Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
719 kB
Datum
15.12.2011
Erstellt
04.11.11, 21:16
Aktualisiert
11.11.11, 12:28
Stichworte
Inhalt der Datei
DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT · STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2010
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
(LIL),
Leopoldshöhe
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
I
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
I.
Prüfungsauftrag
1
II.
Grundsätzliche Feststellungen
3
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
3
III.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
5
IV.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
9
1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
9
1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
1.1.1. Rechnungswesen
1.1.2. Wirtschaftsplan
9
9
9
1.2. Jahresabschluss
10
1.3. Lagebericht
11
2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
11
3. Wirtschaftliche Verhältnisse
12
3.1. Vermögens- und Finanzlage
12
3.2. Ertragslage
17
V.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
19
VI.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
20
VII. Unterzeichnung des Prüfungsberichts
21
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
II
ANLAGEN
Anlage
Bilanz zum 31. Dezember 2010
I/1
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
01. Januar bis 31. Dezember 2010
I/2
Anhang 2010
I/3
Lagebericht
II
Bestätigungsvermerk
III
Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung
IV
Rechtliche Verhältnisse
V
Entwicklung der zweckgebundenen Rücklagen für das
Wirtschaftsjahr 2010
VI
Aufstellung der Darlehen per 31. Dezember 2010
VII
Ergebnisrechnung 2010 Mietobjekte
VIII
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG gemäß IDW PS 720
IX
Allgemeine Auftragsbedingungen
X
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
I.
1
Prüfungsauftrag
Die Betriebsleitung erteilte uns mit Prüfungsvertrag vom 16. Mai 2011 mit Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) den Auftrag, den Jahresabschluss zum
31. Dezember 2010 und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe,
- nachfolgend auch „LIL“ oder „Betrieb“ genannt zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.
Aufgrund § 106 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der LIL unter Einbeziehung der
Buchführung und darüber hinaus gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) i.V.m. § 1 der Betriebssatzung die für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
(HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zu beachten.
Form und Inhalt unseres Prüfungsberichtes folgen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Ohne den vorgenannten Prüfungsauftrag zu erweitern, hat die GPA bei ihrer Zustimmung zum
Prüfungsauftrag für die Beantwortung der folgenden Fragestellungen innerhalb des Fragenkatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG um aussagekräftige und angemessene Informationen gebeten:
Fragenkreis 2:
Vorkehrungen zur Korruptionsprävention und den getroffenen Maßnahmen
Fragenkreis 3c:
Ergebnis der Nachkalkulation nach § 6 KAG und deren Abbildung im Jahresabschluss
Fragenkreis 4:
Angemessenheit des Risikofrüherkennungssystems
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
2
Fragenkreis 8:
Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor Realisierung von Investitionen und zu Überschreitungen bei abgeschlossenen Investitionen
Fragenkreis 14c:
Angemessenheit von Leistungsbeziehungen
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Wir haben auftragsgemäß im Prüfungsbericht eine gesetzlich nicht geforderte Anlage IV mit
Aufgliederungen und Erläuterungen beigefügt.
Dem Bericht sind der geprüfte Jahresabschluss als Anlage I/1 (Bilanz), I/2 (Gewinn- und Verlustrechnung) und I/3 (Anhang) sowie der Lagebericht als Anlage II beigefügt. Der Bericht enthält vorweg eine Stellungnahme zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Betriebsleitung (Abschnitt II). Erläuterungen zur Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse im
Einzelnen sowie der aufgrund der Prüfung erteilte Bestätigungsvermerk folgen in den Abschnitten III bis VI.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit gelten – auch im Verhältnis
zu Dritten – die als Anlage X beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002.
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
II.
3
Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Betriebsleitung nehmen wir nachfolgend
Stellung und heben die wesentlichen Angaben hervor:
Der Lagebericht enthält nach unserer Einschätzung folgende Kernaussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Betriebes:
Im Bereich der Grundstücksverwaltung wurden nach Veräußerung eines Grundstückes mit
aufstehendem Gebäude zum Bilanzstichtag sechs Liegenschaften von der LIL verwaltet. Weiterhin nicht realisiert werden konnte der geplante Verkauf einer Eigentumswohnung.
Nachfragebedingt konnte wie im Vorjahr weiterhin eine hohe Zahl an Grundstücksverkäufen
realisiert werden. Insgesamt wurden im Baugebiet Waldstraße 20 Grundstücke und andernorts vier weitere Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 13.244 m² (i.V. 11.429 m²) veräußert.
Unter Berücksichtigung einer Umschuldung konnte der Darlehensbestand bereinigt um
1,2 Mio. € zurückgeführt werden.
Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss von T€ 56 erzielt, der um T€ 36 über dem Ansatz im
Wirtschaftsplan lag.
Der Lagebericht enthält nach unserer Einschätzung folgende zentrale Aussagen zur
voraussichtlichen Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken:
Neben der Attraktivität der Gemeinde Leopoldshöhe gewährleistete die Vermarktungs- und
Betreuungsstrategie der LIL ein hohes Kaufinteresse an Baugrundstücken, was sich in der
positiven Entwicklung der Verkäufe im Baugebiet Waldstraße im Jahr 2010 widerspiegelt. Aufgrund der für die Gemeinde Leopoldshöhe prognostizierten positiven demographischen Entwicklung mit einem moderaten Bevölkerungswachstum wird weiterhin von einem anhaltenden
Kaufinteresse ausgegangen.
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
4
Risiken werden insbesondere in einem bereits zu beobachtenden Anstieg des Zinsniveaus
und in politischen Entscheidungen, die eine Kürzung der Landesmittel und eine für Antragsteller nachteilige Änderung des Bewilligungsverfahrens zur Folge hatten, gesehen.
Unter Berücksichtigung der bei Abfassung des Lageberichts bereits verkauften oder reservierten Baugrundstücke geht die Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2011 vom Fortbestand des
positiven Trends aus. Mit Blick auf die Liquidität und die Investitionsplanung des Betriebs wird
angestrebt, dass die Tilgung der für das Baugebiet Waldstraße aufgenommenen Darlehen bei
Beendigung der Grundstücksverkäufe abgeschlossen ist.
Die Beurteilung der Lage der LIL ist nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen - insbesondere den Jahresabschlussunterlagen, Betriebsausschussprotokollen und Planungsrechnungen - plausibel und widerspruchsfrei abgeleitet. Die im Lagebericht enthaltenen Einschätzungen und Prognosen zum Fortbestand und zur künftigen Entwicklung sind nachvollziehbar.
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Betriebsleitung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Darüber hinausgehende berichtspflichtige Tatsachen, die den Bestand des Betriebs gefährden
oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, haben wir bei der Durchführung
der Prüfung nicht festgestellt.
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
III.
5
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gemäß § 106 GO NRW i.V.m. §§ 316 ff. HGB sind der Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und der Lagebericht zu prüfen.
Für Aufstellung und Inhalt dieses Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die uns
gemachten Angaben liegt die Verantwortung bei der Betriebsleitung der LIL. Es ist Aufgabe
des Abschlussprüfers, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.
Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Die Abschlussprüfung ist nach Maßgabe von § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweitert.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehörte nur insoweit zu den Aufgaben unserer Abschlussprüfung, als sich daraus üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher
Tatbestände, wie z.B. Untreuehandlungen oder Unterschlagungen sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand
unserer Abschlussprüfung.
Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Risiken beachtet und in versicherungstechnischer Hinsicht ausreichend versichert sind, war nicht
Gegenstand unseres Auftrages.
Bei unserer Prüfung haben wir die §§ 316 ff. HGB und die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e.V. (IDW) dargelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie § 106 GO NRW und die Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen beachtet.
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
6
Wir haben unsere Prüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung
des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, erkannt werden können. Dazu wurden Risikofaktoren identifiziert und analysiert, um eine Differenzierung zwischen kritischen und weniger kritischen
Prüfungsgebieten zu ermöglichen und die risikoorientierte Prüfungsstrategie für die einzelnen
Prüfungsgebiete festzulegen.
Die Prüfungsstrategie haben wir auf der Grundlage der Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebs, der Erwartung über mögliche
Fehler sowie der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems entwickelt.
Ausgehend von unserer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurde das Prüfungsprogramm so bestimmt, dass unter Beachtung des Grundsatzes der
Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit die geforderten Prüfungsaussagen mit hinreichender
Sicherheit möglich werden.
Sowohl analytische Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) als auch Einzelfallprüfungen (Überprüfung von Geschäftsvorfällen sowie von Beständen) wurden nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des
Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt.
Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen
Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen.
Aus den bei unserer Prüfungsplanung getroffenen Feststellungen ergaben sich nachfolgende
Prüfungsschwerpunkte:
Entwicklung des Anlagevermögens
Entwicklung der Vorräte unter Einbezug der Bestandsveränderungen
Vollständigkeit und Realisierung der Umsatzerlöse
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
7
Unsere Feststellungen aus der vorangegangenen Abschlussprüfung haben wir berücksichtigt.
Der von uns geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am
16. Dezember 2010 festgestellt.
Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, sowie des ITSystems als dessen Teil, haben wir keine Mängel festgestellt. Eine Ausweitung unserer Prüfungshandlungen bzw. Änderung unserer Prüfungsschwerpunkte war demnach nicht erforderlich.
Analytische Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen von Vorjahresvergleichen einzelner
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vorgenommen.
Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt (IDW HFA
1/1988).
Die Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten sowie entsprechende OPListen nachgewiesen.
Der Nachweis der übrigen Vermögens- und Schuldposten erfolgte durch Bücher, Verträge
sowie sonstige Unterlagen und Belege wie Kassenbücher und Bankauszüge.
Saldenbestätigungen forderte die LIL nicht an.
Prüfungen anderer Stellen haben nach den uns gegebenen Auskünften im Berichtsjahr nicht
stattgefunden.
Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei
unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Betriebs vermittelt.
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
8
Der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir den vom Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichten Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Stand: 09. September 2010, zugrunde gelegt.
Die Prüfung wurde von uns im Zeitraum von Ende August bis Anfang September 2011 in den
Geschäftsräumen der LIL durchgeführt. Die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und
Nachweise standen uns zur Verfügung. Erbetene Auskünfte wurden uns von der Betriebsleitung und den uns benannten Mitarbeitern bereitwillig erteilt.
Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss
abgegeben, die wir zu unseren Akten genommen haben.
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
IV.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
1.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
9
1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
1.1.1.
Rechnungswesen
Nach unseren Feststellungen sind die Geschäftsvorfälle vollständig und richtig aufgezeichnet.
Das Belegwesen ist geordnet und übersichtlich, die Konten sind ordnungsgemäß geführt. Der
vorliegende Jahresabschluss wurde zutreffend aus dem Rechnungswesen entwickelt, das
insgesamt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht.
Die Finanzbuchhaltung der LIL erfolgte im Berichtsjahr zunächst auf einer eigenen PC-Anlage
mittels der Software Diamant/2 der Firma Diamant Software GmbH & Co. KG, Bielefeld. Die
Anlagenbuchhaltung wurde in Form eines Excel-gestützten Inventarverzeichnisses geführt.
Seit dem 01. Oktober des Berichtsjahres nutzt die LIL für den Bereich der Finanzbuchhaltung
die Dienste des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe. Hierbei wird
DATEV-Software in der Version V 5.8 eingesetzt. Testate zur Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Software lagen vor. Die Übernahme der Daten verlief ohne Probleme.
Bei unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die eingesetzten Verarbeitungsprogramme die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten nicht gewährleisten.
1.1.2.
Wirtschaftsplan
Der von der Betriebsleitung aufgestellte und vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am
25. März 2010 beschlossene Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht) für 2010 entspricht den Vorschriften der EigVO NW.
Der Erfolgsplan sah ein positives Jahresergebnis von T€ 20 vor, der im Geschäftsjahr erzielte
Jahresüberschuss von T€ 56 lag damit T€ 36 über dem Planansatz. Die Gründe für die Abweichung sind im Lagebericht der LIL zutreffend dargelegt.
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
10
1.2. Jahresabschluss
In seiner Sitzung am 17. November 2010 hat der Betriebsausschuss den von uns geprüften
und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum
31. Dezember 2009 und den Lagebericht dem Rat zur Feststellung empfohlen. Der Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe hat am 16. Dezember 2010 der vorbezeichneten Empfehlung einstimmig zugestimmt und dem Betriebsausschuss Entlastung erteilt. Darüber hinaus wurde
beschlossen, den unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2009 von € 13.323,35 und
der Rücklagenveränderung von € 3.894,42 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2009 in Höhe von € 302.742,56 zu einem Teil von € 102.742,56 für die Erhöhung der allgemeinen Rücklage zu verwenden. Der verbleibende Betrag von € 200.000,00 ist nach diesem
Beschluss auf neue Rechnung vorzutragen und wird im Wirtschaftsjahr 2011 dem Eigenkapital
der LIL entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt.
Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wurde am
25. Januar 2011 erteilt. Dieser ist zusammen mit den Ratsbeschlüssen zur Feststellung des
Jahresabschlusses und zur Behandlung des Bilanzgewinns gemäß § 15 der Hauptsatzung der
Gemeinde Leopoldshöhe durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe bekannt gemacht worden. Jahresabschluss und Lagebericht liegen
gemäß § 26 Abs. 3 EigVO NW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2010 bei der Betriebsleitung der LIL im Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe zur Einsichtnahme aus.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die für große Kapitalgesellschaften geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften einschließlich des Stetigkeitsgrundsatzes
wurden unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beachtet.
Die gesetzlich geforderten Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und die sonstigen Pflichtangaben zum Jahresabschluss sind im Anhang vollständig
gemacht.
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
11
1.3. Lagebericht
Der Lagebericht (Anlage II) entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Er steht im Einklang mit
dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes.
Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung im Lagebericht zutreffend dargestellt werden. Die Angaben nach § 25 EigVO
NRW sind vollständig und zutreffend.
Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind im Lagebericht zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben sind vollständig und
zutreffend.
2.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LIL.
Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen, die im Anhang dargestellt sind, betreffen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wertbestimmende Faktoren.
Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Aus der Umstellung auf die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften durch das BilMoG
ergab sich kein außerordentliches Ergebnis.
Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit wesentlicher Auswirkung auf den Jahresabschluss
haben wir bei unserer Prüfung nicht festgestellt.
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
3.
12
Wirtschaftliche Verhältnisse
3.1. Vermögens- und Finanzlage
31.12.2009
T€
31.12.2010
%
T€
Veränderungen
%
T€
Aktivseite
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
langfristiges Vermögen
Vorräte
kurzfristige Forderungen
gegen Fremde
flüssige Mittel
kurzfristiges Vermögen
Gesamtvermögen
2.157
27
2.157
27
------------ --------
2.021
31
2.021
31
------------ --------
-
136
136
------------
5.341
68
4.529
68
-
812
241
126
3
2
8
51
1
-
233
75
5.708
73
------------ --------
4.588
69
------------ --------
- 1.120
------------
7.865
100
6.609
100
-
1.256
2.292
2.266
29
29
2.093
2.047
32
31
-
199
219
Passivseite
Eigenkapital
Darlehen
langfristiges Kapital
kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber
- Fremden
- der Gemeinde
kurzfristiges Kapital
Gesamtkapital
4.558
58
------------ --------
3.212
95
41
1
3.307
42
------------ -------7.865
100
4.140
63
------------ --------
2.201
268
418
------------
33
4
- 1.011
+
173
2.469
37
------------ --------
838
------------
6.609
100
-
1.256
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
13
Für die Bilanzanalyse haben wir die einzelnen Bilanzposten nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen zusammengefasst und gegliedert. Gliederungsmerkmal ist auf der Vermögensseite die Dauer der Gebundenheit an den Betrieb, auf der Schuldenseite die Dauer der Verfügbarkeit. Die langfristigen Schulden wurden um die im nächsten Jahr fälligen Tilgungsraten
vermindert, die dem kurzfristigen Kapital zugeordnet worden sind. Kurzfristige Forderungen
und Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe haben wir saldiert. Einen Teilbetrag des Gewinnvortrages 2010 von T€ 200 haben wir gemäß Ergebnisverwendungsbeschlusses des Gemeinderates vom 16. Dezember 2010 den kurzfristigen Verbindlichkeiten
gegenüber der Gemeinde zugeordnet. Entsprechend dem Ergebnisverwendungsvorschlag der
Betriebsleitung haben wir den nach Entnahme verbleibenden Bilanzgewinn von T€ 56 ebenso
beim kurzfristigen Kapital berücksichtigt.
Die auf diese Weise bereinigte Bilanzsumme von T€ 6.609 hat sich gegenüber dem Vorjahr
um T€ 1.256 = 16 % verringert.
Der Ausweis des Anlagevermögens verminderte sich um T€ 136. Hierbei wirkten sich Abschreibungen von T€ 19 sowie ein Buchwertabgang von T€ 117 aus dem Verkauf des Grundstücks in der Lageschen Straße aus. Zugänge beim Anlagevermögen ergaben sich nicht.
Die Veränderung des Vorratsvermögens (- T€ 812) resultierte vor allem aus Aktivitäten im
Baugebiet Waldstraße. Infolge der Veräußerung von 20 Baugrundstücken waren Buchwertabgänge von T€ 669 sowie Abgänge der das Baugebiet betreffenden Vermarktungs- und Erschließungskosten sowie verauslagter Beiträge von T€ 507 zu verzeichnen, denen Buchwertzugänge von T€ 39 und Kosten- und Beitragszugänge von T€ 308 gegenüber standen. Bei
den Buchwerten handelt es sich um die von der LIL für die einzelnen Grundstücke entrichteten
Kaufpreise, Notar-, Gerichts- und Vermessungskosten.
Beim Rückgang der kurzfristigen Forderungen gegen Fremde (- T€ 233) ist zu beachten, dass
sich der Vorjahrswert aufgrund von Forderungen aus Grundstücksverkäufen (T€ 226) erhöht
darstellte.
Die Entwicklung des Bestandes an flüssigen Mitteln (- T€ 75) erläutern wir in der nachfolgenden Kapitalflussrechnung.
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
14
Das um T€ 199 niedriger ausgewiesene Eigenkapital setzte sich am Bilanzstichtag wie folgt
zusammen:
31.12.2009
31.12.2010
Veränderungen
T€
T€
T€
1.400
567
22
303
1.400
670
23
255
Bilanzeigenkapital 31. Dezember
2.292
------------
2.348
------------
+
56
--------------
Abführung an Kernhaushalt 2011
Ergebnisverwendungsvorschlag 2010
-
-
200
-
200
-
-
55
-
55
2.093
-
199
Stammkapital
allgemeine Rücklage
zweckgebundene Rücklagen
Bilanzgewinn
2.292
+
+
-
103
1
48
Die Erhöhung der allgemeinen Rücklage (+ T€ 103) entsprach der Zuführung aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2009 gemäß Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2010.
Die Veränderung des Bilanzgewinns(- T€ 48) ergab sich als Saldo aus den Zuführungen zur
allgemeinen Rücklage (- T€ 103) und zu den zweckgebundenen Rücklagen (- T€ 1) sowie
dem Jahresüberschuss (+ T€ 56) des Berichtsjahres.
Der Rückgang des langfristigen Darlehensbestandes (- T€ 219) war Folge planmäßiger Tilgungsleistungen.
Die Verminderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Fremden (- T€ 1.011) resultierte im Wesentlichen aus der Rückführung (- T€ 1.000) der kurzfristigen Darlehensverbindlichkeiten.
Die Entwicklung des Saldos der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
(+ T€ 173) war vor allem auf die Abführungsverpflichtungen aus dem Bilanzgewinn der LIL
(T€ 255), denen gegenüber dem Vorjahr verminderte Erstattungsverpflichtungen für Pensionsrückstellungen und Personalkosten (- T€ 64) gegenüberstanden, zurückzuführen.
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
15
Die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Berichtsjahres stellen sich als Veränderung der flüssigen Mittel in einer Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode gemäß DRS 2*) wie
folgt dar:
1. Jahresergebnis
2. Abschreibung auf Gegenstände des Anlagevermögens
3. Abnahme der Rückstellungen
4. Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
5. Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
6. Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen
sind
7. Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
(Summe aus 1. - 6.)
2009
2010
T€
T€
-
13
+
56
+
-
15
31
+
-
19
23
-
3
+
7
+ 1.241
+ 1.078
-
-
651
104
+
558
------------
+ 1.033
------------
+
4
+
-
96
-
92
------------
+
110
------------
+ 1.700
- 2.103
+ 1.000
- 2.218
403
------------
- 1.218
------------
14. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe aus 7., 10. und 13.)
15. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
+
+
63
63
+
75
126
16. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
+
126
+
51
8. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
9. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
10. Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
(Summe aus 8. - 9.)
11. Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen
12. Auszahlung aus der Tilgung von Darlehen
13. Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit
(Summe aus 11. - 12.)
110
Die positiven Cash-Flows aus der laufenden Geschäfts- (T€ 1.033) und Investitionstätigkeit
(T€ 110) reichten nicht aus, um den Mittelbedarf aus der Finanzierungstätigkeit (T€ 1.218)
vollständig zu decken. Entsprechend verminderte sich der Bestand der flüssigen Mittel um
T€ 75 auf T€ 51.
__________
*)
Deutscher Rechnungslegungsstandard Nr. 2
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
16
Bilanzkennzahlen
31.12.2006
31.12.2007
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
Eigenkapital bezogen
auf das Gesamtkapital
46 %
29 %
29 %
29 %
32 %
Langfristige Schulden
bezogen auf das
Gesamtkapital
36 %
11 %
27 %
29 %
31 %
Die Vermögens- und Finanzlage der LIL entspricht guten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
17
3.2. Ertragslage
2009
T€
Umsatzerlöse
Bestandsveränderung
sonstige betriebliche Erträge
Betriebsleistung
-
Aufwendungen für die
Betriebsleistung
%
T€
1.301
317
895 - 218
4
1
410
100
------------ --------
Aufwendungen für bezogene
Leistungen
Abschreibungen
Personalaufwandserstattungen
sonstige Aufwendungen
66
15
146
24
Veränderungen*)
2010
-
%
1.467
404
1.107 - 305
3
1
363
100
------------ --------
16
3
36
6
46
19
89
39
13
5
24
11
T€
+
-
166
212
1
47
-----------+
+
-
20
4
57
15
251
61
------------ --------
193
53
------------ --------
+
58
------------
Betriebsergebnis
+
159 + 39
+
170 + 47
+
11
Finanzergebnis
-
172 -
42
-
114 -
32
+
58
Jahresüberschuss (+) /
-fehlbetrag (-)
-
13 -
3
+
56 + 15
+
69
Die Ertragslage haben wir nach den Unterlagen des Betriebes entwickelt. Die Werte haben wir
mit der in Anlage I/2 beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung abgestimmt. Die Posten der
Erfolgsrechnung wurden nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet.
Das Geschäftsjahr 2010 führte insgesamt zu einem Jahresüberschuss von T€ 56 (i.V. Jahresfehlbetrag T€ 13). Für diese Entwicklung waren zusammengefasst folgende Sachverhalte
maßgebend:
Der Rückgang der Betriebsleistung um T€ 47 (= 11 %) resultierte im Wesentlichen aus einer
Verminderung des Ergebnisses aus dem Verkauf von Grundstücken (Veräußerungserlöse
abzüglich Bestandsveränderungen) in nahezu gleicher Höhe. Hierbei wirkte sich bei der Bestandsveränderung eine Nachkalkulation der Vermarktungskosten für in Vorjahren veräußerte
Grundstücke im Baugebiet Waldstraße um rd. T€ 50 aufwandserhöhend aus. Die Zahl der
veräußerten Grundstücke stieg von 21 im Vorjahr auf 24 im Berichtsjahr.
*)
+ = Ergebnisverbesserung
- = Ergebnisrückgang
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
18
Die Immobilienverkäufe stellen sich vergleichend wie folgt dar:
Veräußerungserlöse
Bestandveränderung der
Grundstücke
Überschuss
-
2009
2010
Veränderungen*)
T€
T€
T€
1.220
1.385
+
165
1.107
-
212
278
-
47
895
325
-
Die Aufwendungen für die Betriebsleistung verminderten sich um T€ 58 vor allem infolge um
T€ 57 rückläufiger Personalaufwandserstattungen an die Gemeinde. Grund hierfür war in erster Linie eine Entlastung bei den Erstattungen für die bei der Gemeinde auszuweisenden Pensionsrückstellungen (- T€ 44), deren Umfang sich im Vorjahr durch eine Neuberechnung der
Rückstellungen erhöht darstellte. Weiterhin ergab sich ein Rückgang der zu erstattenden Entgelte (- T€ 12) infolge der Reduktion des der LIL zugeordneten Stellenanteils für eine Mitarbeiterin.
Das Betriebsergebnis verbesserte sich somit insgesamt um T€ 11 (= 7 %) auf T€ 170.
Das gegenüber dem Vorjahr um T€ 58 deutlich verbesserte, gleichwohl negative Finanzergebnis war im Wesentlichen auf den tilgungsbedingt niedrigeren Darlehensbestand und die
günstigen Zinskonditionen der letzten Darlehensaufnahmen zurückzuführen.
*)
+
-
=
=
Ergebnisverbesserung
Ergebnisrückgang
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
V.
19
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir gemäß § 106 GO NRW in entsprechender Anwendung von
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die
Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit
den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind.
Die entsprechenden Prüfungsfeststellungen enthält der berufsrechtlich verbindliche und diesem Prüfungsbericht als Anlage IX beigefügte Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG
(IDW PS 720). Über die dort getroffenen Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Beanstandungen ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
VI.
20
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Betriebssatzung
liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Bielefeld, den 06. September 2011
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Cebulla
Wirtschaftsprüfer
Kampen
Wirtschaftsprüfer
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
VII.
21
Unterzeichnung des Prüfungsberichts
Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS
450).
Bielefeld, den 06. September 2011
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Cebulla
Wirtschaftsprüfer
Kampen
Wirtschaftsprüfer
pdf-Kopie
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
ANLAGEN
pdf-Kopie
B.
A.
3.
2.
1.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen an die Gemeinde Leopoldshöhe
sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
1.
2.
3.
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Vorräte
Umlaufvermögen
I.
0,00
-
7.857,31
2.448,47
0,00
17.892,00
1.306.114,19
126
5.743
7.900
6.611.165,58
233
35
8
5.341
2.157
51.161,80
4.590.167,93
10.305,78
4.528.700,35
2.020.997,65
2.020.997,65
21
1.306
830
D.
C.
B.
A.
1. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
2. Einstellung in die allgemeine Rücklage
3. Veränderung der zweckgebundenen
Rücklagen
4. Jahresüberschuss / -fehlbetrag (-)
Bilanzgewinn
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Leopoldshöhe
sonstige Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
5.
4.
1.
2.
3.
Verbindlichkeiten
sonstige Rückstellungen
Rückstellungen
III.
1. allgemeine Rücklage
2. zweckgebundene Rücklagen
Rücklagen
Stammkapital
Eigenkapital
II.
T€
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
€
Stand
31.12.2009
I.
696.991,46
€
Stand
31.12.2010
Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
I.
Anlagevermögen
Aktivseite
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
der
Bilanz zum 31. Dezember 2010
15.450,65
7.859,43
4.087,49
3.268.818,29
933.756,21
-1.068,14
55.942,57
302.742,56
-102.742,56
669.733,24
23.376,84
€
€
6.611.165,58
2.000,00
4.229.972,07
31.209,00
254.874,43
2.347.984,51
693.110,08
1.400.000,00
Stand
31.12.2010
7.900
2
5.552
130
3
4.488
931
54
2.292
-13
320
0
-4
567
22
1.400
T€
Stand
31.12.2009
Passivseite
Anlage I/1
pdf-Kopie
Anlage I/2
Gewinn- und Verlustrechnung
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2010
1.
Umsatzerlöse
2.
Verminderung des Bestands an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
3.
4.
5.
2010
2009
€
T€
1.467.401,36
1.302
-1.106.846,53
-895
2.465,52
4
Gesamtleistung
363.020,35
411
Materialaufwand:
Aufwendungen für bezogene Leistungen
-46.573,74
-67
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-18.828,65
-15
-127.711,85
-170
16.321,27
17
sonstige betriebliche Erträge
6.
sonstige betriebliche Aufwendungen
7.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
8.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-130.284,81
-189
9.
Jahresüberschuss/- fehlbetrag (-)
55.942,57
-13
302.742,56
320
-102.742,56
-
-1.068,14
-4
254.874,43
303
10.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
11.
Einstellung in die allgemeine Rücklage
12.
Veränderung der zweckgebundenen Rücklage
13.
Bilanzgewinn
pdf-Kopie
Anlage I/3
Blatt 1
ANHANG 2010
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
1.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Sinne des § 1 der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) geführt.
Der Anhang gemäß § 24 der EigVO NW ist Teil des Jahresabschlusses und enthält Pflichtangaben nach §§ 284, 285 HGB.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend § 21 EigVO NW unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs, erstmals in
der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), aufgestellt
worden. Aus der Umstellung der Gesetzesvorgaben durch das BilMoG resultierten für die LIL weder Ergebnisauswirkungen noch ergaben sich für den Jahresabschluss Änderungen hinsichtlich des Ausweises oder der Gliederung.
Die Gliederung der Bilanz wurde um folgende Posten gemäß § 265 Abs. 5 HGB
erweitert:
▪ Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe
▪ Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Jahresabschluss wurde unter dem Gesichtspunkt der Fortführung der Betriebstätigkeit aufgestellt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote
ausnahmslos beachtet. Bilanzierungshilfen wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Die Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungsoder Herstellungskosten angesetzt. Die Mietobjekte werden mit 1,5 % jährlich
abgeschrieben. Das Pachtobjekt „Kirchweg 2“ wird mit 2 % jährlich abgeschrieben. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear abgeschrieben.
pdf-Kopie
Anlage I/3
Blatt 2
Die am Bilanzstichtag vorhandenen Vorräte wurden entsprechend ihres Erschließungsstandes aufgeteilt und mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Die bis zum 31.12.2008 bilanzierten Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung LIL nicht mehr auszuweisen, da die Gemeinde die LIL gegen entsprechende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freigestellt hat. Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen findet bei der
Gemeinde selber statt.
In den sonstigen Rückstellungen wurde möglichen Einzelrisiken angemessen und
ausreichend Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.
3.
Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses
Anlagevermögen:
Der Abgang bei den Mietobjekten betrifft die Veräußerung der Immobilie Lagesche Straße. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich im Einzelnen aus
dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagennachweis. Eine weitere Änderung in der Leistungsfähigkeit und dem Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen ist nicht eingetreten.
Eigenkapital:
Stammkapital
€
allgemeine zweckgebundeRücklage ne Rücklagen Bilanzgewinn
€
€
€
Stand zum 01.01.2010
1.400.000,00
556.990,68
22.308,70
302.742,56
Eigenkapitalentnahme
0,00
0,00
0,00
103.810,70
Eigenkapitalzuführung
0,00
102.742,56
1.068,14
0,00
Jahresüberschuss
0,00
0,00
0,00
55.942,57
1.400.000,00
669.733,24
23.376,84
254.874,43
Stand zum 31.12.2010
pdf-Kopie
Anlage I/3
Blatt 3
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 hat der Gemeinderat beschlossen, einen Teil des Bilanzgewinns in Höhe von 102.742,56 € der allgemeinen Rücklage
zuzuführen. Der verbleibende Gewinn von 200.000 € soll im Jahr 2011 dem Eigenkapital entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt werden.
sonstige Rückstellungen:
sonstige Rückstellungen
Altersteilzeit
ungewisse Verbindlichkeiten
Prüfungskosten
Urlaub
eigene Abschlusskosten
ausstehende Rechnung
Stand
01.01.2010
Abgang
Zugang
Stand
31.12.2010
€
€
€
€
21.990,00
16.885,00
8.500,00
5.110,00
1.500,00
0,00
53.985,00
_________
5.615,00
0,00
16.885,00
0,00
8.500,00
7.000,00
5.110,00
2.634,00
1.500,00
1.500,00
0,00
3.700,00
37.610,00
14.834,00
_________ __________
16.375,00
0,00
7.000,00
2.634,00
1.500,00
3.700,00
31.209,00
__________
Verbindlichkeiten:
Restlaufzeiten
Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr
€
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2. erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
4. Verbindlichkeiten gegenüber
der Gemeinde Leopoldshöhe
5. sonstige Verbindlichkeiten
€
über 5 Jahre
€
3.268.818,29
1.221.984,13
1.159.913,65
933.756,21
0,00
0,00
4.087,49
4.087,49
0,00
15.450,65
7.859,43
15.450,65
7.859,43
0,00
0,00
4.229.972,07
__________
1.249.381,70
__________
1.159.913,65
__________
pdf-Kopie
Anlage I/3
Blatt 4
4.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Mieteinnahmen
Nebenkosten
Pachteinnahmen
2009
2010
€
€
1.220.431,08
55.470,34
22.028,69
5.540,34
1.384.844,80
55.078,34
21.937,88
5.540,34
1.301.470,45
1.467.401,36
Die Immobilienverkäufe stellen sich wie folgt dar:
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Bestandsveränderung der Grundstücke
Überschuss
-
2009
2010
€
€
1.220.431,08
894.797,90
1.384.844,80
- 1.106.846,53
325.633,18
277.998,27
Der Ausweis des Personalaufwandes für die bei der LIL beschäftigten Mitarbeiter
erfolgt weiterhin im Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Personalaufwandserstattungen für die Mitarbeiter werden im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
5.
Ergänzende Angaben
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB:
Es bestehen zur Zeit keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung
von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.
pdf-Kopie
Anlage I/3
Blatt 5
Honorar Abschlussprüfer
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 berechnete Honorar betraf
nach § 285 Nr. 17 a) HGB T€ 7 und nach § 285 Nr. 17 d) HGB T€ 1.
Personal
Der Betrieb beschäftigte im Geschäftsjahr 2010 kein eigenes Personal. Für die
dem Betrieb zugeordneten Mitarbeiter der Gemeinde erfolgt seitens der Gemeinde eine zeitlich und vom Umfang her anteilige Weiterberechnung der Bezüge und
Entgelte an die LIL.
Betriebsleitung und Betriebsausschuss
Betriebsleiter waren Herr Hans-Jürgen Lange (Fachbereichsleiter I) als kaufmännischer Leiter und Herr Hermann Oortman (Fachbereichsleiter III und IV) als
technischer Betriebsleiter. Besondere Bezüge, die gemäß § 24 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 285 Nr. 9 a, b und c des Handelsgesetzbuches (HGB) anzugeben sind, wurden der Betriebsleitung nicht gewährt.
An den Sitzungen des Betriebsausschusses haben 2010 die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Mitglieder teilgenommen. Eine Aufwandsentschädigung
für die Tätigkeit als Ausschussmitglied oder Ausschussvorsitzender sowie Leistungen gem. § 285 Nr. 9 b und c HGB wurden nicht gewährt. Für die jeweiligen
Ausschusssitzungen werden Sitzungsgelder gezahlt. Die nachfolgenden Angaben werden auf der Grundlage von § 24 Abs. 1 EigVO in Verbindung mit § 285
Nr. 9 a und 10 HGB gemacht.
Name
Hartmut Thimm
(Vorsitzender)
Jürgen Kantim
(stellv. Vorsitzender)
Uwe Albrecht
Jörg Amelung
Brigitte Balleier
Klaus Werner Baltschun
Ernst-Udo Blöbaum
Jörg Büker
Ulrich Domke
Dirk Eger
Klaus Fiedler
Nils Goedeke
Beruf
Sitzungsgeld
Oberstudienrat
69,20 €
Pensionär
69,20 €
Industriemeister
Polizeibeamter
Immobilienmaklerin
Pensionär
51,90 €
51,90 €
17,30 €
34,60 €
Dipl.-Ing.
Sachbereichsleiter
Beamter
Dipl.-Ing.
Kaufm. Angestellter
Biologe
17,30 €
69,20 €
34,60 €
34,60 €
17,30 €
17,30 €
pdf-Kopie
Anlage I/3
Blatt 6
Ralf Grünert
Siegfried Habicht
Jürgen Hachmeister
Sven Küwert
Axel Meckelmann
Herbert
MeierKrumsiek
Ralf Oberschelp
Gerhard Pankoke
Frank Schmidt
Andrea Strohmeyer
Wolfgang Tomiak
Verlagskaufmann
Rentner
Beamter
Dipl.-Ing.
Rechtsanwalt
Landwirt
69,20 €
51,90 €
69,20 €
17,30 €
17,30 €
51,90 €
Bankkaufmann
Stadtoberverwaltungsrat
a.D.
Beamter
Angestellte
Pensionär
69,20 €
51,90 €
17,30 €
69,20 €
34,60 €
Die Zahlung der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Betriebsausschusses wurden von der Gemeinde vorgenommen und gelten mit der Verwaltungskostenpauschale als abgegolten. Der Ausschuss ist gleichzeitig auch für die Angelegenheiten des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe zuständig,
so dass die Sitzungsgelder ebenfalls dieser eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
zuzuordnen sind.
6.
Ergebnisverwendung
Die Betriebsleitung schlägt vor, den nach der bereits vom Gemeinderat beschlossenen Eigenkapitalentnahme (200.000 € in 2011) verbleibenden Bilanzgewinn in
Höhe von 54.874,43 € dem Kernhaushalt zuzuführen.
Leopoldshöhe, den 12. August 2011
-----------------------------------
--------------------------------------
Lange
Oortman
(kaufm. Betriebsleiter)
(techn. Betriebsleiter)
pdf-Kopie
II.
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
2.633.736,08
2.637.458,33
Anlagevermögen insgesamt
22.452,86
22.452,86
349.468,00
188,16
12.531,26
634.277,03
311.388,67
1.307.853,12
156.525,47
1.146.904,63
1.303.430,10
3.722,25
3.722,25
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
€
€
Sachanlagen insgesamt
3. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
2. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte ohne Bauten
a) Erbpachtgrundstücke
b) Wasserflächen
c) Waldflächen
d) Ackerland
e) Ausgleichsflächen und Grünland
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Wohnbauten
a) Bebaute Grundstücke
b) Mietobjekte
Sachanlagen
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zugänge
Stand
01.01.2010
€
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umbuchungen
0,00
0,00
284.871,97
284.871,97
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.233,00
234.638,97
284.871,97
€
Abgänge
Anschaffungs- / Herstellungskosten
2.352.586,36
2.348.864,11
22.452,86
22.452,86
349.468,00
188,16
12.531,26
634.277,03
311.388,67
1.307.853,12
106.292,47
912.265,66
1.018.558,13
3.722,25
3.722,25
€
Stand
31.12.2010
480.183,03
476.460,78
1.341,33
1.341,33
0,00
0,00
0,00
0,00
1.738,93
1.738,93
0,00
473.380,52
473.380,52
3.722,25
3.722,25
€
Stand
01.01.2010
0,00
0,00
18.828,65
18.828,65
3.219,53
3.219,53
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15.609,12
15.609,12
€
0,00
0,00
167.422,97
167.422,97
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
167.422,97
167.422,97
€
Abgänge
Abschreibungen
Zugänge
Anlagennachweis zum 31.12.2010
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
331.588,71
327.866,46
4.560,86
4.560,86
0,00
0,00
0,00
0,00
1.738,93
1.738,93
0,00
321.566,67
321.566,67
3.722,25
3.722,25
€
Stand
31.12.2010
0,00
0,00
2.157.275,30
2.157.275,30
21.111,53
21.111,53
349.468,00
188,16
12.531,26
634.277,03
309.649,74
1.306.114,19
156.525,47
673.524,11
830.049,58
€
Stand
01.01.2010
0,00
0,00
2.020.997,65
2.020.997,65
17.892,00
17.892,00
349.468,00
188,16
12.531,26
634.277,03
309.649,74
1.306.114,19
106.292,47
590.698,99
696.991,46
€
Stand
31.12.2010
Buchwert
0,8%
0,8%
14,3%
14,3%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
1,7%
1,2%
0,0%
0,0%
in v.H.
Durchschnittl.
Abschreibungssatz
85,9%
86,0%
79,7%
79,7%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
99,4%
99,9%
100,0%
64,8%
53,5%
0,0%
0,0%
in v.H.
Durchschnittl.
Restbuchwert
Kennzahlen
Anlage zum Anhang
pdf-Kopie
Anlage II
Blatt 1
Lagebericht
der Leopoldshöher Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung
für das Wirtschaftsjahr 2010
1. Vorbemerkungen
2. Allgemeines
3. Geschäftsverlauf und Lage der "Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung"
3.1. Umsetzung der Ziele
3.1.1.
3.1.2.
3.1.3.
Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen
Wohngebäude und der gemischt genutzten Gebäude
An- und Verkauf von Grundstücken
Durchführung von Erschließungsmaßnahmen
3.2. Finanzen
3.2.1. Entwicklung der Darlehnsaufnahme
3.2.2. Entwicklung der Zinsen / Tilgung
3.2.3. Jahresergebnis
3.2.4. Eigenkapitalquote
4. Personaleinsatz
5. Umweltbelange
6. Risikomanagement
7. Voraussichtliche Entwicklung der "LIL"
8. Nachtragsbericht
pdf-Kopie
Anlage II
Blatt 2
1. Vorbemerkungen
Nach § 25 der Eigenbetriebsverordnung in der derzeit geltenden Fassung ist gleichzeitig mit
dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen. Hierin sind entsprechend § 289 des
Handelsgesetzbuches mindestens der Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebs so
darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Darüber hinaus ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen.
2. Allgemeines
Im Berichtszeitraum 2010 wurde die Vermarktung der Bauflächen aus dem Umlaufvermögen
fortgesetzt. Im Wesentlichen handelte es sich um das Baugebiet „Waldstraße“, aus dem insgesamt 20 Grundstücke verkauft wurden. Die hohe Nachfrage nach Grundstücken hat sich
im Berichtszeitraum fortgesetzt, so dass auch die Flächen, die erst im Berichtszeitraum erschlossen wurden, zum Ende des Jahres fast alle veräußert waren.
Als neues Projekt wurde der Ankauf und die Vermarktung der Flächen um den Gewerbebetrieb „Westphal“ im Zentrum von Leopoldshöhe durchgeführt bzw. begonnen.
3. Geschäftsverlauf und Lage der "Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung"
3.1. Umsetzung der Ziele
3.1.1. Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude
und der gemischt genutzten Gebäude
Von der LIL wurden zu Beginn des Berichtszeitraumes insgesamt sieben Objekte
verwaltet. Im Verlauf des Jahres konnte das Objekt „Lagesche Straße“ veräußert
werden, so dass sich zum Ende des Berichtszeitraumes 6 Objekte mit 10 Wohnungen, einer gewerblichen Einheit (Cafe-Orange) und einer sonstigen Einheit
(DRK-Räume) im Besitz der LIL befanden. Ein Verkauf der Wohnung am Starenweg konnte auch 2010 nicht realisiert werden.
pdf-Kopie
Anlage II
Blatt 3
3.1.2. An- und Verkauf von Grundstücken
Ankäufe
Im Berichtszeitraum wurden im Zentrum von Leopoldshöhe eine bisher gewerblich genutzte Fläche sowie ein benachbartes Grundstück mit Wohnhaus gekauft.
Verkäufe
Im Bereich des Baugebietes „Brunsheide-Süd“ wurden ein Baugrundstück (648
qm) sowie eine Wegefläche (241 qm) verkauft. Somit steht zum 31.12.2010 im
Baugebiet „Brunsheide-Süd“ noch ein Grundstück zur Verfügung. Im Baugebiet
„Waldstraße“ wurden 20 Grundstücke mit insgesamt 9.842 qm veräußert.
Das letzte Gewerbegrundstück in Größe von 1.490 qm an der Krentruper Straße
im Bereich „Zentrum-Ost“ sowie das 2010 erworbene Grundstück mit Wohnhaus
an der Herforder Straße (1.023 qm) wurden ebenfalls verkauft.
Insgesamt wurden damit im Wirtschaftsjahr 2010 13.244 qm Flächen aus dem
Umlaufvermögen veräußert.
3.1.3. Durchführung von Erschließungsmaßnahmen
Im Berichtszeitraum wurde das letzte Stück des Gustav-Heinemann-Weges im
Baugebiet „Waldstraße“ erschlossen. Dort entstanden 12 neue Grundstücke.
3.2. Finanzen
3.2.1. Entwicklung der Darlehnsaufnahme
Die
vorhandenen
Darlehensverbindlichkeiten
zum
1.1.2010
betrugen
4.484.279,60 €. Ein kurzfristiger Kredit in Höhe von 1.200.000 € wurde Ende des
Jahres zu einem Teil von 200.000 € getilgt und in zwei Teilbeträgen von jeweils
500.000 € mit unterschiedlichen Laufzeiten neu aufgenommen.
Zum 31.12.2010 bestanden Verbindlichkeiten für Darlehen in Höhe von insgesamt 3.266.010,56 € wobei 2,36 Mio. € dem Baugebiet „Waldstraße“ zuzuordnen
sind.
pdf-Kopie
Anlage II
Blatt 4
3.2.2. Entwicklung der Zinsen / Tilgung
2010 wurden Tilgungen in Höhe von 2.218.269,04 € vorgenommen. Hiervon betrafen 1 Mio. € eine Umschuldung, so dass bereinigt der Darlehensbestand um
1.218.269,04 € zurückgeführt werden konnte. Davon entfielen 800.000 € auf die
Tilgung der Kredite zur Liquiditätssicherung, 200.000 € auf einen kurzfristigen
Kredit für das Baugebiet „Waldstraße“ und 218.269,04 € auf die langfristigen
Verbindlichkeiten.
Die Zinsbelastung betrug 2010 insgesamt 130.105,72 €. Damit ist die Zinsbelastung im Vergleich zum Vorjahr um ca. T€ 57 gesunken. Neben dem niedrigeren
Darlehensbestand aufgrund des Umfangs der vorgenommenen Tilgungen liegt
das auch an den weiterhin sehr günstigen Konditionen, die auf dem Kreditmarkt
angeboten werden.
3.2.3. Jahresergebnis
Für das Wirtschaftsjahr 2010 ist ein Überschuss in Höhe von 55.942,57 € entstanden. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan und zur Prognose im Zwischenbericht
vom 30. Juni 2010 ist der Gewinn um ca. 36.000 € / 25.000 € höher ausgefallen.
Das liegt im Wesentlichen daran, dass es sich bei den verkauften Grundstücken
fast ausschließlich um eingeschossig zu bebauende Flächen handelt. Bei diesen
ist der Überschuss aufgrund der niedrigeren Anteile an Beiträgen höher als bei
den zweigeschossig zu bebauenden Grundstücken.
Durch die Verschiebung der energetischen Sanierung des Objektes „Friedenstraße“ wegen personeller Engpässe ins Wirtschaftsjahr 2011 sind zwar Aufwendungen in Höhe von ca. 45.000 € nicht entstanden. Da durch eine Nachkalkulation der Vermarktungskosten für das Baugebiet „Waldstraße“ Aufwendungen in
etwa gleicher Höhe berücksichtigt wurden, hat sich das Ergebnis durch diese
beide Punkte insgesamt nur unwesentlich verändert.
3.2.4. Eigenkapitalquote
Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2010 35,5 %. Die Steigerung
im Vergleich zum 31.12.2009 mit 29,0 % liegt hauptsächlich darin begründet,
pdf-Kopie
Anlage II
Blatt 5
dass infolge der hohen Darlehenstilgung von ca. 1,2 Mio. € auch die Bilanzsumme insgesamt gesunken ist.
4. Personaleinsatz
Die Situation stellte sich 2010 wie folgt dar:
Kaufm. Betriebsleiter:
Fachbereichsleiter I (5 %)
Techn. Betriebsleiter:
Fachbereichsleiter III (5 %)
Beschäftigte:
1 Beamtin (A 11 zu 100 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 11 zu
25 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 9 zu 10 %),1 Angestellter
im Kassenbereich (Entgeltgruppe 8 zu 10 % - bis Juli 2010)
5. Umweltbelange
Die weiterhin praktizierte Förderung Energie sparender Maßnahmen wird nach wie vor
stark in Anspruch genommen. Insbesondere der Einbau von Lüftungsanlagen hat zugenommen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Förderung im Baugebiet „Waldstraße“:
Förderstufe
Anzahl Bauvorhaben
im Baugebiet:
Keine Förderung
4
Stufe 1 (1.200 €)
14
Stufe 2 (3.000 €)
22
Stufe 3 (5.000 €)
5
Insgesamt
45
pdf-Kopie
Anlage II
Blatt 6
Dabei wurden von den Baufamilien folgende Maßnahmen bezüglich der
Einsparung von Energie und weiterer ökologischer Gesichtspunkte getroffen:
Maßnahme
Anzahl:
KfW-Effizienzhaus 85 nach EnEV 2009 (oder entsprechen-
22
de vorherige Einstufung)
KfW-Effizienzhaus 70 nach EnEV 2009 (oder entsprechen-
16
de vorherige Einstufung)
Fotovoltaikanlage
1
Solarkollektoranlage
17
Erd- oder Luftwärmepumpe
28
Lüftungsanlage (mit oder ohne Wärmerückgewinnung)
10
Regenwassernutzung für Garten und WC
10
Dachbegrünung
1
6. Risikomanagement
Die weiterhin positive Entwicklung der Grundstücksverkäufe 2010 im Baugebiet „Waldstraße“ zeigt, dass neben der Attraktivität der Gemeinde in Bezug auf Familienfreundlichkeit und Lebensqualität mit hervorragender infrastruktureller Anbindung die Vermarktungsstrategie mit einem umfassenden Beratungs- und Betreuungsangebot an die Bauwilligen die Gewähr für ein Interesse an Baugrundstücken auf hohem Niveau bietet.
Auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, die für Leopoldshöhe als
einziger Kommune in Lippe einen moderaten Bevölkerungszuwachs prognostiziert, ist
davon auszugehen, dass das Interesse an gemeindlichen Grundstücken anhält.
Allerdings könnte ein Steigen des Zinsniveaus, das sich ansatzweise abzeichnet, ein
mittel- bis langfristiges Risiko darstellen, da sich die überwiegende Käuferschicht aus
jungen Familien zusammensetzt, deren Finanzierungsmöglichkeiten oft knapp bemessen sind. Viele sind als sogenannte Schwellenhaushalte häufig auch auf die Gewährung
öffentlicher Mittel angewiesen. Diesbezüglich ergibt sich ein weiteres Risiko, da die zur
Verfügung stehenden Landesmittel stark gekürzt wurden und das Bewilligungsverfahren
zum Nachteil der Antragsteller verändert wurde.
pdf-Kopie
Anlage II
Blatt 7
Damit gewährleistet ist, dass beim Verkauf der Grundstücke die Verkaufspreise in wirtschaftlich vertretbarem Verhältnis zu den Buchwerten und den Vermarktungskosten stehen, werden die Wirtschaftlichkeitsberechnungen bezüglich der zu vermarktenden Bauflächen stets aktualisiert. Somit wird das Risiko von Verlusten beim Grundstücksverkauf
minimiert.
Angesichts der Vielzahl der Grundstücksverkäufe ist es zur mittel- bis langfristigen Sicherung der LIL notwendig, weitere Bauflächen auszuweisen. Bei einer Vorlaufzeit von
mindestens einem Jahr für die Überplanung und Erschließung von Grundstücken ist mit
entsprechenden Vorbereitungen bereits 2011 zu beginnen. Es ist davon auszugehen,
dass der Verkauf der Grundstücke im Baugebiet „Waldstraße“ 2013 weitgehend abgeschlossen sein wird, so dass dann weitere Flächen zur Vermarktung freigegeben werden sollten.
Im Bereich der vermieteten Objekte hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass
das Risiko durch Mieterwechsel eher gering ist. Allein die Wohnung am Starenweg steht
seit längerer Zeit leer, weil so ein Verkauf erleichtert werden soll. Dem Risiko des Werteverfalls der Objekte wird dadurch entgegen gewirkt, dass die Miethäuser nach und
nach energetisch saniert und ausreichend unterhalten werden.
Ein weiteres Risiko ist im personellen Bereich durch krankheitsbedingte Ausfälle zu verzeichnen. Durch die Größe der LIL wird die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte fast
ausschließlich durch eine Person erledigt. Um im Falle eines längerfristigen Ausfalls den
Arbeitsablauf gewährleisten zu können, erfolgt durch eine interne Regelung eine ausreichende Vertretung.
Risiken im Bereich der technischen Abwicklung der Bilanzbuchhaltung wurden durch
den Einsatz eines neuen EDV-Programms Rechnung getragen, das auch für die Anlagenbuchhaltung und die ab 2010 erforderliche Verknüpfung aller Betriebe und des
Kernhaushaltes im Rahmen der Konsolidierung geeignet ist.
Beim Finanzmanagement verfolgt die LIL weiterhin eine konservative Risikopolitik. Der
fortlaufend geführte Liquiditätsplan stellt sicher, dass die jederzeitige Zahlungsfähigkeit
der LIL gewährleistet ist. Er wird permanent an aktuelle Änderungen angepasst und
dient als Basis für die Geldmitteldisposition. Soweit im Forderungsbereich Ausfalls- und
Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenom-
pdf-Kopie
Anlage II
Blatt 8
men. Zur Reduzierung von Ausfallsrisiken werden Forderungen eingezogen, sobald sie
fällig sind. Das vorhandene Mahn- und Vollstreckungswesen wurde im Rahmen der Anschaffung des neuen EDV-Programms automatisiert und dadurch optimiert. Liquiditätsprobleme waren 2010 nicht zu verzeichnen.
Ziel des Finanz- und Risikomanagements der LIL ist die Sicherung gegen finanzielle
Risiken jeglicher Art. Die Identifikation der verschiedenen benannten Risiken ist durch
interne Kontrollen und ggf. Nachkalkulationen gewährleistet. Die Risikobewertung sowie
die Bewältigung erfolgt im Rahmen der quartalsweise durch die Betriebsleitung zu erstellenden Zwischenberichte, in denen gegebenenfalls auf die zu benennenden Risiken
eingegangen wird. Im Rahmen des Jahresabschlusses findet die Fortschreibung und
Dokumentation zur Risikofrüherkennung in Form des Lageberichtes statt.
7. Voraussichtliche Entwicklung der "LIL"
Mit dem Verkauf von fast 1 ha Bauflächen im Bereich des Gebietes „Waldstraße“ konnte
2010 die Zielsetzung des Wirtschaftsplanes realisiert werden.
Auch für 2011 zeigt sich bei Fertigung dieses Berichtes, dass der positive Trend trotz
der schwieriger werdenden wirtschaftlichen Lage mit einem Anstieg des Zinsniveaus
anhält. Während in den ersten Monaten 2011 die starke Kürzung bei der Gewährung öffentlicher Mittel zu einem Scheitern mehrerer Vertragsverhandlungen geführt hat, entspannte sich die Situation zwischenzeitlich, weil Finanzberater und Kreditinstitute auf die
veränderten Rahmenbedingungen reagiert haben. So wurden bis Mitte 2011 schon mehr
als 1 ha Baugrundstücke reserviert oder bereits verkauft.
Liquiditätsprobleme werden auch 2011 nicht erwartet. Neben den geplanten Investitionen (insbes. Abschluss des Mehrgenerationenplatzes, Erschließung Theodor-HeussWeg) hat die Tilgung der Kredite eine hohe Priorität. Es muss angesichts der Verkaufszahlen im „Baugebiet Waldstraße“ sicher gestellt werden, dass die Tilgung der dafür
aufgenommenen Kredite spätestens bei Beendigung der Grundstücksverkäufe abgeschlossen ist. Es wird weiterhin darauf geachtet, dass bei der Wahl der verschiedenen
Kredite sowohl eine hohe Flexibilität bei der Rückzahlung als auch eine hohe Sicherheit
bezüglich der Entwicklung der Zinsen durch eine Mischung von kurzfristigen und langfristigen Darlehen gewährleistet ist.
pdf-Kopie
Anlage II
Blatt 9
8. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2010 haben
sich nicht ergeben.
Leopoldshöhe, den 10. August 2011
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
- Die Betriebsleitung -
-----------------------------------
--------------------------------------
Lange
Oortman
(kaufm. Betriebsleiter)
(techn. Betriebsleiter)
pdf-Kopie
Anlage III
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Betriebssatzung
liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bielefeld, den 06. September 2011
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Cebulla
Wirtschaftsprüfer
Kampen
Wirtschaftsprüfer
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 1
ERLÄUTERUNGEN
ZUR BILANZ SOWIE ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
I.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010
a)
Aktivseite
A.
Anlagevermögen
Eine Übersicht über die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
als Anlage zum Anhang (Anlage I/3) beigefügten Anlagennachweis zu entnehmen.
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
€
(i.V. €
0,00
0,00)
Bei dem ausgewiesenen Vermögensgegenstand handelt es sich um Software für die kommunale Beitragsbearbeitung. Die Software ist vollständig abgeschrieben.
Zu- und Abgänge waren nicht zu verzeichnen.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 2
II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten
€
(i.V. €
696.991,46
830.049,58)
2009
2010
€
€
Anschaffungskosten
Stand 01. Januar
Abgänge
Umbuchungen
Stand 31. Dezember
1.104.524,48
0,00
198.905,62
1.303.430,10
284.871,97
0,00
1.303.430,10
--------------------
1.018.558,13
--------------------
459.629,02
13.751,50
0,00
473.380,52
15.609,12
167.422,97
473.380,52
--------------------
321.566,67
--------------------
830.049,58
696.991,46
Abschreibungen
Stand 01. Januar
Zugänge
Abgänge
Stand 31. Dezember
Buchwerte 31. Dezember
Die Buchwerte betreffen mit T€ 106 (= 15 %) den Grund und Boden und mit T€ 591 (= 85 %)
die zugehörigen Gebäude.
Eine Kurzbeschreibung der einzelnen vermieteten Objekte mit Erfolgsübersicht ist der Anlage VIII zu entnehmen.
Die Abgänge betreffen den Verkauf des Grund und Bodens sowie des Gebäudes Lagesche
Straße 11 zu einem Veräußerungspreis in Höhe von € 110.000,00. Der hieraus resultierende
Veräußerungsverlust von € 7.449,00 ist im GuV-Posten 6., sonstige betriebliche Aufwendungen, ausgewiesen.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 3
2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten
€
(i.V. €
1.306.114,19
1.306.114,19)
2009
2010
€
€
Anschaffungskosten
Stand 01. Januar
Zugänge
Abgänge
Stand 31. Dezember
1.286.711,36
21.713,76
572,00
1.307.853,12
0,00
0,00
1.307.853,12
--------------------
1.307.853,12
--------------------
1.738,93
0,00
1.738,93
0,00
1.738,93
--------------------
1.738,93
--------------------
1.306.114,19
1.306.114,19
Abschreibungen
Stand 01. Januar
Zugänge
Stand 31. Dezember
Buchwerte 31. Dezember
Die ausgewiesenen Buchwerte verteilen sich mit T€ 634 (= 48 %) auf Ackerland, mit T€ 349
(= 27 %) auf Erbpachtgrundstücke, mit T€ 310 (= 24 %) auf Ausgleichsflächen und Grünland
und mit T€ 13 (= 1 %) auf Waldflächen.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 4
3.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
€
(i.V. €
17.892,00
21.111,53)
2009
2010
€
€
Anschaffungskosten
Stand 01. Januar
Zugänge
Stand 31. Dezember
0,00
22.452,86
22.452,86
0,00
22.452,86
----------------
22.452,86
----------------
0,00
1.341,33
1.341,33
3.219,53
1.341,33
----------------
4.560,86
----------------
21.111,53
17.892,00
Abschreibungen
Stand 01. Januar
Zugänge
Stand 31. Dezember
Buchwert 31. Dezember
Es handelt sich um Einrichtungsgegenstände für das Marktplatzhaus.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 5
B.
Umlaufvermögen
I.
Vorräte
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
€
(i.V. €
4.528.700,35
5.340.880,08)
Ausgewiesen werden Grundstücke, die als Bauland, Austauschfläche oder zur anderweitigen
Verwendung vorgesehen sind.
a)
31.12.2010
€
€
Ackerflächen und Bauerwartungsland
Asemissen
Greste
Ackerflächen und Bauerwartungsland gesamt
b)
31.12.2009
63.819,90
38.157,61
63.819,90
38.157,61
101.977,51
-------------------
101.977,51
-------------------
4.116.039,98
819.470,00
194.478,63
108.913,96
0,00
3.287.426,56
791.272,20
194.478,63
77.358,98
76.186,47
5.238.902,57
-------------------
4.426.722,84
-------------------
5.340.880,08
4.528.700,35
Erschließungsgebiete / Objekte
Waldstraße
Krentrup / Zentrum Ost
Am Plaßgraben
Brunsheide - Süd
Objekt Herforder Straße
Erschließungsgebiete/Objekte gesamt
Im Posten Erschließungsgebiete / Objekte sind neben den reinen Anschaffungskosten der
Grundstücke die auf die einzelnen Grundstücke entfallenden Erschließungs- und Vermarktungskosten sowie verauslagte Beiträge enthalten.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 6
Im Berichtsjahr wurde ein Objekt im Zentrum von Leopoldshöhe (Herforder Straße) mit einer
Gewerbefläche sowie einem Grundstück mit Wohnhaus erworben. Das Grundstück mit Wohnhaus konnte nachfolgend verkauft werden.
Im Rahmen der Vermarktung wurden veräußert:
Anzahl der
Grundstücke
Waldstraße
Brunsheide-Süd
Zentrum Ost
K5-Askamp
Objekt Herforder Straße
Buchwerte der
Grundstücke (T€)
2009
2010
2009
2010
19
1
1
-
20
2
1
1
711
24
0
35
-
669
32
23
195
21
24
770
919
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Erschließungsbeiträge von Dritten
Pachtforderungen
Mietforderungen
Forderungen aus Grundstücksverkäufen
€
(i.V. €
7.857,31
232.861,36)
31.12.2009
31.12.2010
€
€
3.755,48
444,67
2.633,21
226.028,00
3.155,48
2.958,35
1.743,48
0,00
232.861,36
7.857,31
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 7
2.
Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe
Kernhaushalt der Gemeinde
Kommunales Gebäudemanagement
€
(i.V. €
2.448,47
34.970,80)
31.12.2009
31.12.2010
€
€
5.199,60
29.771,20
2.448,47
0,00
34.970,80
2.448,47
3.
sonstige Vermögensgegenstände
€
(i.V. €
0,00
8.425,59)
III.
Guthaben bei Kreditinstituten
€
(i.V. €
51.161,80
126.025,74)
Kontokorrentkonto Sparkasse
Kontokorrentkonto Volksbank
31.12.2009
31.12.2010
€
€
124.595,39
1.430,35
42.644,82
8.516,98
126.025,74
51.161,80
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 8
b)
Passivseite
A.
Eigenkapital
I.
Stammkapital
€
(i.V. €
1.400.000,00
1.400.000,00)
€
(i.V. €
669.733,24
566.990,68)
Das Stammkapital entspricht § 11 der Betriebssatzung.
II.
Rücklagen
1.
allgemeine Rücklage
Die allgemeine Rücklage gemäß Eröffnungsbilanz errechnete sich als Überhang von Aktiva
abzüglich Passiva unter Berücksichtigung des satzungsmäßigen Stammkapitals.
Entwicklung:
Stand 01. Januar
Zugang
Abgang
2009
2010
€
€
1.045.640,68
0,00
478.650,00
566.990,68
102.742,56
0,00
566.990,68
669.733,24
Stand 31. Dezember
Der Zugang erfolgte gemäß dem Beschluss des Rates vom 16. Dezember 2010, vgl. hierzu
unsere Erläuterungen zu Passivposten A. III., Bilanzgewinn.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 9
2.
zweckgebundene Rücklagen
€
(i.V. €
23.376,84
22.308,70)
Zusammensetzung:
Instandhaltungsrücklage
Rücklage für Mietausfallwagnisse
31.12.2009
31.12.2010
€
€
17.612,16
4.696,54
18.025,78
5.351,06
22.308,70
23.376,84
Zuführungen zu und Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage entsprechen den Mehrbzw. Minderaufwendungen im Rahmen der Instandhaltung der einzelnen Mietobjekte gegenüber der höchstzulässigen Instandhaltungspauschale. Die Berechnung der Pauschale ergibt
sich aus § 28 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten
Wohnungsbaugesetz.
Für Mietausfallwagnisse werden der Rücklage 2 % der jährlichen Mieteinnahmen abzüglich
tatsächlich eingetretener Mietausfälle zugeführt.
Die Rücklagenentwicklung für die einzelnen Mietobjekte ergibt sich aus Anlage VI.
III.
Bilanzgewinn
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Einstellung in die allgemeine Rücklage
Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen
Jahresüberschuss (+) / - fehlbetrag (-)
Bilanzgewinn
€
(i.V. €
254.874,43
302.742,56)
2009
2010
€
€
319.960,33
0,00
3.894,42
- 13.323,35
302.742,56
- 102.742,56
1.068,14
+ 55.942,57
302.742,56
254.874,43
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 10
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 16. Dezember 2010 war aus dem verbleibenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 von € 302.742,56 ein Teilbetrag in Höhe von € 102.742,56
zur Erhöhung der allgemeinen Rücklage zu verwenden. Der Restbetrag von € 200.000,00 war
zunächst auf neue Rechnung vorzutragen und wird nachfolgend im Wirtschaftsjahr 2011 dem
Eigenkapital der LIL entnommen und dem Kernhaushalt der Gemeinde zugeführt.
Zum Ergebnisverwendungsvorschlag der Betriebsleitung für das Berichtsjahr verweisen wir
auf die Ausführungen im Anhang, Anlage I/3.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 11
B.
Rückstellungen
sonstige Rückstellungen
€
(i.V. €
31.209,00
53.985,00)
Stand
01.01.2010
Inanspruchnahme
Auflösung
Zuführung
Stand
31.12.2010
€
€
€
€
€
Altersteilzeit
21.990,00
Prüfungskosten
8.500,00
ausstehende Rechnung
0,00
Urlaub und Überstunden 5.110,00
eigene Abschluss- und
Buchführungskosten
1.500,00
ungewisse Verbindlichkeiten
16.885,00
53.985,00
5.615,00
7.594,80
0,00
905,20
0,00
7.000,00
16.375,00
7.000,00
0,00
5.110,00
0,00
0,00
3.700,00
2.634,00
3.700,00
2.634,00
1.500,00
0,00
1.500,00
1.500,00
16.885,00
0,00
0,00
0,00
36.704,80
905,20
14.834,00
31.209,00
Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst die anteilige Verpflichtung der LIL aus dem Altersteilzeitvertrag mit dem ehemaligen Betriebsleiter.
Die Rückstellung für Prüfungskosten enthält die Aufwendungen für die Pflichtprüfung.
Die Rückstellung für ausstehende Rechnung betrifft die voraussichtlichen anteiligen Aufwendungen der LIL für die noch abzurechnenden Dienstleistungen des Kommunalen Rechenzentrums Lemgo im Bereich der Finanzbuchhaltung im Berichtsjahr.
Für noch nicht genommenen Resturlaub sowie Überstunden war eine Rückstellung in ausgewiesener Höhe zu bilden.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 12
C.
Verbindlichkeiten
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
€
(i.V. €
3.268.818,29
4.488.035,42)
31.12.2009
31.12.2010
€
€
1.530.000,00
1.200.000,00
1.356.285,56
352.123,98
1.360.000,00
1.000.000,00
523.562,88
337.262,42
45.870,06
45.185,26
Darlehensverbindlichkeiten
4.484.279,60
-------------------
3.266.010,56
-------------------
Zinsabgrenzung Darlehen
3.755,82
-------------------
2.807.73
-------------------
4.488.035,42
3.268.818,29
NRW Bank
Westdeutsche Landesbank
Sparkasse Lemgo
Deutsche Kommunalbank
Wohnungsbauförderungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (Wfa) / NRW BANK
Entwicklung der Darlehen:
2009
2010
€
€
Stand 01. Januar
Tilgung
Neuaufnahmen
4.887.483,08
2.103.203,48
1.700.000,00
4.484.279,60
2.218.269,04
1.000.000,00
Stand 31. Dezember
4.484.279,60
3.266.010,56
Nähere Angaben zu Tilgung, Aufnahme und Zinsmodalitäten der Darlehen sind der Anlage VII
zu entnehmen.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 13
2.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
€
(i.V. €
933.756,21
930.532,98)
Es handelt sich um bereits gezahlte Beiträge der Grundstückskäufer an die LIL. Die LIL nimmt
in diesen Baugebieten die Erschließung auf eigene Rechnung vor.
Zusammensetzung nach Erschließungsgebieten:
Waldstraße
Am Plaßgraben
Brunsheide-Süd
3.
31.12.2009
31.12.2010
€
€
852.607,05
52.925,93
25.000,00
848.624,52
52.925,93
32.205,76
930.532,98
933.756,21
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
€
(i.V. €
4.087,49
1.993,15)
Zum Prüfungszeitpunkt (Ende August 2011) waren sämtliche Verbindlichkeiten beglichen.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Leopoldshöhe
Kernhaushalt der Gemeinde
Kommunales Gebäudemanagement
Abwasserwerk
Wasserwerk
€
(i.V. €
15.450,65
130.440,11)
31.12.2009
31.12.2010
€
€
74.205,17
2.685,56
48.775,55
4.773,83
11.937,16
3.513,49
0,00
0,00
130.440,11
15.450,65
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Kernhaushalt der Gemeinde betreffen im Wesentlichen
Abrechnungen im Bereich der Personalkosten sowie der Pensions- und Beihilferückstellungen
für die bei der LIL ehemals und aktuell tätigen Mitarbeiter.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 14
5.
sonstige Verbindlichkeiten
€
(i.V. €
7.859,43
1.410,27)
Ausgewiesen werden mit T€ 7 an Grundstückseigentümer zu entrichtende Beträge aus dem
Punktesystem zur Förderung energiesparender Maßnahmen und mit T€ 1 Kostenerstattungen.
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
€
(i.V. €
2.000,00
2.000,00)
Es handelt sich um eine Kostenerstattung für den noch nicht erfolgten Abriss einer Trafostation.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 15
II.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM
01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010
1.
Umsatzerlöse
€
(i.V. €
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Mieteinnahmen
Nebenkosten
Pachteinnahmen
1.467.401,36
1.301.470,45)
2009
2010
€
€
1.220.431,08
53.470,34
22.028,69
5.540,34
1.384.844,80
55.078,34
21.937,88
5.540,34
1.301.470,45
1.467.401,36
Die Erlöse aus Grundstücksverkäufen betreffen folgende Baugebiete/Objekte:
Anzahl der
Grundstücke
Erlöse (€)
2009
Waldstraße
Objekt Herforder Straße
Zentrum Ost
Brunsheide-Süd
K5-Askamp
2010
2009
2010
1.087.083,84
0,00
0,00
67.414,50
65.932,74
1.017.768,76
195.100,00
91.508,80
80.467,24
0,00
19
1
1
20
1
1
2
-
1.220.431,08
1.384.844,80
21
24
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 16
2.
Verminderung des Bestands an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
€
(i.V. €
1.106.846,53
894.797,90)
Zusammensetzung:
Buchwertabgang aus Grundstücksverkäufen
Abgang Vermarktungskosten
Abgang Erschließungskosten
Abgang verauslagte Beiträge
Abgang erhaltene Beiträge
2009
2010
€
€
769.507,72
125.696,56
830.015,76
362.926,76
- 1.193.348,90
894.797,90
-
918.758,58
188.087,95
0,00
339.908,97
339.908,97
1.106.846,53
Der Abgang Erschließungskosten des Vorjahres (T€ 830) betraf das Baugebiet Brunsheide,
dessen Erschließung in diesem Zeitraum weitgehend abgeschlossen werden konnte.
3.
sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Gewinne aus Anlagenabgängen
Schadenersatz
sonstige Erlöse
€
(i.V. €
2.465,52
4.024,10)
2009
2010
€
€
0,00
3.432,00
262,45
329,65
905,20
0,00
0,00
1.560,32
4.024,10
2.465,52
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 17
4.
Materialaufwand:
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Unterhaltungsaufwand
Heizöl, Gas
Grundbesitzabgaben
Strom
Wasser
übriges
5.
6.
€
(i.V. €
2009
2010
€
€
38.883,49
12.985,35
7.112,52
3.150,94
4.148,74
364,99
15.886,46
11.454,95
7.222,74
5.868,96
3.854,97
2.285,66
66.646,03
46.573,74
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
sonstige betriebliche Aufwendungen
Personalaufwandserstattungen
Verluste aus Anlagenabgängen
Prüfungskosten
Verwaltungskostenbeitrag
Netzwerkumlage
EDV-Kosten
Versicherungen
Maklercourtage Grundstücksverkauf Lagesche Straße
Beratungs- und Gerichtskosten
Fortbildungskosten und Literatur
übrige Aufwendungen
46.573,74
66.646,03)
€
(i.V. €
18.828,65
15.092,83)
€
(i.V. €
127.711,85
169.980,77)
2009
2010
€
€
146.468,30
0,00
8.193,68
2.810,00
3.540,00
1.748,58
581,23
0,00
5.351,26
1.224,75
62,97
88.675,62
7.449,00
7.000,00
5.500,00
5.000,00
4.604,81
3.459,24
3.300,00
1.157,96
980,82
584,40
169.980,77
127.711,85
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 18
Die Personalaufwandserstattungen für die bei der LIL tätigen Beamten und Angestellten der
Gemeinde Leopoldshöhe setzen sich wie folgt zusammen:
Beamtenrechtliche Bezüge
Entgelte nach TVöD
Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung
soziale Abgaben und Beihilfen
2009
2010
€
€
51.355,94
33.859,99
47.540,00
13.712,37
46.529,48
21.617,02
3.796,45
16.732,67
146.468,30
88.675,62
Seit dem Haushaltsjahr 2009 werden die Personalaufwendungen sämtlicher für die Gemeinde
tätiger Mitarbeiter zu 100 % im Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe abgebildet. Die
Weiterberechnung der Aufwendungen für die der LIL zeitlich und vom Umfang her anteilig
zugeordneten Mitarbeiter erfolgt in Form von Personalaufwandserstattungen, die wie im Vorjahr bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden. Neben der aufwandswirksamen Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung (€ 3.796,45) wurden im
Berichtsjahr entsprechende Zahlungen in Höhe von € 16.885,00 an die Gemeinde geleistet,
die bereits im Abschluss des Vorjahres als Verbindlichkeit berücksichtigt waren.
7.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Erbbauzinsen
Verzugszinsen
Zinsen Abwasserwerk
Kontokorrent- und Festgeldzinsen
Zinsen Kernhaushalt Gemeinde
€
(i.V. €
16.321,27
16.708,72)
2009
2010
€
€
15.332,56
924,11
0,00
8,30
443,75
15.332,56
737,46
239,34
11,91
0,00
16.708,72
16.321,27
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 19
8.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zinsen für Darlehen
Kontokorrentzinsen
kurzfristige Ausleihung Abwasserwerk
€
(i.V. €
130.284,81
189.009,09)
2009
2010
€
€
187.520,25
1.168,01
320,83
130.105,72
179,09
0,00
189.009,09
130.284,81
9.
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
€
(i.V. €
+ 55.942,57
- 13.323,35)
10.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
€
(i.V. €
302.742,56
319.960,33)
11.
Einstellung in die allgemeine Rücklage
€
(i.V. €
- 102.742,56
0,00)
Die Einstellung erfolgte gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 16. Dezember 2010,
vgl. hierzu unsere Erläuterungen zu Passivposten A. III., Bilanzgewinn.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 20
12.
Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen
Einstellung Instandhaltungsrücklage
Einstellung Rücklage für Mietausfallwagnisse
Entnahme Instandhaltungsrücklage
Entnahme Rücklage für Mietausfallwagnisse
Rücklagenveränderung
13.
Bilanzgewinn
€
(i.V. €
- 1.068,14
- 3.894,42)
2009
2010
€
€
- 2.852,47
- 1.041,95
- 4.758,26
- 1.020,28
- 3.894,42
---------------
- 5.778,54
---------------
0,00
0,00
+ 4.344,64
+
365,76
0,00
---------------
+ 4.710,40
---------------
- 3.894,42
- 1.068,14
€
(i.V. €
254.874,43
302.742,56)
pdf-Kopie
Anlage V
Blatt 1
RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE
1.
Rechtliche Verhältnisse
Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO und EigVO NW) sowie nach der vom Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe beschlossenen Betriebssatzung geführt.
Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist nach § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung
a)
die Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude und der gemischt
genutzten Gebäude,
b)
der An- und Verkauf von Grundstücken für
1. Wohnbauzwecke,
2. Industrie- und Gewerbezwecke,
3. Tauschzwecke,
4. Ersatzflächen im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes,
c)
die Erschließung der unter Punkt b) Nr. 1. - 2. aufgeführten Grundstücke,
d)
die Förderung bzw. Sicherstellung ökologischer und ökonomischer Anforderungen an
den Wohnungs- und Gewerbebau,
sowie alle sonstigen, den Betriebszwecken dienenden Maßnahmen.
Es gilt die Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für die Verwaltung gemeindlicher
Immobilien und Grundstücke vom 16. Dezember 2009.
Das Stammkapital der LIL beträgt gemäß § 11 der Betriebssatzung € 1.400.000,00.
pdf-Kopie
Anlage V
Blatt 2
Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung der LIL verantwortlich und leitet den Betrieb selbständig, soweit nicht durch Gemeindeordnung, Eigenbetriebsverordnung oder Satzung anderes bestimmt ist. Der Betriebsleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung.
Als Betriebsleiter sind Herr Hans-Jürgen Lange (Fachbereichsleiter I) als kaufmännischer Leiter und Herr Hermann Oortman (Fachbereichsleiter III und IV) als technischer Betriebsleiter
bestellt.
Der Betriebsausschuss der LIL und der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe entscheiden in Angelegenheiten, die ihnen durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder die
Hauptsatzung (nur Rat) vorbehalten sind.
Der Betriebsausschuss besteht in der Legislaturperiode 2009 - 2014 aus 13 Mitgliedern. Im
Berichtsjahr fanden vier Sitzungen des Betriebsausschusses statt.
2.
Gründung der LIL zum 01. Juli 1996
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat ihre boden- und siedlungspolitischen Aktivitäten organisatorisch zu einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zusammengefasst und gemäß Ratsbeschluss vom 22. Februar 1996 unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften der GO NW
und der EigVO NW die „Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)“ gegründet.
Die Gründung der LIL erfolgte mit Wirkung zum 01. Juli 1996. Mit Beschluss zur Gründung der
LIL vom 22. Februar 1996 erfolgte auch die Feststellung der Eröffnungsbilanz, die Zustimmung zur Betriebssatzung und der Beschluss der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe durch den Gemeinderat. Die
Richtlinien zur Einhaltung des Niedrigenergiestandards wurden durch den Gemeinderat am
16. September 1996 verabschiedet.
pdf-Kopie
Anlage V
Blatt 3
Öffentliche Einrichtungen, die im Sinne des § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW als nichtwirtschaftlich - also hoheitlich - gelten und der Wirtschaftsförderung sowie der Wohnraumversorgung dienen, können nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften als „eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ geführt werden.
3.
Öffentliche Richtlinien und Regelungen
Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland in der Gemeinde Leopoldshöhe
Vorgaben zur „energetischen Qualitätskontrolle“
pdf-Kopie
Anlage VI
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
Entwicklung der zweckgebundenen Rücklagen
für das Wirtschaftsjahr 2010
Instandhaltungsrücklage
Objekt
Berliner Straße 8
Starenweg 33
Lagesche Straße 11
Kirchweg 2
Waldstraße 15
Schuckenteichweg 1
Friedenstraße 32 + 32a
Stand
01.01.2010
EUR
Berliner Straße 8
Starenweg 33
Lagesche Straße 11
Kirchweg 2
Waldstraße 15
Schuckenteichweg 1
Friedenstraße 32 + 32a
Stand
31.12.2010
EUR
Kostenstelle
11100
11200
61400
61600
43000
65000
76000
Mietausfallrücklage
Objekt
Zuführung/
Entnahme (-)
EUR
1.360,47
6.277,96
3.115,49
0,00
0,00
6.858,24
0,00
17.612,16
Stand
01.01.2010
EUR
998,07
1.128,96
-3.115,49
0,00
2.631,23
-1.229,15
0,00
413,62
Zuführung/
Entnahme (-)
EUR
2.358,54
7.406,92
0,00
0,00
2.631,23
5.629,09
0,00
18.025,78
Stand
31.12.2010
EUR
Kostenstelle
11100
11200
61400
61600
43000
65000
76000
271,39
0,00
365,76
40,00
2.179,52
2.745,21
-905,34
4.696,54
96,00
0,00
-365,76
112,80
281,11
206,15
324,22
654,52
367,39
0,00
0,00
152,80
2.460,63
2.951,36
-581,12
5.351,06
pdf-Kopie
31868306
31868291
West LB
West LB
3506320286
Wfa / NRW.BANK 6 402 922 683
NRW.Bank
Sparkasse Lemgo Kassenkredit
Euribor-Darlehen
West LB
2.218.269,04
4.484.279,60
6.601.957,99
1.000.000,00 Z
684,80
170.000,00
500.000,00
500.000,00 Z
500.000,00 Z
1.200.000,00
300.000,00
32.722,68
14.861,56
Zugang (Z)
Tilgung
€
45.870,06
1.530.000,00
500.000,00
0,00
0,00
1.200.000,00
300.000,00
556.285,56
352.123,98
Stand
01.01.2010
€
56.344,37
1.700.000,00
500.000,00
500.000,00
500.000,00
1.200.000,00
850.000,00
Sparkasse Lemgo Kassenkredit
477.546,62
Ursprungsbetrag
€
818.067,00
201 603 1565
Darlehens-Nr.
Sparkasse Lemgo 687 021 74
Deka Bank
Gläubiger
130.105,72
802,70
51.637,79
3.682,78
279,11
388,89
24.424,00
1.006,67
27.363,94
20.519,84
Zinsen
2010
€
Aufstellung der Darlehen per 31. Dezember 2010
5,03
5,92
Zinssatz
%
1,256
1,75
2,13
3.266.010,56
45.185,26
1.360.000,00
1,14
3,54
0,00 0,82 bis 1,15
500.000,00
500.000,00
0,00
0,00 0,85 bis 0,94
523.562,88
337.262,42
Stand
31.12.2010
€
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
zzgl. 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag auf den
Ursprungsbetrag
16.12.2013
jeweils 2 Monate
3 Monate
15.12.2011
16.12.2010
jeweils 2 Monate
31.12.2011
30.10.2012
Zinsbindung
bis
Anlage VII
pdf-Kopie
0,00
7.875,31
0,00
296,23
0,00
0,00
1.301,94
1.678,17
-1.678,17
1.196,00
0,00
597,83
468,76
0,00
0,00
0,00
3.083,00
4.792,31
768,01
72,58
Umlagefähige Kosten
Nettomiete
4280
4360
4200
Gartenpflege
Versicherungen
Überschuss /
Fehlbetrag (-)
Unterhaltungsaufwand
Abschreibung
Hausgeld
4830
4400
4289
4270
GBA
Wasser
-2.874,17
80,00
902,87
Strom
3.951,72
0,00
0,00
4235
4240
4241
4250
4251
Schornsteinfeger
Heizungskosten
0,00
4230
4231
0,00
3.075,31
8150
Starenweg
Berliner Str.
0,00
11200
11100
4.800,00
12 (alt)
11 (alt)
8000
8089
Sachkonto
1.113,54
Erlöse
Erlöse aus Nebenkosten
Mieterlöse
KST neu
Bezeichnung
1.287,08
0,00
929,33
2.216,41
4.220,41
850,26
0,00
156,39
0,00
484,78
0,00
79,56
2.649,42
6.436,82
2.372,82
4.064,00
Lagesche Str.
61400
14 (alt)
-1.643,79
1.761,91
3.978,12
4.096,24
4.922,99
485,30
0,00
128,05
0,00
542,86
3.031,02
56,37
679,39
9.019,23
3.379,23
5.640,00
Kirchweg 2
61600
16 (alt)
Mietobjekte
Ergebnisrechnung 2010
10.207,84
251,25
2.482,99
12.942,08
5.131,64
1.088,02
0,00
141,94
0,00
20,47
834,61
55,53
2.991,07
18.073,72
4.018,06
14.055,66
Waldstr.
43000
30 (alt)
3.924,05
2.732,96
3.067,99
9.725,00
2.351,98
769,55
0,00
251,19
0,00
1.012,30
206,38
112,56
0,00
12.076,98
1.769,46
10.307,52
65000
Schuckenteichweg
50 (alt)
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
3.349,44
9.440,51
3.187,01
15.976,96
7.783,97
1.356,40
600,00
211,66
0,00
1.294,73
219,95
79,70
4.021,53
23.760,93
7.549,77
16.211,16
Friedenstr.
76000
60 (alt)
18.202,17
14.259,21
15.609,45
48.070,83
29.172,16
5.314,52
600,00
889,23
1.301,94
3.952,97
5.274,83
383,72
11.454,95
77.242,99
22.164,65
55.078,34
Summe
Anlage VIII
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 1
FRAGENKATALOG ZUR PRÜFUNG
NACH § 53 HGrG GEMÄSS IDW PS 720
(Stand: 09.09.2010)
Gemäß IDW PS 720 hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG anhand der folgenden Fragenkreise zu
untersuchen und unter Wiedergabe der Fragen und deren Beantwortung vollständig in seine
Berichterstattung einzubeziehen.
FRAGENKREIS 1:
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung
der Organbezüge
(a)
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Betriebsleitung, des Betriebsausschusses und des Gemeinderates sind in der Betriebssatzung vom 16. Dezember 2009 geregelt. Weitergehende schriftliche Anweisungen liegen nicht vor. Die Regelungen entsprechen nach unserer Auffassung den Bedürfnissen des Betriebes.
(b)
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr haben vier Sitzungen des Betriebsausschusses stattgefunden. Entsprechende Niederschriften haben uns vorgelegen.
(c)
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Herr Betriebsleiter Hans-Jürgen Lange ist Mitglied der Gesellschafterversammlung der
Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe, Mitglied der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe sowie Mitglied der Verbandsversammlung Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe.
Herr Betriebsleiter Hermann Oortman ist Aufsichtsratsmitglied der Wohnbau Lemgo eG.
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 2
(d)
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum,
erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Im Anhang werden keine Vergütungen ausgewiesen, da die Mitarbeiter bei der Gemeinde angestellt sind, ein festes Gehalt beziehen und deren Gehälter anteilig ihrer Zuordnung zur LIL an die LIL weiterberechnet werden. Bezüglich der Sitzungsgelder der Mitglieder des Betriebsausschusses sind die entsprechenden Angaben im Anhang enthalten.
FRAGENKREIS 2:
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
(a)
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Auf die Erstellung eines besonderen Organisationsplanes wurde in Anbetracht der Größe der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung verzichtet. Die Betriebssatzung sowie einzelne Geschäftsanweisungen der Gemeinde, die auch Gültigkeit für den Betrieb haben, regeln insbesondere Verantwortlichkeiten, Entscheidungsbefugnisse, Informationspflichten
und die Vertretung der Einrichtung nach außen.
Die vorgesehenen Regelungen entsprechen nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Betriebes.
(b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Nicht zutreffend, vgl. Punkt (a).
(c)
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Für die Beschäftigten sowie die Beamten und Beamtinnen der Gemeinde Leopoldshöhe
wurde als Vorkehrung zur Korruptionsprävention eine „Dienstanweisung für die Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe über das Verhalten bei der Annahme von Belohnungen und
Geschenken (Zuwendungen)“ vom 25. Januar 2007 erlassen. Auf die Einhaltung dieser
Dienstanweisung wird regelmäßig seitens der Behördenleitung hingewiesen, zuletzt am
04. Dezember 2009.
Die Ausschuss- und Ratsmitglieder sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Korruptionsprävention verpflichtet.
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 3
Bezüglich der Vergabe von Aufträgen wird nach den Vorgaben der Ausschreibungs- und
Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe verfahren. Zur Korruptionsprävention
wird fachfremdes Personal als Submissionsleitung eingesetzt.
(d)
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht
eingehalten werden?
Die Betriebssatzung regelt die Größenordnungen bis zu denen die Betriebsleitung alleine entscheiden kann. Darüber hinaus gehende Entscheidungen bedingen die Zustimmung durch den Betriebsausschuss. Es ergaben sich keine Hinweise, dass nicht nach
diesen Regelungen verfahren wird.
(e)
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Die Verträge sind ordnungsgemäß verwahrt.
FRAGENKREIS 3:
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
(a)
Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen entspricht den Vorgaben der Betriebssatzung und insoweit auch
den Bedürfnissen der LIL. Gemäß § 12 der Betriebssatzung wird ein jährlicher Wirtschaftsplan erstellt, der vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossen wird.
(b)
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden im Rahmen von Soll-Ist-Vergleichen und bei der Erstellung
der Zwischenberichte nach § 13 der Betriebssatzung, insbesondere beim Erfolgs- und
Vermögensplan, verfolgt.
(c)
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Ja, keine gegenteiligen Feststellungen. Die laufende doppelte Buchführung erfolgt mit
der Finanzbuchhaltungssoftware der DATEV in der Version V 5.8. Eine Kostenrechnung
wird für die Mietobjekte geführt.
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 4
(d)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet ?
Keine gegenteiligen Feststellungen. Kurzfristig überschüssige Mittel werden zur Darlehenstilgung eingesetzt, als Festgeld angelegt oder gegen Verzinsung an die Gemeinde
ausgeliehen.
(e)
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten
worden sind?
Es besteht kein zentrales Cash-Management.
(f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Ja, da es sich im Wesentlichen um Mietverträge oder notarielle Kaufverträge handelt. Es
wird eine Offene-Posten Buchhaltung geführt. Nach unseren Feststellungen werden Außenstände, soweit sie fällig sind, eingezogen. Es existiert ein Mahn- und Vollstreckungswesen.
(g)
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst
es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Aufgrund der Betriebsgröße besteht kein eigenes Controlling.
(h)
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Der Betrieb ist kein Konzernunternehmen und hält keine Beteiligungen.
FRAGENKREIS 4:
Risikofrüherkennungssystem
(a)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Seitens der Betriebsleitung wurde 2008 unter Beachtung der Anforderungen des § 10
Abs. 1 EigVO NRW ein Risikomanagement entwickelt, über das der Betriebsausschuss
detailliert informiert wurde.
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 5
Zur Gewährung der dauerhaften wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LIL erfolgt ein
beständiger Evaluationsprozess unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Risikohandbuchs. Diese Fortschreibung wird durch eine Dokumentation über Eintritt und Bewältigung der Risiken der LIL jährlich im Rahmen des Lageberichtes durch die Betriebsleitung vorgenommen. Durch eine genaue Beobachtung des Grundstücksmarktes, der
Zinsentwicklung, politischer Vorgaben sowie der Bevölkerungsentwicklung und eine
ständige Fortschreibung der Kalkulation der betroffenen Baugebiete ist gewährleistet,
dass Frühwarnsignale, die sich negativ auf die Entwicklung der LIL auswirken können,
rechtzeitig erkannt werden.
(b)
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Unseres Erachtens sind diese Maßnahmen ausreichend und dazu geeignet, ihren
Zweck zu erfüllen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Hinweise darauf erhalten, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden.
(c)
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die umfangreiche Dokumentation des Risikohandbuchs mit der Fortschreibung im Lagebericht der LIL ist zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LIL bei
der Größe des Betriebes ausreichend.
(d)
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Durch genaue Marktbeobachtungen erfolgt ein ständiger Prozess der Abstimmung zwischen der Entwicklung der Maßnahmen und den der Vermarktung zu Grunde liegenden
Daten. Somit ist gewährleistet, dass Frühwarnsignale und Veränderungen von Rahmenbedingungen bei Maßnahmen rechtzeitig erkannt werden und dass auf veränderte Rahmenbedingungen angemessen reagiert werden kann.
FRAGENKREIS 5:
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
(a)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich
festgelegt? Dazu gehört:
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen
eingesetzt werden?
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 6
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen
(z.B. antizipatives Hedging)?
(b)
Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
(c)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
Erfassung der Geschäfte
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
Kontrolle der Geschäfte?
(d)
Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
(e)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
(f)
Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
zu (a) bis (f):
Der Fragenkreis trifft auf die LIL nicht zu, da keines der genannten Finanzinstrumente
eingesetzt wurde.
FRAGENKREIS 6:
Interne Revision
(a)
Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
(b)
Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 7
(c)
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander
unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch
getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention
berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
(d)
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
(e)
Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
(f)
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
zu (a) bis (f):
Aufgrund der Betriebsgröße und Betriebsstruktur bestehen keine prozessabhängigen
Überwachungsinstrumente. Eine Kontrolle der LIL erfolgt über die üblichen Prüfungen
der gemeindeeigenen Einrichtungen.
FRAGENKREIS 7:
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
(a)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben.
(b)
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Nicht zutreffend.
(c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 8
(d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
zu (c) und (d):
Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine derartigen Anhaltspunkte ergeben.
FRAGENKREIS 8:
Durchführung von Investitionen
(a)
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes und des dreijährigen Investitionsprogramms unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auf Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft und vom Betriebsausschuss beschlossen.
(b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu
ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Durch eine ständige Fortschreibung
der der Grundstückspreisermittlung zu Grunde liegenden Daten ist sicher gestellt, dass
die Grundstückspreise eine wirtschaftliche Vermarktung der Baugebiete gewährleisten.
(c)
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Betriebsleitung überwacht die Investitionen fortlaufend. Im Rahmen der Ausschreibung und Baudurchführung auftretende Abweichungen werden untersucht.
(d)
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Rahmen unserer Prüfung sind uns wesentliche Überschreitungen bei abgeschlossenen Investitionen nicht bekannt geworden.
(e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Nein, es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 9
FRAGENKREIS 9:
Vergaberegelungen
(a)
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B.
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben.
(b)
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Ja, soweit feststellbar.
FRAGENKREIS 10:
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
(a)
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
(b)
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
(c)
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
zu (a) bis (c):
Dem Betriebsausschuss wurde in den Sitzungen satzungsgemäß und zutreffend Bericht
erstattet.
(d)
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 10
(e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
zu (d) und (e):
§ 90 Abs. 3 AktG sieht Berichterstattungen zu besonderen Angelegenheiten des Unternehmens, rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
und diesbezügliche Geschäftsvorgänge vor. In analoger Anwendung der Vorschrift lagen
im Berichtsjahr keine Anfragen vor.
(f)
Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Es gibt keine D&O-Versicherung. Gleichwohl hat die Gemeinde Leopoldshöhe für sämtliche Bedienstete eine Eigenschadenversicherung abgeschlossen. Ein Selbstbehalt wurde nicht vereinbart.
(g)
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt
worden?
Nicht zutreffend.
FRAGENKREIS 11:
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
(a)
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nein, keine solchen Feststellungen.
(b)
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Nein, es haben sich keine derartigen Feststellungen ergeben. Da die im Vorratsvermögen befindlichen Baugebiete das Kerngeschäft der LIL bilden, liegt ein entsprechend
hoher Bilanzausweis vor.
(c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Nein, es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. Soweit aufgrund von Wertgutachten oder ähnlichem erforderlich, erfolgt eine Anpassung der Bilanzwerte auf niedrigere Verkehrswerte im Rahmen von Abschreibungen.
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 11
FRAGENKREIS 12:
Finanzierung
(a)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Vgl. Abschnitt IV. 3. des Prüfungsberichtes zur Vermögens- und Finanzlage.
(b)
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Nicht zutreffend.
(c)
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Im Berichtsjahr hat der Betrieb keine öffentlichen Finanz- und Fördermittel erhalten.
FRAGENKREIS 13:
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
(a)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Es haben sich keine solchen Erkenntnisse ergeben.
(b)
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Die Betriebsleitung hat im Anhang vorgeschlagen, den nach der bereits vom Gemeinderat beschlossenen Eigenkapitalentnahme (€ 200.000,00 in 2011) verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von € 54.874,43 dem Kernhaushalt zuzuführen. Der Vorschlag ist nach
unseren Feststellungen wirtschaftlich noch vertretbar.
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 12
FRAGENKREIS 14:
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
(a)
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
Nicht zutreffend.
(b)
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Nein, keine solchen Feststellungen.
(c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Nein, es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben.
Die geschäftlichen Beziehungen zur Gemeinde Leopoldshöhe als Trägerkörperschaft
der LIL beschränken sich im Wesentlichen auf Kostenerstattungen für die anteilig der LIL
zugeordneten Mitarbeiter, auf Kostenerstattungen für erbrachte Leistungen des Bauhofes (kleinere Reparaturen) sowie auf beitragsrechtliche Forderungen des Wasserwerkes
und des Abwasserwerkes bei der Erschließung neuer Baugebiete. Gewinnzuschläge
werden nach unseren Feststellungen nicht erhoben.
Ausleihungen der LIL an die Gemeinde oder von der Gemeinde sind grundsätzlich kurzfristiger Natur und werden zu banküblichen Guthabenzinsen für kurzfristige Anlagen zuzüglich eines Aufschlags von zur Zeit 0,5 % verzinst.
(d)
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Nicht zutreffend.
FRAGENKREIS 15:
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
(a)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 13
(b)
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
zu (a) und (b):
Nicht zutreffend.
FRAGENKREIS 16:
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
(a)
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
(b)
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
zu (a) und (b):
Nicht zutreffend, da ein Jahresüberschuss von T€ 56 erzielt wurde.
pdf-Kopie