Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden hier: Verlängerung des Gehweges auf der Ostseite der Herforder Straße im Ortsteil Nienhagen in Richtung Schuckenbaum)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
18.11.11, 21:15
Aktualisiert
18.11.11, 21:15
Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden
hier: Verlängerung des Gehweges auf der Ostseite der Herforder Straße im Ortsteil 
Nienhagen in Richtung Schuckenbaum) Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden
hier: Verlängerung des Gehweges auf der Ostseite der Herforder Straße im Ortsteil 
Nienhagen in Richtung Schuckenbaum)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 138/2011 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Offel Telefon: 05208/991-263 Datum: 18. November 2011 Anregungen und Beschwerden hier: Verlängerung des Gehweges auf der Ostseite der Herforder Straße im Ortsteil Nienhagen in Richtung Schuckenbaum Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 30.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Während der Oberflächensanierung der Herforder Straße wurde die zuständige Bauleitung des Kreises Lippe von den betroffenen Anliegern angesprochen, ob der vorhandene Gehweg auf der Ostseite der Herforder Straße um ca. 15 m in Richtung Schuckenbaum verlängert werden könnte. Der vorhandene Gehweg ist ein asphaltierter Hochbordgehweg mit einer Breite von 1,80 m. Beim Bau des Gehweges müsste der vorhandene Graben entfallen und die Entwässerung der Straße und des Gehweges über Rinnen in den Graben jenseits der Zufahrt des betroffenen Anliegers geführt werden. Gemäß Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sind Gehweganlagen außerhalb der geschlossenen Ortschaft vom jeweiligen Straßenbaulastträger zu unterhalten. Dies beinhaltet auch eventuelle Neubauten. Hier ist der Kreis Lippe Eigentümer der Fläche und der Bereich liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Somit befindet sich der vorhandene Gehweg in der Unterhaltungspflicht des Kreises Lippe. In einem Schreiben vom 04.10.2011 hat der Kreis Lippe darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Gehweganlagen an freien Strecken durch den Kreis Lippe gebaut werden. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass sich auf der anderen Straßenseite eine durchgehende Geh-/Radweganlage befindet. Der Kreis wäre jedoch bereit, sich an den Kosten einer Gehwegverlängerung zu beteiligen. Der Aufwand hierfür beläuft sich auf etwa 9.000,-- Euro. Auf Grund der Tatsache, dass ein Rad- / Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden ist und die Gemeinde auch nicht zuständig im Hinblick auf die Straßenbaulast ist, kann dem Antrag aus der Sicht der Verwaltung nicht zugestimmt werden. Beschlussvorschlag: -2- Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss dem Antrag auf Verlängerung des Gehweges an der Herforder Straße nicht zuzustimmen. Schemmel