Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
13.01.12, 21:15
Aktualisiert
13.01.12, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
160/2011
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
13. Januar 2012
Aufhebung eines Abschnittsbildungsbeschlusses vom 15.03.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
25.01.2012
Rat
23.02.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Ratssitzung am 15.03.2007 wurde u.a. beschlossen, für den Straßenzug „Herforder
Straße“ folgende Abschnittsbildung vorzunehmen:
-
Herforder Straße (Flurstück 1514, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe) ab Ausbauende
Kreisel Schulzentrum bis zur Ampelanlage.
Im Rahmen eines Klageverfahrens fand am 15.03.2009 ein Ortstermin mit dem Vors. Richter
des VG Minden statt. Seitens des Gerichts wurden Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit
der Abschnittsbildung bis zum Straßenausbauende Schulzentrum geäußert. Nach richterlicher
Auffassung ist die Anlage „Herforder Straße“ von der Einmündung Hauptstraße / Schötmarsche
Straße bis zum Beginn des Kreisels auszudehnen mit der Folge, dass auch die daran
angrenzenden Grundstücke und die in der Vergangenheit entstandenen Ausbaukosten
nachträglich noch in die Beitragsabrechnung mit einzubeziehen sind.
Ein Lageplan mit den kenntlich gemachten Flächen ist als Anlage beigefügt.
Um die endgültige Abrechnung durchführen zu können, ist es erforderlich, den Beschluss vom
15.03.2007 aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, den Beschluss gem. § 2 Abs. 4 der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für
das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe
zur Abschnittsbildung für den Teilbereich der Herforder Straße vom 15.03.2007 aufzuheben.
Schemmel