Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
332 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
14.10.11, 21:18
Aktualisiert
14.10.11, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
102/2011
1. Ergänzung
zur Sitzung
des Rates
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
14. Oktober 2011
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: - Ergebnis der Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im
Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung im Hochbauund Planungsausschuss am 29.09.2011
- Satzungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
29.09.2011
Rat
06.10.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Hochbau- und Planungsausschusssitzung am 29.09.2011 ist beschlossen worden, die bisherige
Festsetzung zu Einfriedungen entlang der Waldstraße (Teilbereich 1) um folgende Ausnahmeregelung zu
ergänzen:
Ausnahme:
Einfriedungen parallel zur Waldstraße, die höher sind als 80 cm, können einmalig an der Grenze zu dieser
Straße
auf
einer
Länge
von
2,55
m
bis
zu
einer
Höhe
von
2,00 m errichtet werden, wenn diese mindestens 0,65 cm von der Grenze zur Waldstraße abgesetzt werden.
Die textliche Festsetzung zur Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen für den Teilbereich 1 würde nach
Ratsbeschluss wie folgt lauten:
-2-
1.
Einfriedungen sind zulässig bis 2,00 m Höhe. Zu den
Einfriedungen gehören auch Eingangstore.
2.
Einfriedungen parallel zur Waldstraße, die höher sind als
80
cm, sind mindestens 1,50 m von der
Grundstücksgrenze abzusetzen.
Ausnahme:
Einfriedungen parallel zur Waldstraße, die höher sind als
80 cm, können einmalig an der Grenze zu dieser Straße
auf einer Länge von 2,55 m bis zu einer Höhe von 2,00
m errichtet werden, wenn diese mindestens 0,65 m von
der Grenze zur Waldstraße abgesetzt werden.
3.
4.
5.
Soweit
ein
Zwischenraum
von
der
Einfriedung
zum
Verkehrsraum
der
Waldstraße
entsteht,
ist
dieser
mit
einheimischen
Sträuchern,
Bodendeckern
und / oder Rankpflanzen zu bepflanzen.
Die Einfriedung, unabhängig von ihrer Höhe, ist als Mauer, Gabionenwand, Holzzaun,
Metallgitterzaun oder lebende Hecke auszuführen.
Ein- und Ausfahrten entlang der Waldstraße sind unzulässig. Zu- und Ausgänge für Personen, in
einer Breite bis zu 2,0 m, sind zulässig.
Folgt der Rat der Beschlussempfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses, ist die Festsetzung durch
einen separaten Ratsbeschluss zu bestätigen. Eine erneute Auslegung ist nicht nötig, da keine
städtebaulichen Grundzüge der Planung betroffen sind.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt der Ausnahmeregelung über die Festsetzung zur Einfriedung
im Teilbereich 1 der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ zu.
Die Bebauungsplanunterlagen sind entsprechend anzupassen.
Schemmel
Anmerkung: Die angepassten Bebauungsplanunterlagen, hier insbesondere die textlichen Festsetzungen
und Begründung liegen zur Einsichtnahme während der Ratssitzung vor. Die Anpassungen sind
kursiv geschrieben.