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Beschlussvorlage (B-Plan)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
662 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
16.09.11, 21:17
Aktualisiert
26.09.11, 21:17
Beschlussvorlage (B-Plan)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Art der baulichen Nutzung SO "Biogasanlage Gut Eckendorf" Sondergebiete Nr. 08/11 z.B. 0,4 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen a Abweichende Bauweise (siehe textliche Festsetzungen) Baugrenze - Vorentwurf - NORDEN M 1:1.000 und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Bepflanzungen (siehe textliche Festsetzungen) Sonstige Planzeichen Nr.3 bestehend aus der Planzeichnung sowie den nebenstehenden textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z. B. von Baugebieten, oder Abgrenzung (Schemmel) SO2 (siehe textliche Festsetzungen) GRZ: 0,8 a Aufstellungsbeschluss H. max.: 12m Textliche Festsetzungen 1. Nr.1 Art der baulichen Nutzung Das Sondergebiet 1 (SO1) dient der Unterbringung von Anlagen und Einrichtungen zur energetischen Nutzung von (Schemmel) Planunterlage Nr.2 Abs. 2 BauNVO). Das Sondergebiet 2 (SO2) dient der Unterbringung von Anlagen und Einrichtungen, die dem Betrieb der im Sondergebiet SO1 GRZ: 0,8 Fahrzeuge und Maschinen, Versickerungsanlagen), Anlagen zur Aufbereitung von Biogas sowie Anlagen zur Trocknung a H. max.: 18,5m 2. 3. Bauweise 4. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Planverfasser Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde ausgearbeitet von - die jeweiligen Anlieger, Tel.: (0421) 43 57 9-0 Fax.: (0421) 45 46 84 28309 Bremen Internet: www.instara.de E-Mail: info@instara.de Bremen, den 06.09.2011 5. 5.1 (instara) Pflanzliste Stieleiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus), Esche (Fraxinus excelsior), Eberesche (Sorbus aucuparia), Feldahorn (Acer campestre), Vogelkirsche (Prunus avium), Haselnuss (Corylus avellana), Schwarzer Holunder (Schemmel) Pflanzdichte: 1,5 x 1,5 m, alle 20 m ist mindestens ein Hochstamm (Stieleiche (Quercus robur), Hochstamm, 8 - 16 cm Stammumfang) anzupflanzen. Satzungsbeschluss 5.2 (Schemmel) Inkrafttreten 5.3 Der Bebauungsplan ist damit am .................... rechtsverbindlich geworden. 5.4 (Schemmel) Verletzung von Vorschriften Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist die Verletzung von Vorschriften beim Zustandekommen 5.5 6. (Schemmel) Alle innerhalb des Geltungsbereiches festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen sowie Anlagen werden - diese dauerhaft mehr als 24 Monate nicht mehr betrieben werden, Nachrichtlicher Hinweis Beglaubigung Die baulichen Anlagen sind bei Feststellung eines oder mehrerer der o.g. Punkte innerhalb von 12 Monaten 22.07.2011. (Schemmel) Bebauungsplan Nr. Alle Rechte vorbehalten 08/11