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Mitteilungsvorlage Abwasserwerk (Klärschlammbehandlung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
14.11.2011
Erstellt
04.11.11, 21:16
Aktualisiert
04.11.11, 21:16
Mitteilungsvorlage Abwasserwerk (Klärschlammbehandlung)

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Inhalt der Datei

Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 131/2011 zur Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Entsorgung Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 4. November 2011 der Gemeinde Leopoldshöhe Klärschlammbehandlung Beratungsfolge Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung Termin 14.11.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Betriebsausschuss-Sitzung am 13.04.2011 wurde die Klärschlammvererdung angesichts des Laufzeitrisikos ad acta gelegt. Eine von der Betriebsleitung vorgestellte Alternative war die Umrüstung der jetzigen Belebungsanlage auf sauerstofflose (anaerobe) Faulung, die Errichtung eines Faulturmes und die Nutzung der Faulgas-Energie über eine Mikroturbine zum energetischen Betrieb der Kläranlage und zur Beheizung der Schlammtrocknung („Gewächshaus“). Dies sollte mit einer Mikrofiltration kombiniert werden, um so in den Genuss von Landeszuwendungen zu kommen. Die Betriebsleitung wurde beauftragt, eine diesbezügliche Studie in Auftrag zu geben. Maßgabe war allerdings, dass der Umbau insbesondere in Richtung der Kanalgebühren keine negativen Auswirkungen haben darf. Mittlerweile hat das Ingenieurbüro als ersten Schritt einige Zahlen ermittelt: Baukosten igs. ca. 3.400.000 Euro Zuschuss ca. 1.800.000 Euro Gemeindeanteil ca. 1.600.000 Euro Diese hieraus resultierenden Kosten (insbesondere Abschreibungen und Verzinsungen) könnten größenordnungsmäßig durch Einsparungen bei den Stromkosten, der Abwasserabgabe und der Klärschlamm-Entsorgung kompensiert werden. Allerdings sind beim jetzigen Planungsstadium noch Kostenungenauigkeiten von rund 30 % möglich/zulässig. Zudem ist nicht sicher, ob der Zuschuss in der erhofften Höhe gewährt wird. Angesichts des erheblichen Aufwandes soll die (noch nicht beauftragte) Studie ca. 80.000 Euro kosten. Diese Kosten wären allerdings förderfähig, es ist von einem Eigenanteil in Höhe von ca. 36.000 Euro auszugehen. Nachdem die vor wenigen Tagen in Kraft getretene neue Bundes-Oberflächengewässer-Verordnung die Mikrofiltration für große Kläranlagen nun doch nicht vorschreibt, besteht auch kein zeitlicher Druck für die Sicherung der Zuschussfähigkeit mehr. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, bis auf weiteres auf die Studie zu verzichten. Hinweise: In diesem Fall wird die seit Jahren in der Finanzplanung angesetzte Klärschlamm-Entwässerungsmaschine erworben. Die durch die Vererdung angestrebten Einsparungen bei der Klärschlamm-Entsorgung werden durch geänderte Entsorgungswege kompensiert. Lange