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Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier:-Ergebnis der Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung im Hochbau- und Planungsausschuss am 29.09.2011 -Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
332 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
14.10.11, 21:18
Aktualisiert
14.10.11, 21:18
Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier:-Ergebnis der Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung im Hochbau- und Planungsausschuss am 29.09.2011
-Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier:-Ergebnis der Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung im Hochbau- und Planungsausschuss am 29.09.2011
-Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 102/2011 1. Ergänzung zur Sitzung des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 14. Oktober 2011 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: - Ergebnis der Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung im Hochbauund Planungsausschuss am 29.09.2011 - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.09.2011 Rat 06.10.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Hochbau- und Planungsausschusssitzung am 29.09.2011 ist beschlossen worden, die bisherige Festsetzung zu Einfriedungen entlang der Waldstraße (Teilbereich 1) um folgende Ausnahmeregelung zu ergänzen: Ausnahme: Einfriedungen parallel zur Waldstraße, die höher sind als 80 cm, können einmalig an der Grenze zu dieser Straße auf einer Länge von 2,55 m bis zu einer Höhe von 2,00 m errichtet werden, wenn diese mindestens 0,65 cm von der Grenze zur Waldstraße abgesetzt werden. Die textliche Festsetzung zur Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen für den Teilbereich 1 würde nach Ratsbeschluss wie folgt lauten: -2- 1. Einfriedungen sind zulässig bis 2,00 m Höhe. Zu den Einfriedungen gehören auch Eingangstore. 2. Einfriedungen parallel zur Waldstraße, die höher sind als 80 cm, sind mindestens 1,50 m von der Grundstücksgrenze abzusetzen. Ausnahme: Einfriedungen parallel zur Waldstraße, die höher sind als 80 cm, können einmalig an der Grenze zu dieser Straße auf einer Länge von 2,55 m bis zu einer Höhe von 2,00 m errichtet werden, wenn diese mindestens 0,65 m von der Grenze zur Waldstraße abgesetzt werden. 3. 4. 5. Soweit ein Zwischenraum von der Einfriedung zum Verkehrsraum der Waldstraße entsteht, ist dieser mit einheimischen Sträuchern, Bodendeckern und / oder Rankpflanzen zu bepflanzen. Die Einfriedung, unabhängig von ihrer Höhe, ist als Mauer, Gabionenwand, Holzzaun, Metallgitterzaun oder lebende Hecke auszuführen. Ein- und Ausfahrten entlang der Waldstraße sind unzulässig. Zu- und Ausgänge für Personen, in einer Breite bis zu 2,0 m, sind zulässig. Folgt der Rat der Beschlussempfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses, ist die Festsetzung durch einen separaten Ratsbeschluss zu bestätigen. Eine erneute Auslegung ist nicht nötig, da keine städtebaulichen Grundzüge der Planung betroffen sind. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt der Ausnahmeregelung über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ zu. Die Bebauungsplanunterlagen sind entsprechend anzupassen. Schemmel Anmerkung: Die angepassten Bebauungsplanunterlagen, hier insbesondere die textlichen Festsetzungen und Begründung liegen zur Einsichtnahme während der Ratssitzung vor. Die Anpassungen sind kursiv geschrieben.