Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
18.11.11, 21:15
Aktualisiert
18.11.11, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
138/2011
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Offel
Telefon:
05208/991-263
Datum:
18. November 2011
Anregungen und Beschwerden
hier: Verlängerung des Gehweges auf der Ostseite der Herforder Straße im Ortsteil
Nienhagen in Richtung Schuckenbaum
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
30.11.2011
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Während der Oberflächensanierung der Herforder Straße wurde die zuständige Bauleitung des Kreises
Lippe von den betroffenen Anliegern angesprochen, ob der vorhandene Gehweg auf der Ostseite der
Herforder Straße um ca. 15 m in Richtung Schuckenbaum verlängert werden könnte.
Der vorhandene Gehweg ist ein asphaltierter Hochbordgehweg mit einer Breite von 1,80 m. Beim Bau des
Gehweges müsste der vorhandene Graben entfallen und die Entwässerung der Straße und des Gehweges
über Rinnen in den Graben jenseits der Zufahrt des betroffenen Anliegers geführt werden.
Gemäß Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sind Gehweganlagen außerhalb der geschlossenen
Ortschaft vom jeweiligen Straßenbaulastträger zu unterhalten. Dies beinhaltet auch eventuelle Neubauten.
Hier ist der Kreis Lippe Eigentümer der Fläche und der Bereich liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft.
Somit befindet sich der vorhandene Gehweg in der Unterhaltungspflicht des Kreises Lippe.
In einem Schreiben vom 04.10.2011 hat der Kreis Lippe darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine
Gehweganlagen an freien Strecken durch den Kreis Lippe gebaut werden. Im vorliegenden Fall kommt
hinzu, dass sich auf der anderen Straßenseite eine durchgehende Geh-/Radweganlage befindet.
Der Kreis wäre jedoch bereit, sich an den Kosten einer Gehwegverlängerung zu beteiligen. Der Aufwand
hierfür beläuft sich auf etwa 9.000,-- Euro.
Auf Grund der Tatsache, dass ein Rad- / Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden ist
und die Gemeinde auch nicht zuständig im Hinblick auf die Straßenbaulast ist, kann dem Antrag aus der
Sicht der Verwaltung nicht zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag:
-2-
Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss dem Antrag auf
Verlängerung des Gehweges an der Herforder Straße nicht zuzustimmen.
Schemmel