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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe hier:-Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit während einer Einwohnerversammlung sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange -Beratung und Beschluss über die zur Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) -Satzungs- und Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
10.02.12, 21:18
Aktualisiert
10.02.12, 21:18
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:-Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit während einer Einwohnerversammlung sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Beratung und Beschluss über die zur Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB)
-Satzungs- und Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:-Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit während einer Einwohnerversammlung sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Beratung und Beschluss über die zur Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB)
-Satzungs- und Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 18/2012 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 10. Februar 2012 Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe hier: - Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit während einer Einwohnerversammlung sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) - Satzungs- und Feststellungsbeschluss Beratungsfolge Rat Termin 23.02.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Vom 04.10.2011 bis einschließlich 02.11.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Am 20.10.2011 wurde die Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Grundzüge der Planung informiert. Der Öffentlichkeit wurde in diesem Rahmen Gelegenheit zu Fragen und zur Abgabe von Stellungnahmen gegeben. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit wurden ausgewertet und als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe der Bauleitpläne herangezogen. Die sich aus den Stellungnahmen ergebenden Änderungen der Planung, insbesondere bezüglich der verkehrlichen Erschließung, hatten Ergänzungen der Planzeichnung, der Begründung, des Umweltberichtes sowie der Immissionsschutzgutachten zur Folge. In der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 24.11.2011 wurde den Entwürfen zugestimmt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen. Die wesentliche Neuerung im Entwurf des Bebauungsplanes, gegenüber dem Vorentwurf, ist die vom Straßenbaulastträger (Straßen NRW) geforderte Aufnahme der Möglichkeit, eine Zufahrt zur nördlich vorgelagerten Landesstraße 805 (Bielefelder Straße) herstellen zu können. Die Entwürfe der Bauleitpläne haben vom 06.12.2011 bis einschließlich 06.01.2012 öffentlich ausgelegen. Im selben Zeitraum wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen Stellungnahmen abzugeben. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Trägerbeteiligung hat zu redaktionellen Ergänzungen der Begründungen und des -2- Umweltberichtes geführt, welche die Grundzüge der Planung jedoch nicht berühren. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen des gesamten Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sind nunmehr alle eingegangenen Stellungnahmen beraten, behandelt und beschlossen worden1. Das Verfahren kann somit abgeschlossen und dem Rat mit Empfehlung zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in den Dokumentenvorlagen Nr. 8 / 2012, 142 / 2011 und 110 / 2011 des Ratsinformationssystem der Gemeinde Leopoldshöhe aufgeführten „Vorschläge des Planungsbüros instara“ sowie die Entscheidungen des Hochbau- und Planungsausschusses zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung und zur Auslegung. b) Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt den Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ als Satzung und die zugehörige Begründung. Ebenso beschließt der Rat die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und die zugehörige Begründung. Schemmel Anlage: - Abwägung zu den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und zur Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes. Siehe hierzu die nachfolgend tabellarisch aufgelisteten Drucksachen und die dazugehörigen Niederschriften. - Zum Satzungs- und Feststellungsbeschluss sind insbesondere die Unterlagen (Planzeichnung, Festsetzungen, Hinweise und Begründung zum B-Plan sowie zur FNP-Änderung) zum Hochbau- und Planungsausschuss vom 09.02.2012 bzw. die Drucksache 8/2012 heranzuziehen. Umweltbericht, Schallund Geruchsgutachten sind für beide Bauleitpläne identisch. 1 Der Anlage sind die einzelnen Beratungsinhalte und –ergebnisse zu entnehmen. Unter Eingabe der Vorlagen-Nr. im Ratsinformationssystem können alle Details zum Verfahren nochmals abgerufen werden.