Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
37 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
02.03.12, 10:24
Aktualisiert
30.03.12, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
21/2012
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Loer
Telefon:
05208/991-266
Datum:
30. März 2012
Wasserrahmenrichtlinie
hier: Beschluss des Umsetzungsfahrplans „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
15.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
22.03.2012
Rat
29.03.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2000 verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, die
oberirdischen Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung des ökologischen und
chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer und chemischer Zustand erhalten oder
erreicht wird. Für das Grundwasser soll ebenfalls eine gute Wasserqualität erreicht werden, zumindest soll
eine Verschlechterung der vorhandenen Wasserqualität durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.
Die in der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten und einzuhaltenden Ziele sind mit Umsetzungsfristen
versehen.
Mit Aufnahme der Ziele und Fristen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in das
Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland und des Landeswassergesetzes NRW ist eine
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht erfolgt und die Ziele und Fristen
sind damit bindend.
Zur Sicherstellung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und deren Ziele hatten die Mitgliedsstaaten
bis 22. Dezember 2009 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die festgelegten
Flussgebietseinheiten zu erarbeiten und zu verabschieden. Am 24.02.2010 hat der Umweltausschuss des
Landtages NRW sein Einvernehmen zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für die
Landesanteile Rhein, Weser, Ems und Maas zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in NordhreinWestfalen erteilt. Der Aufstellung und Beschlussfassung des Bewirtschaftungsplanes und des
Maßnahmenprogrammes vorausgegangen war eine umfassende Bestandsaufnahme und ein Monitoring.
Die Bestandsaufnahme hat dabei folgende Hauptdefizite an den Gewässern aufgezeigt:
•
•
fehlende ökologische Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und Kleinstlebewesen
schlechte Gewässer- und Uferstrukturen (fehlende Uferrandstreifen, Verbauungen, Ufermauern etc.)
-2•
stellenweise erhöhte Stoffeinträge mit der Folge von Belastungen für das Grund- und
Oberflächenwasser.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahme und des Monitorings hat im Frühjahr 2008 auf
regionaler Ebene eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form sogenannter „Runder Tische“ stattgefunden. Für
die Planungseinheit Werre/Windwehe haben im Zeitraum März bis Juni 2008 insgesamt drei
Veranstaltungen stattgefunden, bei denen die Städte und Gemeinden, Kreise, Landwirtschaftskammer,
Industrie- und Handelskammer, Naturschutz-, Wasser- und Bodenverbände sowie Sportverbände ihre
Interessen und Positionen sowie Vorschläge zum Maßnahmenprogramm und den Bewirtschaftungsplänen
einbringen konnten. In der Zeit vom 22.12.2008 bis 21.06.2009 hat der Bewirtschaftungsplan öffentlich
ausgelegen und es ist eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange landesweit durchgeführt worden.
Über das Beteiligungsverfahren, Zwischen- und Endergebnisse der Runden Tische sowie das
Maßnahmenprogramm
und
den
Bewirtschaftungsplan
und
dem
darin
enthaltenen
Planungseinheitensteckbrief für die Werre- und Windwehe ist in verschiedenen Sitzungen des Ausschusses
für Umwelt und Klimaschutz regelmäßig berichtet worden. Einzelheiten hierzu können auf der Internetseite
des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
unter www.flußgebiete.nrw.de eingesehen und abgerufen werden.
Mit der Verabschiedung des Bewirtschaftungsplanes durch den Umweltausschuss des Landes NRW sind
der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm des Landes NRW behördenverbindlich
geworden.
Um die in dem Bewirtschaftungsplan beschriebenen Ziele und Vorgaben des Maßnahmenprogramms weiter
auf regionaler Ebene zu entwickeln und zu konkretisieren, sollen nach der Vorstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen bis Mitte 2012 sogenannte „Umsetzungsfahrpläne“ erstellt werden. Bei diesen
Umsetzungsfahrplänen handelt es sich um Maßnahmenkonzepte, die für die regionalen Gewässersysteme
die fachlich-inhaltliche und zeitliche Gestaltung des Maßnahmenprogramms beschreiben sollen. Die
Umsetzungsfahrpläne sollen eine Übersicht über die seit dem Jahr 2000 durchgeführten sowie bis zu den
Berichtsjahren 2015, 2021, 2027 vorgesehenen Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und –
unterhaltung geben. Die Umsetzungsfahrpläne sollen für die zur Umsetzung der Maßnahmen verpflichteten
Beteiligten – in der Regel den Gewässerausbau und unterhaltungspflichtigen Städten und Gemeinden – als
Hilfsinstrument zur Erreichung der vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Bewirtschaftungsziele
dienen. Die Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne soll möglichst auf der Ebene regionaler Kooperationen
unter Beteiligung der Maßnahmenträger (Städte und Gemeinden), Verfahrens- und Förderbehörden (Kreise,
Bezirksregierungen) sowie der relevanten Träger öffentlicher Belange und Interessensgruppen erfolgen.
Zur Erstellung von Umsetzungsfahrplänen für die Gewässer im Kreis Lippe ist zwischen den Städten und
Gemeinden sowie dem Kreis Lippe eine Kooperationsvereinbarung im Dezember 2010 abgeschlossen
worden. Ziel der Kooperationsgemeinschaft ist es zukünftig gemeinsam die Umsetzung der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie auf regionaler Ebene zu gewährleisten.
Nachdem die Bezirksregierung Detmold die entsprechenden Fördermittel für ein Maßnahmenkonzept
bewilligt hatte, hat der Kreis Lippe in einer Arbeitgemeinschaft 2 Fachbüros mit der Erstellung eines
Maßnahmenplanes/Maßnahmenkonzeptes zur Realisierung
von Trittsteinen, Strahlwegen und
Strahlursprüngen für die Werre- und Windwehe und deren Nebengewässer beauftragt.
Aus Kostengründen und aufgrund von Restriktionen unterschiedlichster Art wird es nicht möglich sein, alle
Gewässer in ihrer gesamten Länge naturnah zu gestalten. Aufgrund dessen wurden Grundlagen erarbeitet,
um Maßnahmen zielgerichtet so durchzuführen, dass von ihnen positive Auswirkungen auf mehr oder
weniger große Bereiche oberhalb oder unterhalb des Maßnahmenortes ausstrahlen (Strahlwirkung). Die
Strahlwirkung ist definiert als das „Ergebnis der aktiven oder passiven Migration von Tieren und Pflanzen mit
überwiegend hoher Dynamik aus dauerhafter Besiedlung im Gewässer oder Gewässerumfeld“
(DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE 2008). Die Definition basiert auf der Erkenntnis, dass gezielte
Zustandsverbesserungen in Fließgewässern über den Ort der Maßnahme hinauswirken. Um in einem
Gewässer den guten ökologischen Zustand zu erreichen, müssen die biologischen Qualitätskomponenten
(Fisch, Makrozoobenthos und Makrophyten) auf der gesamten Gewässerlänge bestimmten
Mindestanforderungen genügen. In den als Strahlursprünge bezeichneten Bereichen ist zu erwarten, dass
die Qualitätskomponenten aufgrund der dort vorhandenen strukturellen Voraussetzungen den guten
ökologischen Zustand anzeigen. Die von Strahlursprüngen ausgehenden Migrationen von Organismen
führen aber auch dazu, dass der gute ökologische Zustand in den angrenzenden Strahlzielen erreicht wird.
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Für die Erreichung des guten ökologischen Zustandes im Gesamtgewässer ist es deshalb ausreichend,
wenn das Gewässer aus einer steten Abfolge von Strahlursprüngen und Strahlzielen besteht.
Ausgehend von dem Prinzip der Strahlwirkung, das vom Land Nordrhein-Westfalen zur Erreichung des
guten ökologischen Zustandes der Gewässer landesweit verfolgt wird, hat die beauftragte
Arbeitsgemeinschaft die Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem in enger Zusammenarbeit
mit dem Kreis Lippe und den beteiligten Städten und Gemeinden erarbeitet. Das Konzept beschreibt
detailliert die methodischen Grundlagen zur Strahlwirkung und die Vorgehensweise zur Nutzung von
Strahlwirkungseffekten sowie die Ableitung des Referenzzustandes und die Situation innerhalb des
Planungsgebietes. Es wird eine Lokalisierung von potenziell vorhandenen Strahlursprüngen und benötigten
Strahlursprüngen vorgenommen und es wird der Maßnahmenbedarf beschrieben sowie für die einzelnen
Gewässer dargestellt. In einer zusammenfassenden Beurteilung erfolgt eine gewässersystembezogene
Maßnahmenpriorisierung. Die Ergebnisse der Maßnahmenplanung sind zusätzlich in einzelnen Steckbriefen
dargestellt, wobei ein Steckbrief sich auf ein Strahlziel oder auf einen Strahlursprung bezieht. In den
Steckbriefen sind folgende Informationen dargestellt:
•
•
•
•
•
•
Lage des Strahlursprungs/-ziels
Bildausschnitt des Strahlursprungs/-ziels
Auflistung der durchzuführenden Maßnahmen
Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten (Flächenverfügbarkeit, bekannte Restriktionen)
Kostenschätzung
Priorisierung
Nach dem Konzept sind im Gemeindegebiet von Leopoldshöhe insgesamt
5 Stück Strahlursprünge
5 Stück Strahlziele
erforderlich und geplant. Die Durchführung der beschriebenen Maßnahmen wird dazu führen, dass der gute
ökologische Zustand der Gewässer innerhalb des gesamten Werre- und Windwehesystems mit einer hohen
Wahrscheinlichkeit erreicht wird. Die Verbesserung der Strukturgüte wird gleichzeitig aber auch zu einer
Aufwertung des Landschaftsbildes führen, in dem die Gewässer nun wieder mit einer größeren Vielfalt
sichtbar sind.
Die Kosten für die Umsetzung der Strahlwirkungswirkungskonzeption für das Werre- und Windwehesystem
im Gemeindegebiet von Leopoldshöhe sind insgesamt in einer Größenordnung von ca. 41.000 EUR
(Eigenanteil) veranschlagt worden. Die Kosten konnten aufgrund des Planungsstandes und der sehr
unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse und Gegebenheiten naturgemäß nur sehr pauschal anhand von
Einheitspreistabellen abgeschätzt werden.
Nach entsprechender Konkretisierung, Weiterentwicklung und Erstellung der Entwurfs- und ggfs.
Ausführungsplanung müssen die einzelnen Maßnahmen des Konzeptes in den jeweiligen Haushalts- oder
Wirtschaftsplänen der Städte und Gemeinden bzw. Eigenbetrieben oder Eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen abgebildet und kostenmäßig veranschlagt werden. Die Finanzierung der einzelnen
Maßnahmen steht dabei unter dem Vorbehalt der Förderung durch das Land NRW. Im Rahmen der
Aufstellung der Bewirtschaftungspläne durch das Land NRW und den dabei durchgeführten Runden Tischen
sowie Informationsveranstaltungen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes NRW immer wieder erklärt, dass das Land NRW die Umsetzung der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinien als Zukunftsaufgabe ansieht und die Umsetzung von Maßnahmen
zur Erreichung der Ziele der Bewirtschaftungspläne vom Land gefördert werden und hierzu auch die
entsprechenden Fördermittel in den nächsten Jahren bereitgestellt werden. Nach den Förderrichtlinien des
Landes NRW können Gewässerausbau- und Gewässerentwicklungsmaßnahmen bis zu 80 % gefördert
werden, wovon bisher auch immer ausgegangen wird. Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung
durch das Land NRW wird dabei allerdings das Vorliegen abgestimmter und genehmigter
Umsetzungsfahrpläne sein.
Im letzten Jahrzehnt sind im Kreis Lippe bereits zahlreiche Gewässerausbau- und
Gewässerentwicklungsmaßnahmen an und in den Gewässern des Kreises Lippe ausgeführt worden, so
auch an der Werre und deren Nebengewässer. Ausgeführt worden sind diese Maßnahmen zu einem großen
Teil durch das Beschäftigungsprojekt „Wasser im Fluss“. Im Rahmen dieses Projektes konnten häufig
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Maßnahmen schnell und unbürokratisch ausgeführt werden. Durch die mit dem Projekt verbundene
finanzielle Förderung konnte in der Regel auch immer die Finanzierung sichergestellt werden. Aufgrund der
sehr
guten
Erfahrungen
mit
der
Projektabwicklung
von
Gewässerausbauund
Gewässerentwicklungsmaßnahmen über das Beschäftigungsprojekt, ist es angezeigt, die Maßnahmen des
Strahlwirkungskonzepts Werre- und Windwehesystem so weiter zu entwickeln und zu planen, dass auch
hierbei einzelne Maßnahmen oder Teile der Maßnahmen über das Beschäftigungsprojekt „Wasser im
Fluss“ zukünftig abgewickelt werden können.
Eine ganz wesentliche Vorgabe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist eine umfassende
Öffentlichkeitsarbeit bei der Aufstellung von Maßnahmenprogrammen-/konzepten und deren Umsetzung.
Um einen breiten Konsens zu erzielen und damit für die spätere Umsetzung auch eine entsprechende
Akzeptanz für die einzelnen Maßnahmen zu erreichen, wurde folgende Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt:
07.12.2010
08.02.2011
22.03.2011
10.05.2011
Informationsveranstaltung für die Mitglieder der politischen Gremien der Städte und
Gemeinden im Einzugsgebiet der Werre
Auftaktveranstaltung mit Vorstellung der Vorgehensweise zur Erstellung der
Umsetzungsfahrpläne für die Gewässer im Kreis Lippe
1. Arbeitskreissitzung Werre mit öffentlicher Beteiligung (Träger öffentlicher Belange,
Wassersportvereine, Vertreter der Landwirtschaft etc.)
2. Arbeitskreissitzung Werre mit öffentlicher Beteiligung
Darüber hinaus wurden noch 4 weitere Informationsveranstaltungen mit Ortslandwirten, Kanuten und
Anglern durchgeführt.
Die im Rahmen dieser Veranstaltungen gehaltenen Vorträge können auf der Internetseite des Kreises Lippe
unter www.kreis-lippe.de (Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Lippe) abgerufen werden. Alle bei
diesen Veranstaltungen oder in der Folge dieser Veranstaltungen schriftlich oder mündlich vorgetragenen
Anregungen und Bedenken sind im Zuge der weiteren Bearbeitung des Konzeptes abgewogen und im
Wesentlichen in der hiermit vorgelegten Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem
berücksichtigt worden. Bei der 2. Arbeitskreissitzung am 10.05.2011, bei der die Maßnahmen unter
Berücksichtung der eingegangenen Anregung und Bedenken noch einmal erörtert worden sind, wurden
sowohl die fachlich-inhaltlichen Ausführungen des Konzeptes als auch der Verfahrensablauf von den
Teilnehmern positiv gewürdigt.
Ein Plan für das Strahlwirkungskonzept Werre- und Windwehesystem ist im SD.NET zu dieser
Drucksache hinterlegt.
Beschlussvorschlag:
Zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele (guter ökologischer Zustand und chemischer Zustand) in Werre
und Windwehe gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe den vorgelegten
Umsetzungsfahrplan „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem“ als verbindliches
Handlungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Umsetzung der danach im Gemeindegebiet von
Leopoldshöhe vorgesehenen Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel
und der Gewährung von Fördermitteln des Landes NRW.
Schemmel