Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
14.11.2011
Erstellt
04.11.11, 21:16
Aktualisiert
04.11.11, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
131/2011
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Ver- und
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Entsorgung
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
4. November 2011
der Gemeinde Leopoldshöhe
Klärschlammbehandlung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Ver- und
Entsorgung
Termin
14.11.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Betriebsausschuss-Sitzung am 13.04.2011 wurde die Klärschlammvererdung angesichts des
Laufzeitrisikos ad acta gelegt. Eine von der Betriebsleitung vorgestellte Alternative war die Umrüstung der
jetzigen Belebungsanlage auf sauerstofflose (anaerobe) Faulung, die Errichtung eines Faulturmes und die
Nutzung der Faulgas-Energie über eine Mikroturbine zum energetischen Betrieb der Kläranlage und zur
Beheizung der Schlammtrocknung („Gewächshaus“). Dies sollte mit einer Mikrofiltration kombiniert werden,
um so in den Genuss von Landeszuwendungen zu kommen.
Die Betriebsleitung wurde beauftragt, eine diesbezügliche Studie in Auftrag zu geben. Maßgabe war
allerdings, dass der Umbau insbesondere in Richtung der Kanalgebühren keine negativen Auswirkungen
haben darf.
Mittlerweile hat das Ingenieurbüro als ersten Schritt einige Zahlen ermittelt:
Baukosten igs. ca. 3.400.000 Euro
Zuschuss
ca. 1.800.000 Euro
Gemeindeanteil ca. 1.600.000 Euro
Diese hieraus resultierenden Kosten (insbesondere Abschreibungen und Verzinsungen) könnten
größenordnungsmäßig durch Einsparungen bei den Stromkosten, der Abwasserabgabe und der
Klärschlamm-Entsorgung kompensiert werden. Allerdings sind beim jetzigen Planungsstadium noch
Kostenungenauigkeiten von rund 30 % möglich/zulässig. Zudem ist nicht sicher, ob der Zuschuss in der
erhofften Höhe gewährt wird. Angesichts des erheblichen Aufwandes soll die (noch nicht beauftragte) Studie
ca. 80.000 Euro kosten. Diese Kosten wären allerdings förderfähig, es ist von einem Eigenanteil in Höhe von
ca. 36.000 Euro auszugehen.
Nachdem die vor wenigen Tagen in Kraft getretene neue Bundes-Oberflächengewässer-Verordnung die
Mikrofiltration für große Kläranlagen nun doch nicht vorschreibt, besteht auch kein zeitlicher Druck für die
Sicherung der Zuschussfähigkeit mehr.
Die Betriebsleitung schlägt daher vor, bis auf weiteres auf die Studie zu verzichten.
Hinweise:
In diesem Fall wird die seit Jahren in der Finanzplanung angesetzte Klärschlamm-Entwässerungsmaschine
erworben.
Die durch die Vererdung angestrebten Einsparungen bei der Klärschlamm-Entsorgung werden durch
geänderte Entsorgungswege kompensiert.
Lange