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Beschlussvorlage Gebäudemanagement (Prüfungsbericht Jahresabschluss LIL 2010)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
719 kB
Datum
15.12.2011
Erstellt
04.11.11, 21:16
Aktualisiert
11.11.11, 12:28

Inhalt der Datei

DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT · STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN I INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Prüfungsauftrag 1 II. Grundsätzliche Feststellungen 3 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 3 III. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 5 IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 9 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 9 1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 1.1.1. Rechnungswesen 1.1.2. Wirtschaftsplan 9 9 9 1.2. Jahresabschluss 10 1.3. Lagebericht 11 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 11 3. Wirtschaftliche Verhältnisse 12 3.1. Vermögens- und Finanzlage 12 3.2. Ertragslage 17 V. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 19 VI. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 20 VII. Unterzeichnung des Prüfungsberichts 21 pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN II ANLAGEN Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2010 I/1 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 I/2 Anhang 2010 I/3 Lagebericht II Bestätigungsvermerk III Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung IV Rechtliche Verhältnisse V Entwicklung der zweckgebundenen Rücklagen für das Wirtschaftsjahr 2010 VI Aufstellung der Darlehen per 31. Dezember 2010 VII Ergebnisrechnung 2010 Mietobjekte VIII Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG gemäß IDW PS 720 IX Allgemeine Auftragsbedingungen X pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN I. 1 Prüfungsauftrag Die Betriebsleitung erteilte uns mit Prüfungsvertrag vom 16. Mai 2011 mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, - nachfolgend auch „LIL“ oder „Betrieb“ genannt zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Aufgrund § 106 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der LIL unter Einbeziehung der Buchführung und darüber hinaus gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) i.V.m. § 1 der Betriebssatzung die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zu beachten. Form und Inhalt unseres Prüfungsberichtes folgen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Ohne den vorgenannten Prüfungsauftrag zu erweitern, hat die GPA bei ihrer Zustimmung zum Prüfungsauftrag für die Beantwortung der folgenden Fragestellungen innerhalb des Fragenkatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG um aussagekräftige und angemessene Informationen gebeten:  Fragenkreis 2: Vorkehrungen zur Korruptionsprävention und den getroffenen Maßnahmen  Fragenkreis 3c: Ergebnis der Nachkalkulation nach § 6 KAG und deren Abbildung im Jahresabschluss  Fragenkreis 4: Angemessenheit des Risikofrüherkennungssystems pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 2  Fragenkreis 8: Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor Realisierung von Investitionen und zu Überschreitungen bei abgeschlossenen Investitionen  Fragenkreis 14c: Angemessenheit von Leistungsbeziehungen Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Wir haben auftragsgemäß im Prüfungsbericht eine gesetzlich nicht geforderte Anlage IV mit Aufgliederungen und Erläuterungen beigefügt. Dem Bericht sind der geprüfte Jahresabschluss als Anlage I/1 (Bilanz), I/2 (Gewinn- und Verlustrechnung) und I/3 (Anhang) sowie der Lagebericht als Anlage II beigefügt. Der Bericht enthält vorweg eine Stellungnahme zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Betriebsleitung (Abschnitt II). Erläuterungen zur Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse im Einzelnen sowie der aufgrund der Prüfung erteilte Bestätigungsvermerk folgen in den Abschnitten III bis VI. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit gelten – auch im Verhältnis zu Dritten – die als Anlage X beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN II. 3 Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Betriebsleitung nehmen wir nachfolgend Stellung und heben die wesentlichen Angaben hervor:  Der Lagebericht enthält nach unserer Einschätzung folgende Kernaussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Betriebes: Im Bereich der Grundstücksverwaltung wurden nach Veräußerung eines Grundstückes mit aufstehendem Gebäude zum Bilanzstichtag sechs Liegenschaften von der LIL verwaltet. Weiterhin nicht realisiert werden konnte der geplante Verkauf einer Eigentumswohnung. Nachfragebedingt konnte wie im Vorjahr weiterhin eine hohe Zahl an Grundstücksverkäufen realisiert werden. Insgesamt wurden im Baugebiet Waldstraße 20 Grundstücke und andernorts vier weitere Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 13.244 m² (i.V. 11.429 m²) veräußert. Unter Berücksichtigung einer Umschuldung konnte der Darlehensbestand bereinigt um 1,2 Mio. € zurückgeführt werden. Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss von T€ 56 erzielt, der um T€ 36 über dem Ansatz im Wirtschaftsplan lag.  Der Lagebericht enthält nach unserer Einschätzung folgende zentrale Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken: Neben der Attraktivität der Gemeinde Leopoldshöhe gewährleistete die Vermarktungs- und Betreuungsstrategie der LIL ein hohes Kaufinteresse an Baugrundstücken, was sich in der positiven Entwicklung der Verkäufe im Baugebiet Waldstraße im Jahr 2010 widerspiegelt. Aufgrund der für die Gemeinde Leopoldshöhe prognostizierten positiven demographischen Entwicklung mit einem moderaten Bevölkerungswachstum wird weiterhin von einem anhaltenden Kaufinteresse ausgegangen. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 4 Risiken werden insbesondere in einem bereits zu beobachtenden Anstieg des Zinsniveaus und in politischen Entscheidungen, die eine Kürzung der Landesmittel und eine für Antragsteller nachteilige Änderung des Bewilligungsverfahrens zur Folge hatten, gesehen. Unter Berücksichtigung der bei Abfassung des Lageberichts bereits verkauften oder reservierten Baugrundstücke geht die Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2011 vom Fortbestand des positiven Trends aus. Mit Blick auf die Liquidität und die Investitionsplanung des Betriebs wird angestrebt, dass die Tilgung der für das Baugebiet Waldstraße aufgenommenen Darlehen bei Beendigung der Grundstücksverkäufe abgeschlossen ist. Die Beurteilung der Lage der LIL ist nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen - insbesondere den Jahresabschlussunterlagen, Betriebsausschussprotokollen und Planungsrechnungen - plausibel und widerspruchsfrei abgeleitet. Die im Lagebericht enthaltenen Einschätzungen und Prognosen zum Fortbestand und zur künftigen Entwicklung sind nachvollziehbar. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Betriebsleitung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Darüber hinausgehende berichtspflichtige Tatsachen, die den Bestand des Betriebs gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, haben wir bei der Durchführung der Prüfung nicht festgestellt. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN III. 5 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gemäß § 106 GO NRW i.V.m. §§ 316 ff. HGB sind der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Lagebericht zu prüfen. Für Aufstellung und Inhalt dieses Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die uns gemachten Angaben liegt die Verantwortung bei der Betriebsleitung der LIL. Es ist Aufgabe des Abschlussprüfers, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Abschlussprüfung ist nach Maßgabe von § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweitert. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehörte nur insoweit zu den Aufgaben unserer Abschlussprüfung, als sich daraus üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Untreuehandlungen oder Unterschlagungen sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unserer Abschlussprüfung. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Risiken beachtet und in versicherungstechnischer Hinsicht ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Bei unserer Prüfung haben wir die §§ 316 ff. HGB und die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) dargelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie § 106 GO NRW und die Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen beachtet. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 6 Wir haben unsere Prüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkannt werden können. Dazu wurden Risikofaktoren identifiziert und analysiert, um eine Differenzierung zwischen kritischen und weniger kritischen Prüfungsgebieten zu ermöglichen und die risikoorientierte Prüfungsstrategie für die einzelnen Prüfungsgebiete festzulegen. Die Prüfungsstrategie haben wir auf der Grundlage der Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebs, der Erwartung über mögliche Fehler sowie der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems entwickelt. Ausgehend von unserer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurde das Prüfungsprogramm so bestimmt, dass unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit die geforderten Prüfungsaussagen mit hinreichender Sicherheit möglich werden. Sowohl analytische Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) als auch Einzelfallprüfungen (Überprüfung von Geschäftsvorfällen sowie von Beständen) wurden nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen. Aus den bei unserer Prüfungsplanung getroffenen Feststellungen ergaben sich nachfolgende Prüfungsschwerpunkte:  Entwicklung des Anlagevermögens  Entwicklung der Vorräte unter Einbezug der Bestandsveränderungen  Vollständigkeit und Realisierung der Umsatzerlöse pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 7 Unsere Feststellungen aus der vorangegangenen Abschlussprüfung haben wir berücksichtigt. Der von uns geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 16. Dezember 2010 festgestellt. Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, sowie des ITSystems als dessen Teil, haben wir keine Mängel festgestellt. Eine Ausweitung unserer Prüfungshandlungen bzw. Änderung unserer Prüfungsschwerpunkte war demnach nicht erforderlich. Analytische Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen von Vorjahresvergleichen einzelner Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorgenommen. Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt (IDW HFA 1/1988). Die Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten sowie entsprechende OPListen nachgewiesen. Der Nachweis der übrigen Vermögens- und Schuldposten erfolgte durch Bücher, Verträge sowie sonstige Unterlagen und Belege wie Kassenbücher und Bankauszüge. Saldenbestätigungen forderte die LIL nicht an. Prüfungen anderer Stellen haben nach den uns gegebenen Auskünften im Berichtsjahr nicht stattgefunden. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebs vermittelt. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 8 Der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir den vom Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichten Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Stand: 09. September 2010, zugrunde gelegt. Die Prüfung wurde von uns im Zeitraum von Ende August bis Anfang September 2011 in den Geschäftsräumen der LIL durchgeführt. Die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Nachweise standen uns zur Verfügung. Erbetene Auskünfte wurden uns von der Betriebsleitung und den uns benannten Mitarbeitern bereitwillig erteilt. Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss abgegeben, die wir zu unseren Akten genommen haben. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 9 1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 1.1.1. Rechnungswesen Nach unseren Feststellungen sind die Geschäftsvorfälle vollständig und richtig aufgezeichnet. Das Belegwesen ist geordnet und übersichtlich, die Konten sind ordnungsgemäß geführt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde zutreffend aus dem Rechnungswesen entwickelt, das insgesamt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Die Finanzbuchhaltung der LIL erfolgte im Berichtsjahr zunächst auf einer eigenen PC-Anlage mittels der Software Diamant/2 der Firma Diamant Software GmbH & Co. KG, Bielefeld. Die Anlagenbuchhaltung wurde in Form eines Excel-gestützten Inventarverzeichnisses geführt. Seit dem 01. Oktober des Berichtsjahres nutzt die LIL für den Bereich der Finanzbuchhaltung die Dienste des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe. Hierbei wird DATEV-Software in der Version V 5.8 eingesetzt. Testate zur Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Software lagen vor. Die Übernahme der Daten verlief ohne Probleme. Bei unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die eingesetzten Verarbeitungsprogramme die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten nicht gewährleisten. 1.1.2. Wirtschaftsplan Der von der Betriebsleitung aufgestellte und vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am 25. März 2010 beschlossene Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht) für 2010 entspricht den Vorschriften der EigVO NW. Der Erfolgsplan sah ein positives Jahresergebnis von T€ 20 vor, der im Geschäftsjahr erzielte Jahresüberschuss von T€ 56 lag damit T€ 36 über dem Planansatz. Die Gründe für die Abweichung sind im Lagebericht der LIL zutreffend dargelegt. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 10 1.2. Jahresabschluss In seiner Sitzung am 17. November 2010 hat der Betriebsausschuss den von uns geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 und den Lagebericht dem Rat zur Feststellung empfohlen. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat am 16. Dezember 2010 der vorbezeichneten Empfehlung einstimmig zugestimmt und dem Betriebsausschuss Entlastung erteilt. Darüber hinaus wurde beschlossen, den unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2009 von € 13.323,35 und der Rücklagenveränderung von € 3.894,42 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von € 302.742,56 zu einem Teil von € 102.742,56 für die Erhöhung der allgemeinen Rücklage zu verwenden. Der verbleibende Betrag von € 200.000,00 ist nach diesem Beschluss auf neue Rechnung vorzutragen und wird im Wirtschaftsjahr 2011 dem Eigenkapital der LIL entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wurde am 25. Januar 2011 erteilt. Dieser ist zusammen mit den Ratsbeschlüssen zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Behandlung des Bilanzgewinns gemäß § 15 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe bekannt gemacht worden. Jahresabschluss und Lagebericht liegen gemäß § 26 Abs. 3 EigVO NW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2010 bei der Betriebsleitung der LIL im Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe zur Einsichtnahme aus. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die für große Kapitalgesellschaften geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften einschließlich des Stetigkeitsgrundsatzes wurden unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beachtet. Die gesetzlich geforderten Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und die sonstigen Pflichtangaben zum Jahresabschluss sind im Anhang vollständig gemacht. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 11 1.3. Lagebericht Der Lagebericht (Anlage II) entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Lagebericht zutreffend dargestellt werden. Die Angaben nach § 25 EigVO NRW sind vollständig und zutreffend. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind im Lagebericht zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend. 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LIL. Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen, die im Anhang dargestellt sind, betreffen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wertbestimmende Faktoren. Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Aus der Umstellung auf die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften durch das BilMoG ergab sich kein außerordentliches Ergebnis. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit wesentlicher Auswirkung auf den Jahresabschluss haben wir bei unserer Prüfung nicht festgestellt. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 3. 12 Wirtschaftliche Verhältnisse 3.1. Vermögens- und Finanzlage 31.12.2009 T€ 31.12.2010 % T€ Veränderungen % T€ Aktivseite Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen langfristiges Vermögen Vorräte kurzfristige Forderungen gegen Fremde flüssige Mittel kurzfristiges Vermögen Gesamtvermögen 2.157 27 2.157 27 ------------ -------- 2.021 31 2.021 31 ------------ -------- - 136 136 ------------ 5.341 68 4.529 68 - 812 241 126 3 2 8 51 1 - 233 75 5.708 73 ------------ -------- 4.588 69 ------------ -------- - 1.120 ------------ 7.865 100 6.609 100 - 1.256 2.292 2.266 29 29 2.093 2.047 32 31 - 199 219 Passivseite Eigenkapital Darlehen langfristiges Kapital kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber - Fremden - der Gemeinde kurzfristiges Kapital Gesamtkapital 4.558 58 ------------ -------- 3.212 95 41 1 3.307 42 ------------ -------7.865 100 4.140 63 ------------ -------- 2.201 268 418 ------------ 33 4 - 1.011 + 173 2.469 37 ------------ -------- 838 ------------ 6.609 100 - 1.256 pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 13 Für die Bilanzanalyse haben wir die einzelnen Bilanzposten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zusammengefasst und gegliedert. Gliederungsmerkmal ist auf der Vermögensseite die Dauer der Gebundenheit an den Betrieb, auf der Schuldenseite die Dauer der Verfügbarkeit. Die langfristigen Schulden wurden um die im nächsten Jahr fälligen Tilgungsraten vermindert, die dem kurzfristigen Kapital zugeordnet worden sind. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe haben wir saldiert. Einen Teilbetrag des Gewinnvortrages 2010 von T€ 200 haben wir gemäß Ergebnisverwendungsbeschlusses des Gemeinderates vom 16. Dezember 2010 den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde zugeordnet. Entsprechend dem Ergebnisverwendungsvorschlag der Betriebsleitung haben wir den nach Entnahme verbleibenden Bilanzgewinn von T€ 56 ebenso beim kurzfristigen Kapital berücksichtigt. Die auf diese Weise bereinigte Bilanzsumme von T€ 6.609 hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.256 = 16 % verringert. Der Ausweis des Anlagevermögens verminderte sich um T€ 136. Hierbei wirkten sich Abschreibungen von T€ 19 sowie ein Buchwertabgang von T€ 117 aus dem Verkauf des Grundstücks in der Lageschen Straße aus. Zugänge beim Anlagevermögen ergaben sich nicht. Die Veränderung des Vorratsvermögens (- T€ 812) resultierte vor allem aus Aktivitäten im Baugebiet Waldstraße. Infolge der Veräußerung von 20 Baugrundstücken waren Buchwertabgänge von T€ 669 sowie Abgänge der das Baugebiet betreffenden Vermarktungs- und Erschließungskosten sowie verauslagter Beiträge von T€ 507 zu verzeichnen, denen Buchwertzugänge von T€ 39 und Kosten- und Beitragszugänge von T€ 308 gegenüber standen. Bei den Buchwerten handelt es sich um die von der LIL für die einzelnen Grundstücke entrichteten Kaufpreise, Notar-, Gerichts- und Vermessungskosten. Beim Rückgang der kurzfristigen Forderungen gegen Fremde (- T€ 233) ist zu beachten, dass sich der Vorjahrswert aufgrund von Forderungen aus Grundstücksverkäufen (T€ 226) erhöht darstellte. Die Entwicklung des Bestandes an flüssigen Mitteln (- T€ 75) erläutern wir in der nachfolgenden Kapitalflussrechnung. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 14 Das um T€ 199 niedriger ausgewiesene Eigenkapital setzte sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2009 31.12.2010 Veränderungen T€ T€ T€ 1.400 567 22 303 1.400 670 23 255 Bilanzeigenkapital 31. Dezember 2.292 ------------ 2.348 ------------ + 56 -------------- Abführung an Kernhaushalt 2011 Ergebnisverwendungsvorschlag 2010 - - 200 - 200 - - 55 - 55 2.093 - 199 Stammkapital allgemeine Rücklage zweckgebundene Rücklagen Bilanzgewinn 2.292 + + - 103 1 48 Die Erhöhung der allgemeinen Rücklage (+ T€ 103) entsprach der Zuführung aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2009 gemäß Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2010. Die Veränderung des Bilanzgewinns(- T€ 48) ergab sich als Saldo aus den Zuführungen zur allgemeinen Rücklage (- T€ 103) und zu den zweckgebundenen Rücklagen (- T€ 1) sowie dem Jahresüberschuss (+ T€ 56) des Berichtsjahres. Der Rückgang des langfristigen Darlehensbestandes (- T€ 219) war Folge planmäßiger Tilgungsleistungen. Die Verminderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Fremden (- T€ 1.011) resultierte im Wesentlichen aus der Rückführung (- T€ 1.000) der kurzfristigen Darlehensverbindlichkeiten. Die Entwicklung des Saldos der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde (+ T€ 173) war vor allem auf die Abführungsverpflichtungen aus dem Bilanzgewinn der LIL (T€ 255), denen gegenüber dem Vorjahr verminderte Erstattungsverpflichtungen für Pensionsrückstellungen und Personalkosten (- T€ 64) gegenüberstanden, zurückzuführen. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 15 Die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Berichtsjahres stellen sich als Veränderung der flüssigen Mittel in einer Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode gemäß DRS 2*) wie folgt dar: 1. Jahresergebnis 2. Abschreibung auf Gegenstände des Anlagevermögens 3. Abnahme der Rückstellungen 4. Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 5. Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 6. Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7. Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1. - 6.) 2009 2010 T€ T€ - 13 + 56 + - 15 31 + - 19 23 - 3 + 7 + 1.241 + 1.078 - - 651 104 + 558 ------------ + 1.033 ------------ + 4 + - 96 - 92 ------------ + 110 ------------ + 1.700 - 2.103 + 1.000 - 2.218 403 ------------ - 1.218 ------------ 14. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe aus 7., 10. und 13.) 15. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode + + 63 63 + 75 126 16. Finanzmittelfonds am Ende der Periode + 126 + 51 8. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 9. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 10. Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 8. - 9.) 11. Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen 12. Auszahlung aus der Tilgung von Darlehen 13. Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 11. - 12.) 110 Die positiven Cash-Flows aus der laufenden Geschäfts- (T€ 1.033) und Investitionstätigkeit (T€ 110) reichten nicht aus, um den Mittelbedarf aus der Finanzierungstätigkeit (T€ 1.218) vollständig zu decken. Entsprechend verminderte sich der Bestand der flüssigen Mittel um T€ 75 auf T€ 51. __________ *) Deutscher Rechnungslegungsstandard Nr. 2 pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 16 Bilanzkennzahlen 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 Eigenkapital bezogen auf das Gesamtkapital 46 % 29 % 29 % 29 % 32 % Langfristige Schulden bezogen auf das Gesamtkapital 36 % 11 % 27 % 29 % 31 % Die Vermögens- und Finanzlage der LIL entspricht guten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 17 3.2. Ertragslage 2009 T€ Umsatzerlöse Bestandsveränderung sonstige betriebliche Erträge Betriebsleistung - Aufwendungen für die Betriebsleistung % T€ 1.301 317 895 - 218 4 1 410 100 ------------ -------- Aufwendungen für bezogene Leistungen Abschreibungen Personalaufwandserstattungen sonstige Aufwendungen 66 15 146 24 Veränderungen*) 2010 - % 1.467 404 1.107 - 305 3 1 363 100 ------------ -------- 16 3 36 6 46 19 89 39 13 5 24 11 T€ + - 166 212 1 47 -----------+ + - 20 4 57 15 251 61 ------------ -------- 193 53 ------------ -------- + 58 ------------ Betriebsergebnis + 159 + 39 + 170 + 47 + 11 Finanzergebnis - 172 - 42 - 114 - 32 + 58 Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) - 13 - 3 + 56 + 15 + 69 Die Ertragslage haben wir nach den Unterlagen des Betriebes entwickelt. Die Werte haben wir mit der in Anlage I/2 beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung abgestimmt. Die Posten der Erfolgsrechnung wurden nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet. Das Geschäftsjahr 2010 führte insgesamt zu einem Jahresüberschuss von T€ 56 (i.V. Jahresfehlbetrag T€ 13). Für diese Entwicklung waren zusammengefasst folgende Sachverhalte maßgebend: Der Rückgang der Betriebsleistung um T€ 47 (= 11 %) resultierte im Wesentlichen aus einer Verminderung des Ergebnisses aus dem Verkauf von Grundstücken (Veräußerungserlöse abzüglich Bestandsveränderungen) in nahezu gleicher Höhe. Hierbei wirkte sich bei der Bestandsveränderung eine Nachkalkulation der Vermarktungskosten für in Vorjahren veräußerte Grundstücke im Baugebiet Waldstraße um rd. T€ 50 aufwandserhöhend aus. Die Zahl der veräußerten Grundstücke stieg von 21 im Vorjahr auf 24 im Berichtsjahr. *) + = Ergebnisverbesserung - = Ergebnisrückgang pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 18 Die Immobilienverkäufe stellen sich vergleichend wie folgt dar: Veräußerungserlöse Bestandveränderung der Grundstücke Überschuss - 2009 2010 Veränderungen*) T€ T€ T€ 1.220 1.385 + 165 1.107 - 212 278 - 47 895 325 - Die Aufwendungen für die Betriebsleistung verminderten sich um T€ 58 vor allem infolge um T€ 57 rückläufiger Personalaufwandserstattungen an die Gemeinde. Grund hierfür war in erster Linie eine Entlastung bei den Erstattungen für die bei der Gemeinde auszuweisenden Pensionsrückstellungen (- T€ 44), deren Umfang sich im Vorjahr durch eine Neuberechnung der Rückstellungen erhöht darstellte. Weiterhin ergab sich ein Rückgang der zu erstattenden Entgelte (- T€ 12) infolge der Reduktion des der LIL zugeordneten Stellenanteils für eine Mitarbeiterin. Das Betriebsergebnis verbesserte sich somit insgesamt um T€ 11 (= 7 %) auf T€ 170. Das gegenüber dem Vorjahr um T€ 58 deutlich verbesserte, gleichwohl negative Finanzergebnis war im Wesentlichen auf den tilgungsbedingt niedrigeren Darlehensbestand und die günstigen Zinskonditionen der letzten Darlehensaufnahmen zurückzuführen. *) + - = = Ergebnisverbesserung Ergebnisrückgang pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN V. 19 Feststellungen gemäß § 53 HGrG Bei unserer Prüfung haben wir gemäß § 106 GO NRW in entsprechender Anwendung von § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind. Die entsprechenden Prüfungsfeststellungen enthält der berufsrechtlich verbindliche und diesem Prüfungsbericht als Anlage IX beigefügte Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720). Über die dort getroffenen Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Beanstandungen ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN VI. 20 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Bielefeld, den 06. September 2011 DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Cebulla Wirtschaftsprüfer Kampen Wirtschaftsprüfer pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN VII. 21 Unterzeichnung des Prüfungsberichts Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Bielefeld, den 06. September 2011 DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Cebulla Wirtschaftsprüfer Kampen Wirtschaftsprüfer pdf-Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN ANLAGEN pdf-Kopie B. A. 3. 2. 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen an die Gemeinde Leopoldshöhe sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1. 2. 3. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Vorräte Umlaufvermögen I. 0,00 - 7.857,31 2.448,47 0,00 17.892,00 1.306.114,19 126 5.743 7.900 6.611.165,58 233 35 8 5.341 2.157 51.161,80 4.590.167,93 10.305,78 4.528.700,35 2.020.997,65 2.020.997,65 21 1.306 830 D. C. B. A. 1. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2. Einstellung in die allgemeine Rücklage 3. Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen 4. Jahresüberschuss / -fehlbetrag (-) Bilanzgewinn Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 5. 4. 1. 2. 3. Verbindlichkeiten sonstige Rückstellungen Rückstellungen III. 1. allgemeine Rücklage 2. zweckgebundene Rücklagen Rücklagen Stammkapital Eigenkapital II. T€ Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten € Stand 31.12.2009 I. 696.991,46 € Stand 31.12.2010 Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen I. Anlagevermögen Aktivseite Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) der Bilanz zum 31. Dezember 2010 15.450,65 7.859,43 4.087,49 3.268.818,29 933.756,21 -1.068,14 55.942,57 302.742,56 -102.742,56 669.733,24 23.376,84 € € 6.611.165,58 2.000,00 4.229.972,07 31.209,00 254.874,43 2.347.984,51 693.110,08 1.400.000,00 Stand 31.12.2010 7.900 2 5.552 130 3 4.488 931 54 2.292 -13 320 0 -4 567 22 1.400 T€ Stand 31.12.2009 Passivseite Anlage I/1 pdf-Kopie Anlage I/2 Gewinn- und Verlustrechnung Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2010 1. Umsatzerlöse 2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3. 4. 5. 2010 2009 € T€ 1.467.401,36 1.302 -1.106.846,53 -895 2.465,52 4 Gesamtleistung 363.020,35 411 Materialaufwand: Aufwendungen für bezogene Leistungen -46.573,74 -67 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -18.828,65 -15 -127.711,85 -170 16.321,27 17 sonstige betriebliche Erträge 6. sonstige betriebliche Aufwendungen 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -130.284,81 -189 9. Jahresüberschuss/- fehlbetrag (-) 55.942,57 -13 302.742,56 320 -102.742,56 - -1.068,14 -4 254.874,43 303 10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 11. Einstellung in die allgemeine Rücklage 12. Veränderung der zweckgebundenen Rücklage 13. Bilanzgewinn pdf-Kopie Anlage I/3 Blatt 1 ANHANG 2010 Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) 1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Sinne des § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) geführt. Der Anhang gemäß § 24 der EigVO NW ist Teil des Jahresabschlusses und enthält Pflichtangaben nach §§ 284, 285 HGB. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend § 21 EigVO NW unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs, erstmals in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), aufgestellt worden. Aus der Umstellung der Gesetzesvorgaben durch das BilMoG resultierten für die LIL weder Ergebnisauswirkungen noch ergaben sich für den Jahresabschluss Änderungen hinsichtlich des Ausweises oder der Gliederung. Die Gliederung der Bilanz wurde um folgende Posten gemäß § 265 Abs. 5 HGB erweitert: ▪ Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe ▪ Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter dem Gesichtspunkt der Fortführung der Betriebstätigkeit aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote ausnahmslos beachtet. Bilanzierungshilfen wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. Die Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungsoder Herstellungskosten angesetzt. Die Mietobjekte werden mit 1,5 % jährlich abgeschrieben. Das Pachtobjekt „Kirchweg 2“ wird mit 2 % jährlich abgeschrieben. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear abgeschrieben. pdf-Kopie Anlage I/3 Blatt 2 Die am Bilanzstichtag vorhandenen Vorräte wurden entsprechend ihres Erschließungsstandes aufgeteilt und mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die bis zum 31.12.2008 bilanzierten Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung LIL nicht mehr auszuweisen, da die Gemeinde die LIL gegen entsprechende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freigestellt hat. Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen findet bei der Gemeinde selber statt. In den sonstigen Rückstellungen wurde möglichen Einzelrisiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. 3. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses Anlagevermögen: Der Abgang bei den Mietobjekten betrifft die Veräußerung der Immobilie Lagesche Straße. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich im Einzelnen aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagennachweis. Eine weitere Änderung in der Leistungsfähigkeit und dem Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen ist nicht eingetreten. Eigenkapital: Stammkapital € allgemeine zweckgebundeRücklage ne Rücklagen Bilanzgewinn € € € Stand zum 01.01.2010 1.400.000,00 556.990,68 22.308,70 302.742,56 Eigenkapitalentnahme 0,00 0,00 0,00 103.810,70 Eigenkapitalzuführung 0,00 102.742,56 1.068,14 0,00 Jahresüberschuss 0,00 0,00 0,00 55.942,57 1.400.000,00 669.733,24 23.376,84 254.874,43 Stand zum 31.12.2010 pdf-Kopie Anlage I/3 Blatt 3 Im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 hat der Gemeinderat beschlossen, einen Teil des Bilanzgewinns in Höhe von 102.742,56 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der verbleibende Gewinn von 200.000 € soll im Jahr 2011 dem Eigenkapital entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt werden. sonstige Rückstellungen: sonstige Rückstellungen Altersteilzeit ungewisse Verbindlichkeiten Prüfungskosten Urlaub eigene Abschlusskosten ausstehende Rechnung Stand 01.01.2010 Abgang Zugang Stand 31.12.2010 € € € € 21.990,00 16.885,00 8.500,00 5.110,00 1.500,00 0,00 53.985,00 _________ 5.615,00 0,00 16.885,00 0,00 8.500,00 7.000,00 5.110,00 2.634,00 1.500,00 1.500,00 0,00 3.700,00 37.610,00 14.834,00 _________ __________ 16.375,00 0,00 7.000,00 2.634,00 1.500,00 3.700,00 31.209,00 __________ Verbindlichkeiten: Restlaufzeiten Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr € 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe 5. sonstige Verbindlichkeiten € über 5 Jahre € 3.268.818,29 1.221.984,13 1.159.913,65 933.756,21 0,00 0,00 4.087,49 4.087,49 0,00 15.450,65 7.859,43 15.450,65 7.859,43 0,00 0,00 4.229.972,07 __________ 1.249.381,70 __________ 1.159.913,65 __________ pdf-Kopie Anlage I/3 Blatt 4 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: Erlöse aus Grundstücksverkäufen Mieteinnahmen Nebenkosten Pachteinnahmen 2009 2010 € € 1.220.431,08 55.470,34 22.028,69 5.540,34 1.384.844,80 55.078,34 21.937,88 5.540,34 1.301.470,45 1.467.401,36 Die Immobilienverkäufe stellen sich wie folgt dar: Erlöse aus Grundstücksverkäufen Bestandsveränderung der Grundstücke Überschuss - 2009 2010 € € 1.220.431,08 894.797,90 1.384.844,80 - 1.106.846,53 325.633,18 277.998,27 Der Ausweis des Personalaufwandes für die bei der LIL beschäftigten Mitarbeiter erfolgt weiterhin im Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Personalaufwandserstattungen für die Mitarbeiter werden im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 5. Ergänzende Angaben Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB: Es bestehen zur Zeit keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. pdf-Kopie Anlage I/3 Blatt 5 Honorar Abschlussprüfer Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 berechnete Honorar betraf nach § 285 Nr. 17 a) HGB T€ 7 und nach § 285 Nr. 17 d) HGB T€ 1. Personal Der Betrieb beschäftigte im Geschäftsjahr 2010 kein eigenes Personal. Für die dem Betrieb zugeordneten Mitarbeiter der Gemeinde erfolgt seitens der Gemeinde eine zeitlich und vom Umfang her anteilige Weiterberechnung der Bezüge und Entgelte an die LIL. Betriebsleitung und Betriebsausschuss Betriebsleiter waren Herr Hans-Jürgen Lange (Fachbereichsleiter I) als kaufmännischer Leiter und Herr Hermann Oortman (Fachbereichsleiter III und IV) als technischer Betriebsleiter. Besondere Bezüge, die gemäß § 24 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 285 Nr. 9 a, b und c des Handelsgesetzbuches (HGB) anzugeben sind, wurden der Betriebsleitung nicht gewährt. An den Sitzungen des Betriebsausschusses haben 2010 die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Mitglieder teilgenommen. Eine Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als Ausschussmitglied oder Ausschussvorsitzender sowie Leistungen gem. § 285 Nr. 9 b und c HGB wurden nicht gewährt. Für die jeweiligen Ausschusssitzungen werden Sitzungsgelder gezahlt. Die nachfolgenden Angaben werden auf der Grundlage von § 24 Abs. 1 EigVO in Verbindung mit § 285 Nr. 9 a und 10 HGB gemacht. Name Hartmut Thimm (Vorsitzender) Jürgen Kantim (stellv. Vorsitzender) Uwe Albrecht Jörg Amelung Brigitte Balleier Klaus Werner Baltschun Ernst-Udo Blöbaum Jörg Büker Ulrich Domke Dirk Eger Klaus Fiedler Nils Goedeke Beruf Sitzungsgeld Oberstudienrat 69,20 € Pensionär 69,20 € Industriemeister Polizeibeamter Immobilienmaklerin Pensionär 51,90 € 51,90 € 17,30 € 34,60 € Dipl.-Ing. Sachbereichsleiter Beamter Dipl.-Ing. Kaufm. Angestellter Biologe 17,30 € 69,20 € 34,60 € 34,60 € 17,30 € 17,30 € pdf-Kopie Anlage I/3 Blatt 6 Ralf Grünert Siegfried Habicht Jürgen Hachmeister Sven Küwert Axel Meckelmann Herbert MeierKrumsiek Ralf Oberschelp Gerhard Pankoke Frank Schmidt Andrea Strohmeyer Wolfgang Tomiak Verlagskaufmann Rentner Beamter Dipl.-Ing. Rechtsanwalt Landwirt 69,20 € 51,90 € 69,20 € 17,30 € 17,30 € 51,90 € Bankkaufmann Stadtoberverwaltungsrat a.D. Beamter Angestellte Pensionär 69,20 € 51,90 € 17,30 € 69,20 € 34,60 € Die Zahlung der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Betriebsausschusses wurden von der Gemeinde vorgenommen und gelten mit der Verwaltungskostenpauschale als abgegolten. Der Ausschuss ist gleichzeitig auch für die Angelegenheiten des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe zuständig, so dass die Sitzungsgelder ebenfalls dieser eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zuzuordnen sind. 6. Ergebnisverwendung Die Betriebsleitung schlägt vor, den nach der bereits vom Gemeinderat beschlossenen Eigenkapitalentnahme (200.000 € in 2011) verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 54.874,43 € dem Kernhaushalt zuzuführen. Leopoldshöhe, den 12. August 2011 ----------------------------------- -------------------------------------- Lange Oortman (kaufm. Betriebsleiter) (techn. Betriebsleiter) pdf-Kopie II. I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.633.736,08 2.637.458,33 Anlagevermögen insgesamt 22.452,86 22.452,86 349.468,00 188,16 12.531,26 634.277,03 311.388,67 1.307.853,12 156.525,47 1.146.904,63 1.303.430,10 3.722,25 3.722,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 € € Sachanlagen insgesamt 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten a) Erbpachtgrundstücke b) Wasserflächen c) Waldflächen d) Ackerland e) Ausgleichsflächen und Grünland 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten a) Bebaute Grundstücke b) Mietobjekte Sachanlagen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zugänge Stand 01.01.2010 € 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umbuchungen 0,00 0,00 284.871,97 284.871,97 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.233,00 234.638,97 284.871,97 € Abgänge Anschaffungs- / Herstellungskosten 2.352.586,36 2.348.864,11 22.452,86 22.452,86 349.468,00 188,16 12.531,26 634.277,03 311.388,67 1.307.853,12 106.292,47 912.265,66 1.018.558,13 3.722,25 3.722,25 € Stand 31.12.2010 480.183,03 476.460,78 1.341,33 1.341,33 0,00 0,00 0,00 0,00 1.738,93 1.738,93 0,00 473.380,52 473.380,52 3.722,25 3.722,25 € Stand 01.01.2010 0,00 0,00 18.828,65 18.828,65 3.219,53 3.219,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.609,12 15.609,12 € 0,00 0,00 167.422,97 167.422,97 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 167.422,97 167.422,97 € Abgänge Abschreibungen Zugänge Anlagennachweis zum 31.12.2010 Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) 331.588,71 327.866,46 4.560,86 4.560,86 0,00 0,00 0,00 0,00 1.738,93 1.738,93 0,00 321.566,67 321.566,67 3.722,25 3.722,25 € Stand 31.12.2010 0,00 0,00 2.157.275,30 2.157.275,30 21.111,53 21.111,53 349.468,00 188,16 12.531,26 634.277,03 309.649,74 1.306.114,19 156.525,47 673.524,11 830.049,58 € Stand 01.01.2010 0,00 0,00 2.020.997,65 2.020.997,65 17.892,00 17.892,00 349.468,00 188,16 12.531,26 634.277,03 309.649,74 1.306.114,19 106.292,47 590.698,99 696.991,46 € Stand 31.12.2010 Buchwert 0,8% 0,8% 14,3% 14,3% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 1,7% 1,2% 0,0% 0,0% in v.H. Durchschnittl. Abschreibungssatz 85,9% 86,0% 79,7% 79,7% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 99,4% 99,9% 100,0% 64,8% 53,5% 0,0% 0,0% in v.H. Durchschnittl. Restbuchwert Kennzahlen Anlage zum Anhang pdf-Kopie Anlage II Blatt 1 Lagebericht der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung für das Wirtschaftsjahr 2010 1. Vorbemerkungen 2. Allgemeines 3. Geschäftsverlauf und Lage der "Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung" 3.1. Umsetzung der Ziele 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude und der gemischt genutzten Gebäude An- und Verkauf von Grundstücken Durchführung von Erschließungsmaßnahmen 3.2. Finanzen 3.2.1. Entwicklung der Darlehnsaufnahme 3.2.2. Entwicklung der Zinsen / Tilgung 3.2.3. Jahresergebnis 3.2.4. Eigenkapitalquote 4. Personaleinsatz 5. Umweltbelange 6. Risikomanagement 7. Voraussichtliche Entwicklung der "LIL" 8. Nachtragsbericht pdf-Kopie Anlage II Blatt 2 1. Vorbemerkungen Nach § 25 der Eigenbetriebsverordnung in der derzeit geltenden Fassung ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen. Hierin sind entsprechend § 289 des Handelsgesetzbuches mindestens der Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebs so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Darüber hinaus ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. 2. Allgemeines Im Berichtszeitraum 2010 wurde die Vermarktung der Bauflächen aus dem Umlaufvermögen fortgesetzt. Im Wesentlichen handelte es sich um das Baugebiet „Waldstraße“, aus dem insgesamt 20 Grundstücke verkauft wurden. Die hohe Nachfrage nach Grundstücken hat sich im Berichtszeitraum fortgesetzt, so dass auch die Flächen, die erst im Berichtszeitraum erschlossen wurden, zum Ende des Jahres fast alle veräußert waren. Als neues Projekt wurde der Ankauf und die Vermarktung der Flächen um den Gewerbebetrieb „Westphal“ im Zentrum von Leopoldshöhe durchgeführt bzw. begonnen. 3. Geschäftsverlauf und Lage der "Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung" 3.1. Umsetzung der Ziele 3.1.1. Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude und der gemischt genutzten Gebäude Von der LIL wurden zu Beginn des Berichtszeitraumes insgesamt sieben Objekte verwaltet. Im Verlauf des Jahres konnte das Objekt „Lagesche Straße“ veräußert werden, so dass sich zum Ende des Berichtszeitraumes 6 Objekte mit 10 Wohnungen, einer gewerblichen Einheit (Cafe-Orange) und einer sonstigen Einheit (DRK-Räume) im Besitz der LIL befanden. Ein Verkauf der Wohnung am Starenweg konnte auch 2010 nicht realisiert werden. pdf-Kopie Anlage II Blatt 3 3.1.2. An- und Verkauf von Grundstücken Ankäufe Im Berichtszeitraum wurden im Zentrum von Leopoldshöhe eine bisher gewerblich genutzte Fläche sowie ein benachbartes Grundstück mit Wohnhaus gekauft. Verkäufe Im Bereich des Baugebietes „Brunsheide-Süd“ wurden ein Baugrundstück (648 qm) sowie eine Wegefläche (241 qm) verkauft. Somit steht zum 31.12.2010 im Baugebiet „Brunsheide-Süd“ noch ein Grundstück zur Verfügung. Im Baugebiet „Waldstraße“ wurden 20 Grundstücke mit insgesamt 9.842 qm veräußert. Das letzte Gewerbegrundstück in Größe von 1.490 qm an der Krentruper Straße im Bereich „Zentrum-Ost“ sowie das 2010 erworbene Grundstück mit Wohnhaus an der Herforder Straße (1.023 qm) wurden ebenfalls verkauft. Insgesamt wurden damit im Wirtschaftsjahr 2010 13.244 qm Flächen aus dem Umlaufvermögen veräußert. 3.1.3. Durchführung von Erschließungsmaßnahmen Im Berichtszeitraum wurde das letzte Stück des Gustav-Heinemann-Weges im Baugebiet „Waldstraße“ erschlossen. Dort entstanden 12 neue Grundstücke. 3.2. Finanzen 3.2.1. Entwicklung der Darlehnsaufnahme Die vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten zum 1.1.2010 betrugen 4.484.279,60 €. Ein kurzfristiger Kredit in Höhe von 1.200.000 € wurde Ende des Jahres zu einem Teil von 200.000 € getilgt und in zwei Teilbeträgen von jeweils 500.000 € mit unterschiedlichen Laufzeiten neu aufgenommen. Zum 31.12.2010 bestanden Verbindlichkeiten für Darlehen in Höhe von insgesamt 3.266.010,56 € wobei 2,36 Mio. € dem Baugebiet „Waldstraße“ zuzuordnen sind. pdf-Kopie Anlage II Blatt 4 3.2.2. Entwicklung der Zinsen / Tilgung 2010 wurden Tilgungen in Höhe von 2.218.269,04 € vorgenommen. Hiervon betrafen 1 Mio. € eine Umschuldung, so dass bereinigt der Darlehensbestand um 1.218.269,04 € zurückgeführt werden konnte. Davon entfielen 800.000 € auf die Tilgung der Kredite zur Liquiditätssicherung, 200.000 € auf einen kurzfristigen Kredit für das Baugebiet „Waldstraße“ und 218.269,04 € auf die langfristigen Verbindlichkeiten. Die Zinsbelastung betrug 2010 insgesamt 130.105,72 €. Damit ist die Zinsbelastung im Vergleich zum Vorjahr um ca. T€ 57 gesunken. Neben dem niedrigeren Darlehensbestand aufgrund des Umfangs der vorgenommenen Tilgungen liegt das auch an den weiterhin sehr günstigen Konditionen, die auf dem Kreditmarkt angeboten werden. 3.2.3. Jahresergebnis Für das Wirtschaftsjahr 2010 ist ein Überschuss in Höhe von 55.942,57 € entstanden. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan und zur Prognose im Zwischenbericht vom 30. Juni 2010 ist der Gewinn um ca. 36.000 € / 25.000 € höher ausgefallen. Das liegt im Wesentlichen daran, dass es sich bei den verkauften Grundstücken fast ausschließlich um eingeschossig zu bebauende Flächen handelt. Bei diesen ist der Überschuss aufgrund der niedrigeren Anteile an Beiträgen höher als bei den zweigeschossig zu bebauenden Grundstücken. Durch die Verschiebung der energetischen Sanierung des Objektes „Friedenstraße“ wegen personeller Engpässe ins Wirtschaftsjahr 2011 sind zwar Aufwendungen in Höhe von ca. 45.000 € nicht entstanden. Da durch eine Nachkalkulation der Vermarktungskosten für das Baugebiet „Waldstraße“ Aufwendungen in etwa gleicher Höhe berücksichtigt wurden, hat sich das Ergebnis durch diese beide Punkte insgesamt nur unwesentlich verändert. 3.2.4. Eigenkapitalquote Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2010 35,5 %. Die Steigerung im Vergleich zum 31.12.2009 mit 29,0 % liegt hauptsächlich darin begründet, pdf-Kopie Anlage II Blatt 5 dass infolge der hohen Darlehenstilgung von ca. 1,2 Mio. € auch die Bilanzsumme insgesamt gesunken ist. 4. Personaleinsatz Die Situation stellte sich 2010 wie folgt dar: Kaufm. Betriebsleiter: Fachbereichsleiter I (5 %) Techn. Betriebsleiter: Fachbereichsleiter III (5 %) Beschäftigte: 1 Beamtin (A 11 zu 100 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 11 zu 25 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 9 zu 10 %),1 Angestellter im Kassenbereich (Entgeltgruppe 8 zu 10 % - bis Juli 2010) 5. Umweltbelange Die weiterhin praktizierte Förderung Energie sparender Maßnahmen wird nach wie vor stark in Anspruch genommen. Insbesondere der Einbau von Lüftungsanlagen hat zugenommen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Förderung im Baugebiet „Waldstraße“: Förderstufe Anzahl Bauvorhaben im Baugebiet: Keine Förderung 4 Stufe 1 (1.200 €) 14 Stufe 2 (3.000 €) 22 Stufe 3 (5.000 €) 5 Insgesamt 45 pdf-Kopie Anlage II Blatt 6 Dabei wurden von den Baufamilien folgende Maßnahmen bezüglich der Einsparung von Energie und weiterer ökologischer Gesichtspunkte getroffen: Maßnahme Anzahl: KfW-Effizienzhaus 85 nach EnEV 2009 (oder entsprechen- 22 de vorherige Einstufung) KfW-Effizienzhaus 70 nach EnEV 2009 (oder entsprechen- 16 de vorherige Einstufung) Fotovoltaikanlage 1 Solarkollektoranlage 17 Erd- oder Luftwärmepumpe 28 Lüftungsanlage (mit oder ohne Wärmerückgewinnung) 10 Regenwassernutzung für Garten und WC 10 Dachbegrünung 1 6. Risikomanagement Die weiterhin positive Entwicklung der Grundstücksverkäufe 2010 im Baugebiet „Waldstraße“ zeigt, dass neben der Attraktivität der Gemeinde in Bezug auf Familienfreundlichkeit und Lebensqualität mit hervorragender infrastruktureller Anbindung die Vermarktungsstrategie mit einem umfassenden Beratungs- und Betreuungsangebot an die Bauwilligen die Gewähr für ein Interesse an Baugrundstücken auf hohem Niveau bietet. Auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, die für Leopoldshöhe als einziger Kommune in Lippe einen moderaten Bevölkerungszuwachs prognostiziert, ist davon auszugehen, dass das Interesse an gemeindlichen Grundstücken anhält. Allerdings könnte ein Steigen des Zinsniveaus, das sich ansatzweise abzeichnet, ein mittel- bis langfristiges Risiko darstellen, da sich die überwiegende Käuferschicht aus jungen Familien zusammensetzt, deren Finanzierungsmöglichkeiten oft knapp bemessen sind. Viele sind als sogenannte Schwellenhaushalte häufig auch auf die Gewährung öffentlicher Mittel angewiesen. Diesbezüglich ergibt sich ein weiteres Risiko, da die zur Verfügung stehenden Landesmittel stark gekürzt wurden und das Bewilligungsverfahren zum Nachteil der Antragsteller verändert wurde. pdf-Kopie Anlage II Blatt 7 Damit gewährleistet ist, dass beim Verkauf der Grundstücke die Verkaufspreise in wirtschaftlich vertretbarem Verhältnis zu den Buchwerten und den Vermarktungskosten stehen, werden die Wirtschaftlichkeitsberechnungen bezüglich der zu vermarktenden Bauflächen stets aktualisiert. Somit wird das Risiko von Verlusten beim Grundstücksverkauf minimiert. Angesichts der Vielzahl der Grundstücksverkäufe ist es zur mittel- bis langfristigen Sicherung der LIL notwendig, weitere Bauflächen auszuweisen. Bei einer Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr für die Überplanung und Erschließung von Grundstücken ist mit entsprechenden Vorbereitungen bereits 2011 zu beginnen. Es ist davon auszugehen, dass der Verkauf der Grundstücke im Baugebiet „Waldstraße“ 2013 weitgehend abgeschlossen sein wird, so dass dann weitere Flächen zur Vermarktung freigegeben werden sollten. Im Bereich der vermieteten Objekte hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass das Risiko durch Mieterwechsel eher gering ist. Allein die Wohnung am Starenweg steht seit längerer Zeit leer, weil so ein Verkauf erleichtert werden soll. Dem Risiko des Werteverfalls der Objekte wird dadurch entgegen gewirkt, dass die Miethäuser nach und nach energetisch saniert und ausreichend unterhalten werden. Ein weiteres Risiko ist im personellen Bereich durch krankheitsbedingte Ausfälle zu verzeichnen. Durch die Größe der LIL wird die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte fast ausschließlich durch eine Person erledigt. Um im Falle eines längerfristigen Ausfalls den Arbeitsablauf gewährleisten zu können, erfolgt durch eine interne Regelung eine ausreichende Vertretung. Risiken im Bereich der technischen Abwicklung der Bilanzbuchhaltung wurden durch den Einsatz eines neuen EDV-Programms Rechnung getragen, das auch für die Anlagenbuchhaltung und die ab 2010 erforderliche Verknüpfung aller Betriebe und des Kernhaushaltes im Rahmen der Konsolidierung geeignet ist. Beim Finanzmanagement verfolgt die LIL weiterhin eine konservative Risikopolitik. Der fortlaufend geführte Liquiditätsplan stellt sicher, dass die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der LIL gewährleistet ist. Er wird permanent an aktuelle Änderungen angepasst und dient als Basis für die Geldmitteldisposition. Soweit im Forderungsbereich Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenom- pdf-Kopie Anlage II Blatt 8 men. Zur Reduzierung von Ausfallsrisiken werden Forderungen eingezogen, sobald sie fällig sind. Das vorhandene Mahn- und Vollstreckungswesen wurde im Rahmen der Anschaffung des neuen EDV-Programms automatisiert und dadurch optimiert. Liquiditätsprobleme waren 2010 nicht zu verzeichnen. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der LIL ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Die Identifikation der verschiedenen benannten Risiken ist durch interne Kontrollen und ggf. Nachkalkulationen gewährleistet. Die Risikobewertung sowie die Bewältigung erfolgt im Rahmen der quartalsweise durch die Betriebsleitung zu erstellenden Zwischenberichte, in denen gegebenenfalls auf die zu benennenden Risiken eingegangen wird. Im Rahmen des Jahresabschlusses findet die Fortschreibung und Dokumentation zur Risikofrüherkennung in Form des Lageberichtes statt. 7. Voraussichtliche Entwicklung der "LIL" Mit dem Verkauf von fast 1 ha Bauflächen im Bereich des Gebietes „Waldstraße“ konnte 2010 die Zielsetzung des Wirtschaftsplanes realisiert werden. Auch für 2011 zeigt sich bei Fertigung dieses Berichtes, dass der positive Trend trotz der schwieriger werdenden wirtschaftlichen Lage mit einem Anstieg des Zinsniveaus anhält. Während in den ersten Monaten 2011 die starke Kürzung bei der Gewährung öffentlicher Mittel zu einem Scheitern mehrerer Vertragsverhandlungen geführt hat, entspannte sich die Situation zwischenzeitlich, weil Finanzberater und Kreditinstitute auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert haben. So wurden bis Mitte 2011 schon mehr als 1 ha Baugrundstücke reserviert oder bereits verkauft. Liquiditätsprobleme werden auch 2011 nicht erwartet. Neben den geplanten Investitionen (insbes. Abschluss des Mehrgenerationenplatzes, Erschließung Theodor-HeussWeg) hat die Tilgung der Kredite eine hohe Priorität. Es muss angesichts der Verkaufszahlen im „Baugebiet Waldstraße“ sicher gestellt werden, dass die Tilgung der dafür aufgenommenen Kredite spätestens bei Beendigung der Grundstücksverkäufe abgeschlossen ist. Es wird weiterhin darauf geachtet, dass bei der Wahl der verschiedenen Kredite sowohl eine hohe Flexibilität bei der Rückzahlung als auch eine hohe Sicherheit bezüglich der Entwicklung der Zinsen durch eine Mischung von kurzfristigen und langfristigen Darlehen gewährleistet ist. pdf-Kopie Anlage II Blatt 9 8. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2010 haben sich nicht ergeben. Leopoldshöhe, den 10. August 2011 Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung - Die Betriebsleitung - ----------------------------------- -------------------------------------- Lange Oortman (kaufm. Betriebsleiter) (techn. Betriebsleiter) pdf-Kopie Anlage III BESTÄTIGUNGSVERMERK Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Bielefeld, den 06. September 2011 DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Cebulla Wirtschaftsprüfer Kampen Wirtschaftsprüfer pdf-Kopie Anlage IV Blatt 1 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG I. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 a) Aktivseite A. Anlagevermögen Eine Übersicht über die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang (Anlage I/3) beigefügten Anlagennachweis zu entnehmen. I. Immaterielle Vermögensgegenstände € (i.V. € 0,00 0,00) Bei dem ausgewiesenen Vermögensgegenstand handelt es sich um Software für die kommunale Beitragsbearbeitung. Die Software ist vollständig abgeschrieben. Zu- und Abgänge waren nicht zu verzeichnen. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 2 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten € (i.V. € 696.991,46 830.049,58) 2009 2010 € € Anschaffungskosten Stand 01. Januar Abgänge Umbuchungen Stand 31. Dezember 1.104.524,48 0,00 198.905,62 1.303.430,10 284.871,97 0,00 1.303.430,10 -------------------- 1.018.558,13 -------------------- 459.629,02 13.751,50 0,00 473.380,52 15.609,12 167.422,97 473.380,52 -------------------- 321.566,67 -------------------- 830.049,58 696.991,46 Abschreibungen Stand 01. Januar Zugänge Abgänge Stand 31. Dezember Buchwerte 31. Dezember Die Buchwerte betreffen mit T€ 106 (= 15 %) den Grund und Boden und mit T€ 591 (= 85 %) die zugehörigen Gebäude. Eine Kurzbeschreibung der einzelnen vermieteten Objekte mit Erfolgsübersicht ist der Anlage VIII zu entnehmen. Die Abgänge betreffen den Verkauf des Grund und Bodens sowie des Gebäudes Lagesche Straße 11 zu einem Veräußerungspreis in Höhe von € 110.000,00. Der hieraus resultierende Veräußerungsverlust von € 7.449,00 ist im GuV-Posten 6., sonstige betriebliche Aufwendungen, ausgewiesen. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 3 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten € (i.V. € 1.306.114,19 1.306.114,19) 2009 2010 € € Anschaffungskosten Stand 01. Januar Zugänge Abgänge Stand 31. Dezember 1.286.711,36 21.713,76 572,00 1.307.853,12 0,00 0,00 1.307.853,12 -------------------- 1.307.853,12 -------------------- 1.738,93 0,00 1.738,93 0,00 1.738,93 -------------------- 1.738,93 -------------------- 1.306.114,19 1.306.114,19 Abschreibungen Stand 01. Januar Zugänge Stand 31. Dezember Buchwerte 31. Dezember Die ausgewiesenen Buchwerte verteilen sich mit T€ 634 (= 48 %) auf Ackerland, mit T€ 349 (= 27 %) auf Erbpachtgrundstücke, mit T€ 310 (= 24 %) auf Ausgleichsflächen und Grünland und mit T€ 13 (= 1 %) auf Waldflächen. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 4 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung € (i.V. € 17.892,00 21.111,53) 2009 2010 € € Anschaffungskosten Stand 01. Januar Zugänge Stand 31. Dezember 0,00 22.452,86 22.452,86 0,00 22.452,86 ---------------- 22.452,86 ---------------- 0,00 1.341,33 1.341,33 3.219,53 1.341,33 ---------------- 4.560,86 ---------------- 21.111,53 17.892,00 Abschreibungen Stand 01. Januar Zugänge Stand 31. Dezember Buchwert 31. Dezember Es handelt sich um Einrichtungsgegenstände für das Marktplatzhaus. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 5 B. Umlaufvermögen I. Vorräte unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen € (i.V. € 4.528.700,35 5.340.880,08) Ausgewiesen werden Grundstücke, die als Bauland, Austauschfläche oder zur anderweitigen Verwendung vorgesehen sind. a) 31.12.2010 € € Ackerflächen und Bauerwartungsland Asemissen Greste Ackerflächen und Bauerwartungsland gesamt b) 31.12.2009 63.819,90 38.157,61 63.819,90 38.157,61 101.977,51 ------------------- 101.977,51 ------------------- 4.116.039,98 819.470,00 194.478,63 108.913,96 0,00 3.287.426,56 791.272,20 194.478,63 77.358,98 76.186,47 5.238.902,57 ------------------- 4.426.722,84 ------------------- 5.340.880,08 4.528.700,35 Erschließungsgebiete / Objekte Waldstraße Krentrup / Zentrum Ost Am Plaßgraben Brunsheide - Süd Objekt Herforder Straße Erschließungsgebiete/Objekte gesamt Im Posten Erschließungsgebiete / Objekte sind neben den reinen Anschaffungskosten der Grundstücke die auf die einzelnen Grundstücke entfallenden Erschließungs- und Vermarktungskosten sowie verauslagte Beiträge enthalten. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 6 Im Berichtsjahr wurde ein Objekt im Zentrum von Leopoldshöhe (Herforder Straße) mit einer Gewerbefläche sowie einem Grundstück mit Wohnhaus erworben. Das Grundstück mit Wohnhaus konnte nachfolgend verkauft werden. Im Rahmen der Vermarktung wurden veräußert: Anzahl der Grundstücke Waldstraße Brunsheide-Süd Zentrum Ost K5-Askamp Objekt Herforder Straße Buchwerte der Grundstücke (T€) 2009 2010 2009 2010 19 1 1 - 20 2 1 1 711 24 0 35 - 669 32 23 195 21 24 770 919 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Erschließungsbeiträge von Dritten Pachtforderungen Mietforderungen Forderungen aus Grundstücksverkäufen € (i.V. € 7.857,31 232.861,36) 31.12.2009 31.12.2010 € € 3.755,48 444,67 2.633,21 226.028,00 3.155,48 2.958,35 1.743,48 0,00 232.861,36 7.857,31 pdf-Kopie Anlage IV Blatt 7 2. Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe Kernhaushalt der Gemeinde Kommunales Gebäudemanagement € (i.V. € 2.448,47 34.970,80) 31.12.2009 31.12.2010 € € 5.199,60 29.771,20 2.448,47 0,00 34.970,80 2.448,47 3. sonstige Vermögensgegenstände € (i.V. € 0,00 8.425,59) III. Guthaben bei Kreditinstituten € (i.V. € 51.161,80 126.025,74) Kontokorrentkonto Sparkasse Kontokorrentkonto Volksbank 31.12.2009 31.12.2010 € € 124.595,39 1.430,35 42.644,82 8.516,98 126.025,74 51.161,80 pdf-Kopie Anlage IV Blatt 8 b) Passivseite A. Eigenkapital I. Stammkapital € (i.V. € 1.400.000,00 1.400.000,00) € (i.V. € 669.733,24 566.990,68) Das Stammkapital entspricht § 11 der Betriebssatzung. II. Rücklagen 1. allgemeine Rücklage Die allgemeine Rücklage gemäß Eröffnungsbilanz errechnete sich als Überhang von Aktiva abzüglich Passiva unter Berücksichtigung des satzungsmäßigen Stammkapitals. Entwicklung: Stand 01. Januar Zugang Abgang 2009 2010 € € 1.045.640,68 0,00 478.650,00 566.990,68 102.742,56 0,00 566.990,68 669.733,24 Stand 31. Dezember Der Zugang erfolgte gemäß dem Beschluss des Rates vom 16. Dezember 2010, vgl. hierzu unsere Erläuterungen zu Passivposten A. III., Bilanzgewinn. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 9 2. zweckgebundene Rücklagen € (i.V. € 23.376,84 22.308,70) Zusammensetzung: Instandhaltungsrücklage Rücklage für Mietausfallwagnisse 31.12.2009 31.12.2010 € € 17.612,16 4.696,54 18.025,78 5.351,06 22.308,70 23.376,84 Zuführungen zu und Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage entsprechen den Mehrbzw. Minderaufwendungen im Rahmen der Instandhaltung der einzelnen Mietobjekte gegenüber der höchstzulässigen Instandhaltungspauschale. Die Berechnung der Pauschale ergibt sich aus § 28 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz. Für Mietausfallwagnisse werden der Rücklage 2 % der jährlichen Mieteinnahmen abzüglich tatsächlich eingetretener Mietausfälle zugeführt. Die Rücklagenentwicklung für die einzelnen Mietobjekte ergibt sich aus Anlage VI. III. Bilanzgewinn Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Einstellung in die allgemeine Rücklage Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen Jahresüberschuss (+) / - fehlbetrag (-) Bilanzgewinn € (i.V. € 254.874,43 302.742,56) 2009 2010 € € 319.960,33 0,00 3.894,42 - 13.323,35 302.742,56 - 102.742,56 1.068,14 + 55.942,57 302.742,56 254.874,43 pdf-Kopie Anlage IV Blatt 10 Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 16. Dezember 2010 war aus dem verbleibenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 von € 302.742,56 ein Teilbetrag in Höhe von € 102.742,56 zur Erhöhung der allgemeinen Rücklage zu verwenden. Der Restbetrag von € 200.000,00 war zunächst auf neue Rechnung vorzutragen und wird nachfolgend im Wirtschaftsjahr 2011 dem Eigenkapital der LIL entnommen und dem Kernhaushalt der Gemeinde zugeführt. Zum Ergebnisverwendungsvorschlag der Betriebsleitung für das Berichtsjahr verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang, Anlage I/3. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 11 B. Rückstellungen sonstige Rückstellungen € (i.V. € 31.209,00 53.985,00) Stand 01.01.2010 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.2010 € € € € € Altersteilzeit 21.990,00 Prüfungskosten 8.500,00 ausstehende Rechnung 0,00 Urlaub und Überstunden 5.110,00 eigene Abschluss- und Buchführungskosten 1.500,00 ungewisse Verbindlichkeiten 16.885,00 53.985,00 5.615,00 7.594,80 0,00 905,20 0,00 7.000,00 16.375,00 7.000,00 0,00 5.110,00 0,00 0,00 3.700,00 2.634,00 3.700,00 2.634,00 1.500,00 0,00 1.500,00 1.500,00 16.885,00 0,00 0,00 0,00 36.704,80 905,20 14.834,00 31.209,00 Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst die anteilige Verpflichtung der LIL aus dem Altersteilzeitvertrag mit dem ehemaligen Betriebsleiter. Die Rückstellung für Prüfungskosten enthält die Aufwendungen für die Pflichtprüfung. Die Rückstellung für ausstehende Rechnung betrifft die voraussichtlichen anteiligen Aufwendungen der LIL für die noch abzurechnenden Dienstleistungen des Kommunalen Rechenzentrums Lemgo im Bereich der Finanzbuchhaltung im Berichtsjahr. Für noch nicht genommenen Resturlaub sowie Überstunden war eine Rückstellung in ausgewiesener Höhe zu bilden. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 12 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten € (i.V. € 3.268.818,29 4.488.035,42) 31.12.2009 31.12.2010 € € 1.530.000,00 1.200.000,00 1.356.285,56 352.123,98 1.360.000,00 1.000.000,00 523.562,88 337.262,42 45.870,06 45.185,26 Darlehensverbindlichkeiten 4.484.279,60 ------------------- 3.266.010,56 ------------------- Zinsabgrenzung Darlehen 3.755,82 ------------------- 2.807.73 ------------------- 4.488.035,42 3.268.818,29 NRW Bank Westdeutsche Landesbank Sparkasse Lemgo Deutsche Kommunalbank Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen (Wfa) / NRW BANK Entwicklung der Darlehen: 2009 2010 € € Stand 01. Januar Tilgung Neuaufnahmen 4.887.483,08 2.103.203,48 1.700.000,00 4.484.279,60 2.218.269,04 1.000.000,00 Stand 31. Dezember 4.484.279,60 3.266.010,56 Nähere Angaben zu Tilgung, Aufnahme und Zinsmodalitäten der Darlehen sind der Anlage VII zu entnehmen. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 13 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen € (i.V. € 933.756,21 930.532,98) Es handelt sich um bereits gezahlte Beiträge der Grundstückskäufer an die LIL. Die LIL nimmt in diesen Baugebieten die Erschließung auf eigene Rechnung vor. Zusammensetzung nach Erschließungsgebieten: Waldstraße Am Plaßgraben Brunsheide-Süd 3. 31.12.2009 31.12.2010 € € 852.607,05 52.925,93 25.000,00 848.624,52 52.925,93 32.205,76 930.532,98 933.756,21 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen € (i.V. € 4.087,49 1.993,15) Zum Prüfungszeitpunkt (Ende August 2011) waren sämtliche Verbindlichkeiten beglichen. 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe Kernhaushalt der Gemeinde Kommunales Gebäudemanagement Abwasserwerk Wasserwerk € (i.V. € 15.450,65 130.440,11) 31.12.2009 31.12.2010 € € 74.205,17 2.685,56 48.775,55 4.773,83 11.937,16 3.513,49 0,00 0,00 130.440,11 15.450,65 Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Kernhaushalt der Gemeinde betreffen im Wesentlichen Abrechnungen im Bereich der Personalkosten sowie der Pensions- und Beihilferückstellungen für die bei der LIL ehemals und aktuell tätigen Mitarbeiter. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 14 5. sonstige Verbindlichkeiten € (i.V. € 7.859,43 1.410,27) Ausgewiesen werden mit T€ 7 an Grundstückseigentümer zu entrichtende Beträge aus dem Punktesystem zur Förderung energiesparender Maßnahmen und mit T€ 1 Kostenerstattungen. D. Rechnungsabgrenzungsposten € (i.V. € 2.000,00 2.000,00) Es handelt sich um eine Kostenerstattung für den noch nicht erfolgten Abriss einer Trafostation. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 15 II. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010 1. Umsatzerlöse € (i.V. € Erlöse aus Grundstücksverkäufen Mieteinnahmen Nebenkosten Pachteinnahmen 1.467.401,36 1.301.470,45) 2009 2010 € € 1.220.431,08 53.470,34 22.028,69 5.540,34 1.384.844,80 55.078,34 21.937,88 5.540,34 1.301.470,45 1.467.401,36 Die Erlöse aus Grundstücksverkäufen betreffen folgende Baugebiete/Objekte: Anzahl der Grundstücke Erlöse (€) 2009 Waldstraße Objekt Herforder Straße Zentrum Ost Brunsheide-Süd K5-Askamp 2010 2009 2010 1.087.083,84 0,00 0,00 67.414,50 65.932,74 1.017.768,76 195.100,00 91.508,80 80.467,24 0,00 19 1 1 20 1 1 2 - 1.220.431,08 1.384.844,80 21 24 pdf-Kopie Anlage IV Blatt 16 2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen € (i.V. € 1.106.846,53 894.797,90) Zusammensetzung: Buchwertabgang aus Grundstücksverkäufen Abgang Vermarktungskosten Abgang Erschließungskosten Abgang verauslagte Beiträge Abgang erhaltene Beiträge 2009 2010 € € 769.507,72 125.696,56 830.015,76 362.926,76 - 1.193.348,90 894.797,90 - 918.758,58 188.087,95 0,00 339.908,97 339.908,97 1.106.846,53 Der Abgang Erschließungskosten des Vorjahres (T€ 830) betraf das Baugebiet Brunsheide, dessen Erschließung in diesem Zeitraum weitgehend abgeschlossen werden konnte. 3. sonstige betriebliche Erträge Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Gewinne aus Anlagenabgängen Schadenersatz sonstige Erlöse € (i.V. € 2.465,52 4.024,10) 2009 2010 € € 0,00 3.432,00 262,45 329,65 905,20 0,00 0,00 1.560,32 4.024,10 2.465,52 pdf-Kopie Anlage IV Blatt 17 4. Materialaufwand: Aufwendungen für bezogene Leistungen Unterhaltungsaufwand Heizöl, Gas Grundbesitzabgaben Strom Wasser übriges 5. 6. € (i.V. € 2009 2010 € € 38.883,49 12.985,35 7.112,52 3.150,94 4.148,74 364,99 15.886,46 11.454,95 7.222,74 5.868,96 3.854,97 2.285,66 66.646,03 46.573,74 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sonstige betriebliche Aufwendungen Personalaufwandserstattungen Verluste aus Anlagenabgängen Prüfungskosten Verwaltungskostenbeitrag Netzwerkumlage EDV-Kosten Versicherungen Maklercourtage Grundstücksverkauf Lagesche Straße Beratungs- und Gerichtskosten Fortbildungskosten und Literatur übrige Aufwendungen 46.573,74 66.646,03) € (i.V. € 18.828,65 15.092,83) € (i.V. € 127.711,85 169.980,77) 2009 2010 € € 146.468,30 0,00 8.193,68 2.810,00 3.540,00 1.748,58 581,23 0,00 5.351,26 1.224,75 62,97 88.675,62 7.449,00 7.000,00 5.500,00 5.000,00 4.604,81 3.459,24 3.300,00 1.157,96 980,82 584,40 169.980,77 127.711,85 pdf-Kopie Anlage IV Blatt 18 Die Personalaufwandserstattungen für die bei der LIL tätigen Beamten und Angestellten der Gemeinde Leopoldshöhe setzen sich wie folgt zusammen: Beamtenrechtliche Bezüge Entgelte nach TVöD Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung soziale Abgaben und Beihilfen 2009 2010 € € 51.355,94 33.859,99 47.540,00 13.712,37 46.529,48 21.617,02 3.796,45 16.732,67 146.468,30 88.675,62 Seit dem Haushaltsjahr 2009 werden die Personalaufwendungen sämtlicher für die Gemeinde tätiger Mitarbeiter zu 100 % im Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe abgebildet. Die Weiterberechnung der Aufwendungen für die der LIL zeitlich und vom Umfang her anteilig zugeordneten Mitarbeiter erfolgt in Form von Personalaufwandserstattungen, die wie im Vorjahr bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden. Neben der aufwandswirksamen Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung (€ 3.796,45) wurden im Berichtsjahr entsprechende Zahlungen in Höhe von € 16.885,00 an die Gemeinde geleistet, die bereits im Abschluss des Vorjahres als Verbindlichkeit berücksichtigt waren. 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Erbbauzinsen Verzugszinsen Zinsen Abwasserwerk Kontokorrent- und Festgeldzinsen Zinsen Kernhaushalt Gemeinde € (i.V. € 16.321,27 16.708,72) 2009 2010 € € 15.332,56 924,11 0,00 8,30 443,75 15.332,56 737,46 239,34 11,91 0,00 16.708,72 16.321,27 pdf-Kopie Anlage IV Blatt 19 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen für Darlehen Kontokorrentzinsen kurzfristige Ausleihung Abwasserwerk € (i.V. € 130.284,81 189.009,09) 2009 2010 € € 187.520,25 1.168,01 320,83 130.105,72 179,09 0,00 189.009,09 130.284,81 9. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) € (i.V. € + 55.942,57 - 13.323,35) 10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr € (i.V. € 302.742,56 319.960,33) 11. Einstellung in die allgemeine Rücklage € (i.V. € - 102.742,56 0,00) Die Einstellung erfolgte gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 16. Dezember 2010, vgl. hierzu unsere Erläuterungen zu Passivposten A. III., Bilanzgewinn. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 20 12. Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen Einstellung Instandhaltungsrücklage Einstellung Rücklage für Mietausfallwagnisse Entnahme Instandhaltungsrücklage Entnahme Rücklage für Mietausfallwagnisse Rücklagenveränderung 13. Bilanzgewinn € (i.V. € - 1.068,14 - 3.894,42) 2009 2010 € € - 2.852,47 - 1.041,95 - 4.758,26 - 1.020,28 - 3.894,42 --------------- - 5.778,54 --------------- 0,00 0,00 + 4.344,64 + 365,76 0,00 --------------- + 4.710,40 --------------- - 3.894,42 - 1.068,14 € (i.V. € 254.874,43 302.742,56) pdf-Kopie Anlage V Blatt 1 RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE 1. Rechtliche Verhältnisse Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO und EigVO NW) sowie nach der vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossenen Betriebssatzung geführt. Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist nach § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung a) die Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude und der gemischt genutzten Gebäude, b) der An- und Verkauf von Grundstücken für 1. Wohnbauzwecke, 2. Industrie- und Gewerbezwecke, 3. Tauschzwecke, 4. Ersatzflächen im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes, c) die Erschließung der unter Punkt b) Nr. 1. - 2. aufgeführten Grundstücke, d) die Förderung bzw. Sicherstellung ökologischer und ökonomischer Anforderungen an den Wohnungs- und Gewerbebau, sowie alle sonstigen, den Betriebszwecken dienenden Maßnahmen. Es gilt die Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für die Verwaltung gemeindlicher Immobilien und Grundstücke vom 16. Dezember 2009. Das Stammkapital der LIL beträgt gemäß § 11 der Betriebssatzung € 1.400.000,00. pdf-Kopie Anlage V Blatt 2 Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung der LIL verantwortlich und leitet den Betrieb selbständig, soweit nicht durch Gemeindeordnung, Eigenbetriebsverordnung oder Satzung anderes bestimmt ist. Der Betriebsleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. Als Betriebsleiter sind Herr Hans-Jürgen Lange (Fachbereichsleiter I) als kaufmännischer Leiter und Herr Hermann Oortman (Fachbereichsleiter III und IV) als technischer Betriebsleiter bestellt. Der Betriebsausschuss der LIL und der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe entscheiden in Angelegenheiten, die ihnen durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder die Hauptsatzung (nur Rat) vorbehalten sind. Der Betriebsausschuss besteht in der Legislaturperiode 2009 - 2014 aus 13 Mitgliedern. Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen des Betriebsausschusses statt. 2. Gründung der LIL zum 01. Juli 1996 Die Gemeinde Leopoldshöhe hat ihre boden- und siedlungspolitischen Aktivitäten organisatorisch zu einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zusammengefasst und gemäß Ratsbeschluss vom 22. Februar 1996 unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften der GO NW und der EigVO NW die „Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)“ gegründet. Die Gründung der LIL erfolgte mit Wirkung zum 01. Juli 1996. Mit Beschluss zur Gründung der LIL vom 22. Februar 1996 erfolgte auch die Feststellung der Eröffnungsbilanz, die Zustimmung zur Betriebssatzung und der Beschluss der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe durch den Gemeinderat. Die Richtlinien zur Einhaltung des Niedrigenergiestandards wurden durch den Gemeinderat am 16. September 1996 verabschiedet. pdf-Kopie Anlage V Blatt 3 Öffentliche Einrichtungen, die im Sinne des § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW als nichtwirtschaftlich - also hoheitlich - gelten und der Wirtschaftsförderung sowie der Wohnraumversorgung dienen, können nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften als „eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ geführt werden. 3. Öffentliche Richtlinien und Regelungen  Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland in der Gemeinde Leopoldshöhe  Vorgaben zur „energetischen Qualitätskontrolle“ pdf-Kopie Anlage VI Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) Entwicklung der zweckgebundenen Rücklagen für das Wirtschaftsjahr 2010 Instandhaltungsrücklage Objekt Berliner Straße 8 Starenweg 33 Lagesche Straße 11 Kirchweg 2 Waldstraße 15 Schuckenteichweg 1 Friedenstraße 32 + 32a Stand 01.01.2010 EUR Berliner Straße 8 Starenweg 33 Lagesche Straße 11 Kirchweg 2 Waldstraße 15 Schuckenteichweg 1 Friedenstraße 32 + 32a Stand 31.12.2010 EUR Kostenstelle 11100 11200 61400 61600 43000 65000 76000 Mietausfallrücklage Objekt Zuführung/ Entnahme (-) EUR 1.360,47 6.277,96 3.115,49 0,00 0,00 6.858,24 0,00 17.612,16 Stand 01.01.2010 EUR 998,07 1.128,96 -3.115,49 0,00 2.631,23 -1.229,15 0,00 413,62 Zuführung/ Entnahme (-) EUR 2.358,54 7.406,92 0,00 0,00 2.631,23 5.629,09 0,00 18.025,78 Stand 31.12.2010 EUR Kostenstelle 11100 11200 61400 61600 43000 65000 76000 271,39 0,00 365,76 40,00 2.179,52 2.745,21 -905,34 4.696,54 96,00 0,00 -365,76 112,80 281,11 206,15 324,22 654,52 367,39 0,00 0,00 152,80 2.460,63 2.951,36 -581,12 5.351,06 pdf-Kopie 31868306 31868291 West LB West LB 3506320286 Wfa / NRW.BANK 6 402 922 683 NRW.Bank Sparkasse Lemgo Kassenkredit Euribor-Darlehen West LB 2.218.269,04 4.484.279,60 6.601.957,99 1.000.000,00 Z 684,80 170.000,00 500.000,00 500.000,00 Z 500.000,00 Z 1.200.000,00 300.000,00 32.722,68 14.861,56 Zugang (Z) Tilgung € 45.870,06 1.530.000,00 500.000,00 0,00 0,00 1.200.000,00 300.000,00 556.285,56 352.123,98 Stand 01.01.2010 € 56.344,37 1.700.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 1.200.000,00 850.000,00 Sparkasse Lemgo Kassenkredit 477.546,62 Ursprungsbetrag € 818.067,00 201 603 1565 Darlehens-Nr. Sparkasse Lemgo 687 021 74 Deka Bank Gläubiger 130.105,72 802,70 51.637,79 3.682,78 279,11 388,89 24.424,00 1.006,67 27.363,94 20.519,84 Zinsen 2010 € Aufstellung der Darlehen per 31. Dezember 2010 5,03 5,92 Zinssatz % 1,256 1,75 2,13 3.266.010,56 45.185,26 1.360.000,00 1,14 3,54 0,00 0,82 bis 1,15 500.000,00 500.000,00 0,00 0,00 0,85 bis 0,94 523.562,88 337.262,42 Stand 31.12.2010 € Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) zzgl. 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag auf den Ursprungsbetrag 16.12.2013 jeweils 2 Monate 3 Monate 15.12.2011 16.12.2010 jeweils 2 Monate 31.12.2011 30.10.2012 Zinsbindung bis Anlage VII pdf-Kopie 0,00 7.875,31 0,00 296,23 0,00 0,00 1.301,94 1.678,17 -1.678,17 1.196,00 0,00 597,83 468,76 0,00 0,00 0,00 3.083,00 4.792,31 768,01 72,58 Umlagefähige Kosten Nettomiete 4280 4360 4200 Gartenpflege Versicherungen Überschuss / Fehlbetrag (-) Unterhaltungsaufwand Abschreibung Hausgeld 4830 4400 4289 4270 GBA Wasser -2.874,17 80,00 902,87 Strom 3.951,72 0,00 0,00 4235 4240 4241 4250 4251 Schornsteinfeger Heizungskosten 0,00 4230 4231 0,00 3.075,31 8150 Starenweg Berliner Str. 0,00 11200 11100 4.800,00 12 (alt) 11 (alt) 8000 8089 Sachkonto 1.113,54 Erlöse Erlöse aus Nebenkosten Mieterlöse KST neu Bezeichnung 1.287,08 0,00 929,33 2.216,41 4.220,41 850,26 0,00 156,39 0,00 484,78 0,00 79,56 2.649,42 6.436,82 2.372,82 4.064,00 Lagesche Str. 61400 14 (alt) -1.643,79 1.761,91 3.978,12 4.096,24 4.922,99 485,30 0,00 128,05 0,00 542,86 3.031,02 56,37 679,39 9.019,23 3.379,23 5.640,00 Kirchweg 2 61600 16 (alt) Mietobjekte Ergebnisrechnung 2010 10.207,84 251,25 2.482,99 12.942,08 5.131,64 1.088,02 0,00 141,94 0,00 20,47 834,61 55,53 2.991,07 18.073,72 4.018,06 14.055,66 Waldstr. 43000 30 (alt) 3.924,05 2.732,96 3.067,99 9.725,00 2.351,98 769,55 0,00 251,19 0,00 1.012,30 206,38 112,56 0,00 12.076,98 1.769,46 10.307,52 65000 Schuckenteichweg 50 (alt) Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) 3.349,44 9.440,51 3.187,01 15.976,96 7.783,97 1.356,40 600,00 211,66 0,00 1.294,73 219,95 79,70 4.021,53 23.760,93 7.549,77 16.211,16 Friedenstr. 76000 60 (alt) 18.202,17 14.259,21 15.609,45 48.070,83 29.172,16 5.314,52 600,00 889,23 1.301,94 3.952,97 5.274,83 383,72 11.454,95 77.242,99 22.164,65 55.078,34 Summe Anlage VIII pdf-Kopie Anlage IX Blatt 1 FRAGENKATALOG ZUR PRÜFUNG NACH § 53 HGrG GEMÄSS IDW PS 720 (Stand: 09.09.2010) Gemäß IDW PS 720 hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und unter Wiedergabe der Fragen und deren Beantwortung vollständig in seine Berichterstattung einzubeziehen. FRAGENKREIS 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge (a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Betriebsleitung, des Betriebsausschusses und des Gemeinderates sind in der Betriebssatzung vom 16. Dezember 2009 geregelt. Weitergehende schriftliche Anweisungen liegen nicht vor. Die Regelungen entsprechen nach unserer Auffassung den Bedürfnissen des Betriebes. (b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Berichtsjahr haben vier Sitzungen des Betriebsausschusses stattgefunden. Entsprechende Niederschriften haben uns vorgelegen. (c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Herr Betriebsleiter Hans-Jürgen Lange ist Mitglied der Gesellschafterversammlung der Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe, Mitglied der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe sowie Mitglied der Verbandsversammlung Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe. Herr Betriebsleiter Hermann Oortman ist Aufsichtsratsmitglied der Wohnbau Lemgo eG. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 2 (d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Im Anhang werden keine Vergütungen ausgewiesen, da die Mitarbeiter bei der Gemeinde angestellt sind, ein festes Gehalt beziehen und deren Gehälter anteilig ihrer Zuordnung zur LIL an die LIL weiterberechnet werden. Bezüglich der Sitzungsgelder der Mitglieder des Betriebsausschusses sind die entsprechenden Angaben im Anhang enthalten. FRAGENKREIS 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen (a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Auf die Erstellung eines besonderen Organisationsplanes wurde in Anbetracht der Größe der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung verzichtet. Die Betriebssatzung sowie einzelne Geschäftsanweisungen der Gemeinde, die auch Gültigkeit für den Betrieb haben, regeln insbesondere Verantwortlichkeiten, Entscheidungsbefugnisse, Informationspflichten und die Vertretung der Einrichtung nach außen. Die vorgesehenen Regelungen entsprechen nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Betriebes. (b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Nicht zutreffend, vgl. Punkt (a). (c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Für die Beschäftigten sowie die Beamten und Beamtinnen der Gemeinde Leopoldshöhe wurde als Vorkehrung zur Korruptionsprävention eine „Dienstanweisung für die Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe über das Verhalten bei der Annahme von Belohnungen und Geschenken (Zuwendungen)“ vom 25. Januar 2007 erlassen. Auf die Einhaltung dieser Dienstanweisung wird regelmäßig seitens der Behördenleitung hingewiesen, zuletzt am 04. Dezember 2009. Die Ausschuss- und Ratsmitglieder sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Korruptionsprävention verpflichtet. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 3 Bezüglich der Vergabe von Aufträgen wird nach den Vorgaben der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe verfahren. Zur Korruptionsprävention wird fachfremdes Personal als Submissionsleitung eingesetzt. (d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Die Betriebssatzung regelt die Größenordnungen bis zu denen die Betriebsleitung alleine entscheiden kann. Darüber hinaus gehende Entscheidungen bedingen die Zustimmung durch den Betriebsausschuss. Es ergaben sich keine Hinweise, dass nicht nach diesen Regelungen verfahren wird. (e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Die Verträge sind ordnungsgemäß verwahrt. FRAGENKREIS 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling (a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens? Das Planungswesen entspricht den Vorgaben der Betriebssatzung und insoweit auch den Bedürfnissen der LIL. Gemäß § 12 der Betriebssatzung wird ein jährlicher Wirtschaftsplan erstellt, der vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossen wird. (b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden im Rahmen von Soll-Ist-Vergleichen und bei der Erstellung der Zwischenberichte nach § 13 der Betriebssatzung, insbesondere beim Erfolgs- und Vermögensplan, verfolgt. (c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Ja, keine gegenteiligen Feststellungen. Die laufende doppelte Buchführung erfolgt mit der Finanzbuchhaltungssoftware der DATEV in der Version V 5.8. Eine Kostenrechnung wird für die Mietobjekte geführt. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 4 (d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet ? Keine gegenteiligen Feststellungen. Kurzfristig überschüssige Mittel werden zur Darlehenstilgung eingesetzt, als Festgeld angelegt oder gegen Verzinsung an die Gemeinde ausgeliehen. (e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Es besteht kein zentrales Cash-Management. (f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Ja, da es sich im Wesentlichen um Mietverträge oder notarielle Kaufverträge handelt. Es wird eine Offene-Posten Buchhaltung geführt. Nach unseren Feststellungen werden Außenstände, soweit sie fällig sind, eingezogen. Es existiert ein Mahn- und Vollstreckungswesen. (g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Aufgrund der Betriebsgröße besteht kein eigenes Controlling. (h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Der Betrieb ist kein Konzernunternehmen und hält keine Beteiligungen. FRAGENKREIS 4: Risikofrüherkennungssystem (a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Seitens der Betriebsleitung wurde 2008 unter Beachtung der Anforderungen des § 10 Abs. 1 EigVO NRW ein Risikomanagement entwickelt, über das der Betriebsausschuss detailliert informiert wurde. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 5 Zur Gewährung der dauerhaften wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LIL erfolgt ein beständiger Evaluationsprozess unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Risikohandbuchs. Diese Fortschreibung wird durch eine Dokumentation über Eintritt und Bewältigung der Risiken der LIL jährlich im Rahmen des Lageberichtes durch die Betriebsleitung vorgenommen. Durch eine genaue Beobachtung des Grundstücksmarktes, der Zinsentwicklung, politischer Vorgaben sowie der Bevölkerungsentwicklung und eine ständige Fortschreibung der Kalkulation der betroffenen Baugebiete ist gewährleistet, dass Frühwarnsignale, die sich negativ auf die Entwicklung der LIL auswirken können, rechtzeitig erkannt werden. (b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Unseres Erachtens sind diese Maßnahmen ausreichend und dazu geeignet, ihren Zweck zu erfüllen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Hinweise darauf erhalten, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden. (c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Die umfangreiche Dokumentation des Risikohandbuchs mit der Fortschreibung im Lagebericht der LIL ist zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LIL bei der Größe des Betriebes ausreichend. (d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Durch genaue Marktbeobachtungen erfolgt ein ständiger Prozess der Abstimmung zwischen der Entwicklung der Maßnahmen und den der Vermarktung zu Grunde liegenden Daten. Somit ist gewährleistet, dass Frühwarnsignale und Veränderungen von Rahmenbedingungen bei Maßnahmen rechtzeitig erkannt werden und dass auf veränderte Rahmenbedingungen angemessen reagiert werden kann. FRAGENKREIS 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate (a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:   Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? pdf-Kopie Anlage IX Blatt 6   Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? (b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? (c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf  Erfassung der Geschäfte  Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse  Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung  Kontrolle der Geschäfte? (d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? (e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? (f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? zu (a) bis (f): Der Fragenkreis trifft auf die LIL nicht zu, da keines der genannten Finanzinstrumente eingesetzt wurde. FRAGENKREIS 6: Interne Revision (a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? (b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? pdf-Kopie Anlage IX Blatt 7 (c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? (d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? (e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? (f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? zu (a) bis (f): Aufgrund der Betriebsgröße und Betriebsstruktur bestehen keine prozessabhängigen Überwachungsinstrumente. Eine Kontrolle der LIL erfolgt über die üblichen Prüfungen der gemeindeeigenen Einrichtungen. FRAGENKREIS 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans (a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. (b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Nicht zutreffend. (c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? pdf-Kopie Anlage IX Blatt 8 (d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? zu (c) und (d): Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine derartigen Anhaltspunkte ergeben. FRAGENKREIS 8: Durchführung von Investitionen (a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes und des dreijährigen Investitionsprogramms unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auf Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft und vom Betriebsausschuss beschlossen. (b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Durch eine ständige Fortschreibung der der Grundstückspreisermittlung zu Grunde liegenden Daten ist sicher gestellt, dass die Grundstückspreise eine wirtschaftliche Vermarktung der Baugebiete gewährleisten. (c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Betriebsleitung überwacht die Investitionen fortlaufend. Im Rahmen der Ausschreibung und Baudurchführung auftretende Abweichungen werden untersucht. (d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Im Rahmen unserer Prüfung sind uns wesentliche Überschreitungen bei abgeschlossenen Investitionen nicht bekannt geworden. (e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Nein, es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 9 FRAGENKREIS 9: Vergaberegelungen (a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. (b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Ja, soweit feststellbar. FRAGENKREIS 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan (a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? (b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? (c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? zu (a) bis (c): Dem Betriebsausschuss wurde in den Sitzungen satzungsgemäß und zutreffend Bericht erstattet. (d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? pdf-Kopie Anlage IX Blatt 10 (e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? zu (d) und (e): § 90 Abs. 3 AktG sieht Berichterstattungen zu besonderen Angelegenheiten des Unternehmens, rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und diesbezügliche Geschäftsvorgänge vor. In analoger Anwendung der Vorschrift lagen im Berichtsjahr keine Anfragen vor. (f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Es gibt keine D&O-Versicherung. Gleichwohl hat die Gemeinde Leopoldshöhe für sämtliche Bedienstete eine Eigenschadenversicherung abgeschlossen. Ein Selbstbehalt wurde nicht vereinbart. (g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Nicht zutreffend. FRAGENKREIS 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven (a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nein, keine solchen Feststellungen. (b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Nein, es haben sich keine derartigen Feststellungen ergeben. Da die im Vorratsvermögen befindlichen Baugebiete das Kerngeschäft der LIL bilden, liegt ein entsprechend hoher Bilanzausweis vor. (c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Nein, es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. Soweit aufgrund von Wertgutachten oder ähnlichem erforderlich, erfolgt eine Anpassung der Bilanzwerte auf niedrigere Verkehrswerte im Rahmen von Abschreibungen. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 11 FRAGENKREIS 12: Finanzierung (a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Vgl. Abschnitt IV. 3. des Prüfungsberichtes zur Vermögens- und Finanzlage. (b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Nicht zutreffend. (c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Im Berichtsjahr hat der Betrieb keine öffentlichen Finanz- und Fördermittel erhalten. FRAGENKREIS 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung (a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? Es haben sich keine solchen Erkenntnisse ergeben. (b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Die Betriebsleitung hat im Anhang vorgeschlagen, den nach der bereits vom Gemeinderat beschlossenen Eigenkapitalentnahme (€ 200.000,00 in 2011) verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von € 54.874,43 dem Kernhaushalt zuzuführen. Der Vorschlag ist nach unseren Feststellungen wirtschaftlich noch vertretbar. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 12 FRAGENKREIS 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit (a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen? Nicht zutreffend. (b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Nein, keine solchen Feststellungen. (c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Nein, es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. Die geschäftlichen Beziehungen zur Gemeinde Leopoldshöhe als Trägerkörperschaft der LIL beschränken sich im Wesentlichen auf Kostenerstattungen für die anteilig der LIL zugeordneten Mitarbeiter, auf Kostenerstattungen für erbrachte Leistungen des Bauhofes (kleinere Reparaturen) sowie auf beitragsrechtliche Forderungen des Wasserwerkes und des Abwasserwerkes bei der Erschließung neuer Baugebiete. Gewinnzuschläge werden nach unseren Feststellungen nicht erhoben. Ausleihungen der LIL an die Gemeinde oder von der Gemeinde sind grundsätzlich kurzfristiger Natur und werden zu banküblichen Guthabenzinsen für kurzfristige Anlagen zuzüglich eines Aufschlags von zur Zeit 0,5 % verzinst. (d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Nicht zutreffend. FRAGENKREIS 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen (a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? pdf-Kopie Anlage IX Blatt 13 (b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? zu (a) und (b): Nicht zutreffend. FRAGENKREIS 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage (a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? (b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? zu (a) und (b): Nicht zutreffend, da ein Jahresüberschuss von T€ 56 erzielt wurde. pdf-Kopie