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Beschlussvorlage (Abwägungsmatrix öffentlich)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
468 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
15.07.11, 21:17
Aktualisiert
15.07.11, 21:17
Beschlussvorlage (Abwägungsmatrix öffentlich)

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Inhalt der Datei

Zu TOP 7 (öffentlicher Teil) der Sitzung des Hochbau- und Ptanungsausschusses am21.07.2011 10. Anderung des BebauungsplanesNr. 04/01 ,,Mackenbrede"im Ortsteil Gresteim beschleunigtenVerfahrengem.g 13 a BauGB hier: - Beratungund BeschlussüberdiezurAuslegungeingegangenen Stellungnahmender öffenttichkeit,der Behördenund tonstigen Träger öffentlicherBelange Satzungsempfehlung an den Rat Abwägungsmatrix Gemeinschaftliche Stellungnahme der Nachbarschaft Kantstraße: Leopoldshöhe ,33818 ' 33818Leoooldshöhe .J818Leoooldshöhe 33818Leopoldshöhe Das Flurstück kannmit bis zu 2-Vollgeschossen bebautwerden.Der Neubaukönnteaberaucn eingeschossig ausgeführt werdenundwürdeso denGebäuden Kantstraße entsprechen. Als Dachformist ein Flachdach oderein Satteldach, letzteres miteinerDachneigung bis maximal35', zulässig. Die festgesetzteTraufhöhevon 6,75 m entsprichtder Traufhöheder errichtetenGebäudein der Heinestraße. (GFZ)bleibtmit 0,7unterdemmöglichfestsetzbaren Die Geschossflächenzahl Maßder Baunutzungsverordnung von 0,8.(Anmerkung: gesagt,ist die Summeder Flächenin verallgemeinert allen Vollgeschossen eines Gebäudesmitzurechnen). Mit diesemMaß wird u.a. die Größedes (Breite,Tiefe,Höhe)geregelt. Gebäudes Zwischendem möglichen Neubauauf dem Flurstück und den Flurstücken zwischenWaldshaße und Kantsiraße liegtdie ca. 11 m breiteWaldsüaße. Die Baugrenze ist 1,50m von der Waldstraße abgertlckt. Zusammen ergibtdiesein Abstandvon 12,50m zur Grundstücksgrenze dervorgenannten Privatgärten. Der Einschäkung,dass ein Gebäude,das die Festsetzungen maximalausnutzt,sich in die Umgebung nichteinfügt,wirdvonderVerwaltung nichtgeteilt,weil: - aufgrundder Festsetzungen, in Bezugauf die Umgebung,kein überdimensioniertes Gebäude entsteht(Übernahme derMaßeder Nachbarbebauung Heinestraße) - die Gebäudewirkung des Neubauesaufgrundder weiterhinbestehenbleibendengrößeren Freifläche(südlichdes Baufensters) gemildertwird - die Abmildärung des möglichenmaximalenNeubauesdurchdie Breiteder Waldstraße ebenfalls unterstütztwird - aufgrundder besonderen Lage(eingefasst von der Waldstraße und Heinestraße, dannvon einem Garagenhofund einem öffentlichenNaherholungsbereich) nimmt dieses Grundstückeine Solitärstellung ein.Diesestädtebauliche Sondersituation wijrdedurchein ansprechendes Gebäude gut unterstützt. EineBeeinträchtigung der Umgebung durchdiesestädtebauliche Sondersituation in derGemeindeLeopoldshöhe wirdnichtgesehen, da u.a. - keinSchaftenwurf auf den bebautenUmgebungsgrundstilcken ist und - keine,,erdrückende" Wirkungfürdie Umgebungsgrundstücke besteht. DieVerwaltung empfiehlt daher,die bisherigen Festsetzungen beizubehalten. Beschlussempfehlung: DerHochbauund Planungsausschuss folgtderStellungnahme nicht.