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Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Schötmarschen Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
13.01.12, 21:15
Aktualisiert
13.01.12, 21:15
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Schötmarschen Straße) Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Schötmarschen Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 159/2011 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 13. Januar 2012 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Schötmarschen Straße Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 25.01.2012 Rat 23.02.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Die in dem als Anlage beigefügten Lageplan als Gehwegflächen kenntlich gemachten Teilflächen (schraffiert) der Anlage „Schötmarsche Straße“ wurden im Rahmen der Ortskernsanierung überbaut. Diese Teilflächen wurden bereits vor ca. 40 Jahren für eine „Gehweganlage“ kostenlos von den Grundstückseigentümern der damaligen Gemeinde Leopoldshöhe zum Ausbau zur Verfügung gestellt. Eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche erfolgte bislang nicht. Alle schraffiert gekennzeichneten Flächen, die weiterhin als Gehwegflächen in Anspruch genommen werden, bleiben auch künftig im Eigentum der jeweiligen Anlieger. Abschließend ist noch die Widmung als öffentliche Verkehrsflächen für die endgültige Beitragsabrechnung im Rahmen der OK-Sanierung notwendig. Die erforderliche zustimmung der Eigentümer zur Widmung wurde eingeholt Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße „Schötmarsche Straße“, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegsflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges: Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 857, 1142, 601, 1633, 1665, 1155, 598, 1393, 924, 627, 1205, 909, 562, 965, 1615, 962, 564, 565, 186 und 943. -2- Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel