Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.06.2010
18
Bebauungsplan 58A Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße;
I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs
II.Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden
gem. § 3(2) und § 4 (2) BauGB (72/2010)
I.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBI. I S.
3018), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den am 20.06.2006 vom Rat der
Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58; Erftstadt –
Dirmerzheim, Kiesstraße, wie im Anlageplan dargestellt, zu ändern.
II.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBI. I S.
3018), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 58 A, Erftstadt Dirmerzheim, Kiesstraße, als Bebauungsplanentwurf
nebst Begründung, Umwelt- und Artenschutzbericht, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2)
BauGB (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Die CDU-Fraktion weist auf die Problematik der Bürgerhalle bei der Offenlage hin.
Die V72/2010 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)