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Beschlussvorlage (Wasserrahmenrichtlinie hier:Beschluss des Umsetzungsfahrplans „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Wind-wehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
37 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
02.03.12, 10:24
Aktualisiert
30.03.12, 21:17
Beschlussvorlage (Wasserrahmenrichtlinie
hier:Beschluss des Umsetzungsfahrplans „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Wind-wehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept) Beschlussvorlage (Wasserrahmenrichtlinie
hier:Beschluss des Umsetzungsfahrplans „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Wind-wehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept) Beschlussvorlage (Wasserrahmenrichtlinie
hier:Beschluss des Umsetzungsfahrplans „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Wind-wehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept) Beschlussvorlage (Wasserrahmenrichtlinie
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 21/2012 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Loer Telefon: 05208/991-266 Datum: 30. März 2012 Wasserrahmenrichtlinie hier: Beschluss des Umsetzungsfahrplans „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 15.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss 22.03.2012 Rat 29.03.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2000 verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, die oberirdischen Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung des ökologischen und chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer und chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Für das Grundwasser soll ebenfalls eine gute Wasserqualität erreicht werden, zumindest soll eine Verschlechterung der vorhandenen Wasserqualität durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Die in der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten und einzuhaltenden Ziele sind mit Umsetzungsfristen versehen. Mit Aufnahme der Ziele und Fristen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in das Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland und des Landeswassergesetzes NRW ist eine Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht erfolgt und die Ziele und Fristen sind damit bindend. Zur Sicherstellung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und deren Ziele hatten die Mitgliedsstaaten bis 22. Dezember 2009 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die festgelegten Flussgebietseinheiten zu erarbeiten und zu verabschieden. Am 24.02.2010 hat der Umweltausschuss des Landtages NRW sein Einvernehmen zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für die Landesanteile Rhein, Weser, Ems und Maas zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in NordhreinWestfalen erteilt. Der Aufstellung und Beschlussfassung des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmenprogrammes vorausgegangen war eine umfassende Bestandsaufnahme und ein Monitoring. Die Bestandsaufnahme hat dabei folgende Hauptdefizite an den Gewässern aufgezeigt: • • fehlende ökologische Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und Kleinstlebewesen schlechte Gewässer- und Uferstrukturen (fehlende Uferrandstreifen, Verbauungen, Ufermauern etc.) -2• stellenweise erhöhte Stoffeinträge mit der Folge von Belastungen für das Grund- und Oberflächenwasser. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahme und des Monitorings hat im Frühjahr 2008 auf regionaler Ebene eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form sogenannter „Runder Tische“ stattgefunden. Für die Planungseinheit Werre/Windwehe haben im Zeitraum März bis Juni 2008 insgesamt drei Veranstaltungen stattgefunden, bei denen die Städte und Gemeinden, Kreise, Landwirtschaftskammer, Industrie- und Handelskammer, Naturschutz-, Wasser- und Bodenverbände sowie Sportverbände ihre Interessen und Positionen sowie Vorschläge zum Maßnahmenprogramm und den Bewirtschaftungsplänen einbringen konnten. In der Zeit vom 22.12.2008 bis 21.06.2009 hat der Bewirtschaftungsplan öffentlich ausgelegen und es ist eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange landesweit durchgeführt worden. Über das Beteiligungsverfahren, Zwischen- und Endergebnisse der Runden Tische sowie das Maßnahmenprogramm und den Bewirtschaftungsplan und dem darin enthaltenen Planungseinheitensteckbrief für die Werre- und Windwehe ist in verschiedenen Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz regelmäßig berichtet worden. Einzelheiten hierzu können auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW unter www.flußgebiete.nrw.de eingesehen und abgerufen werden. Mit der Verabschiedung des Bewirtschaftungsplanes durch den Umweltausschuss des Landes NRW sind der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm des Landes NRW behördenverbindlich geworden. Um die in dem Bewirtschaftungsplan beschriebenen Ziele und Vorgaben des Maßnahmenprogramms weiter auf regionaler Ebene zu entwickeln und zu konkretisieren, sollen nach der Vorstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bis Mitte 2012 sogenannte „Umsetzungsfahrpläne“ erstellt werden. Bei diesen Umsetzungsfahrplänen handelt es sich um Maßnahmenkonzepte, die für die regionalen Gewässersysteme die fachlich-inhaltliche und zeitliche Gestaltung des Maßnahmenprogramms beschreiben sollen. Die Umsetzungsfahrpläne sollen eine Übersicht über die seit dem Jahr 2000 durchgeführten sowie bis zu den Berichtsjahren 2015, 2021, 2027 vorgesehenen Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und – unterhaltung geben. Die Umsetzungsfahrpläne sollen für die zur Umsetzung der Maßnahmen verpflichteten Beteiligten – in der Regel den Gewässerausbau und unterhaltungspflichtigen Städten und Gemeinden – als Hilfsinstrument zur Erreichung der vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Bewirtschaftungsziele dienen. Die Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne soll möglichst auf der Ebene regionaler Kooperationen unter Beteiligung der Maßnahmenträger (Städte und Gemeinden), Verfahrens- und Förderbehörden (Kreise, Bezirksregierungen) sowie der relevanten Träger öffentlicher Belange und Interessensgruppen erfolgen. Zur Erstellung von Umsetzungsfahrplänen für die Gewässer im Kreis Lippe ist zwischen den Städten und Gemeinden sowie dem Kreis Lippe eine Kooperationsvereinbarung im Dezember 2010 abgeschlossen worden. Ziel der Kooperationsgemeinschaft ist es zukünftig gemeinsam die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf regionaler Ebene zu gewährleisten. Nachdem die Bezirksregierung Detmold die entsprechenden Fördermittel für ein Maßnahmenkonzept bewilligt hatte, hat der Kreis Lippe in einer Arbeitgemeinschaft 2 Fachbüros mit der Erstellung eines Maßnahmenplanes/Maßnahmenkonzeptes zur Realisierung von Trittsteinen, Strahlwegen und Strahlursprüngen für die Werre- und Windwehe und deren Nebengewässer beauftragt. Aus Kostengründen und aufgrund von Restriktionen unterschiedlichster Art wird es nicht möglich sein, alle Gewässer in ihrer gesamten Länge naturnah zu gestalten. Aufgrund dessen wurden Grundlagen erarbeitet, um Maßnahmen zielgerichtet so durchzuführen, dass von ihnen positive Auswirkungen auf mehr oder weniger große Bereiche oberhalb oder unterhalb des Maßnahmenortes ausstrahlen (Strahlwirkung). Die Strahlwirkung ist definiert als das „Ergebnis der aktiven oder passiven Migration von Tieren und Pflanzen mit überwiegend hoher Dynamik aus dauerhafter Besiedlung im Gewässer oder Gewässerumfeld“ (DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE 2008). Die Definition basiert auf der Erkenntnis, dass gezielte Zustandsverbesserungen in Fließgewässern über den Ort der Maßnahme hinauswirken. Um in einem Gewässer den guten ökologischen Zustand zu erreichen, müssen die biologischen Qualitätskomponenten (Fisch, Makrozoobenthos und Makrophyten) auf der gesamten Gewässerlänge bestimmten Mindestanforderungen genügen. In den als Strahlursprünge bezeichneten Bereichen ist zu erwarten, dass die Qualitätskomponenten aufgrund der dort vorhandenen strukturellen Voraussetzungen den guten ökologischen Zustand anzeigen. Die von Strahlursprüngen ausgehenden Migrationen von Organismen führen aber auch dazu, dass der gute ökologische Zustand in den angrenzenden Strahlzielen erreicht wird. -3- Für die Erreichung des guten ökologischen Zustandes im Gesamtgewässer ist es deshalb ausreichend, wenn das Gewässer aus einer steten Abfolge von Strahlursprüngen und Strahlzielen besteht. Ausgehend von dem Prinzip der Strahlwirkung, das vom Land Nordrhein-Westfalen zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes der Gewässer landesweit verfolgt wird, hat die beauftragte Arbeitsgemeinschaft die Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem in enger Zusammenarbeit mit dem Kreis Lippe und den beteiligten Städten und Gemeinden erarbeitet. Das Konzept beschreibt detailliert die methodischen Grundlagen zur Strahlwirkung und die Vorgehensweise zur Nutzung von Strahlwirkungseffekten sowie die Ableitung des Referenzzustandes und die Situation innerhalb des Planungsgebietes. Es wird eine Lokalisierung von potenziell vorhandenen Strahlursprüngen und benötigten Strahlursprüngen vorgenommen und es wird der Maßnahmenbedarf beschrieben sowie für die einzelnen Gewässer dargestellt. In einer zusammenfassenden Beurteilung erfolgt eine gewässersystembezogene Maßnahmenpriorisierung. Die Ergebnisse der Maßnahmenplanung sind zusätzlich in einzelnen Steckbriefen dargestellt, wobei ein Steckbrief sich auf ein Strahlziel oder auf einen Strahlursprung bezieht. In den Steckbriefen sind folgende Informationen dargestellt: • • • • • • Lage des Strahlursprungs/-ziels Bildausschnitt des Strahlursprungs/-ziels Auflistung der durchzuführenden Maßnahmen Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten (Flächenverfügbarkeit, bekannte Restriktionen) Kostenschätzung Priorisierung Nach dem Konzept sind im Gemeindegebiet von Leopoldshöhe insgesamt 5 Stück Strahlursprünge 5 Stück Strahlziele erforderlich und geplant. Die Durchführung der beschriebenen Maßnahmen wird dazu führen, dass der gute ökologische Zustand der Gewässer innerhalb des gesamten Werre- und Windwehesystems mit einer hohen Wahrscheinlichkeit erreicht wird. Die Verbesserung der Strukturgüte wird gleichzeitig aber auch zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes führen, in dem die Gewässer nun wieder mit einer größeren Vielfalt sichtbar sind. Die Kosten für die Umsetzung der Strahlwirkungswirkungskonzeption für das Werre- und Windwehesystem im Gemeindegebiet von Leopoldshöhe sind insgesamt in einer Größenordnung von ca. 41.000 EUR (Eigenanteil) veranschlagt worden. Die Kosten konnten aufgrund des Planungsstandes und der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse und Gegebenheiten naturgemäß nur sehr pauschal anhand von Einheitspreistabellen abgeschätzt werden. Nach entsprechender Konkretisierung, Weiterentwicklung und Erstellung der Entwurfs- und ggfs. Ausführungsplanung müssen die einzelnen Maßnahmen des Konzeptes in den jeweiligen Haushalts- oder Wirtschaftsplänen der Städte und Gemeinden bzw. Eigenbetrieben oder Eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen abgebildet und kostenmäßig veranschlagt werden. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen steht dabei unter dem Vorbehalt der Förderung durch das Land NRW. Im Rahmen der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne durch das Land NRW und den dabei durchgeführten Runden Tischen sowie Informationsveranstaltungen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW immer wieder erklärt, dass das Land NRW die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinien als Zukunftsaufgabe ansieht und die Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Bewirtschaftungspläne vom Land gefördert werden und hierzu auch die entsprechenden Fördermittel in den nächsten Jahren bereitgestellt werden. Nach den Förderrichtlinien des Landes NRW können Gewässerausbau- und Gewässerentwicklungsmaßnahmen bis zu 80 % gefördert werden, wovon bisher auch immer ausgegangen wird. Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung durch das Land NRW wird dabei allerdings das Vorliegen abgestimmter und genehmigter Umsetzungsfahrpläne sein. Im letzten Jahrzehnt sind im Kreis Lippe bereits zahlreiche Gewässerausbau- und Gewässerentwicklungsmaßnahmen an und in den Gewässern des Kreises Lippe ausgeführt worden, so auch an der Werre und deren Nebengewässer. Ausgeführt worden sind diese Maßnahmen zu einem großen Teil durch das Beschäftigungsprojekt „Wasser im Fluss“. Im Rahmen dieses Projektes konnten häufig -4- Maßnahmen schnell und unbürokratisch ausgeführt werden. Durch die mit dem Projekt verbundene finanzielle Förderung konnte in der Regel auch immer die Finanzierung sichergestellt werden. Aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit der Projektabwicklung von Gewässerausbauund Gewässerentwicklungsmaßnahmen über das Beschäftigungsprojekt, ist es angezeigt, die Maßnahmen des Strahlwirkungskonzepts Werre- und Windwehesystem so weiter zu entwickeln und zu planen, dass auch hierbei einzelne Maßnahmen oder Teile der Maßnahmen über das Beschäftigungsprojekt „Wasser im Fluss“ zukünftig abgewickelt werden können. Eine ganz wesentliche Vorgabe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit bei der Aufstellung von Maßnahmenprogrammen-/konzepten und deren Umsetzung. Um einen breiten Konsens zu erzielen und damit für die spätere Umsetzung auch eine entsprechende Akzeptanz für die einzelnen Maßnahmen zu erreichen, wurde folgende Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt: 07.12.2010 08.02.2011 22.03.2011 10.05.2011 Informationsveranstaltung für die Mitglieder der politischen Gremien der Städte und Gemeinden im Einzugsgebiet der Werre Auftaktveranstaltung mit Vorstellung der Vorgehensweise zur Erstellung der Umsetzungsfahrpläne für die Gewässer im Kreis Lippe 1. Arbeitskreissitzung Werre mit öffentlicher Beteiligung (Träger öffentlicher Belange, Wassersportvereine, Vertreter der Landwirtschaft etc.) 2. Arbeitskreissitzung Werre mit öffentlicher Beteiligung Darüber hinaus wurden noch 4 weitere Informationsveranstaltungen mit Ortslandwirten, Kanuten und Anglern durchgeführt. Die im Rahmen dieser Veranstaltungen gehaltenen Vorträge können auf der Internetseite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de (Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Lippe) abgerufen werden. Alle bei diesen Veranstaltungen oder in der Folge dieser Veranstaltungen schriftlich oder mündlich vorgetragenen Anregungen und Bedenken sind im Zuge der weiteren Bearbeitung des Konzeptes abgewogen und im Wesentlichen in der hiermit vorgelegten Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem berücksichtigt worden. Bei der 2. Arbeitskreissitzung am 10.05.2011, bei der die Maßnahmen unter Berücksichtung der eingegangenen Anregung und Bedenken noch einmal erörtert worden sind, wurden sowohl die fachlich-inhaltlichen Ausführungen des Konzeptes als auch der Verfahrensablauf von den Teilnehmern positiv gewürdigt. Ein Plan für das Strahlwirkungskonzept Werre- und Windwehesystem ist im SD.NET zu dieser Drucksache hinterlegt. Beschlussvorschlag: Zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele (guter ökologischer Zustand und chemischer Zustand) in Werre und Windwehe gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe den vorgelegten Umsetzungsfahrplan „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Umsetzung der danach im Gemeindegebiet von Leopoldshöhe vorgesehenen Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel und der Gewährung von Fördermitteln des Landes NRW. Schemmel