Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: Verkehrsanlagen „Industriestraße, Ermgasser Heide, Fettpottstraße (tlw.), Handelsstraße, Werkstraße“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
13.01.12, 21:15
Aktualisiert
13.01.12, 21:15
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) 
hier: Verkehrsanlagen „Industriestraße, Ermgasser Heide, Fettpottstraße (tlw.), 
Handelsstraße, Werkstraße“) Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) 
hier: Verkehrsanlagen „Industriestraße, Ermgasser Heide, Fettpottstraße (tlw.), 
Handelsstraße, Werkstraße“)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 154/2011 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 13. Januar 2012 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: Verkehrsanlagen „Industriestraße, Ermgasser Heide, Fettpottstraße (tlw.), Handelsstraße, Werkstraße“ Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 25.01.2012 Rat 23.02.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Gemeinde Leopoldshöhe hat die Verkehrsanlagen in der Gemarkung Greste, Flur 6, - Industriestraße – Flurstücke 334 + 529 Ermgasser Heide – Flurstück 519 Handelsstraße – Flurstück 415 Werkstraße – Flurstück 485 Fettpottstraße – Flurstück 549(tlw. ab Einmündung Helpuper Straße bis zum Ende des Bebauungsplangebiets „Auf dem Rohe“ Nr. 04/05) bereits vor einigen Jahren endgültig ausgebaut. Abschließend ist noch die Widmung erforderlich. Die genaue Lage ist auf den beigefügten Lageplänen schraffiert gekennzeichnet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Anlagen - Industriestraße (Flurstücke 334 + 529, Flur 6, Gemarkung Greste) - Ermgasser Heide (Flurstück 519, Flur 6, Gemarkung Greste) - Handelsstraße (Flurstück 415, Flur 6, Gemarkung Greste) - Werkstraße (Flurstück 485, Flur 6, Gemarkung Greste) -2- - Fettpottstraße (Flurstück 549, Flur 6, Gemarkung Greste) – tlw. ab Einmündung Helpuper Straße bis zum Ende des Bebauungsplangebiets „Auf dem Rohe“ Nr. 04/05 erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Anlagen ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel