Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
25.11.11, 21:16
Aktualisiert
25.11.11, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
151/2011
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991301
Datum:
25. November 2011
Kastrationspflicht für freilaufende Katzen
Beratungsfolge
Rat
Termin
12.07.2011
Haupt- und Finanzausschuss
22.09.2011
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Ausschusssitzung am 22.09.2011 wurde die Anregung des Tierheims Bad Salzuflen auf Einführung
einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen erörtert. Gegen die Aufnahme einer
solchen Pflicht in die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung gibt es jedoch erhebliche rechtliche Bedenken. Sowohl der Städte- und Gemeindebund NRW wie
auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. haben in Gutachten ausgeführt, dass die
Aufnahme einer Kastrationspflicht in einer Ordnungsbehördlichen Verordnung wegen des Fehlens einer
abstrakten Gefahr unzulässig sei. Der Ausschuss hat die Verwaltung seinerzeit beauftragt, zunächst weitere
Informationen zu dieser Thematik einzuholen.
Da die wesentliche Problematik wohl eindeutig in der Situation der Tierheime zu sehen ist, die in
erheblichem Maße überbelegt sind, hat am 09.11.2011 ein Gespräch zwischen Vertretern der Gemeinde
und Vertretern des für Leopoldshöhe zuständigen Tierheims Bad Salzuflen stattgefunden. Hierzu wird auf
die dieser Vorlage beigefügte Gesprächsnotiz verwiesen.
Es ist dabei deutlich geworden, dass sich das Tierheim Bad Salzuflen insbesondere im Hinblick auf die
Unterbringung und Versorgung von Fundkatzen in einer sehr angespannten Situation befindet. Dies betrifft
in besonderer Weise auch die finanzielle Ausstattung des Tierheims. Wie der Gesprächsnotiz zu entnehmen
ist, ist die derzeitige finanzielle Beteiligung der Gemeinde Leopoldshöhe (jährliche Pauschale in Höhe von
1.800,- €) in keiner Weise ausreichend. Es wurde daher angeregt, die Finanzierung auf eine
Einzelfallabrechnung umzustellen. Dies würde sicherlich zu Mehrausgaben für die Gemeinde führen, es ist
dabei jedoch zu berücksichtigen, dass die Fundtierunterbringung grundsätzlich eine Pflichtaufgabe der
Kommunen ist, und diese sich der örtlichen Tierheime quasi als „Erfüllungsgehilfen“ bedienen. Sind
Tierheime aufgrund der Überbelegung nicht mehr in der Lage, Fundtiere aufzunehmen, wäre es Sache der
Gemeinde, in eigener Regie die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren zu organisieren.
-2-
Eine Umstellung des Finanzierungsmodells würde das Tierheim auch in Zukunft in die Lage versetzen, die
Fundtierbetreuung für die Gemeinde Leopoldshöhe wahrzunehmen. Genaue Zahlen werden vom Tierheim
ermittelt und der Gemeinde möglichst kurzfristig zur Verfügung gestellt.
Weiterhin wurde angeregt, die Katzenhalter/Katzenhalterinnen in Leopoldshöhe in geeigneter Weise auf die
Probleme hinzuweisen, die durch freilaufende Katzen entstehen können. Insbesondere soll auch auf eine
freiwillige Kastration von Freigängerkatzen hingewirkt werden.
Unter diesen Voraussetzungen kann das Thema Kastrationspflicht/Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung dann zunächst ausgesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die mit dem Tierheim erörterten Maßnahmen ab dem kommenden Jahr
umzusetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, von einer Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe
(Einführung einer Kastrationspflicht) zunächst abzusehen.
Der gemeindliche Anteil an der Finanzierung des Tierheims Bad Salzuflen e.V. wird von einer
Jahrespauschalzahlung auf eine Einzelfallabrechnung umgestellt. Die hierfür erforderlichen Mittel werden im
Haushalt 2012 eingestellt.
Schemmel