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Beschlussvorlage (Kastrationspflicht für freilaufende Katzen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
25.11.11, 21:16
Aktualisiert
25.11.11, 21:16
Beschlussvorlage (Kastrationspflicht für freilaufende Katzen) Beschlussvorlage (Kastrationspflicht für freilaufende Katzen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 151/2011 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991301 Datum: 25. November 2011 Kastrationspflicht für freilaufende Katzen Beratungsfolge Rat Termin 12.07.2011 Haupt- und Finanzausschuss 22.09.2011 Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Ausschusssitzung am 22.09.2011 wurde die Anregung des Tierheims Bad Salzuflen auf Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen erörtert. Gegen die Aufnahme einer solchen Pflicht in die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gibt es jedoch erhebliche rechtliche Bedenken. Sowohl der Städte- und Gemeindebund NRW wie auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. haben in Gutachten ausgeführt, dass die Aufnahme einer Kastrationspflicht in einer Ordnungsbehördlichen Verordnung wegen des Fehlens einer abstrakten Gefahr unzulässig sei. Der Ausschuss hat die Verwaltung seinerzeit beauftragt, zunächst weitere Informationen zu dieser Thematik einzuholen. Da die wesentliche Problematik wohl eindeutig in der Situation der Tierheime zu sehen ist, die in erheblichem Maße überbelegt sind, hat am 09.11.2011 ein Gespräch zwischen Vertretern der Gemeinde und Vertretern des für Leopoldshöhe zuständigen Tierheims Bad Salzuflen stattgefunden. Hierzu wird auf die dieser Vorlage beigefügte Gesprächsnotiz verwiesen. Es ist dabei deutlich geworden, dass sich das Tierheim Bad Salzuflen insbesondere im Hinblick auf die Unterbringung und Versorgung von Fundkatzen in einer sehr angespannten Situation befindet. Dies betrifft in besonderer Weise auch die finanzielle Ausstattung des Tierheims. Wie der Gesprächsnotiz zu entnehmen ist, ist die derzeitige finanzielle Beteiligung der Gemeinde Leopoldshöhe (jährliche Pauschale in Höhe von 1.800,- €) in keiner Weise ausreichend. Es wurde daher angeregt, die Finanzierung auf eine Einzelfallabrechnung umzustellen. Dies würde sicherlich zu Mehrausgaben für die Gemeinde führen, es ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass die Fundtierunterbringung grundsätzlich eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist, und diese sich der örtlichen Tierheime quasi als „Erfüllungsgehilfen“ bedienen. Sind Tierheime aufgrund der Überbelegung nicht mehr in der Lage, Fundtiere aufzunehmen, wäre es Sache der Gemeinde, in eigener Regie die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren zu organisieren. -2- Eine Umstellung des Finanzierungsmodells würde das Tierheim auch in Zukunft in die Lage versetzen, die Fundtierbetreuung für die Gemeinde Leopoldshöhe wahrzunehmen. Genaue Zahlen werden vom Tierheim ermittelt und der Gemeinde möglichst kurzfristig zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde angeregt, die Katzenhalter/Katzenhalterinnen in Leopoldshöhe in geeigneter Weise auf die Probleme hinzuweisen, die durch freilaufende Katzen entstehen können. Insbesondere soll auch auf eine freiwillige Kastration von Freigängerkatzen hingewirkt werden. Unter diesen Voraussetzungen kann das Thema Kastrationspflicht/Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung dann zunächst ausgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die mit dem Tierheim erörterten Maßnahmen ab dem kommenden Jahr umzusetzen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, von einer Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe (Einführung einer Kastrationspflicht) zunächst abzusehen. Der gemeindliche Anteil an der Finanzierung des Tierheims Bad Salzuflen e.V. wird von einer Jahrespauschalzahlung auf eine Einzelfallabrechnung umgestellt. Die hierfür erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2012 eingestellt. Schemmel