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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe hier:- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 08/11 und zur 20. Flächen-nutzungsplanänderung - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Beschluss über die Durchführung einer Einwohnerversammlung im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ und der 20. Änderung des Flächen-nutzungsplanes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
16.09.11, 21:17
Aktualisiert
26.09.11, 21:17
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“
Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 08/11 und zur 20. Flächen-nutzungsplanänderung
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Beschluss über die Durchführung einer Einwohnerversammlung im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan  Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ und der 20. Änderung des Flächen-nutzungsplanes) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“
Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 08/11 und zur 20. Flächen-nutzungsplanänderung
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Beschluss über die Durchführung einer Einwohnerversammlung im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan  Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ und der 20. Änderung des Flächen-nutzungsplanes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 110/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 26. September 2011 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe hier: - Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 08/11 und zur 20. Flächennutzungsplanänderung - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Beschluss über die Durchführung einer Einwohnerversammlung im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ und der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.09.2011 Rat 06.10.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Die nach § 35 BauGB genehmigte privilegierte Biogasanlage Gut Eckendorf befindet sich derzeit im Bau. Die Leistung der im Bau befindlichen Anlage liegt entsprechend der zum Genehmigungszeitpunkt maßgeblichen „Privilegierungsgrenze“ bei 0,5 MW elektrisch. Ziel der Planung ist es, eine Leistungssteigerung über die Grenzen der Privilegierung hinaus auf maximal 1,5 MW elektrisch (etwa 3,0 MW Feuerungswärmeleistung) planungsrechtlich zu ermöglichen. Im Zuge der beantragten Leistungssteigerung der Biogasanlage werden auch bauliche Erweiterungen der genehmigten Anlage erfolgen, die zum Teil auf dem ursprünglichen Anlagengelände umgesetzt werden können, aber zukünftig auch einen nördlich vorgelagerten Bereich (SO2-Gebiet) innerhalb des Plangebietes einnehmen können. Es ist vorgesehen, mit dem erzeugten Gas bis zu acht externe Blockheizkraftwerke (BHKW) zu versorgen. An den einzelnen externen BHKW-Standorten soll Biogas, welches mittels eines neu zu errichtenden Rohrleitungsnetzes zugeführt wird, zu elektrischer Energie (Strom) und thermischer Energie (Wärme) umgewandelt werden. Während der so gewonnene regenerative Strom in das lokale Netz eingespeist wird, soll die gewonnene regenerative Wärme gezielt an Endverbraucher abgegeben werden, die an den Standorten bereits vorhanden sind. Die externen Blockheizkraftwerke sollen im nahegelegenen Gewerbegebiet westlich der Autobahn A 2 errichtet werden und die Wärme zu Heizzwecken und als Prozesswärme an Gewerbebetriebe abgeben. Durch diese kleinteilige Versorgungsstruktur ist eine effektive Wärmeabgabe an eine Vielzahl von Endverbrauchern möglich. -2- Für die Erweiterung der Biogasanlage über die Grenzen der Privilegierung hinaus ist es erforderlich, neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Gutachten bzgl. Lärm und Geruch gewährleisten, dass eine Überprüfung der Einhaltung der Immissionsrichtlinien im Rahmen der Bauleitplanung stattfindet und die planungsrelevanten Belange Berücksichtigung finden. Die entsprechenden Planunterlagen für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung in der Vorentwurfsfassung liegen bei. Bei entsprechender Beschlusslage soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Damit möchte die Gemeinde den besonderen Planungsinhalten genügen und dem Anlagenbetreiber möglichst zügig die Realisierung ermöglichen. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 20. Änderung des 4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die notwendigen Änderungen im Flächennutzungsplan in Verbindung mit der 20. Flächennutzungsplanänderung vorzunehmen. 5. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zum Bebauungsplan Nr. 08/11 und der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Einwohnerversammlung (gem. § 4 Abs. 2 Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe) für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Leopoldshöhe am Donnerstag, den 20. Oktober 2011, 18:30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1, durchzuführen. An der Erörterung nimmt der Bürgermeister und vom Rat zu bestimmende Ratsmitglieder aller Fraktionen gem. $ 4 Abs. 3 Satz 5 Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe teil. Über das Ergebnis der Einwohnerversammlung ist der Rat in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten. Schemmel Anlagen: Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Kurzbegründung (Stand: Vorentwurf) zum Bebauungsplan Nr. 08/11 “Biogasanlage Gut Eckendorf“ Planzeichnung und Kurzbegründung (Stand: Vorentwurf) zur 20. Flächennutzungsplanänderung