Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
04.11.11, 21:16
Aktualisiert
11.11.11, 12:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Kommunales Gebäudemanagement
Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
121/2011
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Immobilien
und Gebäudemanagement
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Frau Barthel
Telefon:
05208/991-261
Datum:
11. November 2011
Erschließung des Bebauungsplangebietes "Gelände Westphal - südlich der Herforder
Straße";
hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages gem. § 124 BauGB
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien und
Gebäudemanagement
Termin
16.11.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 8. Juli 2010 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass die Abwicklung des Ankaufs und
des Verkaufs des betroffenen Geländes über die LIL abgewickelt wird. Nachdem nun der Bebauungsplan in
absehbarer Zeit Rechtskraft erlangen kann, ist die Durchführung der Erschließung zu klären.
In den vergangenen Jahren ist die Erschließung von Baugebieten stets über die Gemeinde (oder LIL)
erfolgt. Das hat zur Folge, dass zum einen für die Durchführung Personal für die Planung, Organisation und
anschließende Abrechnung der Erschließungsbeiträge gebunden wird. Zum anderen müssen 10 % der
Erschließungskosten für die Straße nach den Vorschriften des BauGB von der Gemeinde getragen werden.
Als Alternative dazu besteht die Möglichkeit, mit dem Investor, der die Flächen erwerben wird, gem. § 124
BauGB einen Erschließungsvertrag abzuschließen. Dadurch wird der Anteil an Personalkosten innerhalb der
Gemeinde erheblich reduziert, der 10 %ige Anteil der Gemeinde an den Kosten entfällt und nach Abschluss
der Erschließung fällt keine Berechnung von Erschließungsbeiträgen an, weil für die Gemeinde (LIL) kein
beitragsfähiger Aufwand entsteht. Die Refinanzierung der Straßenbaukosten ist alleinige Sache des
Investors.
Aus den vorgenannten Gründen hält es die Betriebsleitung in diesem Fall für sinnvoll, mit dem Investor, der
die Wohnbauflächen im Bereich des Bebauungsplanes erwerben wird, einen Erschließungsvertrag
abzuschließen. Darin werden ihm die Arbeiten bezüglich des erforderlichen Neu- und Ausbaus des Wasserund Kanalnetzes in dem für das Gebiet notwendigen Umfang sowie der Bau der Straße übertragen.
Grundlage des Vertrages werden die Anforderungen an die einzelnen Gewerke, wie sie im Bereich der
Gemeinde Leopoldshöhe üblich sind.
-2-
Die Zuständigkeit für den Abschluss von Erschließungsverträgen liegt gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 der
Betriebssatzung bei dem Betriebsausschuss der LIL.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement beschließt, dass mit dem Investor, der das
Gelände „Westphal“ erwirbt, ein Erschließungsvertrag gem. § 124 BauGB über den Bau der
Erschließungsstraße sowie der erforderlichen Wasser- und Kanalleitungen abgeschlossen wird. Die
betroffenen öffentlichen Flächen gehen aus dem beigefügten Übersichtsplan hervor. Als Standard werden
die Anforderungen an Kanal- und Wasserleitung und den Ausbau der Straße festgelegt, die auch sonst in
Baugebieten in Leopoldshöhe gelten.
Oortman
(Betriebsleiter Leopoldshöher
Immobilien- und LiegenschaftsVerwaltung)