Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
31 kB
Datum
15.12.2005
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
08.02.12, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
70/2005
zur Sitzung
des Betriebsausschusses der
Fachbereich:
FB V Gemeindebetriebe
Leopoldshöher Immobilien- und
Auskunft erteilt:
Frau Barthel
Liegenschaftsverwaltung
Telefon:
05208/991-261
Datum:
8. Februar 2012
der Gemeinde Leopoldshöhe
Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem
Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Betriebsausschuss der Leopoldshöher
Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung
Rat
Termin
23. November 2005
Bemerkungen
15. Dezember 2005
Sachdarstellung:
Die Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe
wurden im Frühjahr dieses Jahres grundlegend überarbeitet und in der Ratssitzung am 30. Juni 2005
entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses vom 18. Mai 2005 mehrheitlich neu beschlossen.
Im Rahmen der Ausschussberatungen gab es keine Veränderungsvorschläge zu dem Entwurf der
Betriebsleitung. Nun beantragt die CDU-Fraktion, die Richtlinien erneut zu ändern. Es handelt sich dabei um
folgende Punkte:
1.)
In Artikel 2 Absatz 1 soll das Wort überwiegend durch vorrangig ersetzt werden. Damit erhält der
Absatz folgende Fassung:
Der Verkauf von Baugrundstücken erfolgt vorrangig an junge Familien. Sofern es mehr
BewerberInnen als Grundstücke gibt, werden bei der Vergabe soziale Gesichtspunkte (z.B. Anzahl
der Kinder, Arbeitsplatz in Leopoldshöhe, etc.) berücksichtigt.
Nach Ansicht der Verwaltung gibt es keine Notwendigkeit für diese Änderung. Durch den zweiten
Satz ist auf jeden Fall gewährleistet, dass es bei mehreren Bewerbern für ein Grundstück zu einer
Auswahl nach den bekannten sozialen Kriterien kommt. Dann wird eine junge Familie immer den
Vorrang vor einem älteren Ehepaar haben. Es bestehen allerdings auch keine Bedenken gegen
diese Änderung, weil für die Praxis keine Auswirkung erwartet wird.
2.)
Artikel 2 Absatz 4 soll der Bezug auf die Ziele des Absatzes 1 gestrichen werden. Damit erhält
Absatz 4 folgende Fassung:
Bei einem Verkauf von Grundstücken an Investoren / Bauträger zum Bau von Miet- oder
Eigentumswohnungen ist darauf zu achten, dass die Ziele des Absatzes 2 Berücksichtigung finden.
-2-
Ziel der Verwaltung war es bei der vorgeschlagenen Formulierung, das Augenmerk von Investoren
oder Bauträger auf junge Familien zu richten (Bezug auf Absatz 1). Gleichzeitig sollte der Investor
verpflichtet werden, das Grundstück innerhalb von drei Jahren zu bebauen (Bezug auf Absatz 2).
Eine Kritik an dieser Formulierung wurde in der Betriebsausschusssitzung am 18. Mai 2005 nicht
geäußert. Wenn nun die Bevorzugung von jungen Familien beim Verkauf an Investoren nicht mehr
ausdrückliches Ziel sein soll, bestehen aus Sicht der Betriebsleitung keine Bedenken dagegen.
Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist es auch durchaus denkbar,
Flächen für barrierefreies Bauen insbesondere für Senioren zu verkaufen.
Zusätzlich wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass der Zusatz „zum Bau von Miet- oder
Eigentumswohnungen“ gestrichen wird. Im Verlauf der letzten 9 Jahre stand zu keinem Zeitpunkt
der Verkauf von Wohnbaugrundstücken an Investoren zur Debatte. Es kann jedoch für die Zukunft
nicht ausgeschlossen werden, dass auch Bauträger Grundstücke mit Einfamilienhäusern zum
weiteren Verkauf bebauen. Dieser Fall könnte zu Interpretationsproblemen bei der Anwendung unter
Berücksichtigung der aktuellen Formulierung führen.
3.)
Artikel 3 soll ersatzlos entfallen: Artikel 3 besteht aus zwei Absätzen.
Zu Abs.1) In Artikel 3 ist in Absatz 1 geregelt, dass die Baufamilien beim Erwerb des Grundstückes
verpflichtet werden, das Haus im Niedrigenergiestandard zu bauen. Diese Verfahrensweise wird
bereits seit Beginn der LIL praktiziert und hat sich bewährt. Obwohl mit der Verabschiedung der
Energieeinsparverordnung (EnEV) vor wenigen Jahren die Bestimmungen der bis dahin geltenden
Wärmeschutzverordnung deutlich verschärft wurden, wird damit immer noch nicht der
Niedrigenergiestandard erreicht. Die Festlegungen für die hiesigen Baufamilien gehen noch um ca.
10 % über die EnEV hinaus. Die Mehrkosten, die dadurch bis heute noch bestehen, sind
vergleichsweise gering geworden. Wenn nach der EnEV noch der Einbau eines
Niedertemperaturkessels ausreicht, so ist für die Einhaltung des Niedrigenergiestandards ein
Brennwertkessel erforderlich. Allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, dass sowieso die meisten
Familien Brennwertkessel oder energetisch vergleichbare Technik einsetzen. Ein weiterer Punkt ist
eine um wenige Zentimeter dickere Dämmung. Hier gibt es Mehrkosten, die bis zu 1.000 €
ausmachen. Aus diesen Angaben ist ersichtlich, dass die Baukosten durch die Leopoldshöher
Vorgaben kaum beeinflusst werden, allerdings eine Energieeinsparung über die EnEV hinaus
tatsächlich gegeben ist. Der wichtigste Punkt neben den tatsächlichen Einsparungseffekten ist der
Anreiz für die Familien, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Dadurch, dass die Bauunterlagen
von einem unabhängigen Fachbüro überprüft werden, können die Familien auch darauf vertrauen,
dass die von Bauträgern oder anderen Firmen gemachten Angaben der Tatsache entsprechen.
Außerdem profitieren die Baufamilien von den Baustellenbesichtigungen, bei denen Herrn
Merkschien vom e & u energiebüro oft wertvolle Tipps sowohl für Handwerker als auch bei
Erbringung von Eigenleistungen gibt. So konnten häufig Fehler rechtzeitig korrigiert oder vermieden
werden. Durch die obligatorische Winddichtigkeitsmessung erhalten die Familien zum Abschluss der
Bauarbeiten ein Zertifikat, dass etwas über die Qualität des Hauses aussagt. Auch dabei können
teilweise noch Baufehler ausgeglichen werden. Daher ist ein Verzicht auf diese Festlegungen nach
fester Überzeugung der Betriebsleitung nicht sinnvoll und mit den Zielen der LIL nicht vereinbar.
Zu Abs. 2): Dieser Absatz kam bei der Überarbeitung der Richtlinien im Mai 2005 neu hinzu.
Nachdem sich die Einhaltung des Niedrigenergiestandards über einen Zeitraum von fast 9 Jahren
etabliert und bewährt hat, wurde überlegt, wie den satzungsgemäßen Zielen der LIL weiter
Rechnung getragen werden kann. In § 1 Abs. 2 unter Punkt d) der Betriebssatzung ist bezüglich der
Aufgaben der LIL auch die „Förderung bzw. Sicherstellung ökologischer und ökonomischer
Anforderungen an den Wohnungs- und Gewerbebau“ genannt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass
es bezüglich der Preisgestaltung stets möglich war, ökonomischen Anforderungen insoweit gerecht
zu werden, als die Verkaufspreise stets unterhalb des Bodenrichtwertes festgelegt werden konnten.
In den letzten zwei Jahren sind die Richtwerte zumindest im nördlichen Teil des Gemeindegebietes
um bis zu 20 €/m² gefallen, so dass ein wichtiges Ziel der LIL erreicht wurde. Trotz dieser Preise war
es möglich, die Aufwendungen für Beratungen und Winddichtigkeitsmessungen mit dem gezahlten
Kaufpreis abzudecken.
Wenn es nun in neuen Baugebieten möglich ist, bei Einhaltung ökonomischer Ziele bezüglich der
Kaufpreisgestaltung zusätzlich noch weitere ökologische Förderungen zu ermöglichen, so bedeutet
dies eine Realisierung der satzungsmäßigen Ziele. Aus diesem Grund wurde im Frühjahr dieses
Jahres vorgeschlagen, für jedes Baugebiet zu prüfen, inwieweit zusätzliche Maßnahmen möglich
und finanzierbar sind. Dadurch spielen neben den Gedanken an eine Förderung nachhaltiger
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Maßnahmen auch die Absicht einer Attraktivitätssteigerung der Baugebiete eine Rolle. Folgende
Effekte sollen erzielt werden:
- Die Familien werden angeregt, sich mit Möglichkeiten zum Energiesparen auseinander zu
setzen.
- Durch Information im Rahmen von Fördermaßnahmen wird das Know-How in der Bevölkerung
erweitert.
- Durch Förderung werden Vermarktungsanreize geschaffen. Gespräche mit verschiedenen
Fachleuten haben ergeben, dass diese durchaus auch von einer Attraktivitätssteigerung von
geförderten Grundstücken ausgehen. Eine Einschränkung wurde nur dann vorgenommen, wenn
eine Förderung zu überhöhten Grundstückspreisen führen würde.
- Durch ein innovationsfreundliches Bauklima in Leopoldshöhe können auch die einheimischen
Handwerker von diesem Thema profitieren. Diese könnten selbst zur Fortbildung angeregt
werden und an den Aufträgen partizipieren.
In der Sitzung des Betriebsausschusses am 18. Mai 2005 wurde einstimmig beschlossen, in
Zukunft die Berücksichtigung ökologischer Belange stärker zu fördern. An diesem Beschluss soll
nach Auffassung der Verwaltung auf jeden Fall festgehalten werden, da es sich um einen Beitrag zu
einer nachhaltigen Entwicklung Leopoldshöhes handelt.
Die Befürchtungen, durch zusätzliches Engagement im ökologischen Bereich würden bürokratische
Hürden für die Familien aufgebaut, werden seitens der Betriebsleitung nicht geteilt. Hier soll es sich
um ein freiwilliges Förderprogramm handeln, dass jeder Baufamilie freistellt, inwieweit sie sich mit
dem Thema „Ökologisches und energiesparendes Bauen“ auseinandersetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung empfiehlt dem
Gemeinderat, den Artikel 2 Absatz 4 der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland in der
Gemeinde Leopoldshöhe wie folgt neu zu fassen:
Bei einem Verkauf von Grundstücken an Investoren / Bauträger ist darauf zu achten, dass die Ziele des
Absatzes 2 Berücksichtigung finden.
Weitere Änderungen werden an den Richtlinien nicht vorgenommen.
Schemmel
Anlage
CDU-Antrag