Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
16.09.11, 21:17
Aktualisiert
26.09.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
110/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
26. September 2011
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“
Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: - Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 08/11 und zur 20. Flächennutzungsplanänderung
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Beschluss über die Durchführung einer Einwohnerversammlung im Rahmen der
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan
Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ und der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
29.09.2011
Rat
06.10.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die nach § 35 BauGB genehmigte privilegierte Biogasanlage Gut Eckendorf befindet sich derzeit im Bau.
Die Leistung der im Bau befindlichen Anlage liegt entsprechend der zum Genehmigungszeitpunkt
maßgeblichen „Privilegierungsgrenze“ bei 0,5 MW elektrisch. Ziel der Planung ist es, eine
Leistungssteigerung über die Grenzen der Privilegierung hinaus auf maximal 1,5 MW elektrisch (etwa 3,0
MW Feuerungswärmeleistung) planungsrechtlich zu ermöglichen. Im Zuge der beantragten
Leistungssteigerung der Biogasanlage werden auch bauliche Erweiterungen der genehmigten Anlage
erfolgen, die zum Teil auf dem ursprünglichen Anlagengelände umgesetzt werden können, aber zukünftig
auch einen nördlich vorgelagerten Bereich (SO2-Gebiet) innerhalb des Plangebietes einnehmen können.
Es ist vorgesehen, mit dem erzeugten Gas bis zu acht externe Blockheizkraftwerke (BHKW) zu versorgen.
An den einzelnen externen BHKW-Standorten soll Biogas, welches mittels eines neu zu errichtenden
Rohrleitungsnetzes zugeführt wird, zu elektrischer Energie (Strom) und thermischer Energie (Wärme)
umgewandelt werden. Während der so gewonnene regenerative Strom in das lokale Netz eingespeist wird,
soll die gewonnene regenerative Wärme gezielt an Endverbraucher abgegeben werden, die an den
Standorten bereits vorhanden sind. Die externen Blockheizkraftwerke sollen im nahegelegenen
Gewerbegebiet westlich der Autobahn A 2 errichtet werden und die Wärme zu Heizzwecken und als
Prozesswärme an Gewerbebetriebe abgeben. Durch diese kleinteilige Versorgungsstruktur ist eine effektive
Wärmeabgabe an eine Vielzahl von Endverbrauchern möglich.
-2-
Für die Erweiterung der Biogasanlage über die Grenzen der Privilegierung hinaus ist es erforderlich, neben
der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Gutachten bzgl. Lärm und Geruch gewährleisten, dass eine Überprüfung der Einhaltung der
Immissionsrichtlinien im Rahmen der Bauleitplanung stattfindet und die planungsrelevanten Belange
Berücksichtigung finden.
Die entsprechenden Planunterlagen für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung in der
Vorentwurfsfassung
liegen
bei.
Bei
entsprechender
Beschlusslage
soll
die
frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Damit möchte die
Gemeinde den besonderen Planungsinhalten genügen und dem Anlagenbetreiber möglichst zügig die
Realisierung ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der
Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
20.
Änderung
des
4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die notwendigen Änderungen im
Flächennutzungsplan in Verbindung mit der 20. Flächennutzungsplanänderung vorzunehmen.
5. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, die frühzeitige Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger zum Bebauungsplan Nr. 08/11 und der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Einwohnerversammlung (gem. § 4 Abs. 2
Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe) für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
Leopoldshöhe am Donnerstag, den 20. Oktober 2011, 18:30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses
der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1, durchzuführen.
An der Erörterung nimmt der Bürgermeister und vom Rat zu bestimmende Ratsmitglieder aller
Fraktionen gem. $ 4 Abs. 3 Satz 5 Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe teil.
Über das Ergebnis der Einwohnerversammlung ist der Rat in seiner nächsten Sitzung zu
unterrichten.
Schemmel
Anlagen:
Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Kurzbegründung (Stand: Vorentwurf) zum Bebauungsplan Nr.
08/11 “Biogasanlage Gut Eckendorf“
Planzeichnung und Kurzbegründung (Stand: Vorentwurf) zur 20. Flächennutzungsplanänderung