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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung "Bonner Straße" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
131 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
11.01.16, 17:06
Aktualisiert
11.01.16, 17:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung "Bonner Straße"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung "Bonner Straße"
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 238/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 60 - - 80 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung "Bonner Straße" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 60 - - 80 - 14.12.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 238/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 14.12.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung "Bonner Straße" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur Information/Beteiligung gem. § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage Nr. 238/2015, „Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen“ Liste 2.2 „Auswertung“) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung „Bonner Straße“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 [BGBl. I S. 2414] in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 [GV NRW S. 666] in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 27.01.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/53 B, 1. Änderung „Bonner Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, sich im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Zeit vom 05.02.2015 bis zum 23.02.2015 konnten Anregungen und Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans sowie die Hinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 04.02.2015 ortsüblich bekannt gemacht worden. Innerhalb der Beteiligungsfrist haben sich einzelne Bürger über die Planung informiert. Anregungen und Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht. In der Sitzung vom 30.09.2015 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 1/53 B, 1. Änderung „Bonner Straße“ beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 14.10.2015 ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen (schalltechnisches Fachgutachten, Artenschutzvorprüfung) haben in der Zeit vom 22.10.2015 bis einschließlich 24.11.2015 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Zeit vom 28.10.2015 bis 07.12.2015 entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB an dem Bebauungsplanverfahren beteiligt worden. 2. Lösung Bei der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit vorgebracht. Im Zuge der Behördenbeteiligung sind 18 Stellungnahmen eingegangen. Die Auswertung der Stellungnahmen hat zum Ergebnis, dass außer einer Konkretisierung bzw. Ergänzung von zwei „Hinweisen“ zum Bebauungsplan zu den Themen „Kampfmittel“ und „Niederschlagsversickerung“ (Planzeichnung und Begründung) und einer kleinen Ergänzung der Begründung beim Thema „Immissionsschutz“ kein Änderungsbedarf des Bebauungsplanentwurfs entstanden ist. Eine erneute öffentliche Auslegung ist somit nicht erforderlich. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten „Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen“ zu entnehmen. Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Satzungsbeschluss Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/53 B, 1. Änderung „Bonner Straße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB) wurde gem. § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich im Rathaus der Stadt Wesseling über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und Anregungen und Stellungnahmen zur Planung einzubringen. Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gem. § 1 Abs. 7 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/53 B, 1. Änderung „Bonner Straße“ umfasst die im Rahmen der Information/Beteiligung gem. § 13a Abs. 3 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Auf die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wurde gemäß den Regelungen des beschleunigten Verfahrens verzichtet (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB). 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Der Stadt Wesseling entstehen durch die Bebauungsplanänderung keine Kosten, da sie lediglich als Betreuerin des förmlichen Verfahrens auftritt. Sämtliche Kosten für Planungs- du Gutachterkosten werden bzw. wurden von der Antragstellerin (s. Vorlage 251/2014) getragen. Anlagen  „Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen“ zum Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung  Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/53 B, 1. Änderung  Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 1/53 B, 1. Änderung (verkleinert)  Begründung des Bebauungsplans Nr. 1/53 B, 1. Änderung Die Fraktionen erhalten zusätzlich jeweils ein Exemplar der Planzeichnung des Bebauungsplans im Originalmaßstab.