Daten
Kommune
Kall
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14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
208/2007
13.12.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4.4
Bauantrag für den Neubau einer Garagenanlage für sechs PKW auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 23, Flurstück 242, gelegen in Kall, Am Haselbusch 2
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB nur erklärt, wenn zwischen der öffentlichen
Verkehrsfläche und den Garagenanlagen ein ausreichender Stauraum (ca. 3,0 m) eingehalten wird. Die Planung ist entsprechend abzuändern.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 23, Flurstück 242,
gelegen in Kall, Am Haselbusch 2, eine Garagenanlage für sechs Pkw zu errichten. Auf dem
Grundstück wurde aufgrund einer Baugenehmigung aus dem Jahre 1994 ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten und sechs Stellplätzen errichtet.
Das fragliche Grundstück liegt im Bereich des vom OVG Münster 1995 im Normenkontrollverfahren für nichtig erklärten Bebauungsplanes Kall Nr. 6 „Kropelspfad“, so dass die Zulässigkeit von Bauvorhaben für dieses Gebiet nunmehr nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.
Die geplanten Garagen sollen auf der Stellplatzfläche errichtet werden. Gemäß § 3 Abs. 1
der Garagenverordnung müssen zwischen Garagen und öffentlicher Verkehrsfläche mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Ausnahmen können gestattet werden, wenn wegen der
Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche Bedenken nicht bestehen.
Da sich das fragliche Grundstück im Einmündungsbereich zur Lilienstraße befindet, wird
seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass zumindest ein Abstand von ca. 3,0 m zur öffentlichen Verkehrsfläche als Stauraum eingehalten werden soll.
Vorlagen-Nr. 208/2007
Seite 2
Zur Erläuterung des Bauvorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu
dieser Sitzung beigefügt.
Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.