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Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
12.10.15, 17:05
Aktualisiert
12.10.15, 17:05
Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 177/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II II/A Vorlage für Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche II/A 28.09.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 177/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 28.09.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung Beschlussentwurf: Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW wird folgender Beschluss gefasst: Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gemäß § 83 Absatz 1 und 2 GO NRW im Produkt 31-313-00 – Leistungen für Asylbewerber in Höhe von 300.000 € wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Aufgrund des Anstiegs der Zuweisung an Asylbewerbern hatte die Verwaltung im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2015 im Vergleich zum Vorjahr bereits um rd. 290.000 € höhere Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylLG), zum Teil gegenfinanziert durch eine um 80.000 € höhere Landeszuweisung, eingeplant. Der Stadt wurden allerdings deutlich mehr Flüchtlinge zugewiesen, als es bei der Aufstellung des Haushalts erwartet worden war. Die Folge sind zusätzliche Aufwendungen für Leistungen nach dem AsylLG in einem Umfang, der nicht mehr innerhalb des Budgets aufgefangen werden kann. Nach den Berechnungen der Verwaltung werden zusätzliche Haushaltsmittel im Umfang von 300.000 € bis zum Jahresende benötigt. Gemäß den Beschlüssen der sog. Asylgipfel im Juni sollen die Kommunen zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von 500 Mio. € erhalten. Auf NRW entfällt davon ein Betrag in Höhe von 108 Mio. €, der Anteil der Stadt daran beläuft sich auf rd. 400.000 €. Diese sollen noch im laufenden Haushaltsjahr (voraussichtlich im Dezember) ausgezahlt werden. Dazu bedarf es allerdings noch gesetzlicher Regelungen auf Bundes- und auf Landesebene. Mit den Mehreinnahmen aus den zusätzlichen Zuweisungen könnten die Mehraufwendungen für die Leistungen nach dem AsylLG finanziert werden. Da diese Zuweisungen aber noch nicht bewilligt sind, stehen sie haushaltsrechtlich derzeit zur Deckung der Mehraufwendungen noch nicht zur Verfügung. 2. Lösung Damit die laufenden Leistungen nach dem AsylLG ausgezahlt werden können, ist der Kämmerer bereit, die zusätzlich benötigten Mittel überplanmäßig bereitzustellen. Da die Aufwendungen erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 GO NRW sind, bedarf es der vorherigen Zustimmung des Rates. Da die nächste Ratssitzung erst am 10.11.2015 stattfindet, bitte die Verwaltung den Hauptausschuss, die Zustimmung im Rahmen eines Eilbeschlusses gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW zu erteilen. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen bieten – vorläufig - Mehrerträge beim Produktsachkonto 53-531-00-4511000 - Konzessionsabgaben Strom. 3. Alternativen können nicht dargestellt werden. 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben.