Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
10.02.12, 21:18
Aktualisiert
10.02.12, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
18/2012
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
10. Februar 2012
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: - Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit während einer Einwohnerversammlung sowie der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Beratung und Beschluss über die zur Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB)
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB)
- Satzungs- und Feststellungsbeschluss
Beratungsfolge
Rat
Termin
23.02.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Vom 04.10.2011 bis einschließlich 02.11.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Am 20.10.2011 wurde die
Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Grundzüge der
Planung informiert. Der Öffentlichkeit wurde in diesem Rahmen Gelegenheit zu Fragen und zur Abgabe von
Stellungnahmen gegeben. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie die der Öffentlichkeit wurden ausgewertet und als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe der
Bauleitpläne herangezogen.
Die sich aus den Stellungnahmen ergebenden Änderungen der Planung, insbesondere bezüglich der
verkehrlichen Erschließung, hatten Ergänzungen der Planzeichnung, der Begründung, des Umweltberichtes
sowie der Immissionsschutzgutachten zur Folge.
In der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 24.11.2011 wurde den Entwürfen zugestimmt
und die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen.
Die wesentliche Neuerung im Entwurf des Bebauungsplanes, gegenüber dem Vorentwurf, ist die vom
Straßenbaulastträger (Straßen NRW) geforderte Aufnahme der Möglichkeit, eine Zufahrt zur nördlich
vorgelagerten Landesstraße 805 (Bielefelder Straße) herstellen zu können.
Die Entwürfe der Bauleitpläne haben vom 06.12.2011 bis einschließlich 06.01.2012 öffentlich ausgelegen.
Im selben Zeitraum wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit
gegeben, zu den Entwürfen Stellungnahmen abzugeben. Die Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen aus der Trägerbeteiligung hat zu redaktionellen Ergänzungen der Begründungen und des
-2-
Umweltberichtes geführt, welche die Grundzüge der Planung jedoch nicht berühren. Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung wurden von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben.
Im Rahmen des gesamten Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie
der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sind nunmehr alle
eingegangenen Stellungnahmen beraten, behandelt und beschlossen worden1. Das Verfahren kann somit
abgeschlossen und dem Rat mit Empfehlung zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in den Dokumentenvorlagen Nr. 8 / 2012,
142 / 2011 und 110 / 2011 des Ratsinformationssystem der Gemeinde Leopoldshöhe aufgeführten
„Vorschläge des Planungsbüros instara“ sowie die Entscheidungen des Hochbau- und
Planungsausschusses zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung und zur Auslegung.
b) Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt den Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut
Eckendorf“ als Satzung und die zugehörige Begründung. Ebenso beschließt der Rat die 20. Änderung
des Flächennutzungsplanes und die zugehörige Begründung.
Schemmel
Anlage:
- Abwägung zu den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und zur
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes. Siehe hierzu die nachfolgend tabellarisch aufgelisteten Drucksachen und die
dazugehörigen Niederschriften.
- Zum Satzungs- und Feststellungsbeschluss sind insbesondere die Unterlagen (Planzeichnung,
Festsetzungen, Hinweise und Begründung zum B-Plan sowie zur FNP-Änderung) zum Hochbau- und
Planungsausschuss vom 09.02.2012 bzw. die Drucksache 8/2012 heranzuziehen. Umweltbericht, Schallund Geruchsgutachten sind für beide Bauleitpläne identisch.
1
Der Anlage sind die einzelnen Beratungsinhalte und –ergebnisse zu entnehmen. Unter Eingabe der
Vorlagen-Nr. im Ratsinformationssystem können alle Details zum Verfahren nochmals abgerufen werden.