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Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung; Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
26.10.15, 13:01
Aktualisiert
26.10.15, 13:01
Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung;
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung;
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung;
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 177/2015 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II II/A Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung; Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche II/A 14.10.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 177/2015 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 14.10.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung; Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Beschlussentwurf: Die folgende Dringlichkeitsentscheidung, die der Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1 GO NRW in seiner Sitzung vom 27.10.2015 getroffen hat, wird genehmigt: Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gemäß § 83 Absatz 1 und 2 GO NRW im Produkt 31-313-00 – Leistungen für Asylbewerber in Höhe von 300.000 € wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Aufgrund des Anstiegs der Zuweisung von Asylbewerbern hatte die Verwaltung im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2015 im Vergleich zum Vorjahr bereits um rd. 290.000 € höhere Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylLG), zum Teil gegenfinanziert durch eine um 80.000 € höhere Landeszuweisung, eingeplant. Der Stadt wurden allerdings deutlich mehr Flüchtlinge zugewiesen, als es bei der Aufstellung des Haushalts erwartet worden war. Die Folge sind zusätzliche Aufwendungen für Leistungen nach dem AsylLG in einem Umfang, der nicht mehr innerhalb des Budgets aufgefangen werden kann. Nach den Berechnungen der Verwaltung werden zusätzliche Haushaltsmittel im Umfang von 300.000 € bis zum Jahresende benötigt. Gemäß den Beschlüssen der sog. Asylgipfel im Juni sollen die Kommunen zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von 500 Mio. € erhalten. Auf NRW entfällt davon ein Betrag in Höhe von 108 Mio. €, der Anteil der Stadt daran beläuft sich auf rd. 400.000 €. Diese sollen noch im laufenden Haushaltsjahr (voraussichtlich im Dezember) ausgezahlt werden. Dazu bedarf es allerdings noch gesetzlicher Regelungen auf Bundes- und auf Landesebene. Mit den Mehreinnahmen aus den zusätzlichen Zuweisungen könnten die Mehraufwendungen für die Leistungen nach dem AsylLG finanziert werden. Da diese Zuweisungen aber noch nicht bewilligt sind, stehen sie haushaltsrechtlich derzeit zur Deckung der Mehraufwendungen noch nicht zur Verfügung. Damit die laufenden Leistungen nach dem AsylLG ausgezahlt werden können, musste der Kämmerer die zusätzlich benötigten Mittel überplanmäßig bereitzustellen. Da die Aufwendungen erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 GO NRW sind, bedurfte es der vorherigen Zustimmung des Rates. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen bieten – vorläufig - Mehrerträge beim Produktsachkonto 53-531-00-4511000 - Konzessionsabgaben Strom. Da die nächste Ratssitzung erst am 10.11.2015 stattfindet, hat der Hauptausschuss die Zustimmung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW erteilt. Diese Entscheidung ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. 2. Lösung Die Verwaltung bittet, die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 27.10.2015 zu genehmigen. 3. Alternativen können nicht dargestellt werden. 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben.