Daten
Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
26.10.15, 13:01
Aktualisiert
26.10.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
177/2015 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
II/A
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung;
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
II/A
14.10.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 177/2015 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
14.10.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung;
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschlussentwurf:
Die folgende Dringlichkeitsentscheidung, die der Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1 GO NRW in seiner
Sitzung vom 27.10.2015 getroffen hat, wird genehmigt:
Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gemäß § 83 Absatz 1 und 2 GO NRW im
Produkt 31-313-00 – Leistungen für Asylbewerber in Höhe von 300.000 € wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Aufgrund des Anstiegs der Zuweisung von Asylbewerbern hatte die Verwaltung im Zuge der Aufstellung des
Haushalts 2015 im Vergleich zum Vorjahr bereits um rd. 290.000 € höhere Transferleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylLG), zum Teil gegenfinanziert durch eine um 80.000 € höhere Landeszuweisung, eingeplant.
Der Stadt wurden allerdings deutlich mehr Flüchtlinge zugewiesen, als es bei der Aufstellung des Haushalts
erwartet worden war. Die Folge sind zusätzliche Aufwendungen für Leistungen nach dem AsylLG in einem
Umfang, der nicht mehr innerhalb des Budgets aufgefangen werden kann. Nach den Berechnungen der
Verwaltung werden zusätzliche Haushaltsmittel im Umfang von 300.000 € bis zum Jahresende benötigt.
Gemäß den Beschlüssen der sog. Asylgipfel im Juni sollen die Kommunen zusätzliche Finanzhilfen in Höhe
von 500 Mio. € erhalten. Auf NRW entfällt davon ein Betrag in Höhe von 108 Mio. €, der Anteil der Stadt
daran beläuft sich auf rd. 400.000 €. Diese sollen noch im laufenden Haushaltsjahr (voraussichtlich im Dezember) ausgezahlt werden. Dazu bedarf es allerdings noch gesetzlicher Regelungen auf Bundes- und auf
Landesebene. Mit den Mehreinnahmen aus den zusätzlichen Zuweisungen könnten die Mehraufwendungen
für die Leistungen nach dem AsylLG finanziert werden. Da diese Zuweisungen aber noch nicht bewilligt sind,
stehen sie haushaltsrechtlich derzeit zur Deckung der Mehraufwendungen noch nicht zur Verfügung.
Damit die laufenden Leistungen nach dem AsylLG ausgezahlt werden können, musste der Kämmerer die
zusätzlich benötigten Mittel überplanmäßig bereitzustellen. Da die Aufwendungen erheblich im Sinne des §
83 Absatz 2 GO NRW sind, bedurfte es der vorherigen Zustimmung des Rates. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen bieten – vorläufig - Mehrerträge beim Produktsachkonto 53-531-00-4511000 - Konzessionsabgaben Strom.
Da die nächste Ratssitzung erst am 10.11.2015 stattfindet, hat der Hauptausschuss die Zustimmung im
Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW erteilt. Diese Entscheidung
ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
2. Lösung
Die Verwaltung bittet, die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 27.10.2015 zu genehmigen.
3. Alternativen
können nicht dargestellt werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben.