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Beschlussvorlage (Festsetzungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe und inhaltliche Klarstellungen zu Einfriedungen hier: Beratung und Beschluss zur Erweiterung der verwendbaren Materialien bzw. Klärung des Begriffs „Mauer“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
173 kB
Erstellt
16.09.11, 21:17
Aktualisiert
16.09.11, 21:17
Beschlussvorlage (Festsetzungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe und inhaltliche Klarstellungen zu Einfriedungen
hier: Beratung und Beschluss zur Erweiterung der verwendbaren Materialien bzw. Klärung des Begriffs „Mauer“) Beschlussvorlage (Festsetzungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe und inhaltliche Klarstellungen zu Einfriedungen
hier: Beratung und Beschluss zur Erweiterung der verwendbaren Materialien bzw. Klärung des Begriffs „Mauer“)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 104/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 16. September 2011 Festsetzungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe und inhaltliche Klarstellungen zu Einfriedungen hier: Beratung und Beschluss zur Erweiterung der verwendbaren Materialien bzw. Klärung des Begriffs „Mauer“ Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.09.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Letztmalig wurde die gesamte Thematik „Einfriedung“ im Hochbau- und Planungsausschuss am 29.11.2007 beraten (siehe auch Vorlage 168/2007). Im Ergebnis wurde nachfolgende Festsetzung beschlossen: Einfriedungen: Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen (Straßenraum) sind Einfriedungen an der Grenze zum Verkehrsraum bis zu einer Höhe von 80 cm zulässig. Die Einfriedung ist als Mauer, Holzzaun, Metallgitterzaun oder lebende Hecke auszuführen. Alle Bebauungsplanänderungen und Neuaufstellungen haben seitdem diese Festsetzung erhalten. In den Bauberatungen wurde dieser Grundsatzbeschluss ebenfalls angewandt. In letzter Zeit häufen sich jedoch die Anfragen, ob Einfriedungen, erstellt aus sogenannten Gabionen, zulässig sind. In Drahtgitterkörben lassen sich Steine zu Trockenmauern aufschütten bzw. stapeln. Diese werden als Gabionen bezeichnet. . -2- Grundsätzlich wird von der Verwaltung die Auffassung vertreten, dass die Aufschichtung von Steinen der Definition einer Mauer entspricht. Dabei ist es unerheblich ob die Steine durch Mörtel, Drahtkörbe oder z.B. Erde zusammengehalten werden oder als Trockenmauer durch eine sichere Schichtung entsteht. Demnach wäre auch dieses Beispiel zulässig: Die Höhenvorgabe von 0,80 cm zum öffentlichen Verkehrsraum gewährleistet, dass von der Mauer die Umgebung optisch nicht „erdrückt“ wird. Fazit: Eine Anpassung der Festsetzung erscheint nicht erforderlich. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss ist jedoch hilfreich, um Unsicherheiten bzgl. des Begriffs „Mauer“ auszuräumen. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, dass Mauern aus Pflanzsteinen sowie geschichteten Steinen z.B. in Drahtkörben (sogenannte Gabionen) als solche zulässig sind. Diese dürfen, wie bisher, entlang von öffentlichen Verkehrsflächen nicht höher als 0,80 cm sein. Schemmel