Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
11.11.11, 11:45
Aktualisiert
11.11.11, 11:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
140/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
11. November 2011
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 "Schötmarsche Straße"
hier: Aufstellungsbeschlüsse
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
24.11.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Nachdem durch die Ausweisung von Wohnbauflächen im Gebiet „Waldstraße“ in den vergangenen Jahren
verstärkt Grundstücke im Süden der Gemeinde angeboten wurden, besteht nunmehr eine verstärkte
Nachfrage nach baureifen Grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser im nördlichen Gemeindegebiet.
Weiterhin besteht auch ein Bedarf an kleineren Mietwohnungen.
Diese Nachfragen können nicht durch auf dem Markt vorhandene Grundstücke abgedeckt werden.
Der Bereich südlich der Schötmarschen Straße ist für Wohnbebauung geeignet. Da sich die Flächen
überwiegend im Eigentum der Gemeinde befinden, sind sie sofort verfügbar.
Diese Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Voraussetzung für eine Bebauung des Bereiches ist die
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, der dort landwirtschaftliche Fläche festsetzt.
Das Bebauungsplanverfahren muss als Vollverfahren mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes
durchgeführt werden.
Bebauungspläne sind den Zielen der Regional- und Landesplanung anzupassen. Die Verwaltung hat bereits
die landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz gestellt. Die Bezirksregierung hat diese
Anfrage positiv beantwortet.
Die Zustimmung der Bezirksregierung zur Darstellung einer zusätzlichen Wohnbaufläche im
Flächennutzungsplan, südlich der Schötmarschen Straße, ist an die Rücknahme von Wohnbauflächen an
anderer Stelle im Gemeindegebiet im Verhältnis 1:2 gebunden.
Eine Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten der Flächen südlich der Schötmarschen Straße ist
notwendig, da die Gemeinde Leopoldshöhe Überhänge an Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan
dargestellt hat.
Die Wohnbauflächenrücknahme soll im Bereich zwischen Schuckenbaum und Leopoldshöhe erfolgen. Dort
würde im Flächennutzungsplan, anstatt der jetzt dargestellten Wohnbaufläche, zukünftig eine Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt.
Im Bebauungsplangebiet würden ca. 30 Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen.
-2-
Darüber hinaus würde die Verwaltung in geringem Umfang Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser
vorsehen.
Die Erschließungskonzeption, Lärmschutzmaßnahmen, Lage und Art der Ausgleichsmaßnahmen, evtl.
vorzusehende Spielplätze sowie notwendige Entwässerungsanlagen sind im weiteren Verfahren zu klären.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die
Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe.
Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“.
Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
3. Gem. § 8 BauGB wird mit der Änderung
Flächennutzungsplan geändert (Parallelverfahren).
Schemmel
Anlagen:
Übersichtskarte Flächennutzungsplan (FNP)
21. Änderung FNP (Teilbereich A)
21. Änderung FNP (Teilbereich B)
Planzeichnung, Begründung
des
BauGB die Aufstellung der
Bebauungsplanes
gleichzeitig
auch
der