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Resolution DIE LINKE (Resolution: Das Freihandelsabkommen TTIP stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
109 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
31.03.14, 14:46
Aktualisiert
06.10.14, 12:04
Resolution DIE LINKE (Resolution:
Das Freihandelsabkommen TTIP stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen) Resolution DIE LINKE (Resolution:
Das Freihandelsabkommen TTIP stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen)

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Inhalt der Datei

Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: R 4/2014 27.03.2014 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 09.04.2014 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 01.09.2014 Kreisausschuss 23.09.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Resolution: Das Freihandelsabkommen TTIP stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen Sehr geehrter Herr Landrat, unter Bezugnahme auf die Geschäftsordnung bitten wir, die nachfolgende Resolution auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagsitzung zu nehmen und dort zur Abstimmung zu stellen. Der Kreistag des Kreises Euskirchen fürchtet durch das derzeit von der EU-Kommission hinter verschlossenen Türen verhandelte Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sowie das Abkommen mit Kanada (CETA) negative Konsequenzen zum Beispiel für die öffentliche Auftragsvergabe, die Energieversorgung, den Umweltschutz wie auch für Tarife und Arbeitsbedingungen des Kreises Euskirchen und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie deren kommunalen Gesellschaften und Eigenbetriebe. Der Kreistag des Kreis Euskirchen lehnt eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels ab, welche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, wie beispielsweise im Bereich der Bildung, der Kulturförderung, der Gesundheit, der sozialen Dienstleistungen, der Abwasser- und Müllentsorgung, dem öffentlichen Nahverkehr oder der Wasserversorgung beinhaltet. Der Kreistag fordert den Landkreistag auf, sich gegen das geplante Abkommen zu positionieren und entsprechend bei der Bundesregierung und der EU-Kommission zu intervenieren. Begründung: -2- Zur Zeit laufen hinter verschlossenen Türen die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und der USA. Offiziell ist das Verhandlungsmandat der EU für TTIP zwar nicht bekannt, tatsächlich aber kursiert das Dokument, in dem Art und Umfang dieses umfassenden Handels- und Investitionsabkommens festgelegt ist, im Internet. (http://netzfrauen.org/2014/03/07/gruene-leaken-geheimnis-ttip-mandat/) Das Verhandlungsmandat scheint, wie u.a. der bayrische Städtetag betont, auch kommunalrelevante Handlungsbereiche, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz, und sogar die Trinkwasserversorgung zu umfassen. Der Vorsitzende des Bayrischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly (SPD) führt in einer Pressemitteilung zu TTIP aus: „Die EU-Kommission könnte in Zukunft mit Hinweis auf internationale Abkommen eine Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa durchsetzen.“ (http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=9511%2C133) Maly weiter: „Es ist fraglich, ob dies tatsächlich die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland ausreichend schützen kann. Die Verhandlungen laufen hinter verschlossenen Türen, die Kommunen stehen ebenso draußen vor der Tür, wie die europäische Bürgerschaft.“ Die globalisierungskritische Organisation Attac befürchtet: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.“ Die Befürworter/innen des Abkommens hoffen auf einen weiteren Schub des Welthandels, auf neue Jobs und Einkommenszuwächse für die Bewohner/innen. Attac fasst mögliche Auswirkungen wie folgt zusammen:“Bezahlen müssen es die Bürgerinnen und Bürger in der EU und USA mit einem beispiellosen Abbau von Produktionsstandards, Verbraucherschutz- und ArbeitnehmerInnenrechten, Lohnniveaus, Umwelt- und Sozialaufgaben, ja sogar unserer demokratischen Rechtstaatlichkeit.“ Ein weiterer Kritikpunkt ist der sog. Investorenschutz, ein Sonder-Klagerecht für Unternehmen. Demnach soll für ausländische Konzerne die Möglichkeit geschaffen werden, vor Schiedsstellen gegen Staaten klagen zu können, wenn Gesetzesänderungen ihre Investitionstätigkeiten oder Gewinnerwartungen einschränken. Dadurch wird ein zweites völlig intransparentes Rechtssystem geschaffen und die gängigen Rechtswege werden ausgehebelt. In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns- nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis. Mit freundlichen Grüßen gez. Bell F.d.R. gez. Strick Thomas Bell Jutta Strick (Fraktionsvorsitzender)