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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.118, E.-Liblar, Köttinger Straße; Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.118, E.-Liblar, Köttinger Straße;
Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.06.2010 19 Bebauungsplan Nr.118, E.-Liblar, Köttinger Straße; Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (312/2010) Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2114), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf Nr. 118, Erftstadt-Liblar, Köttinger Straße, einschließlich der Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 118, Erftstadt-Liblar, Köttinger Straße, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB einzuholen. Die V312/2010 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)