Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (21. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ hier:- Beschluss über Anregungen zum Entwurf - Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
29.09.11, 10:58
Aktualisiert
29.09.11, 10:58
Beschlussvorlage (21. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ 
hier:- Beschluss über Anregungen zum Entwurf
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (21. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ 
hier:- Beschluss über Anregungen zum Entwurf
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 25 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 111/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 14. September 2011 21. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ hier: - Beschluss über Anregungen zum Entwurf - Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.09.2011 Rat 06.10.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.03.2011 dem Antrag des innerhalb des Änderungsbereiches liegenden Grundstückseigentümers an der Milser Heide stattgegeben und den Aufstellungsbeschluss zur entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Der Bebauungsplan ist in folgenden Punkten für das Hinterliegergrundstück an der Straße Milser Heide Nr. 5 (Flurstück 917, Flur 2, Ortsteil Bechterdissen) bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung zu ändern: • Drempelhöhe von max. 0,35 m auf max. 0,80 m, • Traufhöhe von max. 3,50 auf max. 4,35 m, • Dachneigung von 30 - 35° auf 30 - 40°, • Verzicht der Sockelhöhenfestsetzung und Festsetzung des neuen unteren Bezugspunktes für die Traufhöhe = vorhandenes Gelände (133,00 m üb. NN) und Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes auf dem Grundstück Milser Heide Nr. 5 (Flurstück 337) zugunsten der Anlieger und Ver- und Entsorgungsträger für das Flurstück 917, zukünftig Milser Heide 5a. Andere Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sind von der Änderung nicht betroffen. Die Änderung berührt die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht. Es verbleibt bei der städtebaulichen Zielsetzung innerhalb des Änderungsgebietes. Die detaillierten Festsetzungen sind dem Gesamtplan zu entnehmen. Das Änderungsverfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. -2- Gemäß § 13 (1) Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem Regelverfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der 21. Änderung der Umweltzustand des Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und benachbarter Gebiete nicht beeinflusst wird. Es wurde daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen verzichtet. Eine Bilanzierung des Eingriffes in den Natur- und Landschaftshaushalt nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Aufzeigen eines Programmes zur Bewältigung der Eingriffsfolgen wurde somit nicht notwendig. Die Änderungsplanung bezieht sich auf einen rechtskräftig überplanten Bereich. Die 21. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ ist gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 15. Juni 2011 bis 15. Juli 2011 (einschließlich) öffentlich ausgelegt worden. Die Beteiligung der Behörden zur 21. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgte vom 01.06. bis 02.07.2011gemäß § 4a (2) BauGB. Im Rahmen der Beteiligung sind weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange Anregungen zum Entwurf vorgetragen worden. Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht gegeben. Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes geht von einem Grundstückseigentümer aus. Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes werden durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe , die 21. vereinfachte Änderung des Bebauungsdplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ mit Text und Begründung als Satzung nach § 10 (1) BauGB zu beschließen. Schemmel Anlagen Geltungsbereich der 21. vereinfachten Änderung 21. vereinfachte Änderung