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Mitteilungsvorlage (Antrag des Netzwerkes Leopoldshöhe vom 1. Januar 2012 hier: Errichtung eines "Mehrgenerationenhauses")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
22.03.2012
Erstellt
09.03.12, 21:16
Aktualisiert
09.03.12, 21:16
Mitteilungsvorlage (Antrag des Netzwerkes Leopoldshöhe vom 1. Januar 2012
hier: Errichtung eines "Mehrgenerationenhauses")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 40/2012 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BM Bürgermeister Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 9. März 2012 Antrag des Netzwerkes Leopoldshöhe vom 1. Januar 2012 hier: Errichtung eines "Mehrgenerationenhauses" Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 22.03.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Das „Netzwerk Leopoldshöhe“, vertreten durch die Herren Gadow und Wellmann, hat den o. g. Antrag gestellt. Demnach sollte im Süden der Gemeinde ein sogenanntes Mehrgenerationenhaus, gemäß der Konzeption des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) errichtet werden. Mit den Antragstellern wurde zwischenzeitlich ein ausführliches Gespräch zu den Finanzierungsmöglichkeiten des o. g. Projektes geführt. Dabei wurde auf folgende Punkte hingewiesen: - Im Rahmen des von der Bundesregierung geschaffenen Förderprogramms erfolgt lediglich über den begrenzten Zeitraum von 5 Jahren eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten mit einem Betrag i.H.v. € 40.000. Darüber hinaus notwendige Mittel müssen von den Trägern (Kommunen und Vereinen etc.) aufgebracht werden. - Nachdem mit den vg. Fördermitteln zwischenzeitlich rd. 500 Mehrgenerationenhäuser vorwiegend in strukturschwachen und ländlichen Kommunen entstanden sind, läuft die Bundesförderung seit Herbst 2011 sukzessive aus. - Ein von der Bundesregierung bereits im Dezember 2010 angekündigtes Anschlussprogramm mit einer geringeren Laufzeit von 3 Jahren liegt konkret bislang noch nicht vor. Die Antragsteller wurden jedoch auch darauf hingewiesen, dass die bekannten Finanzrestriktionen der Gemeinde, auch unabhängig von einer möglichen befristeten Förderung der Betriebskosten, den Bau bzw. Erwerb eines Mehrgenerationenhauses mittelfristig nicht möglich machen. Schemmel