungen. Das Plangebiet liegt im
Einwirkungsbereich von Störfallanlagen i.S.d. europäischen Seveso- III Richtlinie.
Aufgrund der intensiven Inanspruchnahme des Landschaftsraums durch die
Landwirtschaft aber auch durch die das Plangebiet rahmenden Verkehrstrassen und den innenstadtnahen Standort sind die landschaftsökologischen Funktionen des Raumes, insbesondere für die Tier- und Pflanzenwelt und die biologische Vielfalt, stark reduziert.
Laut geologischer Karte NRW prägen Auenterrassenablagerungen (Kies und
Sand) sowie Bach- und Flussablagerungen (Schluff und Sand) den Planungsraum. An der südöstlichen Grenze des Plangebietes grenzt eine ehemalige
Werksdeponie an, das Plangebiet selbst ist aber von diesen Ablagerungen
nicht betroffen.
Im Planungsraum sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Aufgrund des
Grundwasserflurabstandes und der guten Puffereigenschaften der darüber
befindlichen Schichten sind für den Planungsraum und sein Umfeld keine sensiblen Bereiche für den Grundwasserschutz zu definieren. Das Plangebiet liegt
ebenfalls außerhalb von Wasserschutzgebieten.
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 43
Die Bedeutung der Fläche für Klima und Lufthygiene ist allgemeiner Art. Aufgrund seiner innerstädtischen Lage ist das Plangebiet ein kleinräumiger Baustein der Grün- und Erholungsflächen rund um das Ulrike – Meyfarth – Stadion. Im Hinblick auf Kultur- und Sachgüter im Planungsraum und seinem Umfeld bestehen keine Erkenntnisse.
Die Bewertung des Umweltzustandes zu Beginn des Planverfahrens ergibt
einen Flächenwert von 106.898 Biotopwertpunkten.
Prognose zur Entwicklung der Umwelt
Die im Einflussbereich der zukünftigen Erschließung des Plangebiets liegende
vorhandene Wohnbebauung am Westring ist durch verkehrsbedingte Immissionen vorbelastet. Es wurde eine schalltechnische Untersuchung erarbeitet, die
Lärmbelastungen auf Bestandsgebäude und die zukünftige Wohnbebauung
verkehrlicher (Straße, Schiene), gewerblicher und freizeitorientierter Art ermittelt und Schutzmaßnahmen definiert.
Vor dem Hintergrund dieser und weiterer, innenstadtnaher Wohngebietsentwicklungen erfolgt eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema „Seveso - Richtline“ im Rahmen der Begründung des Bebauungsplans (Teil A), in
dem die umfangreichen Vorkehrungen der Stadt Wesseling gegen schwere
Unfallereignisse dargestellt werden.
Die im Freiflächenkonzept vorgesehenen Maßnahmen zur Aufwertung vorhandener Grünräume sichern, trotz der Erschließung des Gebietes für eine
zukünftige Wohnnutzung, die derzeitige Bedeutung der Fläche für Natur und
Landschaft.
Als wesentlicher Konflikt bei Verwirklichung der Planung kann das Schutzgut
Boden bezeichnet werden. Ca. 37% der Bestandsfläche im Umgriff des Bebauungsplans werden als Wohn- und Erschließungsfläche entwickelt. Dadurch
geht ein großer Teil der Pufferwirkungen des Bodens verloren oder wird bei
teilversiegelten Flächen zumindest in ihrer Wertigkeit stark eingeschränkt. Die
Entwicklung eines innenstadtnahen, verdichteten Baugebietes lässt allerdings
auch, im Vergleich zu anderen städtebaulichen Entwicklungsvarianten, eine
positive Betrachtung zu, da hier in flächensparender Bauweise neuer Wohnraum geschaffen werden kann.
Aufgrund des Regenwassermanagements findet nach wie vor eine Anreicherung des Grundwassers durch Regenwasser statt. Oberflächengewässer sind
von der Planung nicht betroffen. Einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der
klimatischen Ausgleichsfunktion leistet die im Bebauungskonzept gesicherte
Vegetationsfläche auf der Hangkante.
Aufgrund des Erhalts und der Aufwertung öffentlicher Grünräume ist von
einer Steigerung der Attraktivität der Fläche für die Feierabenderholung aus-
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 44
zugehen. Die städtebauliche Entwicklung im Innenstadtraum Wesselings vermeidet zugleich die Inanspruchnahme von Landschaftsraum im Umfeld.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Auswirkungen
Die schalltechnische Untersuchung erarbeitet umfangreiche Maßnahmen zum
Schutz schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärm im Planungsraum und
angrenzenden Flächen.
Im Stadtgebiet Wesseling existieren schon jetzt verschiedene organisatorische
Maßnahmen der Stadt / Feuerwehr Wesseling und der Betreiber der Störfallanlagen, die im Alarmierungsfall zum Einsatz kommen.
Zur Minimierung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Tier- und
Pflanzenwelt werden Maßnahmen wie der Erhalt der Hangkante an der Birkenstraße, Festsetzungen zu Grünflächen und Feststzungen zur Begrünung
der Dächer geplanter Tiefgaragen, Stellplätze und Nebenanlagen im festgesetzt. Diese Festsetzungen wirken sich ebenfalls positiv auf die Schutzgüter
Boden, Wasser, Klima und Luft und Landschaft / Erholung aus.
Ergebnis der Eingriffsbewertung
Bewertet man die Biotoptypen des Bestands anhand einer definierten Bewertungsmethode, so ergibt sich für die Fläche des Bebauungsplans Nr. 1 / 114
‚Westringquartier’ ein Gesamtwert von 106.898 Biotopwertpunkten.
Die Bewertung des Zustands nach dem erfolgten Eingriff gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans wird entsprechend der geplanten Nutzungen für
die gesamte Fläche ermittelt. In der Planung sind grünordnerische und landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen, die den Eingriff teilweise kompensieren können (Sicherung der grünen Hangkante, private Grünfläche mit
Pflanzgebot auf ehemaliger Kleingartenfläche ).
Bewertet man die Biotoptypen der Planfläche nach der Umsetzung des Eingriffs, so ergibt sich ein Gesamtwert von 64.181 Biotopwertpunkten. Aus der
Gegenüberstellung der Biotopwerte vor und nach dem Eingriff ergibt sich folgende Bilanz:
Bewertung der Bestandssituation (Ist-Wert)
Bewertung der Planung (Soll-Zustand)
Defizit
106.898 Werteinheiten
64.181 Werteinheiten
- 42.717 Werteinheiten
Der Eingriff kann somit innerhalb der Grenzen des Bebauungsplans nicht
kompensiert werden.
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN „WESTRINGQUARTIER“ IN WESSELING
SEITE 45
Da kein vollständiger Ausgleich des Eingriffs durch die Kompensation innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 1/114 erzielt werden kann, müssen
extern gelegene Flächen herangezogen werden. Die Stadt Wesseling bildet
aktuell, auch vor dem Hintergrund der städtebaulichen Entwicklung weiterer
innenstadtnaher Bereiche, einen Flächenpool der bevorzugt Flächen in den
Bereichen „Regio Grün“ am westlichen Stadtrand, im Bereich „Entenfang“
und im Ortsteil Urfeld bereitstellen wird.
Für den Ausgleich des durch den Bebauungsplan 1/114 „Westringquartier“
hervorgerufenen Eingriffs stehen Kompensationsflächen im Ortsteil Urfeld zur
Verfügung. Bei Umwandlung dieser Flächen in Wald mit einem Anteil von
lebensraumtypischen Baumarten zwischen 90 und 100 % ergibt sich folgende
Bewertung:
Bewertung der Kompensationsflächen
- im aktuellen Zustand
21.094 Werteinheiten
- im geplanten Zustand
63.820 Werteinheiten
Differenz
+ 42.726 Werteinheiten
Durch die Aufwertung der Flächen ergibt sich somit eine Kompensation des durch den Eingriff des Bebauungsplans verursachten Defizits
von 42.717 Werteinheiten.
Der Nachweis der Kompensation wird im Durchführungsvertrag zwischen der
Stadt Wesseling und dem Träger des Vorhabens BR Projektentwicklung geregelt.
Mit der Zusammenstellung der notwendigen Daten waren keine Schwierigkeiten, technischen Lücken oder fehlenden Kenntnisse über umweltrelevante
Informationen verbunden.