Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
25.01.2012
Erstellt
13.01.12, 21:15
Aktualisiert
13.01.12, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
155/2011
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Taron
Telefon:
05208/991-300
Datum:
13. Januar 2012
Verkehrssicherheit für Radfahrer im Zuge der L 751 (OD Asemissen)
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
02.12.2009
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
27.01.2010
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
26.01.2011
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
25.01.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr hat sich mehrfach mit der o.a. Thematik befasst. Hierbei
ging es hauptsächlich um die Frage, inwieweit ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Bereich der
Hauptstraße (L 751, OD Asemissen) markiert werden sollte. Die Markierung der Radverkehrsstreifen –gem.
dem am 02.12.2009 durch Herrn Ristein vorgestellten Entwurf- wurde seitens des Ausschusses am
27.01.2010 abgelehnt, da die dann noch zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite unter Berücksichtigung
der notwendigen Parkplätze zu gering sei, um den Begegnungsverkehr LKW/LKW oder LKW/PKW gefahrlos
zu ermöglichen.
Ein Vertreter der Bezirksregierung hat im Rahmen eines Vortrages am 16.01.2011 darauf hingewiesen, dass
die derzeitige Lösung (Radfahrer auf dem Gehweg) ein hohes Risiko beinhalte und ein Schutzstreifen den
Vorteil bieten würde, dass die Sichtbeziehungen Autofahrer/Radfahrer wesentlich besser sind. Ferner könne
die jetzige Regelung aus rechtlichen Gründen auf Dauer nicht bestehen bleiben, da weitere Maßnahmen
notwendig wären (z.B. Markierung aller Einmündungen mit Radfahrerfurten), ohne dass sich das
Gefährdungspotenzial ändern würde.
Am 15.11.2011 fand eine Radverkehrsschau unter Beteiligung aller Fachbehörden in Leopoldshöhe statt
(Vermerk s. Anlage). Es wurde deutlich, dass die heute vorhandene Situation (Freigabe des Gehweges für
Radfahrer) nur noch für eine Übergangszeit toleriert wird. In diesem Zusammenhang wurde darauf
hingewiesen, dass unter Berücksichtigung aller Faktoren die Markierung eines Schutzstreifens (wie bereits
-2-
vorgestellt) die sinnvollste Alternative darstellt. In vielen Kommunen sei dieses Konzept bereits mit Erfolg
umgesetzt worden. Die Verwaltung schließt sich dieser Bewertung an.
Darüber hinaus wird auf das beigefügte Schreiben des Straßenbaulastträgers vom 19.12.2011 hingewiesen,
wonach 2 Vorschläge hinsichtlich der Querschnittsaufteilung gemacht werden. Diesbezüglich schlägt die
Verwaltung vor, die Aufteilung entsprechend der dem Ausschuss vorgestellten Planung (1,50 m
Schutzstreifen, 4,50 m Fahrbahn, 0,50m Sicherheitstrennstreifen, 2,00 m Parkstreifen) vorzunehmen, um
dem Fahrradfahrer einen größeren Bewegungsraum zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beschließt, der „Markierung eines Schutzstreifens für
Fahrradfahrer entlang der Hauptstraße in der OD Asemissen“ -gem. dem am 02.12.2009 vorgestellten
Entwurf- zuzustimmen.
Schemmel