Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
173 kB
Erstellt
16.09.11, 21:17
Aktualisiert
16.09.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
104/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
16. September 2011
Festsetzungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe und inhaltliche
Klarstellungen zu Einfriedungen
hier: Beratung und Beschluss zur Erweiterung der verwendbaren Materialien bzw. Klärung
des Begriffs „Mauer“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
29.09.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Letztmalig wurde die gesamte Thematik „Einfriedung“ im Hochbau- und Planungsausschuss am 29.11.2007
beraten (siehe auch Vorlage 168/2007).
Im Ergebnis wurde nachfolgende Festsetzung beschlossen:
Einfriedungen:
Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen (Straßenraum) sind Einfriedungen an der Grenze zum
Verkehrsraum bis zu einer Höhe von 80 cm zulässig. Die Einfriedung ist als Mauer, Holzzaun,
Metallgitterzaun oder lebende Hecke auszuführen.
Alle Bebauungsplanänderungen und Neuaufstellungen haben seitdem diese Festsetzung erhalten. In den
Bauberatungen wurde dieser Grundsatzbeschluss ebenfalls angewandt.
In letzter Zeit häufen sich jedoch die Anfragen, ob Einfriedungen, erstellt aus sogenannten Gabionen,
zulässig sind.
In Drahtgitterkörben lassen sich Steine zu
Trockenmauern aufschütten bzw. stapeln. Diese
werden als Gabionen bezeichnet.
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Grundsätzlich wird von der Verwaltung die Auffassung vertreten, dass die Aufschichtung von Steinen der
Definition einer Mauer entspricht. Dabei ist es unerheblich ob die Steine durch Mörtel, Drahtkörbe oder z.B.
Erde zusammengehalten werden oder als Trockenmauer durch eine sichere Schichtung entsteht.
Demnach wäre auch dieses Beispiel zulässig:
Die Höhenvorgabe von 0,80 cm zum öffentlichen
Verkehrsraum gewährleistet, dass von der Mauer
die Umgebung optisch nicht „erdrückt“ wird.
Fazit:
Eine Anpassung der Festsetzung erscheint nicht erforderlich. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss ist
jedoch hilfreich, um Unsicherheiten bzgl. des Begriffs „Mauer“ auszuräumen.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, dass Mauern aus Pflanzsteinen sowie geschichteten
Steinen z.B. in Drahtkörben (sogenannte Gabionen) als solche zulässig sind. Diese dürfen, wie bisher,
entlang von öffentlichen Verkehrsflächen nicht höher als 0,80 cm sein.
Schemmel