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Beschlussvorlage (21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 "Schötmarsche Straße" hier: Aufstellungsbeschlüsse)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
11.11.11, 11:45
Aktualisiert
11.11.11, 11:45
Beschlussvorlage (21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 "Schötmarsche Straße"
hier:    Aufstellungsbeschlüsse) Beschlussvorlage (21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 "Schötmarsche Straße"
hier:    Aufstellungsbeschlüsse)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 140/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 11. November 2011 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 "Schötmarsche Straße" hier: Aufstellungsbeschlüsse Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 24.11.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Nachdem durch die Ausweisung von Wohnbauflächen im Gebiet „Waldstraße“ in den vergangenen Jahren verstärkt Grundstücke im Süden der Gemeinde angeboten wurden, besteht nunmehr eine verstärkte Nachfrage nach baureifen Grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser im nördlichen Gemeindegebiet. Weiterhin besteht auch ein Bedarf an kleineren Mietwohnungen. Diese Nachfragen können nicht durch auf dem Markt vorhandene Grundstücke abgedeckt werden. Der Bereich südlich der Schötmarschen Straße ist für Wohnbebauung geeignet. Da sich die Flächen überwiegend im Eigentum der Gemeinde befinden, sind sie sofort verfügbar. Diese Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Voraussetzung für eine Bebauung des Bereiches ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, der dort landwirtschaftliche Fläche festsetzt. Das Bebauungsplanverfahren muss als Vollverfahren mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Bebauungspläne sind den Zielen der Regional- und Landesplanung anzupassen. Die Verwaltung hat bereits die landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz gestellt. Die Bezirksregierung hat diese Anfrage positiv beantwortet. Die Zustimmung der Bezirksregierung zur Darstellung einer zusätzlichen Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan, südlich der Schötmarschen Straße, ist an die Rücknahme von Wohnbauflächen an anderer Stelle im Gemeindegebiet im Verhältnis 1:2 gebunden. Eine Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten der Flächen südlich der Schötmarschen Straße ist notwendig, da die Gemeinde Leopoldshöhe Überhänge an Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt hat. Die Wohnbauflächenrücknahme soll im Bereich zwischen Schuckenbaum und Leopoldshöhe erfolgen. Dort würde im Flächennutzungsplan, anstatt der jetzt dargestellten Wohnbaufläche, zukünftig eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Bebauungsplangebiet würden ca. 30 Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen. -2- Darüber hinaus würde die Verwaltung in geringem Umfang Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser vorsehen. Die Erschließungskonzeption, Lärmschutzmaßnahmen, Lage und Art der Ausgleichsmaßnahmen, evtl. vorzusehende Spielplätze sowie notwendige Entwässerungsanlagen sind im weiteren Verfahren zu klären. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 3. Gem. § 8 BauGB wird mit der Änderung Flächennutzungsplan geändert (Parallelverfahren). Schemmel Anlagen: Übersichtskarte Flächennutzungsplan (FNP) 21. Änderung FNP (Teilbereich A) 21. Änderung FNP (Teilbereich B) Planzeichnung, Begründung des BauGB die Aufstellung der Bebauungsplanes gleichzeitig auch der