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Beschlussvorlage (Einrichtung von zusätzlichen Stellen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
181 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
01.02.16, 17:06
Aktualisiert
01.02.16, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 6/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Personalservice Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einrichtung von zusätzlichen Stellen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.01.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 6/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ruttkowski 26.01.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Einrichtung von zusätzlichen Stellen Beschlussentwurf: Im Stellenplan 2015/2016 werden für den Bereich - 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen - folgende Stellen neu ausgewiesen: Zwei Vollzeitstellen nach Entgeltgruppe A 10 ÜBesG NRW für die Sachbearbeitung bzw. Gewährung von Hilfen nach dem SGB XII und dem AsylBLG. Eine Vollzeitstelle als Integrationsbeauftragte/r nach Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG NRW bzw. Entgeltgruppe E 9 TVöD/S 11a TVöD SuE Sachdarstellung: 1. Problem Im August 2015 hat die Stadt Wesseling für das Land Nordrhein-Westfalen im Wege der Amtshilfe zunächst 150 Plätze und im weiteren Verlauf weitere 70 Plätze und somit insgesamt 220 Plätze in einer Notunterkunft eingerichtet. Zwischenzeitlich werden die im Wege der Amtshilfe eingerichteten Notaufnahmestellen sukzessive durch das Land wieder aufgelöst. Dies bedeutet für die Stadt Wesseling bis voraussichtlich Ende März ggf. April 2016 die Umwandlung der geschaffenen Notaufnahmekapazitäten für 220 Personen in „Regelzuweisungsplätze“ zur zusätzlichen und dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Entsprechende Zuweisungen stehen für die Monate März bzw. April 2016 fest. Dies führt zu weiteren starken personellen Belastungen des Bereiches hinsichtlich der Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge sowie der Leistungsgewährung nach dem SGB XII bzw. dem AsylbLG. Der Rat hat bereits in seiner Sitzung am 10.11.2015 (Vorlage 172/2015) die Ausweisung einer weiteren Vollzeitstelle (von insgesamt 3 auf 4 Vollzeitstellen) aufgrund der schon seit dem Jahr 2014 im Bereich 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen gestiegenen Fallzahlen beschlossen. Unter Berücksichtigung der o.g. 220 Regelzuweisungen belaufen sich die Fallzahlen im März 2016 voraussichtlich auf 421 zu bearbeitende Fälle der Leistungsgewährung von Hilfen zum Lebensunterhalt/Grundsicherung und 359 Fälle der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG. Voraussichtliche Fallzahlen im März 2016 HzL/Grundsicherung 421 Fälle Leistungen nach dem AsylbLG 359 Fälle Personalbedarf HzL/Grundsicherung (Fallzahl/Benchmark 180) Leistungen nach dem AsylbLG (Fallzahl/Benchmark 120) Gesamtpersonalbedarf 2,339 Vollzeitstellen 2,992 Vollzeitstellen 5,331 Vollzeitstellen Über die bereits vorhandenen 4 Sachbearbeiter-Stellen hinaus, ergibt sich demnach unter den derzeitigen Sachstand ein Mehrbedarf von 1,331 Vollzeitstellen. Da bereits jetzt davon ausgegangen werden muss (wie in der Ratssitzung am 19.01.2016 vorgetragen), dass sich die Zuweisungsquote für die Stadt Wesseling auch weiterhin erhöhen wird, ist ein über 5,331 Vollzeitstellen hinausgehender Personalbedarf auf insgesamt 6 Vollzeitstellen absehbar. Neben der Sicherstellung der Leitungsgewährung nach dem SGB XII bzw. dem AsylbLG ist die Integration der zugewiesen Personen geboten: „Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird gefördert und gefordert. [§ 43 Abs. 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)]“ Derzeit bestehen im Bereich 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen Personalkapazitäten im Umfang von 1,5 Vollzeitäquivalenten für die persönliche Betreuung von Flüchtlingen und Migranten. Diese Kapazitäten sind mit den alltäglichen Hilfestellungen wie beispielsweise bei Problemen bei der Unterbringung, Hilfen in Konfliktsituationen und Hilfen bei Antragstellungen etc. bei Weitem nicht mehr auskömmlich. Die langfristig angelegten Aufgaben zur Integration der Flüchtlinge wie die Koordination und Vernetzung der Integrationsarbeit, die Gewinnung, Anleitung und Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen, die Koordination von Projekten usw. ist mit den vorhandenen Kräften nicht zu bewältigen. Es besteht auch insoweit weiterer Personalbedarf. Die notwendigen Ressourcen stehen in der Verwaltung nicht zur Verfügung und können auch nicht durch Um- bzw. Neuorganisation von Aufgaben bereitgestellt werden. 2. Lösung Zur Sicherung der Aufgabenerfüllung ist die Einrichtung von   Zwei weiteren Stellen für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII und dem AsylbLG, vergütet nach Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG NRW erforderlich. Die Ausweisung von zwei Stellen trägt dem kurzfristig zu erwartenden weiteren Anstieg der Zuweisungen Rechnung. Einer Stelle „Integrationsbeauftragte/r“ vergütet nach Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG NRW bzw. Entgeltgruppe E 9 TVöD/S 11a (zuvor Entgeltgruppe S 11) TVöD SuE erforderlich. Bei weiterem Anstieg der Fallzahlen ist die Personalausstattung erneut zu prüfen und ggf. anzupassen. 3. Alternativen Kein Vorschlag 4. Finanzielle Auswirkungen Die entstehenden Personalkosten von ca. 67.0000 € pro Stelle nach Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG NRW (Einschließlich Pensions- und Beihilferückstellungen) und ca. 61.0000 € pro Stelle nach Entgeltgruppe E 9 TVöD/S 11a TVöD SuE können durch die Erhöhung der pauschalen Zuweisung für Flüchtlinge durch das Land NRW aufgebracht werden.